Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 19.06.2026
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
Markt Kirchzell
24.06.2026
Glasfaserausbau: Bauausführung Wildenburgstraße, Jahnstraße, Hauptstr. 14-18, 22; Marktplatz, Im Steinig 2-4, Alte Hauptstr. 2; Frühlingstraße, In den Streitäckern, Raiffeisenring, Am Sandweg; Begehung NVt-Bereiche 1633 und 1634 (Eichenstraße, Buchenstraße, Ahornstraße, Forsthausenstraße, Flurstraße)
1. Kolonne:
Am Montag, 22.06.2026 haben die Bauarbeiten im Teilbereich Einmündung Hauptstraße in die Wildenburgstraße bis zur Wildenburgbrücke begonnen. Sie dauern bis voraussichtlich 26.06.2026.
Vom 29.06. bis 01.07.2026 soll der Ausbau der Jahnstraße unter Vollsperrung erfolgen.
Anschließend folgen folgende Teilstücke: Hauptstraße 14 – 18; Hauptstraße 22; Marktplatz – Im Steinig 2 - 4; Alte Hauptstraße 2. Die Bauarbeiten an diesen Teilstücken müssen jeweils unter Vollsperrung durchgeführt werden (Dauer ca. 1 – 2 Tage). Die Umleitung für den Bereich Im Steinig 2 – 4 ist über die Alte Hauptstraße geplant.
2. Kolonne:
Die Ausbauarbeiten in der Frühlingstraße haben begonnen. Geplant ist folgender Bauablauf: Einmündung Hauptstraße beim Anwesen Frühlingstraße 2 bis Am Sandweg – Frühlingstraße – In den Streitäckern – Raiffeisenring – Friedhofstraße. Die Bauarbeiten dauern insgesamt ca. 3 bis 4 Wochen.
Begehung NVt-Bereiche 1633 und 1634 (Eichenstraße, Buchenstraße, Ahornstraße, Forsthausenstraße, Flurstraße)
Am Mittwoch, 01.07.2026 ab ca. 09.00 Uhr erfolgt die Vorab-Begehung der restlichen Forsthausenstraße und Flurstraße sowie der Eichen-, Buchen- und Ahornstraße (1. Bauabschnitt des Baugebietes am Bucher Weg). Bei den bisherigen Vorab-Begehungen hat es sich als sehr hilfreich herausgestellt, wenn die Grundstückseigentümer entweder in diesem Zeitraum Zuhause sind oder bereits entsprechend markiert haben, wo genau ihr Hausanschluss ins Gebäude geführt werden soll. Es kann dann bereits im Rahmen der Begehung die Festlegung erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt die abschließende Abstimmung kurz vor oder während der Bauarbeiten.
Allgemeines:
Die absoluten Halteverbotszonen sind entsprechend ausgeschildert. Alle Anwohner werden gebeten, die öffentlichen Verkehrsflächen (d.h. insbesondere Straßen und Gehwege) frei zu halten und ihre Fahrzeuge auf den Privatgrundstücken oder außerhalb des NVt-Bereichs zu parken, sodass der Ablauf der Bauarbeiten nicht beeinträchtigt wird. Beim Parken auf Privatgrundstücken bitten wir zu beachten, dass eine Ein-/Ausfahrt auf/vom Privatgrundstück aufgrund der Bauarbeiten ggf. zeitweise nicht möglich ist.
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