Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 19.09.2025
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
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01.09.2025
Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.08.2025
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.07.2025
Die Barthel Umweltdienst GmbH, Maßbach-Poppenlauer erhielt den Auftrag zur Durchführung der Kanalbefahrung, 2. Abschnitt (Breitenbuch und Watterbach) zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 165.835,54 €.
Neuer Bauhof
Das Ingenieurbüro Johann & Eck hat den Bauantrag für den neuen Bauhof am Standort Hauptstraße 111, Kirchzell erstellt. Im Rahmen der Planung wurden die Anregungen des Gremiums und der Bauhofmitarbeiter berücksichtigt, sodass der Antrag nun der bestehenden Beschlusslage entsprechen sollte und somit beim Landratsamt Miltenberg eingereicht werden kann. Gemeinderat Joachim Kunz erklärte, dass er dem Bauantrag nicht zustimmen werde. Er habe seinen Vorschlag einer anderen Planung dargelegt und denke, dass bei der jetzigen Planung der Brandschutz dem Markt Kirchzell auf die Füße fallen werde. Er sei für den neuen Bauhof, allerdings nicht in der Form, wie er nun geplant sei. Gemeinderat Alfred Schwarz fragte, was mit der freien Fläche rechts neben den Schüttboxen geplant sei. Man sollte den Zaun so ändern, dass die Fläche z.B. als Parkplatz genutzt werden könnte. Als Grünfläche müsse sie nur gepflegt werden. Gemeinderat Joachim Kunz sprach sich dafür aus, die Schüttboxen weiter in Richtung Ottorfszell zu verschieben, damit der Hallenanbau leichter anfahrbar werde. Gemeinderat Rudi Frank war der gleichen Meinung.
Der Gemeinderat beschloss bei jeweils drei Gegenstimmen, den vorliegenden Bauantrag für den neuen Bauhof am Standort Hauptstraße 111, Kirchzell in der vorgelegten Form beim Landratsamt Miltenberg einzureichen, mit der Maßgabe, dass die Schüttgutboxen in Richtung Süd-Westen auf die Höhe der Außenwand des Hallenanbaus verschoben werden. Weiterhin erteilte der Gemeinderat das erforderliche gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Mobilfunk Watterbach
Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag der Vantage Towers AG auf Errichtung einer Funkübertragungsstation mit Stahlgittermast auf Watterbacher Gemarkung das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Stellplatzsatzung
Mit Beschluss vom 23.05.2025 hatte der Gemeinderat aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung erstmals eine Stellplatzsatzung erlassen, die zum 01.10.2025 in Kraft treten sollte. Die Satzung wurde im Nachgang zur Sitzung ausgefertigt und im Amtsblatt vom 17.06.2025 bekanntgemacht. Diese Vorgehensweise erfolgte aufgrund der Handlungsempfehlungen des Bayerischen Gemeindetags. Dieser hat nun bezugnehmend auf eine Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium mitgeteilt, dass die Ermächtigungsgrundlage für den Satzungserlass erst ab 01.10.2025 in Kraft tritt, sodass die Satzung erst nach dem 01.10.2025 ausgefertigt und bekanntgemacht werden darf. Insoweit hat der Bayerische Gemeindetag seine Handlungsanweisung angepasst und empfohlen, die Satzung nochmals zu beschließen, am 01.10.2025 auszufertigen und anschließend bekanntzumachen. Der Gemeinderat beschloss die Stellplatzsatzung. Als Datum des Inkrafttretens wurde der 10.10.2025 gewählt.
Böhnweg
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.07.2025 über mögliche Varianten zur Sanierung der Stützmauer am Böhnweg beraten. Ziel war es, die sicherste, technisch machbare und wirtschaftlichste Lösung zu finden. Um die Bodenverhältnisse noch genauer beurteilen zu können, wurden im August sogenannte Schürfungen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass kein fester Fels vorhanden ist, sondern nur lockeres Hangschuttmaterial (Sand, Erdreich, Gesteinsbrocken). Der Bodengutachter, das Ingenieurbüro sowie der Statiker haben die Ergebnisse ausgewertet und verschiedene Sanierungsvarianten überprüft. Dabei ergab sich folgendes Bild:
Spundwand: technisch sehr schwierig, riskant für Nachbargebäude (Erschütterungen, Lärm).
Schwergewichtsmauer (Betonblöcke/„Legosteine“) oder Gabionen: aus statischen Gründen nicht möglich.
Sanierung der bestehenden Sandsteinmauer: deutlich teurer und technisch unsicher.
Betonwinkelsteine (L-Steine): geeignet, statisch sicher und wirtschaftlich.
Gemeinderat Frank Rudolph bat darum, die Sandsteine zu behalten. Seitens der Verwaltung wurde hierzu mitgeteilt, dass diese für die notwendige naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme verwendet werden. Laut Gemeinderat Rudi Frank sollte der Böhnweg jetzt wieder für Fußgänger freigegeben werden. Bürgermeister Stefan Schwab verneinte dies, da trotz der Schürfe noch immer ein Teilbereich der Mauer steht. Gemeinderat Peter Schwab sprach sich für eine Winkelstützwand aus. Gemeinderat Patrick Walter bat darum zu überlegen, ob die Ausgleichsmaßnahme nicht am RÜB am Bucher Weg, sondern z.B. am Wiesenpfad gemacht werden könnte.
Der Gemeinderat legte fest, für die neue Stützmauer Betonwinkelsteine zu verwenden. Das Leistungsverzeichnis wurde erstellt und an mehrere Baufirmen verschickt, mit dem Ziel einer zeitnahen Vergabe.
Feuerwehr Breitenbuch
Der Gemeinderat bestätigte Sebastian Klaus als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Breitenbuch unter der Maßgabe, dass er den Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr sowie den Gruppenführerlehrgang an der Staatlichen Feuerwehrschule erfolgreich abschließt und der Gemeindeverwaltung die entsprechenden Nachweise hierüber erbringt.
Volkshochschule
Die Stadt Miltenberg hat die Abrechnung der Volkshochschule Miltenberg für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Förderbedarf beläuft sich bei 605 Teilnahmen aus den Unterzeichnergemeinden der Zweckvereinbarung (ohne Stadt Miltenberg) auf 59,504132 € pro Teilnahme. Auf den Markt Kirchzell entfällt ein Anteil von 1.904,13 €.
Feuerwehr Watterbach
Die Regierung von Unterfranken hat die Festbetragsförderung in Höhe von derzeit 168.000,00 € für den ersten notwendigen Stellplatz bei Generalsanierung des Feuerwehrhauses Watterbach unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung in Aussicht gestellt. Der abschließende Förderbetrag ergibt sich unter Zugrundelegung der tatsächlichen und förderfähigen Baukosten (40 %, max. 168.000 €). Weiterhin hat die Regierung von Unterfranken die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Insoweit wurden nun die Erd-/Beton-/Maurer- sowie Metallbau-/Schlosserarbeiten ausgeschrieben.
Biberdamm Legbrücke
Zuletzt wurde der Gemeinderat am 02.05.2025 über den Sachstand der Behördenanfragen bzgl. des Biberdamms an der Legbrücke informiert. Die damals noch ausstehende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (WWA) sowie die darauf basierende abschließende Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde liegen nun vor. In seiner Stellungnahme schrieb das WWA, dass grundsätzlich die Gefahr einer Verklausung im Bereich der Straßenbrücke (St2311) verursacht durch den bestehenden Biberdamm aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht auszuschließen sei. Das Dammbauwerk biete Angriffspunkte für ankommendes Treibgut, so dass sich dieses verfangen kann. Aufgrund der Entfernung zur Schulstraße könne sich das Dammmaterial auf der freien Strecke zwischen der Straßenbrücke (St2311) und der Schulstraße bereits verfangen oder verteilen. Jedoch könne ein Abtreiben des Materials und anschließendes Verklausen im Durchlass an der Schulstraße ebenfalls nicht pauschal ausgeschlossen werden. In dem Fall wären auch gravierende Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen möglich. Nachteilige Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss könnten aufgrund der angrenzenden Ortslage nicht ausgeschlossen werden. Ob sich der Biberdamm schon im jetzigen Zustand nachteilig auf das Brückenbauwerk auswirke, wäre durch den Baulastträger der Brücke zu prüfen.“
Die untere Naturschutzbehörde hat auf Grundlage dieser Stellungahme zur Bitte des Marktes Kirchzell, die (teilweise) Beseitigung des Biberdamms an der Legbrücke zu prüfen wie folgt geantwortet:
„Unter Einbeziehung der Stellungnahme des WWA vom 28.07.2025 liegen aus naturschutzfachlicher Sicht die Voraussetzungen für die (teilweise) Beseitigung des Biberdamms nicht vor. Das WWA sieht zwar grundsätzlich die potentielle Gefahr einer Verklausung im Bereich der Straßenbrücke (St2311), verursacht durch den bestehenden Biberdamm; eine akute Gefährdung scheint aber nicht vorzuliegen. Der Biber ist besonders und streng geschützt. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten zu beschädigen der zu zerstören. Bei Biberdämmen handelt es sich zwar nicht um Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, trotzdem können Maßnahmen an den Dämmen, insbesondere solche, die zu einem deutlichen Absinken des Wasserstandes im Wohngewässer führen, (mittelbar) den Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG erfüllen. Die Qualität der ökologischen Funktion bewohnter Biberbaue bzw. Biberburgen oder -röhren wird maßgeblich vom Wasserstand des umgebenden Wohngewässers bestimmt. Ein (auch nur teilweise) trockengefallener Biberbau kann seine ökologische Funktion als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte einbüßen. Der Tatbestand der „Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ ist insofern immer dann erfüllt, wenn durch das Absenken oder Beseitigen von Biberdämmen eine bewohnte Lebensstätte aufgegeben wird. Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG für eine Ausnahme vom Verbot nach § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG, d.h., einer (teilweisen) Beseitigung des Biberdamms, liegen nach naturschutzfachlicher Einschätzung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor.“
Das ausgeschwemmte Sohlpflaster der Brücke wurde dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg gemeldet.
Gemeinderat Rudi Frank konnte nicht verstehen, dass die Brücke wegen dem Biber kaputt geht. Gemeinderat Patrick Walter äußerte ebenfalls Unverständnis. Seiner Meinung nach sollte gehandelt werden. Er regte an, Abgeordnete bzw. Ministerien einzuschalten. Gemeinderat Joachim Kunz schätzte die Aufstauhöhe des Wassers auf 70 bis 80 cm. Das Wasser laufe nicht mehr im Bachbett, sondern außen herum über das befestigte Ufer. Die Fugen seien bereits ausgespült.
Trinkwasseruntersuchung
Das Institut Dr. Nuss hat am 14.07.2025 Proben des Reinwassers aus den Sammelmessstellen in Kirchzell und Buch entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurde im Rahmen der freiwilligen Überwachung eine Probe aus der Sammelmessstelle im Ortsnetz Kirchzell und dem Hochbehälter Preunschen untersucht. Gleichzeitig wurden die jährlichen Untersuchungen des Wassers aus der Ziegelwiesenquelle vorgenommen, die jedoch als Rohwasser vor der Aufbereitung nicht nach der Trinkwasserversorgung zu bewerten sind. Nach den Untersuchungsbefunden vom 07.08.2025 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten, es gab keine Beanstandungen.
Glasfaserausbau
Der Ankaufvertrag mit der GlasfaserPlus für die Speedpipes in der Ortsdurchfahrt Kirchzell konnte noch immer nicht abgeschlossen werden. Nach wie vor liegen der Gemeinde trotz mehrfachem Nachfragen die Änderungswünsche der GlasfaserPlus am Vertragsentwurf nicht vor. Am Sitzungstag hat die Telekom wieder eine Vermarktungsaktion durchgeführt, die der Gemeinde nicht bekannt war. Dabei soll den Leuten auch mitgeteilt worden sein, dass bis Ende dieses Jahres der Glasfaserausbau abgeschlossen sein soll. Mit einem Vermarkter wurde gesprochen und darum gebeten, solche Aktionen künftig beim Markt Kirchzell anzumelden und erst durchzuführen, wenn die erforderlichen Vorarbeiten mit der GlasfaserPlus abgeschlossen wurden. Weiterhin wurde seitens der Gemeinde erklärt, dass aufgrund der fehlenden Rückmeldung der GlasfaserPlus in Sachen Ankauf der Speedpipes bisher noch kein Termin für einen Baubeginn und ein Bauende bekannt ist. Der Vermarkter wurde gebeten, über die Telekom zu versuchen, die seitens der GlasfaserPlus noch ausstehenden nächsten Schritte zu beschleunigen.
Friedhof Kirchzell
Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung fand der Ortstermin bzgl. der Birken am Friedhof Kirchzell statt. Die Bäume weisen immer mehr Totholz auf, ein Ausschneiden der Bäume ist jedoch schwierig und sehr teuer. Es steht daher im Raum, z.B. jeden zweiten Baum zu entnehmen und durch eine Neupflanzung zu ersetzen. Das weitere Vorgehen wird vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten und festgelegt.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell