Nächste Sitzung des Gemeinderates
Freitag, 18.10.2024
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
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07.05.2024
Aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2024
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.04.2024
Die OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG, 63739 Aschaffenburg erhielt den Auftrag zur ergebnisoffenen Untersuchung einer weiteren Knotenpunktvariante zum Angebotspreis i.H.v. 7.874,71 € brutto; die Abrechnung erfolgt gemäß den angebotenen Stundensätzen nach tatsächlichem Aufwand.
Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Patrick Walter hatte im Rahmen der Information über die Prüfung der gemeindlichen Spielplätze am 12.04.2024 angefragt, was „Wasserspiele“ im Prüfbericht bedeute. Diese Passagen sind bei den Spielplätzen Buch und Ottorfszell enthalten und jeweils mit „i.O.“ (In Ordnung) gekennzeichnet. Da diese Spielplätze an einem Bach liegen besteht hier die Möglichkeit, dass dort auch gespielt wird. Insoweit erfolgt eine Prüfung durch den Spielplatzsachverständigen.
Gemeinderat Frederic Sennert hatte angefragt, warum die Spielgeräte am Smart-Pfad vom Markt Kirchzell mitgeprüft werden. Entsprechend der Vereinbarung vom 20.12.2017 zwischen der Joachim-und-Susanne-Schulz-Stiftung und dem Markt Kirchzell übergibt die Stiftung die Stationen an die Gemeinde. Dem Markt Kirchzell obliegt die Verkehrssicherungspflicht inkl. Wartung, Pflege und Inspektionen. Die Kosten für die jährliche Hauptuntersuchung trägt die Stiftung.
Feststellung des Bilanzabschlusses der Wasserversorgung für das Jahr 2022
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat den kaufmännischen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 für die Wasserversorgung erstellt und geprüft. Der Jahresüberschuss beträgt 21.000 €. Die Wasserverluste liegen in 2022 bei rd. 22,2 % (Vorjahr 22,4 %). Sie liegen weiterhin deutlich über dem Sollwert von 10 bis 15 %. Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss mit 2.099.079,49 € in Aktiva und Passiva bei einem Gewinn von 20.813,24 € laut Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung fest. Dieser Jahresgewinn wird der Rücklage zugeführt. Verbindlichkeiten bei der Gemeinde werden weiterhin mit 2,5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank verzinst.
Friedhof Kirchzell
In der Sitzung vom 12.04.2024 wurden Planungsvarianten für den Vorplatz und die Rampe am Friedhof Kirchzell vorgestellt. Vereinbarungsgemäß wurden diese Varianten auch in der Bürgerversammlung am 26.04.2024 der Bevölkerung erörtert und deren Meinung eingeholt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bürgerschaft aufgrund der geringeren Pflegeintensität eine vollständige Pflasterung des Vorplatzes favorisiert. Die Zuwegung zur Leichenhalle sollte optisch abgegrenzt und in einem anderen Farbton als die übrige Freifläche gestaltet werden. An der Rampe sollte eine ebene Grünfläche und keine Böschung angelegt werden, die eingeplanten Bänke wurden begrüßt. Das sichtbare Mauerwerk der Rampe sollte aus Sandstein, ähnlich der Friedhofsmauer erstellt werden. Im Nachgang zur Bürgerversammlung wurde seitens eines Bürgers noch angeregt, einen Sonnenschutz herzustellen. Konkret schlug er vor, die Grünfläche an der Rampe mittels drei Pfosten und einem UV-beständigen Glasdach zu überdachen.
