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Freitag, 16.01.2026
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Markt Kirchzell
22.12.2025
Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2025
Bekanntgabe Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 14.11.2025
Der Gemeinderat beschloss den Einbau einer 6 cm starken Asphaltdecke von der Einmündung des Böhnwegs in die St 2311 bis zum Ende der Baustelle der neuen Winkelstützmauer. Auf eine Entwässerung wurde verzichtet. Der Auftrag wurde an die Firma BDL auf Grundlage der angebotenen Einheitspreise vergeben.
Die Energieagentur Unterfranken erhielt den Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für den Markt Kirchzell im Konvoi-Verfahren mit der Stadt Amorbach und dem Markt Schneeberg.
Kita-Gebühren
Der Gemeinderat hat zuletzt mit Beschluss vom 13.12.2024 die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte zum 01.09.2025 angepasst. Die Kostensituation ist jährlich vorzulegen, sodass eine erneute Überprüfung der Gebühren möglich ist. Die Deckungslücke konnte zwar geringfügig reduziert werden. Sie beträgt jedoch noch immer 350.000 € (zum Vergleich: 120.000 € im Jahr 2010; 374.000 € im Jahr 2024) vorliegt, was eine große Belastung für den Gesamthaushalt darstellt. Durch allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere im Personalbereich ist mit künftigen Mehrkosten i.H.v. ca. 84.000 € zu rechnen. Um allein diese Erhöhung zu decken, müsste der monatliche Beitrag, bei durchschnittlich 82 Kindern im Kindergarten, um 85 €/Kind steigen. Der Gemeinderat beschloss daher, im Wege einer Änderungssatzung die Benutzungsgebühren anzupassen. Für die Mindestbuchungszeiten gelten ab 01.09.2026 folgende, um jeweils 30 € erhöhte Monatsbeiträge: Kinderkrippe 160 €, Kindergarten 180 €.
Glasfaserausbau
Mit Schreiben vom 17.11.2025 hat die GlasfaserPlus mitgeteilt, dass sie den geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Kirchzell einstellt. Kundinnen und Kunden, die bereits ein Produkt der Deutschen Telekom auf dem Netz der GlasfaserPlus im künftig nicht realisierten Ausbaugebiet bestellt haben, werden laut GlasfaserPlus direkt durch die Telekom informiert. Die Verwaltung hat nochmals Gespräche mit der GlasfaserPlus aufgenommen, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen evtl. doch ein Ausbau in Kirchzell durchgeführt werden würde.
Unabhängig hiervon wurde der Gemeinderat wurde am 14.11.2025 darüber informiert, dass dem Markt Kirchzell bereits mit Bescheid vom 28.11.2023 eine Beratungsförderung i.H.v. 50.000 € für die Umsetzung der Gigabit-Richtlinie gewährt wurde, in deren Rahmen der Glasfaserausbau in den Ortsteilen durchgeführt werden könnte. In Abstimmung mit dem beauftragten Büro IK-T wurde der Verlängerungsantrag gestellt, der mittlerweile bewilligt wurde. Das Büro IK-T hat ein aktualisiertes Angebot für die Unterstützungsleistungen zur Durchführung des Verfahrens vorgelegt. Gemeinderat Patrick Walter fand es wichtig, dass das Förderverfahren angegangen wird. Es gebe vom Bayerischen Breitbandzentrum seines Wissens auch zusätzlich Verwaltungszuschuss i.H.v. 5.000 €. Der Gemeinderat erteilt der IK-T GmbH, Regensburg den Auftrag für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Gigabit-Förderverfahrens des Bundes in der zum Brutto-Angebotspreis von 42.882,84 €.
Drehleiter
Im Jahr 2016 hatte die Stadt Amorbach eine neue Drehleiter DLK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Amorbach angeschafft. Aufgrund der regionalen Bedeutung dieses Feuerwehrfahrzeuges, welches im Bedarfsfall auch in den umliegenden Kommunen zur Personenrettung und Brandbekämpfung eingesetzt wird, haben sich die Kommunen Kirchzell, Schneeberg und Weilbach damals zu einer finanziellen Investitionsbeteiligung bereiterklärt.
Die Stadt Amorbach teilte nun mit, dass nach den Prüfungsgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr spätestens nach 10 Jahren die Hydraulikschläuche erneuert werden müssen. Empfohlen werde seitens des Herstellers weiterhin, dass Lenkungssysteme, aber vor allem Hydraulikverschlauchungen von Drehmomentwandlern kontrolliert und ggf. erneuert werden, da diese durch Alterung und Hitzeeinwirkung porös werden können. Der Hersteller hat in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Amorbach ein Angebot für die notwendigen bzw. empfohlenen Wartungsarbeiten abgegeben. Dieses schließt mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 87,129,66 € ab. Weiterhin müssten nach 10-jähriger Nutzung auch die Reifen des Fahrzeugs ausgetauscht werden, sodass sich die Gesamtauftragssumme auf 90.608,65 € belaufen werde. Nachdem der Gemeinderat Kirchzell in seiner Sitzung vom 03.07.2016 beschlossen hatte, sich auch an den Unterhaltskosten der Drehleiter zu beteiligen, soweit diese einen Jahresbetrag von 5.000,00 € übersteigen, bat die Stadt Amorbach um eine finanzielle Unterstützung. Der Gemeinderat beschloss, entsprechend eines vorgelegten Kostenverteilungsschlüssels die notwendigen Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an der Drehleiter mit 18.674,44 € zu unterstützen.
Registratur- und Archivpflege
Neun Mitgliedskommunen der ILE Odenwald-Allianz haben Bedarf für eine gemeinsame interkommunale Lösung zur Registratur- und Archivpflege angemeldet. Die beteiligten Kommunen planen auf Grundlage des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Registratur- und Archivpflege. Die Kommunalverwaltung Bürgstadt soll die federführende Rolle übernehmen, einen Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken stellen und die Beauftragung eines externen Dienstleisters koordinieren. Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit ist es, den steigenden Anforderungen an eine fachgerechte und wirtschaftliche Archiv- und Registraturpflege zu begegnen. Hintergrund sind unter anderem Rückstände bei der Aktenarchivierung, Platzmangel, fehlende Fachexpertise sowie die Notwendigkeit einheitlicher Standards und der Vorbereitung auf digitale Verwaltungsprozesse. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Wasserversorgung
Das Gesundheitsamt hat am 13.11.2025 die zentrale Wasserversorgungsanlage überprüft. Bezüglich der Grenzwertüberschreitung der Parameter Chlorat und Chlorit ist sicherzustellen, dass die Grenzwerte zukünftig sicher eingehalten werden. Die besagte, sehr geringfügige Überschreitung war bereits im Herbst 2024, wobei es sich um die erstmalige verpflichtende Messung dieser Parameter handelte. Die Chlordioxidanlage wurde anschließend entsprechend angepasst. Sowohl bei der anschließenden Nachbeprobung im Herbst 2024, als auch bei der aktuellen Beprobung vom 28.10.2025 wurden die jeweiligen Grenzwerte eingehalten.
Ausweislich des Prüfberichts kann zudem die allgemeine Zustimmung zum vorgelegten Entwurf eines Maßnahmen- und Handlungsplans gemäß § 50 Abs. 1 TrinkwV nicht erteilt werden, da keine geeignete und taugliche Ersatzwasserversorgung vorliegt, die vollumfänglich den Anforderungen der Trinkwasserversorgung entspricht. Die Gemeinde ist hier dringend aufgefordert, einwandfreie Verhältnisse zu schaffen und eine Ersatzwasserversorgung (z.B. vorzugsweise über eine Verbundleitung zu einem anderen Wasserversorger) herzustellen.
Der Maßnahmeplan wurde durch die Verwaltung als Maßnahme- und Handlungsplan neu erstellt und wird auch weiterhin jährlich aktualisiert. Der Verwaltung ist bekannt, dass der Gesetzgeber eine den aktuellen Regelungen entsprechende Ersatzwasserversorgung fordert. Die bisher als Ersatz- bzw. Notwasserversorgung vorgehaltene Floßwiesenquelle kann aufgrund einer Änderung der Trinkwasserverordnung nicht mehr als Ersatzwasserversorgung genutzt werden. Vielmehr stellt die Trinkwasserverordnung an Ersatzwasserversorgungen die gleichen Anforderungen wie an Regelversorgungen. Dies bedeutet, dass die Ersatzwasserversorgung ständig am Versorgungsnetz angeschlossen sein muss. Dies ist bei der Floßwiesenquelle nicht der Fall. Die Verwaltung hat Gespräche mit der Gemeinde Mudau aufgenommen und deren Planungsbüro beauftragt, eine mögliche Ersatzwasserversorgung zu prüfen – bislang ohne Ergebnis bzw. Rückmeldung. Parallel hierzu läuft ein Verfahren zur Schaffung einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung im Amorbacher Raum. Eine Umsetzung ist jedoch – auch aufgrund der Fläche der Gemeinde und den damit verbundenen Leitungslängen - nicht so einfach und schnell möglich. Die Gemeinderäte der Kommunen Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach wurden in einer gemeinsamen Sitzung im September 2024 über das Ergebnis des Konzepts des Ingenieurbüros Dr. Hanauer informiert. Als nächster Schritt steht aktuell die erforderliche Grundlagenermittlung an, die als Basis für eine Planung erforderlich ist.
Gemeinderat Peter Schwab kritisierte, dass die Kommunen von oben herunter immer mehr tun müssen und immer mehr Aufgaben drauf bekämen. Gemeinderat Frederic Sennert fragte, wie gesetzlich verpflichtend eine Ersatzwasserversorgung wirklich sei. Er fragte sich, ob Kommunen die beispielsweise an die Bodenseewasserversorgung angeschlossen seien, auch eine Ersatzwasserversorgung hätten. Seiner Meinung nach sollte geklärt werden, inwieweit die Schaffung einer Ersatzwasserversorgung vermieden werden kann. Bürgermeister Stefan Schwab bestätigte, dass man hinsichtlich der Verpflichtung bereits nachgefragt habe. Gemeinderat Frederic Sennert schlug vor, den Unmut auch mal weiter oben kundzutun. Bürgermeister Stefan Schwab teilte mit, dass das Gesundheitsamt aufgefordert werden soll, die gesetzliche Grundlage für die Ersatzwasserversorgung zu nennen und ebenfalls mitzuteilen, wie viele Gemeinden eine solche Ersatzwasserversorgung bereits haben. Dies werde man so in den abzugebenden Bericht mit reinschreiben. Gemeinderätin Brigitte Krug regte an, beim Bayerischen Gemeindetag diesbezüglich anzufragen. 2 Bürgermeisterin Susanne Wörner stellte klar, dass man 2008 das Wasserwerk eingewiehen habe. Dies sei gerade mal gute 15 Jahre her. Sie kritisierte, dass man nicht andauernd etwas Neues machen könne und nochmal eine Sicherheitsstufe draufsetzen könne. Bürgermeister Stefan Schwab wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde bezüglich des Trinkwassers ebenfalls immer mehr und neue Grenzwerte bekomme. Dies sei ähnlich wie bei der Kläranlage, wo nunmehr die zusätzliche Reinigungsstufe erforderlich werde. Gemeinderat Peter Schwab plädierte dafür, einfach mal „nein“ zu sagen. Die Gemeinde könne sich die Ersatzwasserversorgung nicht leisten.
Trinkwasseruntersuchung
Das Institut Dr. Nuss hat am 28.10.2025 Proben des Reinwassers aus der Sammelmessstelle in Kirchzell sowie der Ziegelwiesenquelle in Ottorfszell entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen chemisch untersucht. Nach den Untersuchungsbefunden vom 02.12.2025 entsprechen die untersuchten Proben den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Im Zuge der Trinkwasseruntersuchung wurde auch der Härtegrad ermittelt. Dieser liegt mit 4,9° dH im weichen Bereich. Der Härtegrad wurde im Amtsblatt vom 16.12.2025 gemäß § 9 Abs. 1 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde die jährliche Untersuchung des Wassers aus der Floßwiesenquelle vorgenommen, die jedoch als Rohwasser vor der Aufbereitung nicht nach der Trinkwasserversorgung zu bewerten ist. Außerdem wurde die verpflichtende Untersuchung auf Legionellen in der Kindertagesstätte „Abenteuerland“ durchgeführt, deren Befund ohne Beanstandung ist.
