Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 04.07.2025
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
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17.06.2025
Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2025
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.05.2025
Der Gemeinderat beschloss, für die gemeindliche Wasserversorgung eine 24-h-Rufbereitschaft einzuführen. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung beauftragt.
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Neuordnung der Grünflächenpflege im Ortsteil Breitenbuch zu
Friedhofssatzungen und -gebühren
In der Sitzung vom 23.05.2025 hatte der Gemeinderat bereits über die Entwürfe zur Neufassung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung beraten. Die Entwürfe wurden entsprechend den Beratungen angepasst und nun zur Beschlussfassung vorgelegt.
In der Bürgerfragestunde hatte Bestatterin Iris Galm angeregt, im Bedarfsfall auch eine über die nunmehr vorgesehenen maximalen Grabplätze hinausgehende Belegung zu ermöglichen. Gemeinderat Joachim Kunz war der Meinung, dass man dies umsetzen sollte. Gemeinderat Peter Schwab verwies auf die Vorberatungen und stellte fest, dass man den Leuten bei einem Einzelgrab, was zwei Grabplätzen entspricht, mit der Möglichkeit, eine zusätzliche Urne zu bestatten, bereits entgegenkommt. Gleiches gelte für zwei zusätzliche Urnen beim Doppel- und Dreifachgrab. Dies sollte so belassen werden. Für größere Familien bestünde die Möglichkeit, ein größeres Grab zu nehmen. Gemeinderat Frederic Sennert hätte prinzipiell kein Problem damit, so viele Urnen wie möglich in einem Sarggrab zusätzlich zu bestatten. Im Bedarfsfall müsste das Grab eben nochmals gekauft werden. Man sollte sich diese Möglichkeit offen lassen. Gemeinderat Patrick Walter stimmte dem zu. Er regte eine entsprechende Satzungsregelung an, damit man im Einzelfall flexibel entscheiden könne. Laut Gemeinderat Frank Rudolph spreche für eine solche Regelung, dass ein Familiengrab länger erhalten bleiben könnte. Bestehende Gräber sollten so lange wie möglich genutzt werden können. Bürgermeister Stefan Schwab sah die Wahrscheinlichkeit einer über die vorgesehenen Regelungen nochmals hinausgehenden Überbelegung von Gräbern als sehr gering an. Man habe bereits die Möglichkeit zur Bestattung zusätzlicher Urnen in Sarggräbern vorgesehen, daran sollte festgehalten werden. Darüber hinaus sollte für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine weitere Belegung notwendig werden sollte, keine pauschale Zusage getroffen werden. Vielmehr sollte die Möglichkeit geschaffen werden, in besonders begründeten Einzelfällen auf Antrag und als Ausnahmefall die Schaffung zusätzlicher Grabstellen zu ermöglichen. Gemeinderätin Brigitte Krug fragte, welche Gebühren dann in diesen Fällen anfallen. Bürgermeister Stefan Schwab schlug vor, hierfür nochmal die reguläre vollständige Grabgebühr festzusetzen.
Zu klären war außerdem noch die Frage, ob beim halbanonymen gemeindegepflegten Urnenfeld Blumenschmuck bis 14 Tage nach der Beisetzung zugelassen werden soll oder ob dies gänzlich unzulässig ist. Gemeinderat Joachim Kunz sprach sich dafür aus, beim halbanonymen gemeindegepflegten Urnenfeld Blumenschmuck nach der Beisetzung zu dulden, nicht jedoch an Feiertagen. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter sprach sich dagegen aus; es sollte nichts hingestellt werden dürfen. Gemeinderätin Brigitte Krug regte an, für Blumenschmuck einen eigenen Platz zu schaffen, auf das halbanonyme Urnenfeld sollte nichts gestellt werden. Bestatterin Iris Galm erklärte auf Nachfrage, dass bei halbanonymen Bestattungen üblicherweise kein Blumenschmuck o.Ä. vorgesehen sei.
Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Kirchzell (Friedhofssatzung) in der vorliegenden Form. Kränze, Blumen- und Kerzenschmuck oder sonstige Ausstattungen am oder auf dem halbanonymen gemeindegepflegten Urnenfeld werden nicht zugelassen. Außerdem wird eine zusätzliche Regelung eingefügt, wonach in besonders begründeten Einzelfällen ausnahmsweise auf Antrag zusätzlich zu den festgelegten maximalen Grabplätzen die Bestattung einer zusätzlichen Urne ermöglicht werden kann.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Abgabesatzung über die Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Kirchzell (Friedhofsgebührensatzung) in der vorliegenden Form, inkl. entsprechendem Gebührentatbestand für die in der Friedhofssatzung hinzugefügte Ausnahmeregelung.
Dorffest
Am Sonntag, den 25.05.2025 fand das erste Dorffest anlässlich des 325-jährigen Marktrechtsjubiläums statt. Auf eine Marktfestsetzung wurde mangels Marktbeschicker verzichtet. Die Absicht war, eine Veranstaltung der Kirchzeller Vereine für die Bürger anzubieten, bei welcher die Begegnungen im Vordergrund stehen sollten. Die Resonanz seitens der Bürger sowie der Beteiligten war sehr gut. Es wurde bereits im Vorfeld von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert, eine solche Festlichkeit nun regelmäßig stattfinden zu lassen.
