Markt Kirchzell Markt Kirchzell

Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.10.2020

23.11.2020
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.09.2020 Der Gemeinderat erteilte der Firma Weinhold Feuerwehrbedarf GmbH, 64646 Heppenheim, den Auftrag zur Lieferung von Neu-, Ersatz- und Ergänzungsmaterial für die Feuerwehren zum Bruttoangebotspreis von 12.265,90 €. Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat Brandmeldeanlage im Kindergarten „Abenteuerland“ Im Schul- und Kindergartengebäude ist eine Hausalarmanlage installiert, die nicht auf die Integrierte Leitstelle (ILS) aufgeschaltet ist. Eine automatisierte Brandmeldeanlage ist nicht erforderlich. Der Notruf erfolgt laut Brandschutzkonzept über Telefon. Die Hausalarmanlage wird an ein Wählgerät angeschlossen, das im Störungs- oder Alarmfall noch festzulegende Telefonnummern wählt. So ist auch eine kurzfristige Alarmierung am Wochenende oder in den Ferien möglich.

Schriftzug Rathaus

Überprüfung der Mietpreise und Festsetzung von Mietnebenkosten

Die letzte Erhöhung der Mieten erfolgte zum 01.01.2020. Der Gemeinderat beschloss, die Mieten und Mietnebenkosten für alle gemeindlichen Wohnungen bis auf weiteres unverändert zu lassen. Die Mietpreise werden dem Gemeinderat weiterhin jährlich zur Information vorgelegt.

Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Wasser- und Abwassergebühren sowie Friedhofsgebühren

Der Gemeinderat hat den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühr sowie der Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Kirchzell im Hinblick auf die Entwicklung des Kapitalmarktes ab dem Vermögensjahr 2019 rückwirkend auf 3,0 % festgesetzt.

Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung und Abbruch des Kalkulationszeitraums

Die Fa. Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2019 und der Fortführung der Vermögensbuchführung die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgungsanlage fortgeschrieben. Der Verlustvortrag wurde auf 236.699,23 € vermindert (vorher 237.215,40 €). Aus den 60er und 70er Jahren wurden bisher gebührensenkend Zuschüsse mit in die Kalkulation eingestellt. Diese sind nun weggefallen und erhöhen die Abschreibungen um rd. 23.000,00 €. Mit dem vorausberechneten Verlust von rd. 16.000,00 € aus dem Jahre 2020 wird der Verlustvortrag auf 279.373,24 € beziffert. Hierbei sind die bisher geleisteten Zahlungen für den Wasserleitungsbau im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Kirchzell enthalten. Weiterhin schlagen sich die hohen Kosten für die Wasserleitungsreparaturen aufgrund von Wasserrohrbrüchen nieder. Der Kalkulationszeitraum endet 2021. Mit Beschluss vom 19.09.2012 hat der Gemeinderat festgelegt, dass der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen wird, wenn das Jahresdefizit den Betrag von 40.000,00 € überschreitet. Diese Grenze ist im Jahr 2019 mit 69.000,00 € überschritten. Die Berechnungen des Kommunalbüros ergeben bei Fortschreibung bis zum Ende des Kalkulationszeitraums eine voraussichtliche Gebühr von tendenziell rd. 5,00 € für einen evtl. ab 2020 neu beginnenden Kalkulationszeitraum. Das Kommunalbüro empfiehlt daher, den Kalkulationszeitraum abzubrechen und neu zu kalkulieren. Die Gebühr bei Abbruch des Kalkulationszeitraums wird mit 4,24 € kalkuliert. Der neu festgelegte kalkulatorische Zinssatz von 3,0 % ab dem Jahr 2019 ist in den Berechnungen berücksichtigt. Für eine Förderung nach der RZWas2018 für den Wasserleitungsbau in der Ortsdurchfahrt wurde ein fiktiver Betrag von 200.000,00 € einberechnet, welcher sich analog der Abschreibungen auf die Jahre splittet. Durch den hohen Verlustvortrag, die hinzugekommenen Kosten für die Wasserleitungserneuerung im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Kirchzell und die voraussichtlichen weiterhin hohen Kosten für die Wasserrohrbruchreparaturen von durchschnittlich rund 80.000,00 € pro Jahr kann eine Kostendeckung nicht erreicht werden. Dazu wird durch den Abbruch des Kalkulationszeitraums und vorzeitiger Neuberechnung der Gebühr eine noch stärker steigende Gebührenerhöhung zum derzeitigen Kalkulationszeitraum vermieden. Der Gebührensatz wurde nach dem entsprechenden Verlustvortrag aus dem abzubrechenden Zeitraum auf den vierjährigen Kalkulationszeitraum von 2021 bis 2024 kostendeckend mit 4,24 € (bisher 3,48 €) kalkuliert. Folgende Alternativen bestanden:

  1. Neufestsetzung der Wassergebühren auf den kostendeckenden Betrag in Höhe von 4,24 € pro m³.
  2. Neufestsetzung der Wassergebühren in zwei Schritten, nämlich auf 3,98 € zum 01.01.2021 und 4,35 € zum 01.01.2022. Die nicht kostendeckende Gebühr in Höhe von 3,98 € für das Jahr 2020 bedingt für den restlichen Kalkulationszeitraum eine höhere Wassergebühr von 4,35 € (statt 4,24 €).
  3. Neufestsetzung der Grundgebühren und der Wassergebühren

Bedingt durch die anhaltend hohen verbrauchsunabhängigen Kosten (Wasserrohrbrüche) kann der Anteil der nicht verbrauchsabhängigen Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundgebühr gesteigert werden. Damit wird auch einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes aus der Bilanzprüfung Rechnung getragen. Es ergibt sich somit eine Erhöhung der Grundgebühr für den ersten Wasserzähler eines Grundstücksanschlusses mit einem Nenndurchfluss bis 6 m³/h von 50,00 €/Jahr auf 80,00 €/Jahr und mit einem Nenndurchfluss bis 10 m³/h von 60,00 €/Jahr auf 90,00 €/Jahr. Für jeden weiteren Wasserzähler auf dem Grundstück wird eine Gebühr von 30,00 € (bisher 20,00 €) festgesetzt. Diese Erhöhung der Grundgebühr ergibt bei derzeit 823 Hausanschlüssen und 89 weiteren Wasserzählern Mehreinnahmen von ca. 25.000,00 €, die nicht über die Verbrauchsgebühr gedeckt werden müssen. Die Gebührenkalkulation unter Einbeziehung dieser Mehreinnahmen ergibt eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 3,99 €.

Gemeinderätin Brigitte Krug fand es sinnvoll, die notwendige Kostendeckung über eine Erhöhung der Verbrauchsgebühren zu erreichen, damit Bürgerinnen und Bürger, die Wasser sparen, nicht benachteiligt werden. Das Wassersparen sollte belohnt und nicht bestraft werden. Gemeinderat Frank Rudolph sprach sich für die Variante mit Erhöhung der Grundgebühr aus. Er regte an, die Grundgebühren für Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von bis 6 m³/h und bis 10 m³/h prozentual im gleichen Verhältnis zu erhöhen. Gemeinderat Heinz Herkert war für die Erhöhung der Grundgebühr, da sich ansonsten Großverbraucher überproportional an den Kosten beteiligen. Sofern nur der Wasserpreis deutlich erhöht wird, sparen die Leute Wasser, mit der Folge, dass eine geringere Wassermenge verkauft wird, was aufgrund der Fixkosten wieder einen Anstieg des Wasserpreises bedeuten würde. Die Variante mit Erhöhung der Grundgebühr sei daher die gerechtere Lösung. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner sah dies ähnlich. Vielverbraucher wie z.B. größere Familien würden bei einer ausschließlichen Erhöhung des Wasserpreises bestraft. Die Reparaturkosten für das Wassernetz sollten auf die Allgemeinheit umgelegt werden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter gab zu bedenken, dass der Wasserpreis in der aktuellen Situation nicht zu massiv angehoben werden sollte. Laut Gemeinderat Josef Schäfer sollte ein Wasserpreis von 5 € vermieden werden. Aus den genannten Gründen sprach er sich ebenfalls für eine Erhöhung der Grundgebühr aus. Gemeinderat Peter Schwab gab den Gemeinderäten Josef Schäfer und Heinz Herkert Recht. 

Der Gemeinderat beschloss, den vierjährigen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2018 bis 2021 vorzeitig abzubrechen und einen neuen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2021 bis 2024 festzulegen. Die Grundgebühr für den ersten Wasserzähler eines Grundstücksanschlusses mit einem Nenndurchfluss bis 6 m³/h wird von 50,00 € auf 80,00 €/Jahr und mit einem Nenndurchfluss bis 10 m³/h von 60,00 € auf 96,00 €/Jahr erhöht. Für jeden weiteren Wasserzähler auf dem Grundstück wird eine Gebühr von 30,00 € festgesetzt. Die Verbrauchsgebühr für Wasser wird für diesen Zeitraum von 3,48 € auf 3,99 € angehoben. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Gebührenkalkulation für die Entwässerung

Der neu festgelegte zweijährige Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühr endet mit Ablauf des Jahres 2020. Auf der Grundlage der Jahresrechnung 2019 und der Fortführung der Vermögensbuchführung wurden die Gebührenkalkulationen für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Kirchzell fortgeschrieben. Bei der Entwässerungseinrichtung ergibt sich unter Einberechnung des vorgetragenen Fehlbetrags von 1.014,47 € ein Jahresüberschuss für das Jahr 2019 von 513,22 €. Für das laufende Jahr 2020 wird ein Überschuss mit 1.435,35 € prognostiziert, so dass sich der Überschuss zum Ende des Jahres 2020 auf 1.948,57 € erhöhen wird. Mit der bisherigen Gebühr konnte das zu Beginn des Kalkulationszeitraums ab 2015 bestehende Defizit von 144.000,00 € vollständig abgetragen werden. Aufgrund der stabilen Kostenentwicklung im Bereich der Entwässerung würde die Fortschreibung der bisherigen Gebühr zu Überschüssen führen. Ziel ist es aber Kostendeckung zu erreichen und den Bürger nur mit den hierzu entsprechenden Gebühren zu belasten. In 2019 sind Rechnungen für den Kanalbau in der Ortsdurchfahrt enthalten, welche sich in der Vermögensbuchführung niederschlagen und die Abschreibungen von 47.640,00 € auf 59.910,00 € und Verzinsungen von 53.948,00 € auf 69.400,00 € ansteigen lassen. Trotzdem wird durch die Absenkung des kalkulatorischen Zinssatzes und fiktiver Einberechnung einer Förderung nach der RZWas 2018 in Höhe von 200.000,00 € eine Gebührensenkung auf 2,76 € erreicht. Die Gemeinderäte Heinz Herkert und Rudi Frank sprachen sich dafür aus, die Kostensenkung an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben. Gemeinderat Peter Schwab war der gleichen Auffassung. Er sah jedoch auch die Gefahr einer massiven Preissteigerung bei der anstehenden Neuordnung der Abwasserentsorgung, sofern diese nicht über Beiträge finanziert wird. Der Gemeinderat legte einen vierjährigen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2021 bis 2024 fest. Die Einleitungsgebühr für Abwasser wurde für diesen Zeitraum auf 2,76 € festgesetzt. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Sie tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Abrechnung von Maßnahmen des Jahres 2019

Kämmerer Siegfried Walz berichtete über die Maßnahmen des Haushaltsjahres 2019 und die dabei entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Der Gemeinderat nahm die Abrechnung zur Kenntnis und genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 50.829,58 € und die außerplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 13.717,20 €.

Örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 sowie Entlastung des Bürgermeisters

Gemeinderat Heinz Herkert als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses trug die Prüfungserinnerungen, die sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben haben, vor und Kämmerer Siegfried Walz beantwortete die einzelnen Erinnerungen. Er stellte schließlich das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben von 9.035.997,91 € fest. In diesen Sollausgaben sind enthalten:

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 2018                               1.538.408,17 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt                                                 941.596,50 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage in 2019                                 1.017.731,05 €

Ein Sollfehlbetrag entstand für das Jahr 2019 nicht.

Der Gemeinderat stellte nach Aufklärung der Prüfungserinnerungen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2019 in der vorgetragenen Form fest und erteilte dem Bürgermeister auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Entlastung.

Betrieb des Grüngutsammelplatzes

Der Landkreis Miltenberg hatte mit Verordnung vom 30.06.1981 die Entsorgung von Bauschutt, Erdaushub und Grünabfällen auf die Gemeinden übertragen. Mit Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 17.03.1993 hat der Markt Kirchzell die Genehmigung für den Betrieb des aktuellen Grüngutsammelplatzes erhalten. Die Auflagen dieses Genehmigungsbescheides besagen, dass der Grüngutsammelplatz einzuzäunen und mit abschließbaren Toren zu versehen. Weiterhin darf die Anlieferung nur während geregelter Öffnungszeiten und unter Aufsicht sachkundigen Personals erfolgen. Die angelieferten Abfälle sind darüber hinaus auf ihre Eignung zu überprüfen und ggf. auszusondern sowie umgehend ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Landkreis Miltenberg hatte im Jahr 2014 die Zweckvereinbarung zur Erfassung von Grünabfällen neu gefasst und zusätzlich zu den bisherigen Erstattungen einen Personalkostenzuschuss von 12,00 € je Stunde eingeführt, wenn die Gemeinden alle Bedingungen der Vereinbarung einhält und den Grüngutsammelplatz im Winter an 22 Wochenenden mindestens für 44 Stunden und im Sommer an 30 Wochenenden für 240 Stunden öffnet. Für den Markt Kirchzell würde unter dieser Voraussetzung ein Personalkostenzuschuss von jährlich 3.408,00 € gewährt werden. Bereits mit Beschluss vom 17.10.2014 stimmte der Gemeinderat der Zweckvereinbarung zur Erfassung von Garten- und Grünabfällen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Miltenberg zu und beauftragte die Verwaltung, die Errichtung einer ordnungsgemäßen Einfriedung sowie die Einstellung geeigneter Aufsichtspersonen in die Wege zu leiten. Dieser Beschluss wurde im Rahmen der Ortsbesichtigung am 30.03.2015 revidiert und festgelegt, dass auf die Einfriedung verzichtet wird. Diese Auffassung hat der Gemeinderat in den darauffolgenden Jahren stets weiter vertreten, sodass dahingehende Schreiben des Landratsamtes Miltenberg entsprechend beantwortet wurden. Das Landratsamt Miltenberg wurde insbesondere gebeten zu prüfen, ob von einer Einzäunung und von festen Öffnungszeiten abgesehen werden kann. Das Landratsamt Miltenberg stellte fest, dass die Auflagen umzusetzen sind und forderte den Markt Kirchzell auf, ein Konzept zur Umsetzung dieser Auflagen zu erarbeiten. Der Gemeinderat nahm dies mit Beschluss vom 18.01.2019 zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob anstatt der Einfriedung und der Festlegung von Öffnungszeiten mit Kontrolle der Anlieferung durch sachkundiges Personal eine Überwachung durch technische Einrichtungen ohne Einschränkung der Anlieferzeiten möglich ist. Eine anschließende Klärung mit dem Fachbetrieb, der die elektrische Anlage in Weilbach installiert hat, ergab, dass ein dauerhafter und sicherer Betrieb der technischen Ausstattung mit Solarenergie nicht möglich ist. Als Stromverbraucher bei einer derartigen Einrichtung sind Torantrieb, Rechner, Videokamera und Beleuchtung erforderlich. Außerdem ist eine interne Verbindung zum Rathaus für die Freigabe der Zugangschips notwendig. Eine Realisierung einer derartigen technischen Ausstattung sei nur über einen Stromanschluss möglich. Die Bayernwerk Netz GmbH hat für diesen Stromanschluss über etwa 700 m Grobkosten in Höhe von 64.217 € brutto für Erdarbeiten, Kabelverlegung, Elektromontage und Zähleranschluss ermittelt. Inklusive der Kosten für die Schrankenanlage mit Softwarelizenz, Chipkarten und Elektroinstallation     war zum damaligen Zeitpunkt mit Kosten von ca. 100.000,00 € zu rechnen. Dazu kämen die laufenden Betriebskosten für Strom, Wartung und Pflege der Schrankenanlage, der Kameraeinrichtung und der Software sowie für die Auswertung der Videoüberwachung. Seitens des Gemeinderates wurde daraufhin als weiteres Vorgehen angeregt, eine gemeinsame Ortsbesichtigung des Gemeinderates mit dem Landratsamt vorzunehmen, um den Vertretern des Landratsamtes die Position des Gemeinderates vor Ort zu verdeutlichen. Das Landratsamt Miltenberg hat einen solchen Termin jedoch abgelehnt. Am 29.09.2020 fand im Landratsamt ein Besprechungstermin mit Herrn Landrat Scherf und Vertretern der Sachgebiete Immissionsschutz und der kommunalen Abfallwirtschaft statt. Das Landratsamt verwies nochmals eindringlich auf die Einhaltung der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid von 1993 sowie die Zweckvereinbarung. Derzeit werden nur 10 % der finanziellen Leistungen ausgezahlt, da die Vereinbarung durch den Markt Kirchzell nicht erfüllt wird. Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der Vereinbarung würde der Markt Kirchzell etwa 3.000,00 € jährlich zzgl. Personalkostenzulage erhalten. Diese würden auch zwei Jahre rückwirkend Jahre gewährt. Weiterhin wurde seitens des Landratsamtes erläutert, dass der Genehmigungsbescheid widerrufen werden könne, wenn die Auflagen nicht umgesetzt werden. Eine Ausnahme sei im Sinne der Gleichbehandlung nicht möglich.

Gemeinderat Patrick Walter teilte mit, dass es solarbetriebene Schrankensysteme mit Akku und Solarpanel gebe. Der Akku halte 7 Tage bzw. einem Zyklus von 500-mal Öffnen und Schließen. Ein Kamerasystem könnte auch per Akku betrieben werden. Klärungsbedürftig sei nur, wie der Zugriff auf das System sichergestellt werden kann. Hierfür sieht er Kosten i.H.v ca. 50.000,00 € als realistisch an. Diese technische Lösung hielt er für grundsätzlich möglich. In Anbetracht des Personalkostenzuschusses sei jedoch zu überlegen, ob aus Kostengründen nicht dieser Weg gegangen werden sollte. Gemeinderat Joachim Kunz fragte, ob im Falle eines Personaleinsatzes eine kleine Hütte angedacht ist, die beispielsweise im Winter beheizt werden kann. Bürgermeister Stefan Schwab bejahte dies; es sei außerdem noch ein beheizbarer Bauwagen vorhanden, der auch verwendet werden könnte. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner stellte fest, dass auch noch Kosten für die Herstellung der Einzäunung anfallen und dass erst einmal Personal gefunden werden müsste. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter bevorzugte die von Patrick Walter vorgeschlagene technische Lösung, da diese eine zeitlich flexiblere Nutzung des Grüngutsammelplatzes ermögliche. Bürgermeister Stefan Schwab verneinte die Frage von Gemeinderat Heinz Herkert, ob in den Nachbargemeinden für die Chipkarten gezahlt werden müsse. Gemeinderätin Anita Hofmann schlug vor, die Tore von gemeindlichen Mitarbeitern auf- und am Ende der Öffnungszeiten wieder zuschließen zu lassen. Gleichzeitig soll eine Videoüberwachung erfolgen. Bürgermeister Stefan Schwab hielt diese Lösung für problematisch, da nur über den Chip nachvollziehbar ist, wer wann angeliefert hat. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner ergänzte, dass in diesem Fall jeder anliefern könnte. Bürgermeister Stefan Schwab fasste zusammen, dass seitens der Gemeinde Handlungsbedarf besteht. Zu klären ist, wie die konkrete Umsetzung erfolgt. Die Verwaltung wird entsprechende Lösungsmöglichkeiten vorbereiten. Gemeinderat Frank Rudolph regte abschließend an, in Dorfprozelten anzufragen, wie die dortige Umsetzung mit Personal funktioniert.

Förderprogramm „Digitales Klassenzimmer“

Die Regierung von Unterfranken hat dem Markt Kirchzell eine Zuwendung i.H.v. 6.066,00 € als Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer bewilligt. Der Eigenanteil der Gemeinde an den Gesamtkosten beträgt 10 %. Im Zuge der Erweiterung der Grundschule wurde für das neu geschaffene Klassenzimmer ein Interaktives Display mit Gesamtkosten von 6.940,28 € beschafft. Unter Ausschöpfung des max. möglichen Zuwendungsbetrages von 6.066,00 € beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 874,28 €.

Odenwald-Allianz: Übergabeseminar und Zwischenevaluierung am 05. und 06.10.2020 in Klosterlangheim

Bürgermeister Stefan Schwab und geschäftsleitender Beamter Mario Schneider haben Anfang Oktober am Übergabeseminar mit Zwischenevaluierung in Klosterlangheim teilgenommen. Hierbei wurden die in den nächsten zwei Jahren zu behandelnden Themen festgelegt. Geplant ist eine gemeinsame Sitzung aller Gemeinde- und Stadträte, sobald es die Infektionslage zulässt.

Gemeinderat Heinz Herkert fragte nach Ergebnissen der Arbeit aus den letzten Jahren, insbesondere was die Gesundheitsversorgung betrifft. Bürgermeister Stefan Schwab verwies auf die geplante gemeinsame Sitzung.

 

Beschaffung eines Tandemanhängers für den Transport des Komatsu Minibagger

Für den im März 2018 gekauften Komatsu Minibagger wurde ein gebrauchter Tandemanhänger zum Preis von netto 7.407,00 € (Brutto 8.199,55 €) gekauft. Gemeinderat Rudi Frank war der Meinung, dass der Kaufpreis zu hoch sei.

 

Seniorennachmittag 2020

Der für Sonntag, 29.11.2020 geplante Seniorennachmittag entfällt aufgrund der Corona-Pandemie. Gemeinderätin Brigitte Krug regte an, den gemeindlichen Kostenanteil am Seniorennachmittag für kleine Präsente an die Senioren zu nutzen.

 

Ortssprecher für die Ortsteile Preunschen und Breitenbuch

Da bei der Kommunalwahl im März 2020 kein Kandidat aus den Ortsteilen Preunschen und Breitenbuch in den Gemeinderat gewählt wurde, besteht die Möglichkeit nach Art. 60a Gemeindeordnung einen Ortssprecher zu wählen. Notwendig ist hierzu, dass ein Drittel der Gemeindebürger des Ortsteils die Wahl eines Ortssprechers beantragen. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung in den besagten Ortsteilen vom 08.10. bis 22.10.2020 eine Liste ausgelegt und alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Ortssprecher wünschen, gebeten, sich in diese Liste einzutragen. In Preunschen haben von 154 Wahlberechtigten 18 Personen unterschrieben. Es wären 52 Unterschriften erforderlich gewesen. In Breitenbuch haben von 84 Wahlberechtigten 30 Personen unterschrieben. Es haben damit mehr als ein Drittel (=28) unterschrieben, sodass eine Versammlung einzuberufen ist. Die Einberufung erfolgt, sobald es die Corona-Pandemie zulässt.

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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