Zielbeschilderung Wanderwege
Die Odenwald Tourismusgemeinschaft hat in Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen, dem Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald und vor allem dem Odenwaldklub e.V. ein Beschilderungskonzept der Wanderwege aufgelegt. Die Schilder wurden durch den gemeindlichen Bauhof an den 13 dafür vorgesehenen und relevanten Stellen an den Wanderwegen platziert. Auf den Schildern sind Orts- und Kilometerangaben, Hinweise zu Sehenswürdigkeiten, Gastronomie, Beherbergung und ÖPNV-Haltestellen abgebildet. Das Projekt wurde mit 60 % durch die Tourismusgemeinschaft gefördert.
Fahrplanwechsel ÖPNV
Ab 14.12.2025 geltend angepasste Fahrpläne für die Linien 95 und 96. Demnach sind künftig auf der Linie 95 die Ortschaften Ottorfszell, Watterbach und Breitenbuch für die Nachmittagsfahrten um 15.45 Uhr und 16.45 Uhr als Rufbusse festgelegt. Diese Busse fahren von Amorbach kommend nur bei Bedarf in die Ortsteile, ansonsten müssen diese Busse telefonisch angefordert werden.
Digitales Baugenehmigungsverfahren
Das Landratsamt Miltenberg, untere Bauaufsichtsbehörde, hat mitgeteilt, dass ab 1. Januar 2026 die Bauanträge digital eingereicht werden können. In der täglichen Praxis werden ab Januar 2026 die Verfahrensunterlagen über ein Modul zur Verfügung gestellt, das für den Markt Kirchzell als Pilot-Gemeinde bereits eingerichtet ist und getestet wurde. Es handelt sich dabei um eine Webanwendung, mit Hilfe derer die Gemeinde Zugang zu den Antragsunterlagen künftiger Bauanträge direkt in der eAkte des Landratsamtes bekommt und auch die gemeindliche Stellungnahme hochladen kann. Folgende Anträge können künftig online gestellt werden:
- Bauantrag online (dort können auch Freisteller ausgewählt werden)
- Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
- Baubeginn online anzeigen
- Beseitigung online anzeigen
- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
- Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
- Nutzungsaufnahme online anzeigen
- Teilbaugenehmigung online beantragen
- Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
- Vorbescheid online beantragen
Bei digital eingereichten Freistellern und isolierten Befreiungen gibt das Landratsamt die Unterlagen digital an die Gemeinde weiter. Die Einreichung in Papier unmittelbar bei der Gemeinde bleibe aber laut Landratsamt weiter möglich.
Birken am Friedhof Kirchzell
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.11.2025 den Beschluss vom 19.09.2025 hinsichtlich der Fällung der Birken am Parkplatz des Friedhofs Kirchzell bestätigt.
Im Nachgang zur Sitzung hat sich Frank Schäfer, der gelernter Landschaftsgärtner ist, gemeldet und um einen Ortstermin gebeten. Bei diesem Ortstermin hat Frank Schäfer erläutert, dass die Löcher in den Birkenstämmen nicht als Zeichen dafür anzusehen sind, dass die Bäume krank sind und somit entfernt werden müssen. Vielmehr bilden diese Birken Kambium, also eine dünne Schicht aus teilungsfähigen Zellen, die sich zwischen der Rinde und dem Holz eines Baumes befindet. Diese Schicht ermöglicht das sogenannte sekundäre Dickenwachstum, das sowohl Holzzellen nach innen als auch Rindenzellen nach außen produziert. Das Kambium spielt eine bedeutende Rolle bei der Wundheilung. Bei einer Verletzung dichten die Kambiumzellen also den Bereich ab und beginnen sich zu teilen und neues Wundholz zu bilden. Dieser Prozess ist bekannt als Überwallung.
Aufgrund der Erklärungen von Frank Schäfer ist festzuhalten, dass die festgestellten Löcher in den Baumstämmen nicht bedeuten müssen, dass die Bäume krank sind. Es kann jedoch keine definitive Aussage über den Zustand der Bäume gemacht werden.
Mit Frank Schäfer wurde vor Ort besprochen, dass der Beschluss zur Fällung der Birken aufrechterhalten bleibt. Es wird dem Gemeinderat ein Konzept zur Neubepflanzung dieses Grünstreifens vorgelegt werden.