Gemeinderat Joachim Kunz sprach sich grundsätzlich für einen Turnus von 5 Jahren aus, man sollte aber auch flexibel sein. Gemeinderat Rudi Frank fragte, ob dann das Herbstfest entfalle. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass es keine Markttage mehr geben werde, aber dass Vereine weiterhin ihre Feste machen könnten. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter befürwortete einen Turnus von 5 Jahren. Man müsse auch an die Vereine denken, die immer um Leute kämpfen müssen, die Dienste übernehmen. Ein kürzerer zeitlicher Abstand sei zu viel und das Fest nutze sich ab. Bei 5 Jahren könne sich jeder wieder darauf freuen. Gemeinderat Peter Schwab fand 5 Jahre gut. Außerdem dürfe man die Kosten der Gemeinde, z.B. die Bauhofstunden, nicht außer Acht lassen. Gemeinderat Patrick Walter regte eine Nachbesprechung mit den beteiligten Vereinen an.
Der Gemeinderat beschloss, dass künftig grundsätzlich alle 5 Jahre im Rahmen des jeweiligen Marktrechtsjubiläums ein Dorffest mit den örtlichen Vereinen ausgerichtet werden soll. Die abschließende Entscheidung fällt rechtzeitig vorher und insbesondere in Abhängigkeit von der Anzahl der teilnehmenden Vereine.
Zuschussantrag
Das Schützenhaus Watterbach steht im Eigentum des Marktes Kirchzell. Der Schützenverein Watterbach hat unter Bezugnahme auf den Überlassungsvertrag aus dem Jahr 1993 einen Zuschuss zum Einbau einer neuen Gasheizung in das Schützenhaus Watterbach beantragt. Der Schützenverein Watterbach bittet hierbei um Beachtung, dass das Gebäude ggf. auch für gemeindliche Veranstaltungen (z. B. Schulungsraum für die Feuerwehr Watterbach) zur Verfügung steht bzw. gemäß Überlassungsvertrag stehen muss. Die Kosten belaufen sich auf ca. 13.200 € brutto. Die Erdarbeiten, Mauerdurchbrüche, Ausbau und Entsorgung der vorhandenen Öltanks, sowie Mauerer, Elektroarbeiten würden durch den Schützenverein in Eigenregie durchgeführt werden. Gemäß § 7 Abs. 2 des genannten Überlassungsvertrages bleibt es dem Schützenverein unbenommen, im Einzelfall bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen einen Zuschuss beim Markt Kirchzell zu beantragen.
3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter fand es wichtig herauszuheben, dass das Gebäude im Eigentum der Gemeinde steht. Sie schlug 1.000 € als Zuschuss vor. Gemeinderätin Brigitte Krug erklärte, dass eigentlich der Markt Kirchzell als Eigentümer für den Einbau der Heizung verantwortlich sei und somit der Schützenverein Watterbach diesen Einbau lediglich bezuschussen müsste. Gemeinderat Rudi Frank fand 1.000 € in Ordnung. Der Schützenverein zahle keine Miete und das Gebäude müsse in einem guten Zustand gehalten werden. Lieber gebe die Gemeinde einen Zuschuss, als die komplette Heizung zahlen zu müssen. Gemeinderat Patrick Walter stellte klar, dass es sich um ein gemeindeeigenes Gebäude handelt, er könne sich sogar 1.000 bis 1.500 € als Zuschuss vorstellen. Der Schützenvereine kümmere sich und der Markt Kirchzell habe weniger Kosten.
Der Gemeinderat genehmigte dem Schützenverein Watterbach den Einbau einer neuen Gasheizung ins Schützenhaus Watterbach und gewährte hierfür einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €. Die tatsächlichen Kosten sind durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.
Brückenprüfungen
Der Brückensachverständige Dipl. Ing. Hans Hörner hat die nach DIN 1076 an den gemeindlichen Brückenbauwerken erforderliche Hauptprüfung durchgeführt. Bei dem Großteil der festgestellten Mängel handelt es sich um kleinere Maßnahmen, die vom Bauhof sukzessive bei geeigneter Witterung und passendem Wasserstand bis zur nächsten einfachen Prüfung im Jahr 2028 behoben werden können. Auf weitere Mängel wird seit Jahren verwiesen, aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands wird jedoch auf eine Behebung verzichtet.
Sperrung Böhnweg
Bei einem Ortstermin im Rahmen der Planung zur Sanierung des Böhnwegs Anfang Mai wurde festgestellt, dass ein Teilbereich der bergseitigen Sandsteinmauern stark in den Weg hineinragt. Die Mauer weist zudem weitere Ausbuchtungen in Richtung Böhnweg auf. Es stellte sich daher die Frage, inwieweit die Mauer noch ausreichend standsicher ist. Nach einem Ortstermin mit einem Statiker wurde der Böhnweg bis auf Weiteres vollständig gesperrt, da der Statiker keine Gewähr für die Standsicherheit der Sandsteinmauer übernehmen konnte. Als Grundlage für die Festlegung des weiteren Vorgehens ist laut Statiker eine geologische Untersuchung des dahinterliegenden Hangs erforderlich. Diese wird am Montag, den 16.06.2025 vorgenommen. Des Weiteren fand eine Grenzfeststellung durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung statt. Diese hat ergeben, dass die Mauer in dem vom Statiker beanstandeten Bereich im Eigentum des Marktes Kirchzell liegt.
Glasfaserausbau
Hinsichtlich des Ankaufs der gemeindlichen Speedpipes in der Ortsdurchfahrt Kirchzell hatte der Markt Kirchzell bereits mit E-Mail vom 16.04.2025 seine Änderungs-/Ergänzungswünsche zum Kaufvertragsentwurf mitgeteilt. Die GlasfaserPlus hatte am 30.04.2025 mitgeteilt, dass hinsichtlich der Änderungswünsche noch Klärungsbedarf bestehe. Seither wurde mehrfach erinnert und darum gebeten, diese Änderungswünsche mitzuteilen. Mit E-Mail vom 28.05.2025 teilte die GlasfaserPlus mit, dass die Angelegenheit intern an die Abteilung für Mitverlegung und Leerrohrankauf weitergeben wurde und dass man sich melden werde. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Insoweit liegt nach wie vor kein Kaufvertragsentwurf vor, sodass auch alle weiteren Maßnahmen nicht absehbar sind. Deshalb hat die Verwaltung auch eine kürzlich wieder durchgeführte, nicht mit dem Markt Kirchzell abgestimmte und schon mehrfach gegenüber der Telekom monierte Vermarktungsaktion im Ortsgebiet Kirchzell unterbunden. Dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass die Telekom nach der vorletzten Aktion zugesagt hatte, Kirchzell für solche Vermarktungen zu sperren, bis eine einheitliche Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgt ist.
Radweg Buch - Amorbach
Der Radweg von Kirchzell/Buch nach Amorbach wird nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten am Donnerstag, 26.06.2025 eröffnet. Bis dahin bleibt er offiziell gesperrt. Gemeinderat Peter Schwab teilte mit, dass der Radweg fertig sei. Es sei daher nicht zu verstehen, dass er noch 14 Tage gesperrt bleiben soll. Weiterhin sei der Radweg holprig und nicht so, wie man es von einem neu asphaltierten Weg erwarten würde.
Kanalsanierung
Der beschädigte Kanal in der Zufahrt des Rathausparkplatzes wurde saniert. Die Kosten hierfür betrugen 8.293,82 € und damit 1.472,21 € weniger als der Angebotspreis.
Grabmalprüfung
In der Woche vom 10.06.2025 bis 13.06.2025 hat die Firma Becker & Weißbach die Grabmalprüfung auf den Kirchzeller Friedhöfen durchgeführt. Mit einem sog. Kipp-Tester wird gegen die Grabsteine gedrückt, bis der vorgegebene Druck von 300 Newtonmetern (rund 30 Kilogramm) erreicht ist. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei der Überprüfung mit dem Messgerät nicht schwanken. Die Standsicherheitsprüfung dient dem Schutz aller Friedhofsbesucher, da man einem Grabstein nicht von vornherein ansieht, ob er standfest ist oder nicht. Bei losen Grabsteinen bringt die Firma einen gelben Aufkleber mit der Aufschrift „Unfallgefahr!“ an. Die beanstandeten Grabsteine dokumentiert der Grabmalprüfer. Die Dokumentation wird nach Abschluss der Prüfungen der Friedhofsverwaltung in digitaler Form zur Verfügung gestellt, damit die jeweiligen Grabnutzer auf die Beseitigung der Mängel hingewiesen werden können.
Neuer Bauhof
Am 12.06.2025 hat ein Besprechungstermin beim Bauamt im Landratsamt Miltenberg bezüglich des geplanten Bauhofes stattgefunden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das Bauamt das Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht für genehmigungsfähig ansieht. Der Einbau eines Sozialtraktes im Gebäude ist laut Mitteilung des Landratsamtes möglich. Als nächster Schritt wird jetzt vom Architekturbüro Johann und Eck auf der Basis dieses Besprechungsergebnisses ein Brandschutzkonzept erstellt. Dieses wird anschließend mit dem Landratsamt Miltenberg genauer erörtert. Für die weitere Planung bittet das Architekturbüro Johann und Eck den Gemeinderat um Festlegung, welche Alternative für den Einbau des Sozialtraktes in das bestehende Gebäude gewählt wird. Dem Gremium wurden die Varianten vorgestellt. Abschließend wurde festgelegt, dass zunächst nochmal das Gespräch mit dem Bauhof bzgl. der beiden Varianten gesucht werden soll.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell