Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 18.10.2024
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05.07.2023
Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2023
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 02.06.2023
Der Gemeinderat beschloss, von einer Asphaltierung des Totenwegs am Friedhof Kirchzell abzusehen. Stattdessen sollen der Weg hergerichtet und offene Entwässerungsrinnen hergestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, vorab etwaige Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Entwässerungsrinnen regelmäßig zu überprüfen und ggf. freizuräumen.
Der Gemeinderat erteilte der Firma 112 STORE GmbH, 97228 Rottendorf, den Auftrag zur Lieferung von verschiedenen Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr zum Bruttoangebotspreis von 15.256,99 €. Der Gemeinderat genehmigte zudem nachträglich die im Wege einer Eilentscheidung durchgeführte Beschaffung von vier DEVA-Schutzanzügen für Atemschutzträger bei der Firma 112 STORE GmbH, Rottendorf zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 6.604,50 €.
Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat: Förderprogramm Forstweg 2016
Im Rahmen der Beratungen zum Totenweg am Friedhof Kirchzell hatte Gemeinderat Patrick Walter auf das Förderprogramm „Forstweg 2016“ hingewiesen. Die entsprechende Förderrichtlinie läuft noch bis 31.12.2023. Förderfähig sind unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich insbesondere der Neu- und Ausbau von forstlicher Infrastruktur, die Grundinstandsetzung forstlicher Infrastruktur sowie Maßnahmen der Wasserführung (Entwässerungseinrichtungen) zur Erosionsverminderung und zum vorbeugenden Hochwasserschutz an Wegen und deren Umfeld sowie punktuelle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Neubau Brücke „Am Bucher Weg“: Festlegung der Knotenpunktvariante an der Staatsstraße
Im Zuge des Neubaus der Brücke ins Baugebiet „Am Bucher Weg“ wurde in den letzten Monaten die Planung des Knotenpunktes an der Staatsstraße 2311 durchgeführt. Knackpunkt hierbei war die Einbindung der Zufahrt zum naheliegenden Aussiedlerhof. Im Rahmen der Knotenpunktplanung wurde eine Kreisellösung mit direkter Anbindung bzw. Beibehaltung der Zufahrt zum Aussiedlerhof sowie eine Verlegung der Zufahrt zu diesem Anwesen genauer hinsichtlich ihrer Machbarkeit untersucht. Zusammenfassend stellt das Büro Obermeyer in seinem Gutachten als Fazit fest, dass die Verlegung der Zufahrt zum Aussiedlerhof aufgrund der Steilheit des Hanges zu sehr großen Eingriffen in die Hangfläche nördlich der St 2311 führt. Es entstehen große Böschungen bis ca. 16 m Höhe. Aufgrund der Topografie müssen für die Verlegung der Zufahrt sehr hohe Erdmassen von ca. 18.000 m³ ausgebaut und abgefahren werden, wodurch die Baukosten für die Anlage des ländlichen Weges maßgeblich bestimmt werden. Die geschätzten Kosten für die Verlegung der Zufahrt in Höhe von 1,316 Mio. € liegen dadurch bereits bei den Kosten für den Bau eines Kreisverkehrs gemäß der Kostenpauschale für den Umbau von Knotenpunkten vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Da die Kosten für den Umbau der St 2311 zur Herstellung eines Linksabbiegestreifens gemäß B-Plan noch zusätzlich hinzugerechnet werden müssen, zeichnet sich der Kreisverkehrsplatz als günstigere Variante ab. Eine Verlegung der Zufahrt mit Anschluss an die im Bebauungsplan festgesetzte Lösung erscheint sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch aufgrund der hohen Eingriffe in das Planungsumfeld nicht vertretbar. Nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand empfiehlt das Büro Obermeyer, die Verlegung der Zufahrt zum Aussiedlerhof nicht weiter zu verfolgen.
Als nächster Schritt wurde eine Kreisellösung mit zwei Varianten mit reduziertem Durchmesser D=30m erarbeitet. Diese weisen folgende Vor-/Nachteile auf:
Variante 1
Vorteile: Grunderwerbsgrenze wird eingehalten; Abstand des Kreisverkehrs zur Feldscheune zur „neuen“ Böschungskante beträgt ca. 4,5 m
Nachteile: Im Vergleich zur Variante 2 größerer Eingriff in das Überschwemmungsgebiet.
