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Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022

30.09.2022
Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022

Schülerehrung 22.09.22

Auszeichnung besonderer schulischer Leistungen

1. Bürgermeister Stefan Schwab nahm zu Beginn der Sitzung die Ehrung für besondere schulische Leistungen vor. Ausgezeichnet wurden:

·         Karin Kunz (Kirchzell), die an der Berufsschule Miltenberg-Obernburg mit einem Durchschnitt von 1,0 (Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement) abgeschlossen hat

·         Franziska Repp (Preunschen), die an der Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach mit einem Notendurchschnitt von 1,17 abgeschlossen hat (Mittlere Reife)

·         Nadine Schellheimer (Kirchzell), die an der Berufsschule Miltenberg-Obernburg mit einem Durchschnitt von 1,2 (Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau) abgeschlossen hat

·         Luca Hohm (Buch), der an der Berufsschule Miltenberg-Obernburg mit einem Durchschnitt von 1,1 (Ausbildung zum Industriemechaniker) und die Prüfung bei der IHK mit 1,4 abgeschlossen hat

·         Robin Throm (Kirchzell), der an der Berufsschule Miltenberg-Obernburg mit einem Durchschnitt von 1,2 (Ausbildung zum Industriekaufmann) abgeschlossen hat.

 

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.08.2022

·         Die Firma PZM Photovoltaikzentrum Mauder e.K., 63937 Weilbach, erhielt den Auftrag zur Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage für das Wasserwerk Ottorfszell zum Bruttoangebotspreis von 54.751,17 €.

·         Die Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG, 63739 Aschaffenburg erhielt den Auftrag zur Erstellung der hydraulischen Berechnung im Rahmen der Planung eines Brückenneubaus in das Baugebiet „Am Bucher Weg“ zum Bruttoangebotspreis von 16.986,95 €.

 

Sanierung des Klingenwegs in Ottorfszell

Die Fahrbahn des Klingenwegs in Ottorfszell zwischen den Anwesen 12 und 14 war teilweise in Richtung Hang abgesackt und musste kurzfristig saniert werden. Da es sich um eine kurzfristig durchzuführende Maßnahme handelte, wurde umgehend das Bauunternehmen Thomas Heinbücher, Eichenbühl beauftragt. Die Rechnung schließt mit einem Betrag i.H.v. 13.168,93 €. Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 7 der Geschäftsordnung zur Kenntnis und stimmte der Auftragsvergabe nachträglich zu.

 

Beurteilung der Hochwassergefahr im Rahmen eines „Audit Hochwasser“

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass im Rahmen eines sog. „Audit Hochwasser“ die grundsätzlichen Gefahrenquellen und Risiken im Gemeindegebiet ermittelt werden können. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 12.500 €, der Freistaat fördert das Hochwasseraudit mit 75 %. Darauf aufbauend kämen später, je nach Ergebnis des Audits, zwei Konzepte in Frage:

·         ein „Sturzflut-Risikomanagement-Konzept“ (ca. 80.000 €, 75 % Förderung). Hier werden die Risiken aus wild abfließendem Wasser und Flusshochwasser gemeinsam betrachtet

·         ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ (ca.
120.000 €, 75 % Förderung). Dieses Konzept bezieht sich rein auf Flusshochwasser.

Jährlich werden im Januar die laufenden und neuen Fördervorhaben im Amtsbereich über die Regierung an das Umweltministerium gemeldet. Im März erhalten die Wasserwirtschaftsämter eine Rückmeldung über die zur Verfügung stehenden Kontingente und welche Vorhaben letztendlich gefördert werden. Der Förderantrag müsste somit im Herbst 2022 gestellt werden. Der Gemeinderat beschloss, durch ein „Audit Hochwasser“ die grundsätzlichen Gefahrenquellen und Risiken im Gemeindegebiet zu ermitteln. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Förderantrag zu stellen.

 

Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit

Mit Beschluss vom 21.09.2018 hatte der Gemeinderat Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit erlassen. In der Anlage dieser Richtlinie wird festgelegt, dass für die Durchführung von Ferienspielen pro Veranstaltung 100 € gewährt werden. Im Rahmen der Abwicklung der diesjährigen Ferienspiele hat sich herausgestellt, dass die 100 € kaum mehr zur Kostendeckung beitragen, sodass seitens der Verwaltung eine Erhöhung auf 150 € vorgeschlagen wurde. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter schlug vor, den Betrag nach der Anzahl der teilnehmenden Kinder zu staffeln; erst ab 25 Kindern sollte es 150 € geben. Gemeinderat Peter Schwab teilte diese Meinung nicht, da der Verein nicht beeinflussen kann, wie viele Kinder sich anmelden. Es sollten alle pauschal 150 € bekommen. Gemeinderat Patrick Walter sprach sich ebenfalls für pauschal 150 € aus. Er ergänzte, dass manche Vereine mit wenigen Kindern aber etwas Hochwertigeres durchführen. Gemeinderat Josef Schäfer war ebenfalls für einheitlich 150 €, da manche Vereine aus organisatorischen Gründen nicht mehr Kinder nehmen können. Gemeinderat Joachim Kunz fand den Vorschlag von 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter gut, man sollte allerdings den Aufwand der Vereine mit pauschal 150 € honorieren. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, für die Durchführung von Ferienspielen pro Veranstaltung künftig 150 € zu gewähren. Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit werden entsprechend geändert. Die Neuregelung findet rückwirkend für die Ferienspiele 2022 Anwendung.

 

Ferienspiele 2022

An den diesjährigen Ferienspielen haben insgesamt 279 Kinder teilgenommen. Jeder Ferienspielveranstalter erhält pro Veranstaltung einen Unkostenzuschuss in Höhe von je 150,00 €. 1. Bürgermeister Stefan Schwab bedankte sich bei den Beteiligten für die Unterstützung.

 

Katastrophenschutz

Die Verwaltung hat am 25.08.2022 am Beispiel der Waldabteilung „Kehl“ die Problematik von zu langen Distanzen sowie fehlenden Wendemöglichkeiten aufgezeigt. Der sog. „Totenweg“ oberhalb des Friedhofs wurde mit einer Fachfirma angeschaut. Ein Schottern des Weges ist nicht möglich, der Weg müsste asphaltiert werden. Wegen der Wendemöglichkeit oberhalb von Watterbach wurde mit der Eigentümerin vor Ort gesprochen. Eine abschließende Rückmeldung, ob die Wendeplatte auf ihrem Grundstück angelegt werden darf, steht noch aus.

 

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung

Die Förderstelle hat die beantragte Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis 31.03.2023 bewilligt. Das Bayernwerk hat nun mitgeteilt, dass die fehlenden 114 LED-Leuchten geliefert wurden, sodass die LED-Umrüstung weiterbetrieben und zu gegebener Zeit zum Abschluss gebracht werden kann. Bereits im Oktober 2021 wurden die Dimmzeiten der LED-Beleuchtung festgelegt und dem Bayernwerk mitgeteilt. Alle Nebenstraßen werden von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr um 50% gedimmt werden. Die Ortsdurchfahrten / Hauptstraße bleiben bei der bisherigen Dimmung von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

 

Energieeinsparung und Beleuchtung der öffentlichen Gebäude

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ist zum 1. September 2022 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält erste kurzfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie insgesamt für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte. Für den Markt Kirchzell sowie dessen gemeindliche Gebäude gilt im Wesentlichen:

·         Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, sollen, vorbehaltlich gewisser Ausnahmen, grds. nicht mehr geheizt werden. In öffentlichen Nichtwohngebäuden besteht eine Lufttemperaturhöchstgrenze von vorübergehend 19 Grad, die in Büros nicht überschritten werden soll. Ausgenommen sind auch hier z.B. medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten.

In öffentlichen Nichtwohngebäuden sind dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen grds. auszuschalten, die überwiegend dem Händewaschen dienen und Hygienevorschriften nicht entgegenstehen. Ausgenommen sind medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten.

·         Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen - mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung - ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Gefahrenabwehr erforderlich ist.

Aufgrund dieser Verordnung wurde zum 01.09.2022 die Beleuchtung des Rathauses Kirchzell sowie des historischen Rathauses abgeschaltet. Hinsichtlich der Heizungsanlage des Rathauses und Vereinsheimes hat die Heizungsfirma mitgeteilt, dass die Anlage technisch nicht auf 19° Vorlauftemperatur eingestellt werden kann. Die Temperatursteuerung ist möglich über die Heizkörperthermostate, die bei Stufe „3“ auf die erforderliche Raumtemperatur ausgerichtet sind. Der Bayerische Gemeindetag hat hinsichtlich der möglichen Dimmung bzw. vollständigen Abschaltung der Straßenbeleuchtung mitgeteilt, dass in Bezug auf den Gesetzeswortlaut im BayStrWG zwar keine generelle Pflicht zur Straßenbeleuchtung bestehe. Allerdings werde aber eine innerörtliche Beleuchtungspflicht dann anzunehmen sein, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordert. Das bedeute, dass eine Beleuchtung von Verkehrsflächen dort zwingend zu erfolgen habe, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. Die Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit der Verkehrsflächen seien entscheidend. Allgemein anerkannt sei eine Beleuchtungspflicht innerorts (innerhalb der geschlossenen Ortslage) an konkreten Gefahrenstellen. Das seien z.B. nicht ohne weiteres erkennbare Straßenverengungen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, Wasserflächen und ähnliche Hindernisse sowie entsprechend stark befahrene Hauptverkehrsstraßen insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich. Grundsätzlich gelte aber, dass Kraftfahrzeuge und Fahrräder eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage haben müssen. Die Entscheidung die Straßenbeleuchtung nachts zu betreiben oder (teilweise) abzuschalten liege im Ermessen der betroffenen Kommune. Wichtig sei, dass die Einwohner und Besucher über entsprechende Abschaltungen informiert werden, damit sie sich auf die Situation einstellen können und sich gegebenenfalls mit Taschen- oder Stirnlampen ausrüsten. Auch sollten Feuerwehr und THW im Notfall die Möglichkeit haben, die Beleuchtung einzuschalten. Bei entsprechenden Abschaltungen müssen jedenfalls, zur Vermeidung von Haftungsfällen, an den Lichtmasten, deren Lampen nachts nicht dauerhaft leuchten, Laternenringe angebracht werden, damit der dort parkende Autofahrer entsprechend informiert ist (im roten Feld des Laternenrings kann in weißer Schrift angegeben werden, wann die Laterne erlischt).

Die einzelne Abschaltung von Straßenlaternen inkl. Information der Betroffenen und Markierung der Leuchten sowie die erforderliche Ermittlung von etwaigen Gefahrenstellen, die beleuchtet werden müssen, erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Es kann weiterhin nicht sichergestellt werden, dass alle Gefahrenstellen ermittelt werden können, zumal auch an anderen Stellen im Dunkeln Fußgänger stolpern und sich verletzten können. Im Rahmen der laufenden LED-Umrüstung erfolgt bereits eine Umstellung auf energiesparendere Leuchtmittel, die zudem in den Nebenstraßen von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr auf 50% gedimmt werden.

 

Sanierung des Hochbehälters Kirchzell

Die Firma Vorrink hat nun auch die linke Kammer mit Epoxidharz beschichtet und fertiggestellt. Das Institut Dr. Nuss hat am 20.09.2022 eine Wasserprobe entnommen und mikrobiologisch untersucht. Nach dem Untersuchungsbefund vom 22.09.2022 sind die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten. Die Firma Vorrink führt aktuell noch die Sanierung des Vorraumes bzw. Kellers durch.

 

Regionalbudget 2022

Im Rahmen des Regionalbudgets 2022 wurde eine Kleinprojekt-Förderung für das Spielgerät für den neuen Spielplatz im Baugebiet „Am Bucher Weg“ und jeweils eine Doppelschaukel für die Spielplätze in Breitenbuch, Preunschen und Kirchzell (Flurstraße) gewährt. Die Maßnahmen sind nun umgesetzt. Der Verwendungsnachweis wird erstellt.

 

Sitzungstermine 2022

Für die nächste Sitzung am 14.10.2022 war geplant, dass der Leiter des Forstamtes Miltenberg einen Vortrag über die erforderliche neue Forsteinrichtung hält. Weiterhin war für eine der darauffolgenden Sitzungen ein Vortrag von Herrn Karlheinz Paulus bzgl. der Möglichkeiten und des Potenzials zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gemeindegebäuden angedacht. Da für beide Vorträge eine Dauer von ca. einer Stunde eingeplant werden muss soll am Freitag, 21.10.2022 um 19:00 Uhr eine öffentliche Sondersitzung des Gemeinderates stattfinden, in der lediglich die beiden Vorträge abgehandelt werden.

 

Mobilfunkversorgung Preunschen

Gemeinderat Frank Rudolph fragte, ob der Rückbau des geplanten Mobilfunkmasts in Preunschen nach Nutzungsaufnahme gesichert ist. Geschäftsleitender Beamter Mario Schneider teilte mit, dass das Landratsamt im Rahmen der Baugenehmigung auf Grundlage des § 35 BauGB eine Rückbauverpflichtung fordert und diese im Regelfall mit einer Bankbürgschaft absichert.

Kategorien: Gemeinderat Kirchzell

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