Markt Kirchzell Markt Kirchzell

Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2025

30.07.2025
Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2025

Bild Sitzungssaal

Windenergie

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen, werden von der Regierung von Unterfranken auf Basis des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) auch am Untermain Vorranggebiete für Windenergie (VRG) ausgewiesen. Mit der Veröffentlichung der geplanten Flächen, ist in der Region eine starke Dynamik bei Flächeneigentümern und Windkraft-Projektierern entstanden. Ziel ist es dabei Nutzungsverträge für die Vorranggebiete abzuschließen, um die Projektierungsrechte zu sichern. Die Fläche „W82 Alte Landwehr“ in Breitenbuch ist eines der geplanten Vorranggebiete und liegt komplett auf dem Gemeindegebiet von Kirchzell, wobei etwa 20 % auch in kommunalem Eigentum sind. Im Hinblick auf die bevorstehende Ausweisung der Fläche durch den Regionalen Planungsverband (voraussichtlich Q4/2025), steht der Markt Kirchzell mit dem Regionalen Energiewerk Untermain (REW) im Austausch über ein sinnvolles Vorgehen. Ziel dabei ist es die Planung des Projekts proaktiv mit den lokalen Akteuren zu steuern, um lokale Interessen bei der Umsetzung angemessen zu berücksichtigen und langfristig eine faire Verteilung der Wertschöpfung vor Ort zu gewährleisten. Der erste fachliche Schritt in der Vorplanungsphase ist dabei eine Standort- und Wirtschaftlichkeitsanalyse. Diese ist die Grundlage für die weitere Abstimmung über den Projektumfang und die Rahmenbedingungen für eine mögliche Umsetzung des Projekts. Die Analyse wird vom REW bei entsprechenden Fachplanern in Auftrag gegeben. Grundlage für diese Beauftragung ist ein Grundsatzbeschluss der Kommune im Projektgebiet zur Beauftragung des REW. Der zu fassende Beschluss zur Vorplanung der Fläche bedeutet nicht, dass Windenergieanlagen auf der Fläche gebaut werden. Für die Einleitung weiterer Schritte wird ein weiterer Gremienbeschluss auf Basis der vorgelegten Grobplanung gefasst. Fabian Rothermich, Projektkoordinator des REW, stellte eine Präsentation vor und beantwortete Fragen aus dem Gremium.

Auf die Nachfrage von Gemeinderat Rudi Frank teilte Fabian Rothermich mit, dass im Fall, wenn keine Vorranggebiete ausgewiesen worden wären, die Windenergieanlagen aufgrund der Privilegierung näher als die vorsorglich vorgesehenen 1.000 Meter an den Ort hätten herangebaut werden können. Es habe dann lediglich der immissionsschutzrechtlich bestimmte Mindestabstand gegolten (in der Regel 800 Meter). Gemeinderätin Silvia Breunig fragte, was mit den Anlagen nach Ablauf ihrer Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren passieren würde. Sie erkundigte sich insbesondere, ob sie dann zurückgebaut werden müssten. Fabian Rothermich teilte mit, dass auf die Bauteile eine hohe Last wirke. Die Materialien ermüdeten deshalb irgendwann. Es fänden regelmäßige Prüfungen der Anlagen statt. Der entsprechende Gutachter stelle dann irgendwann fest, dass eine Stilllegung erforderlich sei. Danach müsse der Rückbau erfolgen. Gemeinderat Rudi Frank nahm Bezug auf die Windkraftanlagen in Guggenberg und erklärte, dass dort viele Anlagen stünden bzw. nicht liefen. Er fragte, ob die geplanten Anlagen in Breitenbuch dann ebenfalls stillstünden oder ob sie sich drehen würden. Fabian Rothermich erklärte, dass die Leistung der Windkraftanlagen in sogenannten Volllaststunden gemessen werde. Da nicht immer Wind wehe, drehten sich auch die Anlagen nicht immer. Bei etwa 8.800 Stunden, die ein Jahr habe, komme man in unserer Region auf ca. 2.500 Volllaststunden. Bei einer Windenergieanlage sei eine Mindestwindgeschwindigkeit erforderlich, damit sie laufe. Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen ergänzten sich gut. Am Tag produzierten die Photovoltaikanlagen Energie, nachts wehe tendenziell mehr Wind. Das bedeute, dass sich die Windkraftanlagen überdurchschnittlich oft nachts drehten, was dann jedoch von den Menschen nicht wahrgenommen werde. Außerdem könne es sein, dass mal eine Anlage zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität abgeschaltet werde. Im Jahr 2024 sei dies aber nur bei 3,5 % der Leistung der Fall gewesen. Zudem könnten Anlagen tagsüber zu Wartungszwecken vorübergehend abgeschaltet werden. Gemeinderat Josef Schäfer nahm Bezug auf die Fläche des Vorranggebietes von 329 Hektar und fragte für den Fall, dass die Größe der Fläche erhalten bleibe, wie viele Windkraftanlagen dort gebaut werden könnten. Fabian Rothermich teilte mit, dass hierzu noch keine Analyse gemacht worden sei. Aufgrund der nötigen Abstände zwischen den Anlagen habe in unserer Region jedoch festgestellt werden können, dass je nach Struktur und Zuwegung von einem Flächenbedarf von 20 bis 30 Hektar pro Anlage ausgegangen werden könne. Ortssprecher Sebastian Menger teilte mit, dass der Klimawandel nach seiner Information weniger Wind bedeute. Er fragte, inwieweit dies berücksichtigt werde. Fabian Rothermich antwortete, dass, wenn die Frage auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen abziele, der Projektierer bzw. Betreiber das unternehmerische Risiko für die Anlage trage. Es sei nicht davon auszugehen, dass künftig kein Wind mehr wehe. Es sei somit nicht damit zu rechnen, dass die Anlagen stillstünden. Bürgermeister Stefan Schwab ergänzte für den Fall, dass eine Betreibergesellschaft pleite gehe, der Rückbau der Anlagen immer durch eine Bankbürgschaft abgesichert sei. Gemeinderat Patrick Walter fragte, wie der Netzanschluss der Anlagen erfolgen würde. Fabian Rothermich teilte mit, dass dies abzuwarten sei. Auf die weitere Frage von Gemeinderat Patrick Walter zur Steuerungsmöglichkeit bzgl. der Energieabgabe teilte Fabian Rothermich mit, dass mit großer Wahrscheinlichkeit die Regelungen des aktuellen EEG Anwendung finden werden. Die erzeugte Energie werde ausgeschrieben, in den ersten zwanzig Jahren werde ein Festpreis gewährleistet.

Der Gemeinderat stimmte einer Beauftragung des REW Untermain mit der fachlichen Vorplanung des Vorranggebiets für Windkraft „W82 Alte Landwehr“ in Breitenbuch und der Erstellung einer ersten Grobplanung unter den bekannten Voraussetzungen zu.

 

Kommunalwahl 2026

Der Gemeinderat bestellte den geschäftsleitenden Beamten Mario Schneider zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2026. Seine Stellvertreterin ist die Verwaltungsangestellte Carolin Czerny.

 

Kassensoftware

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 04.07.25 wurde über das vorliegende Angebot der Firma Komuna GmbH, Altdorf zur Umstellung der bisherigen Finanzwesensoftware CIP-KD auf K1 und die Auftragserteilung zur Umstellung im Jahr 2028 informiert. Die Umstellung kostet incl. Schulung aller Mitarbeiter ca. 22.000 €. Die jährlich laufenden Kosten erhöhen sich von derzeit 7.063 € auf ca. 8.350 €. Die angegebenen Preise sind Stand „Vertragsabschluss“ und werden bei Preisanpassungen bis zum Umstellungszeitpunkt angepasst. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag.

 

Straßenbeleuchtung Preunschen

Der Gemeinderat erteilte der Bayernwerk Netz GmbH zum Bruttoangebotspreis von 12.827,40 € den Auftrag zur Herstellung von 4 Straßenlampen in der Höhenstraße in Preunschen.

 

Radweg Kirchzell – Amorbach

Im Rahmen des Ausbaus des Radwegs Kirchzell/Buch – Amorbach wurde die bauausführende Firma Konrad beauftragt, entsprechend einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung von Dach- und Oberflächenwasser aus dem Gewerbegebiet Buch in die Mud an der Einmündung des Radwegs in die MIL 42 zwei größere Rohrdurchlässe einzubauen. Die Kosten sind vom Markt Kirchzell zu tragen. Die Schlussrechnung auf Basis der Einheitspreise der Radwegsanierung schließt bei 26.522,13 €. Der Gemeinderat genehmigte diese.

 

Eine Stunde Zeit

2. Bürgermeisterin Susanne Wörner stellte den Jahresbericht 2024 von „Eine Stunde Zeit“ vor. Im Jahr 2024 wurde die Hilfeleistung im Projekt „Eine Stunde Zeit“ nach der Corona-Zeit wieder verstärkt in Anspruch genommen. Schwerpunkte der Arbeiten für Koordinatoren und Helfer waren, wie in den Vorjahren, die Betreuung älterer Mitbürger (Besorgungen übernehmen, Fahrdienste zum Arzt, Entlastung pflegender Angehöriger, regelmäßige Besuche zu Hause und im Altenheim). In Kirchzell gibt es insgesamt 4 Koordinatoren und 18 angemeldete Helfer, welche im Jahr 2024 insgesamt 459 Stunden im Einsatz waren. Im Vorjahr kamen die Helfer auf stolze 419 Stunden, was ca. 75 % der Gesamtstunden in den vier Gemeinden ausmacht. Das Bankguthaben aus den Vorjahren sowie die Spenden von Privatpersonen und Helfern aus den vier Gemeinden ermöglichten es dem Projekt, auch im Jahre 2024 die laufenden Kosten aus der Verwaltung abzudecken und eine kleine Rücklage von 54,13 € ins Jahr 2025 mitzunehmen. Das Konto bei der Raiffeisenbank wies zum 31.12.2024 einen Stand von 2.155,86 € auf. Das laufende Konto bei der Sparkasse wurde aufgelöst. In der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2025 wurde bereits auf den neu erstellten Flyer hingewiesen. Dieser liegt bereits in der Gemeindeverwaltung auf. Eine Info wird auch künftig in jedem zweiten Amtsblatt sowie auf der Homepage des Marktes Kirchzell erscheinen.

 

Notdienst Wasserversorgung

Seit 28.07.2025 besteht ein 24-Stunden-Notdienst für die gemeindliche Wasserversorgung. Der Notdienst hat den Zweck, in dringenden und unaufschiebbaren Fällen (z.B. großer Rohrbruch mit viel Wasserverlust) einen Mitarbeiter der Wasserversorgung telefonisch erreichen zu können. Der Notdienst dient ausdrücklich nicht dazu, Anliegen zu melden, die bzw. deren Behebung nicht dringlich sind und somit auf den sonst üblichen Wegen der Gemeindeverwaltung gemeldet werden können. Der diensthabende Mitarbeiter entscheidet über die weitere Vorgehensweise und insbesondere darüber, ob ein sofortiges Tätigwerden notwendig ist oder ob die Behebung der Störung während den üblichen Dienstzeiten erfolgen kann.

 

Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung 2024 wurde gelegt und schließt in den bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben des Verwaltungshaushalts mit 6.030.858,03 € ab. Entgegen der Planung konnte eine um 450.321,11 € höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 684.861,11 € erwirtschaftet werden. Die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung von 220.122,95 € wurde damit deutlich überschritten. Der Vermögenshaushalt schließt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von 3.416.664,24 € ab. Die allgemeine Rücklage zum 31.12.2024 beträgt 1.911.418,21 €. Die Jahresrechnung 2024 wird nun dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt.

 

Böhnweg

Am 14.07.2025 hat eine Anliegerversammlung stattgefunden, in der über den aktuellen Sachstand und die weiteren Schritte informiert wurde. Außerdem fand am 16.07.2025 ein Ortstermin mit Statiker, Ingenieurbüro und Geologin statt. Im Rahmen des Ortstermins erörterten alle Beteiligten die Umsetzung einer möglichen provisorischen Lösung, sodass ein Gehen auf dem Böhnweg wieder möglich ist. Außerdem wurde auch die dauerhafte Sanierung der Sandsteinmauer besprochen. Die noch erforderlichen Rammkernsondierungen wurden durchgeführt. Der Bewuchs am Hang oberhalb der beschädigten Sandsteinmauer wurde entfernt. Entsprechend dem Vorschlag des Statikers soll mit Betonlegosteinen eine provisorische Absicherung erstellt werden, sodass auf einer Breite von ca. 1,20 m wieder an der Mauer vorbeigelaufen werden kann. Die Betonlegosteine wurden bei einer Firma zur Leihe bestellt und sind ab Mitte KW 31 verfügbar. Eine örtliche Firma wird die Steine in Abstimmung mit einem angrenzenden Landwirt abholen und aufstellen; der Bauhof führt die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen auf dem Böhnweg durch. Weiterhin fand ein Ortstermin mit einer Spezialfirma statt, die die Sanierung von Sandsteinmauern anbietet.

 

Abfallablagerung

Zwischen dem 20.07. und 21.07.2025 wurde am Schönettenweg zwischen Kirchzell und Ottorfszell illegal Bauschutt bzw. Abfall abgeladen. Der Markt Kirchzell hat als geschädigter Grundstückseigentümer Anzeige bei der Polizeiinspektion Miltenberg erstattet. Hinweise über den Verursacher nimmt der Markt Kirchzell entgegen.

 

Katzenschutzverordnung

Das Landratsamt Miltenberg hat mitgeteilt, dass es mit Wirkung vom 10.07.2025 eine neue Katzenschutzverordnung erlassen habe. Zur Begründung für diese Verordnung wird mitgeteilt, dass jährlich viele Katzen leiden würden, weil sie sich unkontrolliert vermehrten. Seit 2019 seien im Landkreis Miltenberg rund 1.700 Streunerkatzen eingefangen und behandelt worden. Diese unkontrollierte Vermehrung der Tiere führe zu kranken, hungernden und verletzten Tieren. Streunende Katzen würden Vögel und Kleintiere jagen und somit das ökologische Gleichgewicht stören. In der Verordnung seien Pflichten für Katzenhalter geregelt. Demnach müssten alle Freigängerkatzen kastriert werden, egal ob männliche oder weibliche Tiere. Weiterhin müssten Katzen mit Freigang gekennzeichnet (Mikrochip oder Ohrtätowierung) und in einem Haustierregister (z.B. Tasso, FINDEFIX) eingetragen sein. Unkastrierte und nicht gekennzeichnete Katzen könnten von beauftragten Tierschutzvereinen eingefangen und kastriert werden. Die Kosten müsse der Tierhalten tragen, wenn dieser ermittelt werden könne. Als Grund dafür, warum die Kastration so wichtig sei, führt das Landratsamt an, dass eine unkontrollierte Vermehrung, Tierleid sowie überfüllte Tierheime verhindert werden sollen. Außerdem reduziere dies Krankheiten wie Katzenschnupfen oder Leukose, schütze Wildtiere vor Beutefang und verringere Aggression und Urinmarkieren bei Katern. Als Fazit wird mitgeteilt, dass die Verordnung helfe, das Leid streunender Katzen zu verringern und den Tierschutz zu stärken. Die Bürgerinnen und Bürger seien angehalten, eigene Katzen kastrieren und registrieren zu lassen – zum Schutz ihrer eigenen Tiere und aller Katzen im Landkreis. Weitere Infos seien beim Veterinäramt, Tierschutzverein Miltenberg e.V., Katzen in Not Leidersbach e.V. oder Tierrettung Untermain e.V. erhältlich.

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