Variante 2
Vorteile: Im Vergleich zur Variante 1 geringerer Eingriff in das Überschwemmungsgebiet.
Nachteile: Grunderwerbsgrenze wird nicht eingehalten; Abstand des Kreisverkehrs zur Feldscheune zur „neuen“ Böschungskante beträgt nur ca. 0,7 m. Daher wird eine Stützwand zur Abfangung der Böschung erforderlich. Für die Herstellung der Stützwand wird ein Verbau als Baugrubensicherung erforderlich. Das Büro Obermeyer schätzt überschlägig die Kosten für die Stützwand und den Verbau auf einen sechsstelligen Betrag.
Um zeitnah mit den gewässerhydraulischen Untersuchungen beginnen zu können, war abzustimmen, welche Variante hydraulisch untersucht wird. Mit Beschluss vom 25.08.2022 hatte das Büro Obermeyer bereits den Auftrag zur Erstellung der hydraulischen Berechnung zum Bruttoangebotspreis von 16.986,95 € erhalten. Bürgermeister Stefan Schwab wurde ermächtigt, bei Bedarf bis zu zwei weitere Variantenberechnungen zu beauftragen. Die Beauftragung einer weiteren Variante würde voraussichtlich mit ca. 12.000 € zu Buche schlagen.
Gemeinderat Josef Schäfer beantragte im Namen der Fraktion der Freien Wähler, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Die Fraktion tue sich schwer, die Gesamtkosten der Maßnahme einzuordnen. Sie möchten vermeiden, dass damit begonnen wird, Genehmigungen einzuholen bzw. Maßnahmen zu beauftragen, und dann während des Baus festzustellen, dass die Kosten zu hoch werden. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass es schwer sei, im aktuellen Planungsstand eine Kostenaufstellung bzw. detaillierte Kostenberechnung zu bekommen. Gemeinderat Joachim Kunz war der Meinung, dass die Prüfung der Variante beauftragt werden und parallel versucht werden sollte, eine halbwegs verlässliche Kostenaufstellung zu bekommen; dies sei seiner Meinung nach möglich. Die Gemeinde vergebe sich nichts, wenn man die Anbindung prüfen lasse. Die Brücke werde für das geplante Feuerwehrhaus benötigt. Gemeinderat Peter Schwab gab Gemeinderat Josef Schäfer teilweise Recht, eine Kostenschätzung wäre gut. Bei der Entscheidung des neuen Standortes für das Feuerwehrhaus sei klar gewesen, dass die Brücke kommen müsse. Bürgermeister Stefan Schwab ergänzte, dass man mit der Brücke auch bei den Bewohnern des Neubaugebietes im Wort stehe. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter hatte zwar nichts gegen eine Zurückstellung der Entscheidung; man könne aber nicht alles zurückstellen, da dies auch den Bau des Feuerwehrhauses verschieben würde. Die Brücke sei zudem Grundvoraussetzung für die Ausweisung des Neubaugebietes gewesen. Gemeinderat Frederic Sennert stellte klar, dass es nicht darum gehe, die Brücke in Frage zu stellen. Man wolle sich lediglich vorab Gedanken machen, ob die Brücke finanziell überhaupt möglich ist; hierbei komme es auf vier Wochen Verschiebung nicht an.
Der Gemeinderat beschloss, die Entscheidung, welche Kreiselvariante hydraulisch untersucht wird zu vertagen.
Beitritt als Gesellschafter in die REW-Untermain GmbH
Die Kommunen im Landkreis Miltenberg möchten gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg und den Gemeinde- und Stadtwerken mit kommunalem Hintergrund aus der Region das REW (Regionales Energiewerk Untermain) als GmbH gründen. Aufgabe der REW ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region voranzutreiben und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei setzt die Gesellschaft auf eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und Akteuren sowie auf die Beteiligung der Bevölkerung, insbesondere über die Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften. Als Gesellschafter der REW GmbH kann der Markt Kirchzell aktiv an der Umsetzung dieser Ziele mitwirken. Durch den Beitritt kann der Markt Kirchzell seine Standortpotentiale in den Ausbau erneuerbarer Energien einbringen und gleichzeitig von den Erfahrungen und Ressourcen der anderen Gesellschafter profitieren. Auch Gemeinden die keine eigenen Standorte auf ihrem Gemeindegebiet realisieren können, haben so die Möglichkeit sich an solchen Projekten zu beteiligen oder ihren Bürgern und/oder Unternehmen eine solche Beteiligung über eine Bürger-Energiegenossenschaft zu ermöglichen. Die REW GmbH bietet zudem durch ihre Gesellschafterstruktur optimale Voraussetzungen und eine hervorragende Plattform, um gemeinsame Projekte und Initiativen mit anderen Städten und Gemeinden in der Region umzusetzen.
Zur Bildung der Stammkapitaleinlage i.H.v. 100.000 € käme auf den Markt Kirchzell ein einmaliger Kostenbeitrag von 0,25 €/Einwohner, wenn nur die Hälfte der Kommunen beitritt von ca. 0,50 € je Einwohner zu. Bei ca. 2.200 Einwohner wären das maximal ca. 1.100 €. Bei einem geschätzten jährlichen Aufwand von 500.000 € müsste der Markt Kirchzell bei der Teilnahme aller Gemeinden ca. 0,50 €/Einwohner, bei Teilnahme nur der Hälfte ca. 1,00 €/Einwohner und Jahr zahlen. Bei ca. 2.200 Einwohner wären das maximal ca. 2.200 € pro Jahr.
Der Gemeinderat beschloss, vorbehaltlich der Vorlage eines kommunalrechtlich geprüften Gesellschaftervertrages den Beitritt des Marktes Kirchzell als Gesellschafter zur REW-Untermain GmbH, zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg.
Hochwasser-Audit
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat für das Hochwasser-Audit eine Zuwendung in Höhe von 11.156,25 EUR in Aussicht gestellt. Das Audit wird von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) durchgeführt. Nachdem der Zuwendungsbeschied nun vorliegt, kann die DWA zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 14.875,00 EUR beauftragt werden. Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe.
Sanierung des Daches der Kirche Watterbach
Das Katholische Pfarramt Kirchzell hat im Namen der Kirchenverwaltung Watterbach einen gemeindlichen Zuschuss zur geplanten Sanierung des Daches der Kirche Watterbach beantragt.
Weiterhin soll im Rahmen der Maßnahme das Ziffernblatt der Turmuhr restauriert werden. In Anlehnung an den gewährten Zuschuss i.H.v. 5.000 € für die Sanierung der Banneux-Kapelle im Ortsteil Ottorfszell wurde ein Zuschuss i.H.v. 5.000 € vorgeschlagen. Weiterhin wurde vorgeschlagen, die Kosten i.H.v. 936,15 € für das Ziffernblatt zu tragen, da der Markt Kirchzell für die Erhaltung und Wartung der Turmuhren zuständig ist.
Gemeinderat Peter Schwab war der Auffassung, dass die Höhe des vorgeschlagenen Zuschusses eigentlich zu gering sei. Eine Kirche habe einen anderen Stellenwert wie eine Kapelle. Für die damalige Erstellung der Außenanlage habe man keinen Zuschuss beantragt, 5.000 € seien für ihn der Mindestbetrag. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter schlug vor, die 5.000 € zunächst zu belassen und nach Vorlage der Schlussrechnung der Maßnahme nochmal zu schauen, ob die Kosten für eine Teilmaßnahme ggf. zusätzlich übernommen werden können.
Der Gemeinderat bewilligte für die Sanierung des Daches der Kirche Watterbach einen Zuschuss in Höhe von 5.000.- €. Nach Vorlage der Schlussrechnung erfolgt eine erneute Behandlung im Gemeinderat mit der Möglichkeit, den Zuschussbetrag ggf. nochmal zu erhöhen bzw. zu ergänzen. Weiterhin trägt der Markt Kirchzell die Kosten für die Sanierung des Ziffernblattes der Turmuhr i.H.v. 936,15 €.
Mobilfunkversorgung Watterbach und Preunschen
Hinsichtlich des geplanten Mobilfunkstandortes auf dem Pfarrhaus in Watterbach hat die Begutachtung des Gebäudes stattgefunden. Das Gebäude ist grundsätzlich für einen Dachstandort geeignet; die endgültige statische Prüfung steht noch aus.
