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Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2022

03.06.2022
Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2022

Bild Sitzungssaal

Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat
Feststellung des Bilanzabschlusses der Wasserversorgung für das Jahr 2020
In der Sitzung vom 29.04.2022 hatte Gemeinderat Rudi Frank Bezug auf den Wasserlieferungspreis an die Stadt Amorbach i.H.v. 0,35 €/m³ genommen und gefragt, wie sich dieser Preis zusammensetzt. Gemäß § 7 des Wasserlieferungsvertrags vom 22.08.2000 setzt sich der von der Stadt Amorbach zu zahlende Wasserpreis aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Grund- und Arbeitspreis ändern sich im selben Verhältnis, wie sich der vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte ändert. Die Preise werden zum Beginn eines neuen Kalenderjahres jährlich neu festgesetzt. Es handelt sich jeweils um Nettopreise. Demnach betrug der Arbeitspreis im Jahr 2020 0,35 €/m³. Die tatsächlichen Kosten für Strom, Wartung und Unterhaltung der Betriebsanlagen, Wasseraufbereitung und Wasserchlorung im Jahr 2020 beliefen sich jedoch auf 0,52 €/m³. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass die Verwaltung das Gespräch mit der Stadt Amorbach suchen wird.

Beförderung der Ortsteilkinder
Im aktuell laufenden Kindergartenjahr werden auf der Buslinie Watterbach / Breitenbuch / Ottorfszell 4 Kinder (3 Kinder Hin- und Rückfahrt, 1 Kind Rückfahrt) und auf der Linie Preunschen / Buch 6 Kinder (jeweils Hin- und Rückfahrt) gefahren. Für die Buslinie Watterbach / Breitenbuch / Ottorfszell waren ursprünglich 5 Kinder angemeldet, 1 Kind fährt jedoch seit dem Winter 2021 kaum mehr mit.
Es wurden wieder alle Eltern der Ortsteilkinder, die im kommenden Jahr von der Busbeförderung Gebrauch machen könnten angeschrieben und um Anmeldung oder Mitteilung, dass sie vom Beförderungsangebot keinen Gebrauch machen, gebeten. Es ergeben sich folgende Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023:
Linie Ottorfszell / Watterbach / Breitenbuch: 3 Kinder Hinfahrt, 4 Kinder Rückfahrt
Linie Buch / Preunschen: 5 Kinder (Hin- und Rückfahrt)
Mit Beschluss vom 20.04.2004 wurde festgelegt, dass aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Beförderung unter einer Anmeldeanzahl von 3 Kindern, die die Strecke komplett fahren, eingestellt wird. Dieser Grundsatz wird bis heute praktiziert. Als Anhaltspunkt für eine Kostenaufstellung wurden unter Berücksichtigung der Kinderzahlen und aktuellen Beförderungskosten im Kindergartenjahr 2021/2022 Durchschnittswerte aus den vergangenen Jahren für die verschiedenen Linien gebildet. Demnach betragen die Gesamtkosten pro Jahr ca. 35.000 €, bei einem von der Gemeinde zu tragen Defizit i.H.v. ca. 30.000 €.
Grundsätzlich sind auf der Linie Watterbach /Breitenbuch / Ottorfszell für die Rückfahrt in die Ortsteile 5 Kinder für das laufende Kindergartenjahr 2021/2022 angemeldet, die jedoch nicht durchgängig an allen Kindergartentagen die Beförderung in Anspruch nehmen. Stellenweise wurde der Busbegleitung sehr kurzfristig oder gar nicht abgesagt. Außerdem fährt an einem Tag nur ein Kind mit dem Bus zurück, den Rest der Woche begleitet die Busbegleitung zwei bis drei Kinder. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 steht die bisherige Busbegleitung nicht mehr zur Verfügung.
Das Busunternehmen Kirchgäßner, das die Beförderung auf den übrigen Linien mit Kleinbussen durchführt, hat mitgeteilt, dass es aufgrund gestiegener Energiepreise und Lohnkosten den derzeit geltenden Tarif i.H.v. 45,00 € pro Kleinbusfahrt auf 65,00 € pro Fahrt erhöhen muss. Unter Berücksichtigung dieser Erhöhung wurde eine Kostengegenüberstellung erstellt: Bei einer Rückfahrt der Linie Watterbach / Breitenbuch / Ottorfszell mit dem ÖPNV betragen die Kosten pro Jahr ca. 49.000 € (Defizit: ca. 45.000 €), beim Einsatz des Kleinbusses für die Linie Watterbach / Breitenbuch / Ottorfszell ca. 60.000 € (Defizit: ca. 55.000 €). Unter Berücksichtigung der neuen Gebührensätze (Erhöhung um 20 € pro Monat) verringert sich das jährliche gemeindliche Defizit um ca. 1.800 €.
Gemeinderat Joachim Kunz stellte fest, dass die Gemeinde große Anstrengungen durchführe, um den Eltern aus den Ortsteilen die Chance zu geben, ihre Kinder mit dem Bus in den Kindergarten bringen zu lassen. Andere Gemeinden bieten dies nicht an. Die Busbeförderung sollte jedoch weiter betrieben werden. Er zeigte sich verwundert, dass die Eltern die Inanspruchnahme eher lax sehen. Dies deute darauf hin, dass der Preis nicht zu hoch sei. Bei einem Defizit von bis zu 55.000 € sollte die Gemeinde überlegen, wie das Angebot in Zukunft gestaltet wird. Gemeinderätin Silvia Breunig hält die Busbeförderung für eine sehr wichtige Sache. Sie favorisiert die Rückfahrt mit dem ÖPNV, da dieser Bus sowieso fährt. Die Mindestvoraussetzung von 3 Kindern pro Fahrt sah sie kritisch, da dies bisher kaum erreicht wurde. Sofern Eltern die Busbeförderung zwingend brauchen wäre dies nicht ganz richtig. Gemeinderat Frank Rudolph appellierte, dass unbedingt eine neue Busbegleitung gefunden werden müsse, um sich ein zusätzliches Defizit von 11.000 € zu sparen. Gemeinderat Josef Schäfer findet es schade, dass die Eltern keine Bereitschaft gezeigt hatten, den von der Verwaltung angebotenen Gesprächstermin wahrzunehmen. Die Preiserhöhung des Busunternehmens sei nachvollziehbar und sollte akzeptiert werden. Gleichzeitig sprach er sich für eine Erhöhung des Elternbeitrags um 20 € aus. Hier gehe es auch ums Prinzip, auch wenn hierdurch das gemeindliche Defizit um nur 1.800 € sinkt. Er spricht sich ebenfalls dafür aus, eine Busaufsicht zu suchen, um 11.000 € einzusparen. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner findet den Bus sehr wichtig. Früher mussten die Eltern zunächst 40 %, dann 30 % der Buskosten tragen. Jetzt sind es nicht einmal mehr 10 %. Die Gebührenerhöhung sei deshalb wichtig. Die Festlegung einer Mindestkinderzahl sei notwendig, wenn es so viele Kinder auch aus den Ortsteilen gibt. Die Eltern sollten sich aus ihrer Sicht solidarisch zeigen und den Bus nutzen. Gemeinderätin Silvia Breunig griff diesen Gedanken auf und war ebenfalls der Auffassung, dass die Eltern das Busbeförderungsangebot nutzen sollten, wenn es eines gibt. Allerdings arbeiten viele Eltern und nehmen auf dem Weg ihre Kinder mit. Gemeinderat Rudi Frank sah ein sehr heikles Thema. Vor dem Hintergrund des Defizits sollte z.B. bei nur einem Kind auf einer Fahrt nicht gefahren werden. Das gemeindliche Defizit sei den Eltern nicht bewusst. Die Gemeinde müsse schauen, dass die Kosten einigermaßen gedeckt werden. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner hielt es für besser, wenn nur der ÖPNV fahren würde. Das höchste Defizit ergebe sich auf der Linie Preunschen/Buch mit den meisten Kindern und der besten tatsächlichen Nutzung. Gemeinderätin Anita Hofmann war der Auffassung, dass man speziell die Eltern darauf hinweisen sollte, welches Defizit die Gemeinde trägt, da den Eltern dies nicht bewusst sei. Auf Nachfrage von Gemeinderat Josef Schäfer erklärte Bürgermeister Stefan Schwab, dass der ÖPNV von Preunschen nach Buch nicht zurück nach Kirchzell, sondern direkt nach Amorbach fahre. Eine Busaufsicht konnte hier nicht gefunden werden, da diese täglich von der Bucher Brücke wieder zurück nach Kirchzell gelangen müsste. Gemeinderätin Silvia Breunig stellte fest, dass die Eltern im Rahmen des geplanten Termins auf die Kosten hingewiesen worden wären. Sie fand es schade, dass der Termin nicht zu Stande kam. Die Beförderung der Ortsteilkinder zum Kindergarten für das Kindergartenjahr 2022/2023 wird wie folgt beschlossen:
• Die Kindergartenlinie Preunschen / Buch wird für das Kindergartenjahr 2022/2023 weiter wie bisher mit einem Kleinbus betrieben.
• Die Hinfahrt auf der Kindergartenlinie Watterbach / Breitenbuch / Ottorfszell wird im Kindergartenjahr 2022/2023 weiter mit einem Kleinbus betrieben. Die Rückfahrt erfolgt mit dem ÖPNV, sofern eine geeignete Busbegleitung gefunden werden kann. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Stelle auszuschreiben. Sollte keine geeignete Busbegleitung gefunden werden, wird die Rückfahrt ebenfalls mit dem Kleinbus durchgeführt.
• Für alle Linien gilt künftig: Hin- und/oder Rückfahrt werden nur durchgeführt, sofern im Regelfall mindestens drei Kinder pro Tag und Fahrt tatsächlich befördert werden; sollte dies dauerhaft nicht der Fall sein, wird die Beförderung an den besagten Tagen eingestellt.
• Die Preisanpassung des Beförderungsunternehmens Kirchgäßner von 45,00 € auf 65,00 € pro Kleinbusfahrt wurde genehmigt.
• Die monatlichen Beförderungsgebühren wurden für das Kindergartenjahr 2022/2023 wie folgt festgesetzt:
Hin- und Rückfahrt mit dem Kleinbus:
65,00 € (1. Kind), 58,00 € (2. Kind) pro Monat
Nur Hinfahrt: 32,50 € (1. Kind), 29,00 € (2. Kind) pro Monat
Nur Rückfahrt: 32,50 € (1. Kind), 29,00 € (2. Kind) pro Monat
Hinfahrt mit dem Kleinbus, Rückfahrt mit dem ÖPNV inkl. Busbegleitung:
55,00 € (1. Kind), 48,00 € (2. Kind) pro Monat
Nur Hinfahrt: 35,00 € (1. Kind), 30,00 € (2. Kind) pro Monat
Nur Rückfahrt: 20,00 € (1. Kind), 18,00 € (2. Kind) pro Monat
• Die festgelegten Beförderungsgebühren sind fixe Monatsgebühren. Sie sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Busbeförderung und bleiben auch beim Entfallen einzelner Beförderungsfahrten gültig; eine anteilige Reduzierung findet nicht statt.

Antrag des Schützenverein Watterbach auf Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für Investitionsmaßnahmen
Der Schützenverein Watterbach plant die Erneuerung des Estrichs und der Fliesen sowie der Türe in der Schießhalle des Schützenhauses Watterbach. Die geschätzten Kosten liegen bei 8.500 €. Gemäß den Grundsätzen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine werden ausschließlich Investitionsmaßnahmen, die dem satzungsgemäßen Zweck des gemeinnützigen Vereins dienen gefördert. Dies gilt für Maßnahmen ab Investitionskosten von 2.500 €. Die Fördersumme beträgt 5 % der tatsächlich kassenwirksamen Investitionskosten, der Förderbetrag ist auf maximal 5.000 € gedeckelt. Der Gemeinderat genehmigte die geplante Maßnahme und bewilligte dem Schützenverein Watterbach einen Zuschuss in Höhe von 425,00 € unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die tatsächlichen Kosten sind durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Neuerrichtung und Austausch schadhafter Straßenleuchten
Die Brennstelle (Wandarmleuchter) gegenüber dem Anwesen Oberer Geisberg 9 ist defekt und muss ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang soll auch der Wandarmleuchter am Anwesen Oberer Geisberg 4 entfernt und ersetzt werden; gleichzeitig soll auf der Höhe des Anwesens Oberer Geisberg 17 eine neue zusätzliche Brennstelle errichtet werden. Die Bayernwerk Netz GmbH, mit der ein Straßenbeleuchtungsvertrag besteht, hat ein Angebot über einen Bruttogesamtpreis von 17.351,51 € vorgelegt. Aus Sicht von Gemeinderat Frank Rudolph wird von der neuen Straßenlampe die Lennetreppe nicht mehr ausgeleuchtet. Gemeinderat Patrick Walter teilte diese Bedenken. Die Sache sollte beobachtet werden. Der Gemeinderat erteilte der Bayernwerk Netz GmbH den Auftrag zum angebotenen Bruttoangebotspreis.

Ersatzneubau für die Brücke über den Gabelbach zum ehemaligen Kindergarten
Zwei Anlieger-Paare aus Kirchzell haben sich schriftlich an die Verwaltung gewandt und für den Erhalt der Brücke ausgesprochen. Sie begründen dies im Wesentlichen wie folgt:
• Kürzester Weg zur Kirche und zum Ortsmittelpunkt mit Einkaufsmöglichkeiten
• Bei kirchlichen und öffentlichen Veranstaltungen werden die Kindergartenstraße sowie der Parkplatz noch immer gern genutzt
Vereinbarungsgemäß wurde die Thematik in der Bürgerversammlung in Kirchzell am 03.05.2022 zur Diskussion gestellt. Folgende Aspekte wurden dabei aus der Versammlung genannt:
• Der Fußsteg sei früher sinnvoll gewesen, als es den Kindergarten in der Nähe noch gab. Die jetzt erforderliche Investition für einen Neubau sei zu hoch. Es bestehe kein Kosten-/Nutzenverhältnis.
• Mittlerweile sind auch Parkplätze direkt an der Kirche vorhanden.
• Es sollte auch an ältere Leute gedacht werden. Die Kindergartenstraße und der ehemalige Parkplatz vor dem Kindergarten werden weiterhin genutzt.
• Die Brücke sei eine Verbindung zum Ortszentrum und man sollte das vorhandene Gehrecht nicht verschenken.
• Die Erreichbarkeit des Stegs ist nur über den Brunnenweg und die Kindergartenstraße gegeben.
• Auf die geschätzten Kosten in Höhe von 60.000,00 € bzw. 100.000,00 € müssten jetzt noch mindestens 30 % draufgerechnet werden. Dies stehe in keinem Verhältnis mehr.
• Evtl. schmalerer Steg für geringere Kosten errichten.
• Viele Kinder nutzen den Fußsteg noch. An der Kirche gäbe es ein Zebrastreifen. Dies sei ein Weg für die Kinder in Richtung Schule bzw. Kindergarten.
• Der Weg bzw. Steg, der am Bauhof vorbeiführt, sei keine Alternative zu dem Fußsteg von der Pfarrgasse in die Kindergartenstraße sei. Der Weg am Bauhof sei nicht befestigt.
Auch in den Bürgerversammlungen der Ortsteile wurde die Thematik angesprochen. Hier gab es geteilte Rückmeldungen hinsichtlich der Nutzung der Brücke. Hinsichtlich des angesprochenen Gehrechts ist festzustellen, dass laut gemeindlichem Straßenbestandsverzeichnis die Pfarrgasse bis zur Brücke als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist. Die Beratung wurde zurückgestellt.

Prüfungsergebnis der Variantenuntersuchung im Rahmen der Neuordnung der Abwasseranlage
Das Büro Arz hat zwei Varianten untersucht, die hinsichtlich einer Neuordnung der Entwässerung in Frage kommen: Neubau einer Kläranlage oder Beförderung des anfallenden Abwassers zur Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Main-Mud-Miltenberg. Insgesamt kommt die Kostenvergleichsrechnung zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Erstellung einer eigenen Kläranlage deutliche Kostenvorteile im Vergleich zur Abwasserförderung birgt. Den ausschlaggebenden Faktor stellen die Betriebskosten dar, welche unabhängig vom Erstellungsverfahren der Druckleitung entstehen. Die Variantenuntersuchung wurde dem Landratsamt Miltenberg und dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg bereits im Februar 2021 zur Prüfung vorgelegt. Nunmehr haben Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt ihr grundsätzliches Einverständnis mit der Variantenuntersuchung erklärt. Folgende Maßnahmen sind nun durchzuführen:
• Kanalbefahrung: Hierfür ist zwingend ein Kanalkataster erforderlich sei.
• Förderantrag nach RZWas stellen.
• Kläranlagenberechnung: Grundvoraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Kanalkatasters.
• Wasserrechtsverfahren
• Wasserrechtliche Erlaubnisse für die RÜB: Hierfür ist eine Schmutzfrachtberechnung erforderlich.
• Fremdwassersanierung: Hierfür ist ein digitales Kanalkataster sowie eine Kamerabefahrung notwendig.

Nachbesprechung des Stromausfalls nach starkem Schneefall
Im Rahmen einer gemeinsamen Nachbesprechung wurde der Einsatz der Hilfsorganisationen sowie des Bauhofs beim Stromausfall am 08.04. und 09.04.2022 besprochen. Alle Beteiligten erklärten, dass man gut vorbereitet war und dass die Abläufe gut geklappt hätten. Die verbesserungswürdigen Punkte wurden benannt und sollen umgesetzt werden. Hierzu gehört insbesondere die Information der Bevölkerung während der Schadenslage sowie eine regelmäßigere Kommunikation der notstromversorgten Anlaufstellen bei einem Stromausfall, die spätestens eine halbe Stunde nach einem Stromausfall besetzt sind. Diese sind:
Kirchzell: Feuerwehrhaus und Rotkreuzheim
Breitenbuch: Gemeinschaftshaus
Buch: Kirchzell Feuerwehrhaus und Rotkreuzheim
Ottorfszell: Wohnhaus Klingenweg 13
Preunschen: Feuerwehrhaus
Watterbach: Gasthaus Meixner
Auch Informationen über Einwohner, die vom Strom lebensnotwendig bzw. lebenswichtig abhängig sind (z.B. Beatmungsgeräte) wären hilfreich gewesen, können aber aus Datenschutzgründen beispielsweise nicht von Krankenkassen bezogen werden. Die Gemeinde sollte in eine gemeinsame, koordinierte Notfallplanung mit den Hilfsorganisationen einsteigen.
Gemeinderat Frank Rudolph regte an, den Leuten mit Beatmungsgerät o.Ä. anzubieten, sich freiwillig bei der Gemeinde oder direkt dem Roten Kreuz zu melden, damit sie bei einem Stromausfall bekannt sind. Nach Auffassung von Gemeinderat Patrick Walter sollte man über Solaranlagen mit Akkupufferung auf gemeindlichen Gebäuden nachdenken; aktuell sei kein Gemeindegebäude mit einer Solaranlage ausgestattet. Bürgermeister Stefan Schwab wies auf bereits laufende Überlegungen in der Verwaltung hin. Man sei diesbezüglich bereits mit zwei Firmen in Kontakt getreten. Termine und Wechselrichter seien jedoch aktuell nur schwer zu bekommen. Gemeinderat Rudi Frank schlug vor, das Wasserwerk, Vereinsheim und die Holzhalle an der Kläranlage mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner begrüßte diesen Vorschlag; die Thematik sollte jetzt angegangen werden. Gemeinderätin Anita Hofmann stellte fest, dass die Firmen aktuell überrannt werden. Das Gremium war sich einig, sich die Ausstattung aller gemeindlichen Gebäude mit einer Photovoltaikanlage anbieten zu lassen. Gemeinderätin Brigitte Krug fragte, ob beim Stromausfall die elektrische Eingangstüre an der Raiffeisenbank aufgegangen sei. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt sich die Frage, ob es nicht besser sei, den Defi z.B. in die Marktplatzhalle zu hängen. Weiterhin war ihr nicht bekannt, dass das Rote Kreuz in der Ortsmitte eine Anlaufstation geschaffen hatte. Die Notfallsammelpunkte sollten entsprechend ausgewiesen werden. Weiterhin sollten dort Übungen etc. stattfinden, damit sich die Leute an diese Plätze erinnern.
Sachstandsbericht zum Baugebiet „Am Bucher Weg“
Der aktualisierte Bauzeitenplan geht aktuell von einer Fertigstellung im Laufe des Juni 2022 aus. Die Flurstraße sowie der Stichweg wurden asphaltiert. In der Ahornstraße wird der Unterbau hergestellt, die Asphaltierungsarbeiten sollen im Laufe der nächsten zwei Wochen stattfinden. Die Spielgeräte für den Spielplatz werden am 02.06.2022 angeliefert.

Glasfaser Breitband Ausbau in der Odenwaldallianz
Die BBV/toni hat im Rahmen einer Pressemitteilung erklärt, dass sie alle Odenwald-Allianz-Gemeinen mit Ausnahme von Miltenberg ausbauen wird. Die Vorvermarktungsphase wurde bis 31.05.2022 verlängert.

Grundsteuerreform
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mitgeteilt, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind. Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann. Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Gemeindeverwaltungen in Bayern zur Verfügung gestellt werden. Der idealere Weg ist die Einreichung über ELSTER-Online, da hier die Formulare mittels Hilfestellungen und Kontrollfunktionen ausgefüllt werden können. Für Dienstag, 12.07.2022, 18:00 Uhr ist eine Info-Veranstaltung des Finanzamtes für die Bürgerinnen und Bürger aus Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach geplant. Die Veranstaltung soll in der TVK-Turnhalle in Kirchzell stattfinden. Die Terminbestätigung des Finanzamtes steht noch aus.

Grüngutsammelplatz
Im Rahmen der Vorprüfung eines möglichen Alternativstandortes für den Grüngutsammelplatz an der Watterbacher Straße musste zunächst ein naturschutzrechtliches Gutachten erstellt werden. Dieses wurde dem Landratsamt Miltenberg zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis steht noch aus. Im Rahmen der Bürgerversammlung in Kirchzell wurde die Prüfung des alternativen Standortes thematisiert. Im Wesentlichen wurden folgende Argumente vorgetragen:
• Der Tennisclub ist mit dem möglichen Alternativstandort nicht einverstanden.
• Ein Grüngutsammelplatz gehöre nicht an Ortseingänge und auch nicht an Hauptverkehrsstraßen.
• Am Tennisgelände sei sehr viel Betrieb, auch und gerade an Wochenenden. Kein Verein wünsche sich einen Grüngutsammelplatz vor seiner Haustüre.
• Es sollte ein anderer, passenderer Standort gefunden werden. Genannt wurde die Kläranlage in Buch und ein Grundstück am Weg neben dem Friedhof.
• Es werden Geruchs- oder Lärmbelästigungen befürchtet.
• Es wurde appelliert, dass alle zusammenhelfen sollten und gemeinsam eine Lösung zu finden.
• Auf eine Nachfrage, warum der Grüngutsammelplatz nicht am aktuellen Standort bleibe, wurde mitgeteilt, dass allein für die Verlegung von Strom Kosten in Höhe von ca. 100.000,00 € anfallen würden. In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit einer Stromversorgung ohne Leitung, z.B. Solar oder Akku ins Gespräch gebracht.

Öffentlicher Bücherschrank
Die Thematik „öffentlicher Bücherschrank“ wurde vereinbarungsgemäß in der Bürgerversammlung in Kirchzell zur Diskussion gestellt. Folgende Aspekte wurden dabei aus der Versammlung genannt:
• Der Bücherschrank sei wünschenswert, aber nicht unbedingt notwendig und mit 7.000,00 € als zu teuer.
• Es soll eine alte Telefonzelle verwendet werden. Auch eine rote Telefonzelle aus England wurde vorgeschlagen.
• Es wurde hinterfragt, ob so viele Bücher gelesen werden.
• Der Bücherschrank sollte in das historische Rathaus integriert werden, beispielsweise unterhalb der Treppe.
• Die Betreuung des offenen Bücherschranks sollte durch eine Institution wie beispielsweise in Schneeberg erfolgen.
• Es sollte mit Tante M geredet werden, ob dort der Bücherschrank mit integriert werden könnte.
• Der Pfarrhof oder hinter der Kirche wurden als Standorte genannt.
Im Nachgang zur Bürgerversammlung wurde dem Markt Kirchzell eine historische, englische Telefonzelle angeboten. Gemeinderätin Brigitte Krug war der Meinung, dass die rote Telefonzelle besser passt, als eine Gelbe. Gemeinderätin Anita Hofmann sprach sich dafür aus, den öffentlichen Bücherschrank auf die Freifläche neben der Marktplatzhalle zu stellen. Dort seien Sitzgelegenheiten vorhanden. Der Bücherschrank könnte neben die Fahrradständer gestellt werden. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner schlug die Aufstellung neben dem Stromkasten vor. Gemeinderat Joachim Kunz ist nur bedingt glücklich mit der Freifläche, neben dem Stromkasten sei jedoch für ihn in Ordnung. Gemeinderat Frank Rudolph schlug als Alternativstandort die Freifläche an der Ecke Hauptstraße / Bachgasse vor. Die Verwaltung wird die Maße und den Preis der roten Telefonzelle erfragen.

Beschaffung neuer IT-Hard- und Software für das Wasserwerk Ottorfszell
Der Auftrag für die neue IT-Hard- und Software im Wasserwerk Ottorfszell wurde zum Bruttopreis von 9.778,61 € an die günstig bietende Firma TIG Automation GmbH, Hamburg erteilt.

Antrag der 4. Klasse auf Erneuerung des Bolzplatzes
Die 4. Klasse der Grundschule Kirchzell hat die Erneuerung des Bolzplatzes beantragt. Gewünscht werden insbesondere ein neuer Rasen, neue Netze hinter den Toren und das verschließen der Löcher. Der Bauhof wird mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt. Gemeinderätin Anita Hofmann sprach sich für eine Sanierung des Bolzplatzes aus, allerdings sei dieser dann auch eine Zeit lang nicht bespielbar. Gemeinderat Frank Rudolph wies darauf hin, dass an einem Tor ein Quereisen angerissen sei. Gemeinderat Josef Schäfer nahm Bezug auf das Netz und dessen Notwendigkeit aufgrund der dahinterliegenden Pferdekoppel.

Sturmschäden am Rathaus
Die Sturmschäden am Rathaus wurden für einen Rechnungsbetrag i.H.v. 6.934,19 EUR von der Firm Rudi Frank behoben. Die Gebäudeversicherung hat mitgeteilt, dass sie hiervon 4.854,33 EUR erstattet.

Herstellung einer Einlaufrinne
Zur besseren Ableitung des Oberflächenwassers zwischen den Anwesen Im Steinig 8 und 8a wird eine neue Rinne mit einer Länge von ca. 4 m benötigt. Die Brutto-Kosten belaufen sich auf voraussichtlich ca. 9.600 €. Bürgermeister Stefan Schwab hat den Auftrag an die Firma BS Bau GmbH erteilt.

Sitzungstermine 2022
Für das Jahr 2022 sind u.a. folgende Sitzungstermine festgelegt:
Freitag, 08.07.2022 Gemeinderatssitzung
Freitag, 23.09.2022 Gemeinderatssitzung
An beiden Terminen kann es evtl. zu Terminüberschneidungen mit Ehrungsveranstaltungen der Feuerwehr kommen. Als Ersatztermin kommen in Betracht:
Montag, 11.07.2022 Gemeinderatssitzung
Donnerstag, 22.09.2022 Gemeinderatssitzung

Friedhof Preunschen: Müllentsorgung
Gemeinderätin Brigitte Krug teilt mit, dass der Biomüll des Preunschener Friedhofs oft Kerzen o.Ä. enthalte. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass es für Restabfall auch entsprechende Müllbehälter gebe. Es soll eine Info im Amtsblatt erscheinen.

Schülerquerungshilfe an der Hauptstraße
Gemeinderat Frank Rudolph sprach die Querungshilfe für Schüler an der Hauptstraße nähe Einmündung Schulstraße an. Anwohner hätten berichtet, dass die Kinder dort eine schlechte Sicht auf die Straße hätten, u.a. wegen parkender Fahrzeuge. Dies sollte sich angeschaut werden, notfalls sollte ein Parkplatz gestrichen werden.

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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