Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 16.01.2026
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
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Markt Kirchzell
09.01.2026
Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
"Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Fi-nanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund sind zum einen die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, den Finanzbehörden die recht-lichen und tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung be-kannt geworden sind, § 229 des Bewertungsgesetzes (BewG). Zum anderen sind die betroffenen Steuerpflichtigen selbst zur Anzeige der Änderungen verpflichtet, Art. 6, 7 und 9 des Bayerischen Grundsteuergesetzes i. V. m. 228 BewG. Vielen Steuerpflichtigen ist diese Anzeigepflicht leider nicht bewusst. Dies birgt die Gefahr von strukturellen Vollzugsdefiziten, die zu einer nicht sachge-rechten Verteilung der Grundsteuerlast innerhalb einer Gemeinde und in letzter Konsequenz zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer führen würden. Die Steuerpflichtigen sollen deshalb aktiv über die Anzeigepflicht informiert werden."
Rundschreiben 78/2025 Bayerischer Gemeindetag
Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
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