Für den Standort in Preunschen wurde im Oktober letzten Jahres ein Bauantrag beim Landratsamt Miltenberg eingereicht, die Genehmigung steht noch aus. Die Baubehörde hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass die untere Naturschutzbehörde (uNB) Nachforderungen gestellt habe. Diese enthielten u. a. eine Prüfung von alternativen Standorten, die Erstellung eines Landschaftspflegerisch Begleitplans (LBP) und die Ausfertigung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung (saP). Mit Ergebnissen ist vermutlich ab September 2023 zu rechnen. Erst nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen bzw. Untersuchungsberichte kann die uNB eine abschließende Stellungnahme abgeben und die Prüfung des Bauantrags abgeschlossen werden. Die Telekom hat hierzu ergänzend mitgeteilt, dass die saP jahreszeitlich begründet erst in der Kartierungszeit (Mai bis Oktober je nach zu schützender Art) vorgenommen werden könne und noch in Bearbeitung sei. Seitens der Telekom rechne man nicht vor Jahresende mit einer Baugenehmigung.
Gemeinderat Frederic Sennert wies darauf hin, dass im Zuge der Errichtung des Mobilfunkmastes in Preunschen Kabel verlegt werden müssen. Er regte an, in diesem Zusammenhang am Festplatz einen Stromanschluss zu setzen. Aktuell werde der Strom von der Leichenhalle bezogen, dieser Anschluss sei zu unterdimensioniert.
Friedhof Kirchzell
Bei einem gemeinsamen Ortstermin am Friedhof Kirchzell mit Pfarrer, Bestatterin, Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und Bauhof wurden verschiedene Themen näher beleuchtet:
Alternative Bestattungsformen:
In vielen Kommunen gibt es bereits Urnenfelder, die nicht mehr von den Angehörigen gepflegt werden müssen. Hier werden die Arbeiten entweder vom Bauhof erledigt oder an einen Gärtner vergeben. Beispiele hierfür waren ein rechteckiges Urnenfeld, welches mittig bepflanzt war. Der äußere Rand war mit einzelnen Steinplatten versehen. Unter jeder Steinplatte können zwei Urnen beigesetzt werden. Dazwischen waren Bodendecker gepflanzt. Ein anderes Urnenfeld bestand aus einer Wiese mit einem Stein in der Mitte, an welchem Namenstäfelchen angebracht waren. Da hier nicht bekannt ist, an welchem Platz der Wiese die Urnen beigesetzt werden, spricht man hier von einer halbanonymen Bestattung. Die Bestatterin sah die Notwendigkeit für beide Bestattungsformen. Für anonyme Bestattungen bzw. Bestattungen von Urnenresten nach Ablauf der Grabnutzungsdauer ist ein Platz im alten Friedhof vorgesehen.
Bäume
Die Birken sollen ausgeschnitten werden und erhalten bleiben. Dies gilt auch für die beiden großen Bäume im alten Friedhof, sofern ein Sachverständiger feststellt, dass diese nicht abgestorben sind und somit eine Gefahr darstellen. Ebenso wurde festgehalten, die Ulme im linken unteren Teil des alten Friedhofs zu fällen. Diese ist bereits in die Friedhofsmauer eingewachsen und sollte entfernt werden, bevor weitere Schäden an der Mauer entstehen.
Rampe und Vorplatz
Vom Vorplatz soll eine Rampe zum neuen Friedhof errichtet werden. Ein Vorschlag war auch, den Platz links daneben zu bepflanzen oder ebenfalls als Bestattungsmöglichkeit (halbanonym) zu nutzen. Weiterhin wurde angeregt, auf dem Friedhofsvorplatz weitere Grünflächen zu schaffen. Im Zuge des Rampenbaus sollten die Waschbetonplatten auf dem Friedhofsvorplatz entfernt und ein Pflaster verlegt werden.
Urnenwand
Aufgrund der Ansammlung von Kerzen etc. ist zu überlegen, für Nutzer von Urnenwandgräbern eine entsprechende Erklärung zu erstellen, worin festgehalten ist, dass vor der Urnenwand keine Blumen etc. aufzustellen sind.
Glockenturm
Es wurde festgestellt, dass der Anstrich des Glockenturms erneuert werden müsste. Als Farbe wurde anthrazit festgelegt.
112 Minuten für den Notfall
Bei den Schulungen des BRK „112 Minuten für den Notfall“ nahmen in Preunschen 40 Personen und in Watterbach 21 Personen teil. Ortssprecher Sebastian Menger sowie die Gemeinderätinnen Anita Hofmann und Silvia Breunig sahen aktuell keine Notwendigkeit, in den Ortsteilen Breitenbuch, Buch und Ottorfszell separate Veranstaltungen durchzuführen. Gemeinderat Peter Schwab regte an, in Zukunft zwischen der Kerngemeinde Kirchzell und den Ortsteilen durchzuwechseln. Gemeinderat Frederic Sennert sah in Preunschen eine gute und sinnvolle Veranstaltung.
Ausbau der Debonstraße Amorbach
Am 17.07.2023 startet der Bauabschnitt 1 vom Finanzamtskreisel bis zum Getränkefachmarkt „de Leuner“ mit der damit einhergehenden Umleitung. Zunächst sollen in der KW 28 (10.07.2023 bis 14.07.2023) die vorbereitenden Arbeiten fertiggestellt werden. Der überörtliche Verkehr wird weiträumig umgeleitet. Diese Umleitung wird entsprechend ausgeschildert. Für den innerörtlichen Zielverkehr wird die Umleitungsstrecke über die von-Ostein-Allee, Georg-Stang-Ring und Beuchener Straße (in Richtung Debonstraße) bzw. über die Richterstraße und von-Ostein-Allee (in Richtung B47) eingerichtet. Für diesen Abschnitt gilt eine Tonnagebeschränkung von 6 t und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Die Ein- und Ausfahrt B47/von-Ostein-Allee erfolgt mittels Lichtsignalanlage. Um die Überquerung der von-Ostein-Allee zu erleichtern, wird in der Nähe der Einmündung des Georg-Stang-Rings ebenfalls eine Ampelanlage eingerichtet. In gesamten Bereich werden entsprechende Parkverbote angeordnet, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Aufgrund der neuen Zufahrt B47/von-Ostein-Allee und um die Sicherheit der Radfahrer bzw. Fußgänger zu gewährleisten, muss der Fahrradweg zwischen Amorbach und Schneeberg ab dem Bereich Friedhof gesperrt werden. Die Umleitung des Fahrradweges wird ausgeschildert. Es wird darauf hingewiesen, dass Polizei, Kommunale Verkehrsüberwachung und Stadt Amorbach die Geschwindigkeitsbegrenzung und die Einhaltung der Parkverbote kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden werden. Die Schulen werden ihre Schülerinnen und Schüler per Elternbrief über Änderungen im Bereich Schülertransport etc. informieren. Ganz ausdrücklich werden die Eltern dazu aufgerufen, ihre Kinder nicht zur Schule zu fahren, um zu den Bring- und Abholzeiten eine übermäßige Belastung der Verkehrsstrecke zu vermeiden. Alle Geschäfte, Sparkassen und Praxen sind trotz Baustelle in der Debonstraße gut erreichbar.
Abbruch des Fußstegs zwischen Pfarrgasse und ehemaligem Kindergarten
Der Gemeinderat hatte am 21.04.2023 beschlossen, keinen Ersatzneubau für den Fußsteg zwischen Pfarrgasse und ehemaligem Kindergarten durchzuführen. Gemeinderat Rudi Frank teilte damals bzgl. des weiteren Vorgehens mit, dass aus seiner fachlichen Sicht die Einschaltung eines Brückensachverständigen entbehrlich sei. Die Brücke sei kaputt. Sie sollte deshalb zeitnah abgebaut werden. Die Verwaltung hat Angebote für den Abbruch eingeholt. Günstigster Bieter ist die Schuck Aushub-Abriss GmbH, Elsenfeld mit einem Brutto-Angebotspreis i.H.v. 8.282,40 €. Bürgermeister Stefan Schwab ist entsprechend der Geschäftsordnung für die Auftragserteilung zuständig.
Überdachung für die Buskinder
Für die Buskinder soll an der Grundschule eine Überdachung errichtet werden, damit diese beim Warten vor der Witterung geschützt sind. Den Auftrag erhält der günstigste Bieter, die Firma Geis Metallbau, Großwallstadt mit einem Brutto-Angebotspreis von 9.202,27 €. Die Überdachung wird sowohl vom Landkreis Miltenberg (90 % der Kosten, max. 3.000 €), als auch von der Regierung von Unterfranken (50 % der Kosten, max. 5.500 € je Maßnahme) gefördert. Die Vorhaben wurden bei den genannten Stellen angemeldet, mit der Umsetzung kann nun begonnen werden.
Schlaglöcher im Weg zur Kirche Breitenbuch
Ortssprecher Sebastian Menger teilt mit, dass im Weg zur Kirche Breitenbuch Schlaglöcher vorhanden seien. Hier sollte das Pflaster entsprechend angehoben werden.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell