Markt Kirchzell Markt Kirchzell

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2025

02.06.2025
Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2025

Bild Sitzungssaal

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 02.05.2025

Der Gemeinderat beschloss eine Neuordnung der Grünflächenpflege im Ortsteil Ottorfszell und erteilte der Dirk Wörner GmbH den Auftrag zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 1.666,00 €.

Bereits in der Sitzung vom 11.04.2025 erhielt die Firma Abel & Käufl Mobilfunkhandels GmbH, 84034 Landshut, den Auftrag zur Umrüstung der 7 gemeindlichen Sirenen auf Digitalfunk zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 17.426,36 €. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Durchführung der Umrüstung den Förderantrag zu stellen.

 

Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat

3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter hatte in der Sitzung vom 02.05.2025 die auf der gemeindegepflegten Erdurnengrabanlage abgestellten Gegenstände kritisiert. Diese sollten unverzüglich entfernt werden, die Leute hätten hierzu ein Merkblatt unterschrieben.

Ausweislich des Merkblatts können Grablichter nach der Bestattung und zu Ostern, Allerheiligen und Weihnachten für maximal 14 Tage auf den Grabstein gestellt werden und sind danach zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Gegenstände kostenpflichtig vom Bauhof entfernt und entsorgt. Die Frist vom 2 Wochen nach Ostern war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgelaufen. Andere Gegenstände sind nicht zulässig.

 

Planung neuer Bauhof

Der Gemeinderat hat am 02.05.2025 beschlossen, die Entscheidung über die vorgelegte Planung für den neuen Bauhofstandort auf dem Anwesen Hauptstraße 111, Kirchzell zu vertagen. Zunächst wurde für den 23.05.2025 ein Ortstermin für den gesamten Gemeinderat terminiert. Der Ortstermin hatte im Vorfeld der Sitzung stattgefunden. Im Wesentlichen lassen sich die Eindrücke des Ortstermins sowie die Beratung wie folgt zusammenfassen:

Es soll kein Anbau für den Sozialtrakt erstellt werden. Von vier möglichen Varianten, den Sozialtrakt anderweitig im Bestand unterzubringen, sollen der Einbau des Büros in das ehemalige Materiallager im vorderen Bereich der Halle sowie des Sozialtrakts im seitlichen und hinteren Hallenbereich planerisch weiterverfolgt werden. Somit könnte dem Wunsch der Bauhofmitarbeiter auf Erhaltung der bestehenden Halle nachgekommen werden. Neben dem Sozialtrakt sollte außerhalb der Halle eine Stahltreppe in den Hofbereich Richtung Kickersgelände bzw. zur Erschließung des Untergeschosses errichtet werden. Im Untergeschoss sollen die Werkstatt und die Schlosserei eingerichtet werden. Der bestehende Anbau an die große Halle sollte nur abgebrochen werden, wenn dies aus Platzgründen zur Unterbringung der Schüttgutboxen notwendig wird. Die bestehende zusätzliche Zufahrt in diesem Bereich soll erhalten bleiben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung unter Berücksichtigung des Ortstermins mit dem Büro Johann & Eck entsprechend anzupassen.

Gemeinderätin Brigitte Krug war nach wie vor der Meinung, dass man das Feuerwehrhaus am Standort des ehemaligen Sägewerks nicht ganz ausschließen sollte. Für einen Neubau dort würde man Zuschüsse bekommen und man hätte anschließend einen vollständigen Neubau. Mit der aktuellen Lage könne sie sich nicht anfreunden. Bürgermeister Stefan Schwab erwiderte, dass diese Thematik bereits mehrfach besprochen und erläutert wurde und dass ein Neubau am ehemaligen Sägewerk aufgrund der Hilfsfristen nicht möglich sei. Gemeinderat Josef Schäfer pflichtete dem bei; die Angelegenheit sei bereits mehrfach diskutiert und schlussendlich entsprechend beschlossen worden. So sollte es jetzt auch umgesetzt werden. Gemeinderat Patrick Walter ergänzte, dass die Hilfsfrist nach Buch am Standort des ehemaligen Sägewerks nicht einhaltbar wäre; insoweit wäre dann in Buch eine Pflichtfeuerwehr notwendig.

 

Friedhofssatzungen und -gebühren

Aufgrund der Schaffung neuer Bestattungsarten und des Zeitablaufs seit der letzten Kalkulation hat die Verwaltung eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren vom Kommunalbüro Schulte & Röder durchführen lassen. Aus diesem Grund sind sowohl die Stamm-, als auch die Gebührensatzung für die gemeindlichen Friedhöfe anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen beide Satzungen anhand aktueller Satzungsmuster des bayerischen Gemeindetages neu gefasst werden. Die Verwaltung hatte entsprechende Entwürfe erstellt und zur Diskussion vorgelegt. Die Beschlussfassung soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.

Zunächst war darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Friedhofsgebühren um eine Kalkulation nach dem Kommunalabgabengesetz handelt. Vereinfacht dargestellt werden hierbei die angefallenen Kosten aus dem Kalkulationszeitraum (hier: Haushaltsjahre 2022 bis 2024) auf die vorhandenen Gräber unter Berücksichtigung der in diesen Gräbern vorhandenen Grabplätze (z.B. eine Einzelgrabstätte hat 2 Grabplätze – normal und Tiefgrab) umgelegt. Im Rahmen der Kalkulation wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Gebühr für die einzelnen Grabarten jeweils eine maximale Anzahl an Grabplätzen zu Grunde liegt und dass eine „Überbelegung“ somit nicht zulässig ist. Beispielsweise hat eine Einzelgrabstätte max. 2 Grabplätze, eine Doppelgrabstätte dementsprechend max. 4 Grabplätze usw. Seit es die Urnenbestattungen gibt, wurde im Rahmen der gängigen Praxis regelmäßig auf Anfrage auch eine Überbelegung der Grabstätten zugelassen, z.B. wurden in einer mit bereits 2 Särgen, deren Ruhefrist jeweils noch nicht abgelaufen ist, belegten Einzelgrabstätte (d.h. max. Anzahl der Grabplätze ist erreicht) zusätzlich am Rand noch die Bestattung von einer oder mehrerer Urnen zugelassen. Abgerechnet wurde hier dann maximal die evtl. noch erforderliche, zusätzliche Ruhezeit für die Urne. Die zusätzliche Urne war jedoch in der ursprünglich für 2 Grabplätze kalkulierten Gebühr nicht mit enthalten. Insoweit entgingen bzw. entgehen dem Markt Kirchzell in solchen Fällen die eigentlich zu erhebenden Gebühren für ein notwendiges neues (Urnen-)Grab. Die Neukalkulation geht standardmäßig von der o.g. Anzahl der Grabstätten aus. Nachdem der Wunsch nach einer zusätzlichen Bestattung von Urnen (d.h. eine „Überbelegung“) jedoch praktische Relevanz besitzt, hat die Verwaltung dies in Form von zwei Varianten zusätzlich kalkulieren lassen.

Gemeinderat Frank Rudolph begrüßte die Möglichkeit, zusätzliche Urnen bestatten lassen zu können. Es handele sich oft um Familiengräber, die erhalten bleiben sollen. Jede zusätzliche Urne in einem Familiengrab sei gut, da hierdurch der Neubau von Urnengräbern vermieden werden könnte. Gemeinderätin Brigitte Krug begrüßte dies ebenfalls, da es sich um Herzensangelegenheiten handele. Das Gremium sprach sich hinsichtlich der Gebühren und zusätzlichen Urnen für die von der Verwaltung vorgelegte Variante II aus. Bezüglich § 11 Abs. 3 des Friedhofssatzungsentwurfs teilte 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner mit, dass die Erdurnengrabstäten nicht im Vorfeld, sondern nur im Bedarfsfall vergeben werden sollten. Dem stimmte das Gremium zu. Hinsichtlich § 11 Abs. 4 war das Gremium der Auffassung, dass weiterhin nur eine aufgesetzte Schrift zugelassen werden sollte. Weitere Anmerkungen zu den Satzungsentwürfen lagen nicht vor.

 

Erdurnengräber Friedhof Kirchzell

Der Gemeinderat beschloss den Standort zur Anlage von neuen Erdurnengräbern im alten Friedhofsteil des Friedhofs Kirchzell.

 

Stellplatzsatzung

Mit der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen Novelle der Bayerischen Bauordnung wird u.a. die bisherige Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Der Bayerische Gemeindetag (BayGT) hat für Städte und Gemeinden, die entsprechende Stellplatzpflichten fortführen bzw. einführen möchten, ein Satzungsmuster zur Verfügung gestellt, anhand dessen ein Satzungsentwurf für den Markt Kirchzell ausgearbeitet wurde. Gemeinderat Frederic Sennert hielt den Erlass einer Stellplatzsatzung für sinnvoll. Es gebe große Probleme beim Parken, sodass man schauen müsse, dass Bauherren einsprechende Stellplätze nachweisen. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Stellplatzsatzung.

 

Kanalbefahrung

Die Firma Kanaltechnik Meyer hatte ein Nachtragsangebot über 18.939,33 € brutto für die laufende Kanalbefahrung (Kirchzell – 1. Abschnitt) vorgelegt. Es enthielt einen Mehraufwand für erschwerte Zugänglichkeit und bauliche Sonderbedingungen. Das Büro Arz hat das Angebot geprüft und dieses als zutreffend eingestuft und es wirtschaftlich, fachtechnisch und rechnerisch ohne Beanstandungen geprüft. Im Hinblick auf die Gesamtkosten teilte das Büro Arz hierzu mit, dass sich aufgrund der Aufwendungen im Nachtrag voraussichtlich die Auftragssumme um ca. 5.000 € brutto reduziere. Der Gemeinderat genehmigte das Nachtragsangebot.

 

Spielplatzkontrolle

Der Sachverständige hat die Jahreshauptkontrolle der gemeindlichen Spielplätze einschließlich der Außenspielanlage der Kindertagesstätte „Abenteuerland“ und der Grundschule durchgeführt und einen ausführlichen Bericht vorgelegt. Bei 3 Prüfbewertungen bestand unmittelbarer Handlungsbedarf, 19 sollten im Rahmen der Wartung behoben werden, 155 blieben ohne Beanstandung. Die festgestellten Mängel wurden bereits fast vollständig behoben.

 

Bürgerversammlung 2025

Am 09.05.2025 fand die Bürgerversammlung in Kirchzell statt. Bürgermeister Stefan Schwab begrüßte 30 Bürgerinnen und Bürger, 13 Gemeinderäte und 8 Beschäftigte. Formelle Anträge, die der Gemeinderat zu behandeln hätte, wurden insgesamt nicht gestellt. Folgende wesentlichen Anregungen bzw. Wortmeldungen wurden von der Verwaltung aufgenommen:

Es wurde angefragt, ob das Grundsteueraufkommen aufkommensneutral sei. Bürgermeister Stefan Schwab teilte mit, dass dies noch nicht absehbar sei, weshalb die Gemeinde die aktuellen Hebesätze beibehalten habe. Man müsse nun abwarten, bis alle Messbescheide vorliegen und die Einsprüche größtenteils abgearbeitet sind. Bürgermeister Schwab ergänzte jedoch, dass die Gemeinde aufgrund der steigenden Ausgaben auch auf Einnahmesteigerungen angewiesen sei. Insoweit müsste der Gemeinderat zu gegebener Zeit sich Gedanken machen, wie solche Einnahmesteigerungen möglich sein könnten. Eine Möglichkeit der Einnahmensteigerung sei beispielsweise bei der Grundsteuer.

Die Meinungen zur Nachbesserung der Ausschläge im Totenweg am Friedhof Kirchzell waren geteilt.

Es wurde nach dem Sachstand der Erdverkabelung von Buch nach Kirchzell gefragt. Hierzu konnte kein aktueller Sachstand genannt werden.

Die Erhöhung der Hundesteuer wurde kritisiert. Die vorgeschlagene Einführung einer Katzensteuer ist rechtlich nicht zulässig.

Nach Hiebmaßnahmen soll auf Wanderwegen das Reisig entfernt werden.

Die Waldwege seien zu grob geschottert. Hierzu wurde erklärt, dass erst später feiner Schotter aufgebracht werden kann.

 

Trinkwasseruntersuchung

Das Institut Dr. Nuss hat am 22.04.2025 Proben des Reinwassers aus den Sammelmessstellen in Kirchzell und Buch entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurde im Rahmen der freiwilligen Überwachung eine Probe aus der Sammelmessstelle im Ortsnetz Kirchzell und dem Hochbehälter Preunschen untersucht. Gleichzeitig wurden die jährlichen Untersuchungen des Wassers aus der Ziegelwiesenquelle vorgenommen, die jedoch als Rohwasser vor der Aufbereitung nicht nach der Trinkwasserversorgung zu bewerten sind. Nach den Untersuchungsbefunden vom 25.04.2025 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten, es gab keine Beanstandungen.

 

Kanalsanierung am Rathaus

Die Firma Die Häuslebauer, Amorbach wurde mit der Sanierung des beschädigten Kanals am Rathaus zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 9.766,03 € beauftragt.

 

Eine Stunde Zeit

2. Bürgermeisterin Susanne Wörner gab eine Info zu Eine Stunde Zeit. Es seien neue Broschüren gefertigt worden. Man suche Leute, die sich hier engagieren möchten. Eine entsprechende Veröffentlichung werde es im Amtsblatt geben.

 

 

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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