Markt Kirchzell Markt Kirchzell

Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2023

21.12.2023
Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2023

Bild Sitzungssaal

Ehrung von Sportlern

Zu Beginn der Sitzung zeichnete Bürgermeister Stefan Schwab Sportler für ihre besonderen sportlichen Leistungen mit den Sportlermedaillen des Marktes Kirchzell aus. Lukas Grimm, der leider kurzfristig aus beruflichen Gründen verhindert war, hat bei der Goju-Ryu Europameisterschaft am 16./17.09.23 in Belgien beim Wettkampf der Männer die Goldmedaille gewonnen. Für den Gewinn dieser Goldmedaille bei der Europameisterschaft wird Lukas Grimm die Sportlermedaille in Gold verliehen.

Bei der Europameisterschaft am 16./17.09.23 war auch Anna Stößel erfolgreich. Sie gewann bei den Juniorinnen die Silbermedaille in der Stilrichtung Goju-Ryu. Hierfür wurde sie ebenfalls mit der Sportlermedaille in Gold bedacht.

Heinz Klein hat bei der Bezirksmeisterschaft der Bogenschützen am 19.11.2023 in Grafenrheinfeld den 1. Platz in der Masterklasse der Herren belegt. Er wurde mit der Sportlermedaille in Bronze ausgezeichnet.

Ausgezeichnet wurden weiterhin die Handballerinnen der weiblichen A-Jugend der Spielgemeinschaft JSG Kirchzell/Bürgstadt. Sie haben jeweils in ihrer Altersklasse den Meistertitel in der Bezirksoberliga Spessart-Odenwald errungen und erhalten die Sportlermedaille in Bronze. In der weiblichen A-Jugend spielten Nele Hofmann, Lara Hofmann, Paula Beck, Liv Niesner, Tamara Schmitt, Rosalie Zipp, Paulina Jäger, Lea-Sophia Meisenzahl, Patricia Walter, Lea Meisenzahl, Michelle Frosch, Nele Bundschuh und Julia Wörner. Trainiert wurde die Mannschaft von Sophia Rebmann, Vanessa Hofmann und Klaus Bundschuh. Als Betreuerin fungierte Anita Hofmann.

 

Verleihung von Bürgermedaillen

Im Anschluss an die Sportlerehrung zeichnete Bürgermeister Stefan Schwab die ausgeschiedenen Jagdvorstände Bruno Farrenkopf (1. Vorstand) sowie Rudi Frank (2. Vorstand) für ihre besonderen Leistungen mit den Bürgermedaillen des Marktes Kirchzell aus.

Bruno Farrenkopf erhielt in diesem Zusammenhang die Bürgermedaille in Silber für seine 28-jährige Tätigkeit als Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Ottorfszell (1995 – 2023).

Rudi Frank wurde die Bürgermedaille in Bronze für seine 20-jährige Tätigkeit als stellvertretender Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Kirchzell (2003 – 2023) verliehen.

 

Bürgerfragen

Ein Gast fragte nach dem Sachstand bzgl. des Radwegs zwischen Buch und Amorbach. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass Mitte Januar ein Termin mit den Anliegern und dem Landratsamt stattfinde, um den erforderlichen Grunderwerb zu besprechen. Der Landkreis möchte den Radweg anschließend ausbauen. Einen konkreten Zeitplan gebe es noch nicht.

Ein Gast fragte nach dem Dorfladen. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass es hier nichts Neues zu berichten gebe.

Ein Gast fragte, ob der Fußweg zwischen der Frühlingstraße und dem Sandweg nach Abschluss der Baumaßnahmen wiederhergestellt werde. Bürgermeister Stefan Schwab bejahte die Wiederherstellung entsprechend dem ursprünglichen Ausbauzustand.

 

Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Rudi Frank hatte darum gebeten, den geplanten Seitengraben am Böhnweg mit Betonplatten auszulegen. Nach Abstimmung mit dem Bauhof wäre dies mit einem größeren finanziellen Aufwand verbunden und würde die Reinigung bzw. den Unterhalt des Grabens mit dem Bagger erschweren. Deshalb wird nur ein normaler Seitengrab hergestellt.

Gemeinderat Manfred Zang hatte darauf hingewiesen, dass für kleinere Kommunen bis 2028 eine Kommunale Wärmeplanung verpflichtend sei. Aufgrund der Tatsache, dass bis 31.12.2023 noch eine Förderung der Wärmeplanung von 90% möglich ist, hat die Verwaltung die Antragsunterlagen vorbereitet und sich über die Energieagentur Unterfranken die notwendigen Berechnungen erstellen lassen. Bedingt durch die Haushaltssperre im Bund ist aktuell keine Antragstellung möglich. Die Situation wird beobachtet. Sobald es wieder möglich sein sollte, stellt die Verwaltung den Förderantrag.

 

Anfrage Parkverbot

Ein Gast sprach in der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2023 die Parksituation zwischen den Anwesen Hauptstr. 41 und 45 an. Hier sei alles zugeparkt, es sollte ein Parkverbot verfügt werden. Eine Überprüfung der Sachlage hat ergeben, dass von der Anordnung eines Parkverbots abgesehen werden sollte. Um die Verkehrssituation zu entlasten, wurden in der Vergangenheit bereits u.a. die Parkplätze zwischen den Anwesen Hauptstr. 56 und Hauptstr. 58 errichtet. Würde hier im Bereich der Anwesen Hauptstr. 41 und 45 ein Parkverbot angeordnet, so wäre davon auszugehen, dass sich die Problematik nur verlagern würde. Außerdem besteht generell 5 Meter vor und hinter Einmündungen (z. B. Bachgasse / Hauptstraße) ein Parkverbot (§ 12 StVO). Auf diese Regelungen wird im Amtsblatt in regelmäßigen Abständen hingewiesen (letzte Veröffentlichung im Amtsblatt vom 21.11.2023).

 

Auftragsvergabe Gigabit-Förderverfahren

Nach aktuellem Sachstand baut die IFN (BBV) den Kernort Kirchzell inkl. Ortsteile mit Glasfaser aus. Auch die GlasfaserPlus (Tochterfirma der Telekom) möchte ausbauen, allerdings nur (noch) den Kernort Kirchzell. Trotz des geplanten Ausbaus von zwei Anbietern ist nach aktuellem Stand damit zu rechnen, dass einzelne Anwesen ggf. nicht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus mit Glasfaser erschlossen werden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung einen Zuwendungsantrag zur Förderung / Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen gestellt. Die Zuwendung beträgt max. 50.000 € bei einer Förderquote von 100 %. Der Zuwendungsbescheid gilt ab 01.12.2023 bis 30.11.2025. Der Gemeinderat erteilte der IK-T GmbH, 93047 Regensburg, den Auftrag für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Gigabit-Förderverfahrens des Bundes in der Marktgemeinde Kirchzell zum Netto-Angebotspreis von 24.948,00 €.

 

Ferienbetreuung

Der Verein Erleben, Arbeiten und Lernen e.V., 97080 Würzburg führt für den Markt Weilbach auch im aktuellen Schuljahr wieder eine Ferienbetreuung durch. Insgesamt werden drei Ferienwochen durch die Betreuung abgedeckt, die letzte Osterferienwoche sowie die ersten beiden Sommerferienwochen. Die Eltern erhielten ein Anschreiben sowie das Anmeldeformular mit Anmeldeschluss 01.03.2024. Die Abwicklung erfolgt über den Verein EAL. Die Betreuungskosten betragen 500,00 € für die gesamten drei Wochen, wovon der Markt Kirchzell die Hälfte der Kosten übernimmt. Die Eltern haben somit 250,00 € zu tragen.

 

Mobilfunk

Die Telekom hat auf Nachfrage der Gemeinde mitgeteilt, dass das Baugenehmigungsverfahren für den Mobilfunkmast im Ortsteil Preunschen beim Landratsamt zur Entscheidung liegt. Seitens der Telekom ist geplant, den Mast im dritten Quartal 2024 zu bauen, um dann den Betrieb der Anlage im ersten Quartal 2025 aufzunehmen. Zu den geplanten Mobilfunkanlagen der Telekom in den Ortsteilen Breitenbuch und Watterbach wird die Telekom der Gemeinde noch Informationen liefern.

 

Photovoltaikanlage Wasserwerk

Die auf Grundlage der Vorjahreswerte berechnete Kostenersparnis durch die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem Wasserwerk Ottorfszell liegt für die Monate Juni bis November 2023 bei ca. 14.000 €. Diese hohe Ersparnis ist vor allem auf den stark gestiegenen Verbrauchspreis zurück zu führen. Dieser lag 2022 bei 20,43 Ct/kWh brutto, in 2023 bei 63,48 Ct/kWh und in 2024 senkt sich der Verbrauchspreis auf 48,27 Ct/kWh brutto. Die Anschaffungskosten der Anlage lagen bei 46.840,48 €.

 

Allgemeinverfügung waldschädliche Insekten

Die Regierung von Unterfranken hat eine Allgemeinverfügung zur Überwachung und Bekämpfung der waldschädlichen Insekten Buchdrucker und Kupferstecher erlassen und diese in ihrem Amtsblatt Nr. 22/2023 vom 27.11.2023, S. 151 und 152 bekanntgemacht. Demnach wurden im Regierungsbezirk Unterfranken die Nadelwälder und die Wälder mit Beimischung von Nadelbäumen sowie die Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert zu Gefährdungs- und Befallsgebieten des Buchdruckers und Kupferstechers erklärt. Diese zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärten Wälder und Grundstücke sowie dort lagernde Walderzeugnisse sind von den jeweiligen Eigentümern und Nutzungsberechtigten in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März mindestens einmal und in der Zeit vom 1. April bis 30. September mindestens im Abstand von vier Wochen auf Käferbefall zu kontrollieren. Die Überwachung hat sich auf stehende Bäume, liegendes fängisches Material (zum Beispiel Windwurf oder Kronenmaterial) und aufgearbeitetes Nadelholz zu erstrecken. Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen der Forstbehörden sind zu dulden. Bei einem Befall mit Buchdrucker und/oder Kupferstecher haben die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Wälder und Grundstücke sofort die zuständige Untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu verständigen. Auftretende Buchdrucker und Kupferstecher sind von den jeweiligen Eigentümern und Nutzungsberechtigten unverzüglich sachgemäß und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen. Aktuelle Hinweise zur sachgemäßen und wirksamen Schädlingsbekämpfung können dem Borkenkäferinfoportal der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft unter http://www.borkenkaefer.org entnommen werden. Zur sachgemäßen Bekämpfung gehört eine angemessene Berücksichtigung der übrigen Tier- und Pflanzenwelt und des jeweiligen Lebensraumes. Weitere gesetzliche Vorgaben, insbesondere Naturschutzrecht, Artenschutzrecht und Pflanzenschutzrecht, bleiben unberührt. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie gilt bis 31. Dezember 2028.

 

Ortsfamilienbuch

Im Amtsblatt vom 19.12.2023 wurde folgender Text hinsichtlich einer zweiten Auflage des Ortsfamilienbuches von Herrn Theo Stolzenberg veröffentlicht:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Erstauflage unseres Ortsfamilienbuches von Theodor Stolzenberg ist bereits vergriffen.

Da es weitere Nachfragen zu einer zweiten Auflage gibt, möchten wir Ihnen wieder die Gelegenheit bieten, das Ortsfamilienbuch des Marktes Kirchzell bis zum 05.01.2024 vorzubestellen.

Hierzu kann gerne der nachfolgende Vordruck genutzt werden!

Bitte beachten Sie: Ein Ortsfamilienbuch umfasst drei Bände und wiegt ca. 7,5 kg.

Der Preis der zweiten Auflage richtet sich nach der Bestellmenge und kann aktuell noch nicht

bestimmt werden.

Die Bürger erhalten wieder die Gelegenheit, das Ortsfamilienbuch mittels vorgefertigtem Formular zu bestellen.

 

Werbeanhänger Glasfaser

Gemeinderat Frederic Sennert teilte mit, dass im Raiffeisenring ein Werbeanhänger der Telekom weit in der Straße steht. Er fragte zudem, ob hier eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist bzw. erteilt wurde. Bürgermeister Stefan Schwab teilte mit, dass der Gemeinde keine Infos zu dem Werbeanhänger vorliegen. Die Sache wird geklärt.

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