Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 13.06.2025
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
03.06.2025
Nach Art. 8 und 9 des Bestattungsgesetztes hat die Kommune für die Verkehrssicherheit der Friedhöfe zu sorgen.
Aus diesem Grunde findet im Zeitraum vom 10. bis 13.06.2025 eine Überprüfung der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen durch die Fa. Becker & Weißbach statt.
Bei der Überprüfung wird vor allem die Standfestigkeit der Grabmale begutachtet. Um besondere Beachtung wird gebeten. Sollte es Beanstandungen geben, werden die Grabbesitzer hiervon im Nachhinein schriftlich in Kenntnis gesetzt.
In diesem Zusammenhang machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Gemeinde bei etwaigen Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß befestigte Grabmale entstehen, nicht haftet. Die Haftung liegt in diesem Fall ausschließlich beim Nutzungsberechtigten, der für die Standfestigkeit des Grabmals nach § 18 der Friedhofssatzung stets Sorge zu tragen hat.
Die Gemeinde bittet daher alle Grabeigentümer, auch während des Jahres, vor allem aber nach der Frostperiode, stets die Standfestigkeit der Grabmale auf ihren Gräbern zu überprüfen.
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