Gemeinderat Frank Rudolph schlug ein Sonnensegel vor. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter ist gegen eine Überdachung und ein Sonnensegel, da diese nicht zum Friedhof passen würden. Auf den Friedhöfen der fünf Ortsteile gebe es so etwas auch nicht. Gemeinderätin Anita Hofmann stellte fest, dass es um die Möglichkeit einer Beschattung bei Bestattungen geht. Ein ausfahrbares Sonnensegel könnte nur bei Bedarf ausgefahren werden. Gemeinderat Frederic Sennert würde weder eine Überdachung, noch ein Sonnensegel installieren, da nicht viele Beerdigungen seien, an denen Bedarf hierfür bestehe. Alles Weitere sollte ein Bauausschuss festlegen. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner regte an, bei extremer Sonneneinstrahlung mobile, schnell aufbaubare Pavillons zu verwenden; sie sprach sich gegen eine feste Überdachung aus. Gemeinderat Rudi Frank ist gegen eine Glasüberdachung, da es darunter sehr warm werde. Gemeinderat Joachim Kunz kann sich eine Überdachung vorstellen, z.B. in Stahlbauweise. Auch bei den wenigen Beerdigungen seien Leute dort, gerade Ältere. Deshalb sei eine Sitzmöglichkeit nicht verkehrt. Gleichwohl müsse man auf die Kosten achten, eine Überdachung werde nicht günstig. Gemeinderätin Brigitte Krug stellte fest, dass der Eingangsberiech der Leichenhalle mit einem Vordach versehen ist, insoweit sei bereits Schatten vorhanden. Eine Pergola wäre schöner als eine feste Überdachung. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter wies darauf hin, dass nur zu wenig Leute unter eine Überdachung passen würden. Zudem könnte jemand auf das Dach klettern, da die Überdachung an der Rampe geplant sei. Bürgermeister Stefan Schwab ist der Auffassung, dass die Überdachung aus gestalterischen Gründen nicht zum Vorplatz passe. Er fand den Vorschlag von Gemeinderat Frederic Sennert gut. Der Bauausschuss kann sich hinsichtlich einer Überdachung vor Ort mal ein Bild machen, wenn diese z.B. durch eine Lattenkonstruktion optisch angedeutet wird. Außerdem verwies er auf den Wandel der Bestattungsformen, wonach in den letzten Jahren insgesamt nur noch sechs Erdbestattungen waren. Gemeinderat Rudi Frank stellte fest, dass ein schöner neuer Vorplatz entstehen soll, mit einer Überdachung sehe dieser zugebaut aus. Er sprach sich gegen eine Überdachung aus. Gemeinderat Frank Rudolph bat darum, nach Abschluss der Maßnahme wieder Pfosten zu setzen, sodass der neue Vorplatz nicht unkontrolliert befahren werden kann.
Der Gemeinderat beschloss die Sanierung des Vorplatzes des Friedhofes Kirchzell; in diesem Zuge wird eine barrierefreie Rampe in den neuen Friedhofsbereich angelegt. Die Maßnahme ist mit folgender Maßgabe auszuschreiben:
· Pflastern des kompletten Vorplatzes
· Optische Abgrenzung der Zuwegung zur Leichenhalle.
· Unterschiedliche Farbtöne der Zuwegung und des übrigen Vorplatzes
· Stärkeres, befahrbares Pflaster für die Zuwegung zur Leichenhalle
· Ebene Grünfläche zwischen Rampe und gepflasterter Vorplatzfläche mit Sitzbänken und einem schnellwachsenden Baum.
· Massive Sandsteinmauer als Sichtmauerwerk der Rampe, ähnlich der bestehenden Friedhofsmauer
· Die Bepflanzung und das erforderliche Geländer werden nicht mit ausgeschrieben, sondern im Nachgang bzw. vor Ende der Bauarbeiten festgelegt und ausgeführt/beauftragt.
· Es wird keine Überdachung errichtet.
· Die Treppe zum Vorplatz und der vorgelagerte asphaltierte Weg werden ersatzlos entfernt.
Weiterhin bestellte der Gemeinderat für die geplante Maßnahmenach § 2 Abs. 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen baubegleitenden Ausschuss, der mit dem Bürgermeister als Vorsitzenden, der 2. Bürgermeisterin und einem Mitglied aus jeder Fraktion besetzt wird. Der Ausschuss wurde ermächtigt, in unaufschiebbaren Fällen Beschlüsse zu fassen. Der Gemeinderat ist in der folgenden Sitzung zu unterrichten, soweit diese dem Aufgabenbereich des Gemeinderates nach § 2 der Geschäftsordnung unterliegen. Die Fraktionen benannten folgende Mitglieder für den Ausschuss:
CSU: Fraktionssprecher Joachim Kunz – Vertretung: Patrick Walter
FW: Fraktionssprecher Rudi Frank – Vertretung: Frank Rudolph
SPD: 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter – Vertretung: Brigitte Krug
Mittagsbetreuung
Der Markt Kirchzell hat bei allen Eltern der Grundschüler für das Schuljahr 2024/2025 den Bedarf an verkürzter (bis 14 Uhr) und verlängerter (bis 16 Uhr) Mittagsbetreuung abgefragt. Bis zum Anmeldeschluss am 15.04.2024 ergaben sich folgende Zahlen für die Betreuung bis 14 Uhr: Montag 10 Kinder, Dienstag 15 Kinder, Mittwoch 9 Kinder, Donnerstag 9 Kinder. Für die verlängerte Mittagsbetreuung wurde jeweils nur 1 Kind angemeldet. In der Sitzung vom 29.02.2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, im Schuljahr 2024/2025 die verkürzte Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr anzubieten und durchzuführen, sofern die Betreuungszeiten personell abgedeckt werden können. Die verlängerte Mittagsbetreuung findet aufgrund zu geringer Anmeldungen nicht statt.
Asylunterkunft
Im Nachgang zur Sitzung vom 12.04.2024 und dem dazugehörigen Zeitungsbericht hat sich der Eigentümer des Anwesens Marktplatz 6 gemeldet und erklärt, dass er von der geplanten Anmietung nichts wisse, sich das Gebäude noch in seinem Eigentum befinde und dass er das Gebäude nicht dem Landratsamt angeboten habe. Er äußerste seine Verwunderung darüber, dass das Landratsamt trotzdem und ohne Prüfung der Eigentumsverhältnisse eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde gesendet hat.
Haushalt
Das Landratsamt Miltenberg hat am 15.04.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 des Marktes Kirchzell rechtsaufsichtlich überprüft und gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält weder Kreditermächtigungen noch Verpflichtungsermächtigungen und auch keine weiteren nach Art 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei der Überprüfung durch die Rechtsaufsicht haben sich keine Beanstandungen ergeben. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt übersteigt im Haushaltsjahr 2024 und in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 die ordentliche Tilgung nur geringfügig. Es verbleiben damit aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt nur geringe freie Mittel für Investitionen. Die freie Finanzspanne liegt in 2024 und im Finanzplanungszeitraum zwischen 2,95 % und 4,33 % und damit im angespannten Bereich. Die Verschuldung ist hoch, konnte aber durch Sondertilgungen in Höhe von 480.000 € in 2023 und 105.761 € in 2024 gesenkt werden. Sie entspricht etwa dem 2-fachen des Landesdurchschnitts. Der Markt Kirchzell kann jedoch die ordentliche Tilgung aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt noch tragen. Aufgrund der Schuldenhöhe und des daraus folgenden Schuldendienstes und der relativ geringen Zuführung zum Vermögenshaushalt ab 2024 bleiben dann aber auch geringe Mittel um größere Investitionen aus eigener Kraft zu tragen. Vom Landratsamt wird auf folgendes hingewiesen:
Damit die notwendigen Investitionen auch langfristig ohne erhebliche zusätzliche Kreditaufnahmen gesichert sind, sollte angestrebt werden, die Zuführung zum Vermögenshaushalt aus dem Verwaltungshaushalt zu erhöhen. Insbesondere sollte nicht nur die Ausgabenseite sondern auch die Einnahmenseite genauer betrachtet werden. Die Hebesätze der Grundsteuer z.B. liegen deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 368 % bei der Grundsteuer A und 354 % bei der Grundsteuer B.
Das Landratsamt hat noch darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung amtlich bekanntzumachen ist. Die Bekanntmachung erfolgt am 07.05.2024 im Amts- und Mitteilungsblatt „Bayerischer Odenwald“, so dass die Bekanntmachungsverpflichtung erfüllt wird.
Laut Gemeinderat Patrick Walter sollte sich das Gremium angesichts der Haushaltslage das Gewerbesteueraufkommen anschauen und sich Gedanken über eine Erhöhung machen, zumal die Gewerbesteuer bis zu einer gewissen Höhe des Hebesatzes bei der Einkommensteuer absetzbar sei.
Trinkwasseruntersuchung
Das Institut Dr. Nuss hat am 10.04.2024 Proben des Reinwassers aus der Ziegelwiesenquelle entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurden im Rahmen der freiwilligen Überwachung Proben aus den Ortsnetzen Buch und Kirchzell sowie aus dem Hochbehälter Watterbach untersucht. Nach den Untersuchungsbefunden vom 15.04.2024 und 19.04.2024 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten.
Parkverbote in der Ortsdurchfahrt Kirchzell
Gemeinderat Frank Rudolph hatte in der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2024 auf die unübersichtliche Stelle in der Hauptstraße, Ein-/Ausfahrt Bachgasse aufmerksam gemacht.
Da es sich bei der OD um eine Staatsstraße handelt, war das Landratsamt Miltenberg hinzuzuziehen. So fand eine Ortsbegehung mit der Polizei Miltenberg und der Straßenverkehrsbehörde statt. Von allen Beteiligten wurde die Anbringung des Verkehrszeichens 299 (Zick-Zack-Linie) an den Mündungsbereichen Hauptstraße/Bachgasse sowie Hauptstraße/Frühlingstraße befürwortet. Mit Bescheid vom 22.04.2024 hat das Landratsamt Miltenberg die Anbringung des Verkehrszeichens 299 im jeweiligen 5-Meter-Bereich sowie die Verlängerung um weitere 5 Meter an beiden Mündungsstellen festgesetzt. Die Markierung wird durch das Staatliche Bauamt angebracht.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Frederic Sennert erklärte Bürgermeister Stefan Schwab, dass man sich im Rahmen der Verkehrsschau nur die mitgeteilte Stelle angeschaut habe und spontan noch an die Einmündung der Frühlingstraße gegangen sei, da diese Stelle in den letzten Jahren öfters erwähnt und bisher seitens der Behörden immer abgelehnt worden sei. Frederic Sennert fand den Ansatz richtig, es gebe jedoch noch mehrere Stellen im Ort. Konkret seien dies vor der Bäckerei in der Ortsmitte und vor dem Anwesen Hauptstraße 11. Gemeinderat Manfred Zang bestätigte die Situation und die Notwendigkeit einer Schraffierung an der Einmündung Frühlingstraße/Hauptstraße, da man hier fast bis auf die Gegenfahrbahn rausfahren müsse, um etwas zu sehen. Gemeinderätin Silvia Breunig sprach sich für eine Schraffierung vor der Bäckerei aus. Bürgermeister Stefan Schwab sagte zu, diesbezüglich nochmal mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei zu reden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter erklärte, dass auf Höhe der ehemaligen Metzgerei an der Hauptstraße ebenfalls eine Problemstelle bestehe, da hier Firmenbusse geparkt werden. Gemeinderätin Anita Hofmann stellte fest, dass die Parksituation gegenüber der Raiffeisenbank besser geworden sei, seit dort eine Kurzparkzone eingerichtet wurde. Gemeinderat Joachim Kunz bestätigte dies; problematisch sei es nur, wenn Beerdigungen seien.
Umleitung Ausbau Debonstraße und weitere Baumaßnahmen
Am 29.04.2024 fand im Rathaus Kirchzell eine Besprechung zur Umleitungsstrecke und zu weiteren Baumaßnahmen im Rahmen der Vollsperrung aufgrund des Ausbaus der Debonstraße Amorbach statt. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg plant aufgrund der Vollsperrung gleichzeitig weitere Maßnahmen: Vollausbau Arendskurve - Deckensanierung Bucher Brücke - Deckenbau (teilweise Vollausbau) von der Bucher Brücke bis zum Parkplatz nach der Pulvermühle
Seitens des Fürstenhaus zu Leiningen dürfen unter Beachtung der schriftlich formulierten Bedingungen die Waldwege wieder als Umleitungsstrecke genutzt werden. Von der Einmündung der Straße Oberer Geisberg bis zum Ende der Bebauung in der Straße Am Sonnenhang wird ein absolutes Halteverbot erforderlich.
Die Einschränkungen durch die Baumaßnahme, insbesondere auf den ÖPNV / Schulbusverkehr wurden im Rahmen der Besprechung diskutiert und erörtert. Es soll versucht werden, die Einschränkungen für alle auf ein Minimum zu reduzieren. Folgender Ablauf ist nun angedacht bzw. wird geklärt:
· Die Vollsperrung in Amorbach beginnt Stand jetzt Anfang/Mitte Juli. Die Zeit bis zu den Sommerferien muss bzgl. Schul- und Linienbusverkehr versucht werden, organisatorisch so zu regeln, dass die notwendigen Fahrten abgedeckt werden können.
· Die drei begleitenden Maßnahmen (Arendskurve - Bucher Brücke - Deckenbau bis zum Parkplatz Pulvermühle) werden soweit wie möglich unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung vorbereitet. Anschließend sollen sie unter Vollsperrung möglichst gleichzeitig und im August 2024 (Sommerferien) durchgeführt werden.
· Für Preunschen und Buch soll folgende Umleitungsstrecke gelten: Preunschen/Buch – Bucher Weg (Einbahnstraße) – Kirchzell bzw. Ernsttal – Mörschenhard – Preunschen; das Staatliche Bauamt klärt die Möglichkeit der Einbahnstraße ab. Die Umleitung wird voraussichtlich für zwei Wochen benötigt.
· Für den Zeitraum, in dem die Strecke Bucher Brücke – Pulvermühle noch befahrbar ist soll für die Fahrer von „Essen auf Rädern“ eine Ausnahmeregelung für die Zufahrt ans Altenheim gelten.
· Für den Zeitraum der Vollsperrung wird die Drehleiter Buchen für Preunschen und Buch sowie die Drehleiter Michelstadt für die übrigen Ortsteile inkl. Kirchzell alarmiert. Die Feuerwehr Mudau wird allgemein und auch für kleinere Einsätze in Preunschen oder Buch direkt mit alarmiert. Das Staatliche Bauamt klärt alles mit dem Rettungsdienst ab.
Die Verwaltung weist bereits jetzt darauf hin, dass Informationen zu den Baumaßnahmen und Sperrungen sowie etwaige kurzfristige Änderungen auch über die App „BayernFunk“ in Echtzeit als Push-Nachricht herausgegeben werden. Insoweit wird empfohlen, sich diese App zu installieren.
Gemeinderätin Anita Hofmann bat darum darauf hinzuweisen, dass in diesem Jahr aufgrund der Baustelle und Sperrung keine Messebusse von/nach Kirchzell fahren. Die reguläre ÖPNV-Linie könne mit kleineren Bussen durch den Wald gefahren werden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter bat um Klärung, ob Fahrradfahrer während der Umleitung über den Bucher Weg mit Einbahnstraßenregelung auch in die entgegengesetzte Richtung nach Buch fahren dürfen.
Alternative Bestattungsformen
In der Sitzung vom 24.11.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, auf dem neuen Friedhofsteil in Kirchzell eine Anlage für Erdurnengräber zu errichten, die die Bürger nicht selbst pflegen. Die Einfassung dieser Anlage wurde nun vom Bauhof errichtet. Im nächsten Schritt ist die Einteilung für die Erdurnengräber (Doppel- und Einzelgräber) festzulegen. Für eine Urne wäre hierbei ein Platz von 40 x 40 cm anzusetzen. Diesbezüglich wird noch ein gemeinsamer Termin vor Ort anberaumt. Als Grabsteine wären Sandstein-Ellipsen denkbar, deren Oberfläche glattgeschliffen ist. Dies hätte unter anderem den Vorteil, dass der Stein nicht so schnell Grünbelag ansetzen würde.
Amtsniederlegung
Gemeinderat Manfred Zang hat erklärt, dass er demnächst ein Ehrenamt in der Pfarrgemeinde übernehmen werde und deshalb aus zeitlichen Gründen seine Tätigkeit als Gemeinderat zum nächstmöglichen Zeitpunkt niederlegen werde. Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG kann das Amt als Gemeinderat ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. Aktuell läuft die Klärung bzgl. der Listennachfolge.
Bürgerversammlungen in den Ortsteilen
Auf Nachfrage von Gemeinderat Frederic Sennert teilte Bürgermeister Stefan Schwab mit, dass die Bürgerversammlungen in den Ortsteilen im Herbst 2024 geplant seien. Eine genaue Terminierung steht noch aus.
Kategorien: Gemeinderat Kirchzell