Vom ehemaligen Vorsitzenden des OGV wurde online ein Statement veröffentlicht, hieraus folgendes Zitat: „Ebenso machte Bürgermeister St. Schwab das kostenlose Pflegeangebot von Frank Schäfer nie öffentlich, auch wird das in keiner Kalkulation taktisch genannt.“
Hierzu ist seitens des Bürgermeisters festzustellen, dass dieses Angebot vor der Gemeinderatssitzung am 14.11.2025 weder der Gemeinde, noch dem Bürgermeister persönlich bekannt gewesen war. Bürgermeister Stefan Schwab hat von dem Angebot erstmals bei dem Ortstermin mit Frank Schäfer einige Tage nach der Gemeinderatssitzung erfahren. Das o.g. Zitat wurde am 29.11.2025 gemeinsam mit weiteren Textpassagen aus dem Statement entfernt.
Umfang des Amtsblatts
Das Amtsblatt, das in der KW 51 am 16.12.2025 erschien, hatte nach Redaktionsschluss einen Umfang erreicht, sodass aus drucktechnischen Gründen zwei Hefte notwendig geworden wären. Die Problematik bestand bereits im letzten Jahr. Die vier Kommunen haben sich daraufhin vor dem Ziel, dass es nur ein Heft geben soll, verständigt, dass Berichte, die zeitlich ungebunden sind in die nächste Amtsblattausgabe im Januar 2026 verschoben werden. Die örtlichen Vereine wurden entsprechend informiert.
Kommunalwahl 2026
Nachdem die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen inzwischen jeweils ein Mitglied und einen Vertreter für den Wahlausschuss vorgeschlagen haben, wurden in den Wahlausschuss bestellt:
CSU: Monika Heß-Schober (Vertretung: Ingeborg Streun)
FWG: Wilfried Herkert (Vertretung: Fridolin Sennert)
SPD: Kasimir Schmitt (Vertretung: Manfred Zang)
Daneben wurden vom Gemeindewahlleiter Mario Schneider Alois Klemm als weiteres Mitglied und Sebastian Menger als Vertreter berufen. Weiteres stimmberechtigtes Mitglied ist der Gemeindewahlleiter oder sein Stellvertreter. Zur Schriftführerin wurde Carolin Czerny und zu ihrer Vertreterin Christiane Keller bestellt. Die erste Wahlausschusssitzung zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge findet am Dienstag, 20.01.2026 um 13.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Parken
Gemeinderätin Anita Hofmann wies darauf hin, dass am unteren Parkplatz von Schule bzw. Kindertagesstätte die Beschilderung geändert worden sei. Hier gelte eigentlich ein absolutes Halteverbot, der Parkplatz werde aber dauerhaft vollgeparkt. Das Parkverbot sei damals unter Anderem gemacht worden, damit der Bus hier rückwärtsfahren dürfe. Sie kritisierte, dass jeder dort unten parke. Die Verwaltung stellte klar, dass in diesem absoluten Halteverbot lediglich das Kita- bzw. Schulpersonal mit den entsprechenden Ausnahmegenehmigungen parken dürfe. Die Beschilderung sei insoweit auf den ersten Blick ggfs. etwas irreführend, sei aber damals so in rechtlicher Hinsicht mit dem Landratsamt bzw. der KVÜ abgeklärt worden. Angedacht sei nun, ein Zusatzschild anzubringen, dass hier nur mit den entsprechenden Ausnahmegenehmigungen geparkt werden darf. Bürgermeister Stefan Schwab schlug vor, im Rahmen eines Elternbriefs auf das bestehende absolute Halteverbot für Eltern hinzuweisen. Außerdem werde er die KVÜ anweisen, dort öfters zu kontrollieren. Gemeinderätin Anita Hofmann begrüßte den Vorschlag mit dem Elternbrief. Weiterhin regte sie an, darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Sperrung der Sandsteintreppe zum Schul- bzw. Kindergartengelände, diese auch nicht genutzt werden darf. Gemeinderat Stefan Schmitt kritisierte in diesem Zusammenhang, dass in Kirchzell einige Zickzack-Linien angebracht wurden, diese jedoch nicht beachtet werden. 2. Bürgermeister Susanne Wörner verwies auf die Parkmöglichkeiten in der Marktplatzhalle.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell