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        <title>Aktuelles aus Kirchzell</title>
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        <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 17:24:17 GMT</pubDate>
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        <description>Aktuelle Meldungen aus dem Rathaus</description>
        <language>de</language>

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                <title>Beginn Glasfaserausbau</title>
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                    <p>Der Glasfaserausbau in Kirchzell beginnt voraussichtlich <strong>ab Montag, 04.05.2026 im Netzverteiler-Bereich 1636</strong> (NVt-Bereich). Dieser umfasst die <strong>Schulstraße</strong> und Teilbereiche der Ortsstraßen <strong>In den Brunnenäckern</strong> und <strong>Preunschener Weg</strong>. Alle Anwohner werden gebeten, die öffentlichen Verkehrsflächen (d.h. insbesondere Straßen und Gehwege) frei zu halten und ihre Fahrzeuge auf den Privatgrundstücken oder außerhalb des NVt-Bereichs zu parken, sodass der Ablauf der Bauarbeiten nicht beeinträchtigt wird. Beim Parken auf Privatgrundstücken bitten wir zu beachten, dass eine Ein-/Ausfahrt auf/vom Privatgrundstück aufgrund der Bauarbeiten ggf. zeitweise nicht möglich ist. Die Anwohner, die einen Glasfaservertrag bei der Telekom gebucht haben werden gebeten, sich mit der Baufirma Euronet in Verbindung zu setzen; auf die von Euronet verteilten Flyer wird verwiesen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich 3-4 Wochen.</p>
<p><img alt="" src="/media/101833/nvt-bereich-1636.jpg?width=605&amp;height=323" data-udi="umb://media/dcff764e49834883b4a1fea840b941d3" style="width: 605px; height:323px;" /></p>
<p></p>
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                <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 17:17:54 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2026</title>
                <description>
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                    <p><strong>Bekanntgabe Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 27.03.2026</strong></p>
<p>Die Firma Leibfried, Bürgstadt erhielt den Auftrag zum Einbau einer WC-Anlage in die Alte Schule Ottorfszell zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 12.735,99 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.03.2026 wurden die Forstbetriebspläne vorgestellt. Bei der Abrechnung des Jahres 2025 hatte es Nachfragen seitens des Gemeinderates gegeben, die von der Verwaltung noch zu klären waren. Im Pressebericht war fälschlicherweise für die Leser der Eindruck entstanden, dass das hierfür zuständige Forstunternehmen Tecforst dafür verantwortlich sei. Dies ist jedoch keineswegs der Fall.</p>
<p>Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass ein Holzeinschlag in Breitenbuch mit rund 6.000 fm zwar im Forsthaushalt 2025 begonnen wurde, der Holzverkauf sich aber erst in 2026 in den Einnahmen niederschlägt. So wurden die 6.000 fm von der Verwaltung dem Jahr 2025 zugeschrieben, wodurch der Eindruck entstand, dass die Holzeinnahmen zu gering ausgefallen sind. Die Holzmenge wurde jetzt von der Verwaltung berichtigt. Statt einem Holzeinschlag von knapp 12.000 fm sind jetzt für 2025 nur die korrekten 6.215 fm verbucht worden, was zu Einnahmen von 522.888,92 € in 2025 führt. Die Ausgaben beliefen sich auf 238.607,71 €, so dass sich ein erfreulicher Überschuss in Höhe von 284.281,21 € für das Jahr 2025 ergibt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Haushalt 2026</strong></p>
<p>Bürgermeister Stefan Schwab hielt folgende Haushaltsrede:</p>
<p>„Wir wollen alle Tage sparen und brauchen alle Tage mehr".</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>schon der deutsche Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe hat mit diesem Satz die Notwendigkeit ausgedrückt, mit den vorhandenen Mitteln sparsam umzugehen und auch die Bemühungen dokumentiert Gelder einzusparen.</p>
<p>„Wir wollen alle Tage sparen und brauchen alle Tage mehr".</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>auch wir sind diesem Spardiktat unterworfen, denn es ist unsere Aufgabe, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln im Auftrag der Bürger sorgsam und verantwortungsbewusst umzugehen.</p>
<p>Wir haben diese Verpflichtung auch in diesem Jahr sehr ernst genommen und den Haushalt im Rahmen unserer Finanz- und Planungshoheit bei unserer Klausursitzung am 21. März sehr intensiv vorbereitet und diskutiert. In weiteren Besprechungen hat dann das Zahlenwerk, das wir heute verabschieden werden, den Feinschliff erhalten.</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>schauen wir uns zunächst den Verwaltungshaushalt, der den laufenden Betrieb abbildet, an. Bei den Einnahmen ist bei dem Einkommensteueranteil, der größten Einnahmeposition, bei einem Ansatz von 1.410.000 € eine Steigerung um gut 50.000 € gegenüber dem letztjährigen Ansatz von 1.358.000 € eingestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen als zweitgrößter Einnahmeposition ist dagegen bei einem Ansatz 1.004.000 € ein Minus von gut 60.000 € gegenüber dem Haushaltsansatz 2025 von 1.067.800 € festzustellen. Den Gewerbesteueransatz haben wir, nicht zuletzt auch wegen der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage, ebenfalls reduzieren müssen. Hier sind heuer als Ansatz 410.000 € vorgetragen. Im letzten Jahr betrug der Ansatz noch 570.000 €. Aus dem Gemeindewald erwarten wir in 2026 nach Abzug aller Ausgaben einen Gewinn in Höhe 230.000 €. Dies bedeutet, dass die Einnahmen aus dem Holzverkauf 2026 in etwa dem Ansatz des Vorjahres entsprechen.</p>
<p>Summa summarum müssen wir feststellen, dass die Einnahmen aus diesen vier größten Positionen gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 um rund 170.000 € niedriger anzusetzen sind.</p>
<p>Um einen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzubekommen, haben wir auf der Ausgabenseite den größten Posten im Verwaltungshaushalt, die Personalkosten, mit „ganz spitzem Bleistift“ gerechnet. Gegenüber dem letztjährigen Ansatz von 1.945.000 € haben wir für 2026 den Ansatz um knapp 50.000 € auf 1.897.000 € reduziert.</p>
<p>Zur Kreisumlage ist festzustellen, dass der Landkreis in diesem Jahr seinen Haushalt bereits verabschiedet hat. Hier wurde nach langem Ringen erreicht, dass die Kreisumlage in 2026 „lediglich“ um 2 Prozentpunkte auf 49,9 Prozent erhöht wurde. Anfangs standen hier ganz andere prozentuale Erhöhungen im Raum. Nichts desto trotz bedeutet diese zweiprozentige Erhöhung, dass wir ausgehend von der letztjährigen Kreisumlage von rd. 1.235.000 € in 2026 rd. 165.000 € mehr zahlen müssen. Die Kreisumlage wird sich nämlich in 2026 auf 1.400.000 € belaufen.</p>
<p>Die Schulverbandsumlage ist aufgrund der Schülerzahlen von Kirchzell mit 111.000 € um 3.000 € niedriger als im Vorjahr.</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt, die in 2026 mit der Mindestzuführung von 213.000 € kalkuliert wurde, verbleibt mit 214.000 € aufgrund der bereits geschilderten geringeren Einnahmen und der höheren Kreisumlage auf dem Mindestzuführungsniveau. Hier möchte ich anführen, dass wir diese Mindestzuführung nur erreichen konnten, weil wir die einzelnen Ausgabeansätze ganz knapp bemessen haben.</p>
<p>Die sogenannte freie Finanzspanne als Gradmesser für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde berechnet sich aus der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt abzüglich der Tilgungen. Diese freie Finanzspanne beträgt in 2026 bei der angeführten Zuführung in Höhe von 214.000,00 € sowie den Tilgungsleistungen in Höhe von knapp 213.000,00 € somit nur noch gute 1.000,00 €, also wie im Vorjahr eine „schwarze Null“.</p>
<p>Um das sogenannte „bereinigte Ergebnis“ zu ermitteln wird dieser schwarzen Null bei der sogenannten „freien Finanzspanne“ noch die Investitionspauschale mit 133.000 € hinzugerechnet, sodass sich das „bereinigte Ergebnis“ auf knapp 135.000 € belaufen wird.</p>
<p>Unser Schuldenstand betrug zum 31.12.2025 2.804.000 €. Bei einer ordentlichen Tilgungsleistung in 2026 von 212.000 € werden sich die Schulden zum 31.12.2026 auf knapp 2.600.000 € belaufen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 1.179 € entspricht.</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>wenden wir uns nun dem Vermögenshaushalt zu, dem Teil des Haushaltes, in dem die für 2026 vorgesehenen Bauprojekte vorgetragen sind. Aus dem Jahr 2025 können wir für diese Vorhaben auf eine Rücklage in Höhe von 1,7 Mio. € zurückgreifen.</p>
<p>Bei unserer Klausursitzung am 21.03.2026 haben wir uns mit den geplanten Projekten befasst. So haben wir für den Neubau der Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Watterbach einen Betrag in Höhe von 490.000 € veranschlagt, wobei wir aber auch einen Zuschuss in Höhe von gut 160.000 € erwarten. Im Bereich des Feuerlöschwesens ist neben den alljährlich anfallenden Ersatzbeschaffungen heuer auch für die Planung des Umbaus des Feuerwehrgerätehauses in Kirchzell ein Ansatz von 30.000 € eingestellt.</p>
<p>Der zweite große Ausgabenposten ist für den Umbau des Bauhofgebäudes mit 450.000 € vorgetragen. Auf dieser Haushaltsstelle haben wir auch den Zuschuss über das Sonderinvestitionsbudget des Bundes mit 301.000 € veranschlagt.</p>
<p>Als dritten größeren Ausgabeposten haben wir für unsere Kanalisation insgesamt 350.000 € eingestellt. Diese verteilen sich auf die Planung der Gesamtentwässerungsanlage, sprich der neuen Kläranlage, als auch auf die Kanalbefahrungen.</p>
<p>Nach Ausführung dieser Maßnahme rechnen wir damit, dass wir Ende des Jahres 2026 noch eine Rücklage von rd. 400.000 € haben werden.</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>„Wir wollen alle Tage sparen und brauchen alle Tage mehr".</p>
<p>Zu diesem Satz von Johann Wolfgang von Goethe möchte ich feststellen, dass wir im Verwaltungshaushalt richtig gespart haben. Im Vermögenshaushalt müssen wir bei der Abwicklung unserer Projekte auch immer schauen, dass wir sorgsam mit den Mitteln umgehen.</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>für die Erstellung des Haushaltsplanentwurfes und des Finanzplanes möchte ich mich bei unserer Kämmerin Christiane Bauer ganz herzlich bedanken. Der Dank geht auch an unseren Geschäftsleiter Mario Schneider, der in die Haushaltsaufstellung stets eingebunden war.</p>
<p>Euch allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke ich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Haushaltsberatungen und bitte Euch jetzt, dem Haushalt 2026 in der vorgetragenen Form zuzustimmen.“</p>
<p> </p>
<p>Kämmerin Christiane Bauer erläuterte, dass bereits im Vorjahr der Verwaltungshaushalt sehr stark durch die Überprüfung sämtlicher Ausgaben (Änderung Reinigungsrhythmus in der Schule, Streichung Investitionskostenförderung an Vereine, Kürzung Jubiläumsgeschenke usw.) entlastet wurde. Bemerkbar macht sich die Erhöhung der Kreisumlage um 2 % (+ 113.000 €), Tarifsteigerungen in Höhe von 2,8 %, Kosten für die Kanalreinigung im Rahmen der Kanalbefahrung (180.000 €) und geringere Schlüsselzuweisungen (-63.800 €).</p>
<p>Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (+ 61.500 €), den Kindergartengebühren (+39.000 €) und den Wasserverbrauchsgebühren (+50.000 €) federn die gestiegenen Ausgaben zwar ab, können diese aber nicht komplett auffangen, weshalb weitere Ausgaben durch die Verwaltung auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.</p>
<p>Die Ansätze im Verwaltungshaushalt wurden sehr sparsam kalkuliert. Trotzdem kann im Haushaltsjahr 2026 nur die Mindestzuführung erwirtschaftet werden.</p>
<p>Durch die Rücklagenentnahme in Höhe von 1,7 Millionen € können die Investitionen des Vermögenshaushalts 2026 noch gedeckt werden und eine erneute Rücklagenzuführung in Höhe von 399.000 € erwirtschaftet werden. Der Vermögenshaushalt 2026 ist durch den Bau der Fahrzeughalle für die Feuerwehr Watterbach (490.000 €), den Umbau des Bauhofs (450.000 €), sowie den Kosten für die Kanalbefahrung (200.000 €) geprägt. Die Investitionen der Finanzplanung 2027-2029 sind nur noch durch Kreditaufnahmen von insgesamt 1.425.000 € finanzierbar. Die durch die Kreditaufnahme fällig werdenden Zins- und Tilgungsleistungen belasten die kommenden Jahrzehnte deutlich.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss abschließend die Haushaltssatzung 2026.</p>
<p> </p>
<p><strong>Ehrenordnung</strong></p>
<p>In der gemeindlichen Ehrenordnung ergab sich Anpassungs- und Regelungsbedarf bzgl. der Bürgermedaillen sowie der Voraussetzungen, die für deren Verleihung zu erfüllen sind. Gleiches galt für eine Ergänzung der bisherigen Praxis bei Vereinsjubiläen sowie bei den Regelungen bei Todesfällen.</p>
<p>Gemeinderat Frank Rudolph nahm Bezug auf § 11 Nr. 1 a) und d). Seiner Meinung nach sollten aktive Bürgermeister und Gemeinderäte sowie aktive Gemeindemitarbeiter bzgl. des Nachrufs in der Tageszeitung bzw. im Mitteilungsblatt gleich behandelt werden. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner würde den Nachruf bei einem aktiven Bürgermeister in der Tageszeitung veröffentlichen, bei aktiven Gemeinderäten- bzw. Mitarbeitern jeweils im Mitteilungsblatt. Gemeinderätin Anita Hofmann sprach sich ebenfalls für das Mitteilungsblatt aus. Gemeinderätin Brigitte Krug stimmte dem zu, würde jedoch bei aktiven Bürgermeistern die Tageszeitung wählen, da die auch überörtlich für die Gemeinde tätig sind. Das Gremium war mit dieser Differenzierung einverstanden und beschloss anschließend die neue Ehrenordnung, die zum 01.06.2026 in Kraft tritt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Verkehrsspiegel</strong></p>
<p>Aufgrund der Meldungen von Gemeinderat Stefan Schmitt sowie Gemeinderat Patrick Walter wurde angeregt, an verschiedenen Stellen Verkehrsspiegel anzubringen. Es galt nun festzulegen, ob an den vorstehend genannten Stellen Verkehrsspiegel auf Kosten des Marktes Kirchzell beantragt und aufgestellt werden sollen. Der Kostensatz für den Kauf und die Montage eines Verkehrsspiegels liegt laut Staatlichem Bauamt zwischen 350 € und 450 €, je nach gewählter Ausführungsart des Verkehrsspiegels. Die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit von Verkehrsspiegeln liegt grundsätzlich beim Träger der Straßenbaulast. Dies wäre im vorliegenden Fall einmal der Freistaat Bayern (St 2311), bei den Ortsstraßen der Markt Kirchzell und der Kreisstraße MIL 7 nach Watterbach der Landkreis Miltenberg.</p>
<p>Gemeinderat Peter Schwab sah an der Kreuzung Wildenburgstraße/Forsthausenstraße keine Notwendigkeit eines Verkehrsspiegels. Durch die Unübersichtlichkeit an dieser Stelle würden die Leute extra langsam und vorsichtig fahren. Gemeinderat Rudi Frank informierte, dass dort mal ein doppelter Verkehrsspiegel gewesen sei. Die Autos würden sehr schnell vorbeifahren, aufgrund der Rechts-vor-Links-Regelung bestünde hier eine Unfallgefahr. Er persönlich brauche den Verkehrsspiegel jedoch nicht. Gemeinderat Alfred Schwarz verwies auf einen bestehenden Verkehrsspiegel an der Kreuzung Wildenburgstraße/Hauptstraße. Dieser sei in seiner Funktion eingeschränkt, es müssten zwei Bäume zurückgeschnitten werden. Auch beim Verkehrsspiegel an der Marktplatzhalle sehe man nur das Zebrastreifenschild, wenn man nach links schaue. Dieser sollte höhergesetzt werden. Gemeinderat Stefan Schmitt fand den Spiegel an der Kreuzung Watterbacher Straße/Friedhofstraße sehr wichtig, es sei dort nur eine Frage der Zeit, bis ein Unfall passiere. Hinsichtlich der bestehenden Zick-Zack-Markierung an der Einmündung Frühlingstraße/Hauptstraße teilte er mit, dass diese nichts bringe. Es werde trotzdem auf der Markierung geparkt. Man sollte daher die Kommunale Verkehrsüberwachung verstärkt einsetzen, auch mal zu anderen Zeiten.</p>
<p>Unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörde und des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg beschloss der Gemeinderat an der Zufahrt zu den Anwesen Amorbacher Str. 3 und 4 – St 2311 einen und an der Einmündung Wildenburgstraße/Forsthausenstraße einen doppelten Verkehrsspiegel anzubringen. Hinsichtlich eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Friedhofstraße/ Watterbacher Straße wurde die Verwaltung beauftragt, einen Ortstermin mit dem Straßenbaulastträger zu vereinbaren, mit dem Ziel, dass ein Verkehrsspiegel angebracht wird. An der Einmündung Odenwaldstraße/Hauptstraße (gegenüber der Sirene) sowie Frühlingstraße/Hauptstraße wird kein Verkehrsspiegel angebracht.</p>
<p> </p>
<p><strong>Amtsblatt</strong></p>
<p>Die vier Kommunen des gemeinsamen Amts- und Mitteilungsblattes – Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach – stellen zum 01.05.2026 auf ein ausschließlich digitales Amtsblatt um. Die amtlichen Veröffentlichungen erfolgen ab dann ausschließlich digital auf den Webseiten der Gemeinden. Im Amtsblatt vom 21.04.2026 erfolgte bereits die entsprechende Bekanntmachung. Das bisherige analoge Amts- und Mitteilungsblatt wird auf freiwilliger Basis als bloßes Mitteilungsblatt weitergeführt und auch – ebenfalls als freiwillige Leistung der Kommunen – weiterhin in die Haushalte verteilt; allerdings wird es hinsichtlich der Verteiltage ab voraussichtlich Juli 2026 Änderungen geben.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Die GlasfaserPlus GmbH möchte planmäßig Anfang Mai 2026, voraussichtlich am 04.05.2026, mit dem Glasfaserausbau im Kernort Kirchzell beginnen. Bauausführende Firma ist die Euronet Bau GmbH, Flörsheim am Main. Das Ausbaugebiet ist in sog. Netzverteilerbereiche (NVt-Bereiche) eingeteilt, die nach und nach ausgebaut werden. Begonnen werden soll im NVt-Bereich 1636, welcher die Schulstraße sowie einen Teil der Ortsstraße In den Brunnenäckern sowie des Preunschener Wegs umfasst. Alle Anwohner der auszubauenden Gebiete werden rechtzeitig vorher per Hauswurfsendung durch die Euronet über den Ausbau informiert. Die Anwohner, die zuvor bei der Telekom einen Glasfaseranschluss gebucht haben, sollten sich dann mit der Euronet in Verbindung setzen, um im Rahmen eines Termins die Ausführung des Hausanschlusses zu klären. Der Markt Kirchzell informiert die Bevölkerung zusätzlich entsprechend der vorliegenden Informationen fortlaufend auf seiner Homepage (Rubrik Gewerbe + Bauen – Glasfaserausbau in Kirchzell) sowie über die Odenwald-Allianz-App.</p>
<p> </p>
<p><strong>Verabschiedung</strong></p>
<p>Bürgermeister Stefan Schwab verabschiedete die Gemeinderäte Anita Hofmann, Brigitte Krug, Josef Schäfer und Peter Schwab. Außerdem verabschiedete er den Ortsprecher Sebastian Menger. Er würdigte ihre in dieser Zeit erbrachten Leistungen.</p>
<p>2. Bürgermeisterin Susanne Wörner verabschiedete Bürgermeister Stefan Schwab und würdigte seine Verdienste und Leistungen in den letzten 18 Jahren als Bürgermeister.</p>
<p>Eine offizielle Verabschiedungsveranstaltung folgt.</p>
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                <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 11:10:19 GMT</pubDate>
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                <title>Umstellung auf ein digitales Amtsblatt und Beibehaltung des analogen Mitteilungsblattes</title>
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                    <p>Die vier Kommunen des gemeinsamen Amts- und Mitteilungsblattes – Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach – stellen zum 01.05.2026 auf ein ausschließlich digitales Amtsblatt um. Die amtlichen Veröffentlichungen erfolgen ab dann ausschließlich digital auf den Webseiten der Gemeinden. Im Amtsblatt vom 21.04.2026 erfolgte bereits die entsprechende Bekanntmachung.</p>
<p>Das bisherige analoge Amts- und Mitteilungsblatt wird auf freiwilliger Basis als bloßes Mitteilungsblatt weitergeführt und auch – ebenfalls als freiwillige Leistung der Kommunen – weiterhin in die Haushalte verteilt; allerdings wird es hinsichtlich der Verteiltage ab voraussichtlich Juli 2026 Änderungen geben.</p>
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                <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 09:46:01 GMT</pubDate>
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                <title>Rathaus geschlossen</title>
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                <pubDate>Fri, 24 Apr 2026 10:25:05 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2026</title>
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                    <p><strong>Sportlerehrung</strong></p>
<p>Zu Beginn der Sitzung zeichnete 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner den Kunstradturner Nico Trunk für seine besondere sportliche Leistung aus. Nico Trunk gewann im Mai 2025 den Meistertitel bei der Bayerischen Meisterschaft im Kunstradturnen in der Altersklasse U13. Hierfür erhält er einen Gutschein über 75,00 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bekanntgabe Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 27.02.2026</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Instandsetzung von Straßenschäden für das Jahr 2026 auf der Grundlage der angebotenen Einheitspreise der Kispert Bau GmbH, 74838 Limbach zu erteilen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank hatte mitgeteilt, dass das Leitungswasser im Ortsteil Ottorfszell bei Anwesen in der Nähe des Hochbehälters nach einer Chlorung im Rahmen von Wasserrohrbrüchen weiß sei. Der gemeindliche Wassermeister hat hierzu mitgeteilt, dass dies auf Luft in der Leitung zurückzuführen ist</p>
<p> </p>
<p><strong>Forsthaushalt</strong></p>
<p>Revierleiterin Dorothea Behl gab einen Bericht über die Abrechnung des Forsthaushaltes 2025. Dieser schließe mit Einnahmen von 418.228,07 € (Ansatz 420.000 €) und Ausgaben von 238.607,71 € (Ansatz 191.300 €), so dass ein Überschuss von 179.620,36 € (Ansatz 228.700 €) erwirtschaftet worden sei. Insgesamt seien 11.910 fm (Ansatz 6.380 fm) Holz geschlagen worden. Im Forsthaushalt für das Jahr 2026 sei ein Gesamtholzeinschlag von 11.432 fm vorgesehen, wovon 10.393 fm verwertet werden sollten. Die Hiebsfläche betrage insgesamt 181,10 ha, wovon die größte Einzelfläche 36 ha betrage. Waldbauliche Investitionen seien in Höhe von 120.000 € für Bestandsbegründungen, 20.000 € für Zaunmaterial und 30.000 € für Pflegemaßnahmen vorgesehen. Für die Wegeunterhaltung seien 50.000 € eingeplant, für die Wegepflege 10.000 € und 5.000 € für Verkehrssicherungsmaßnahmen. Der Preis für Buchenbrennholz sei mit 75,00 €/fm marktüblich. Im Falle der Beimischung von Nadelholz zum Laubbrennholz gelte ein verminderter Preis von 62,50 €/fm. Sofern es sich beim Brennholz ausschließlich um Nadelholz handelt gelten 50 €/fm. Neu festgelegt wurde ein Preis von 67,50 € für die Beimischung von sonstigem Laubholz ins Buchenbrennholz (ab ca. 30% Beimischung). Bei Einnahmen von 1.004.700 € und Ausgaben von 753.600 € sei ein Überschuss von 251.100 € zu erwarten. Revierleiterin Dorothea Behl informierte darüber, dass die Frühjahrstrockenheit, zu Beginn der Vegetationsperiode, bei den frisch begründeten Kulturen für höheren Ausfall sorgten. Diese müssen im Herbst 2026 wieder ausgebessert werden. An Käferholz fielen rund 200 fm an. Der Holzmarkt sei weitestgehend stabil geblieben. Die Preise für Fichte gingen im Lauf des Jahres weiter in die Höhe und erbrachten sehr gute Holzerlöse. Die Forsteinrichtung sei zum Herbst fertig geworden und stehe seit Anfang März zur Verfügung.</p>
<p>Der Gemeinderat genehmigte den Holzernteplan, den Forstkulturplan und den Wegebauplan für den Gemeindewald Kirchzell im Forstwirtschaftsjahr 2026.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Für die entfernten Birken am Friedhof Kirchzell ist die Ersatzpflanzung festzulegen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, im unteren Bereich des schmalen Grünstreifens auf eine Ersatzpflanzung zu verzichten. Dies hätte den Vorteil, dass die Wurzeln der neuen Bäume den nahegelegenen Asphalt nicht beschädigen und dass der Parkplatz nicht durch Laub oder herabfallende Äste verschmutzt wird. Im oberen Bereich der Wiese sollten hingegen 2 bis 3 neue Bäume gepflanzt werden. Vorgeschlagen wurden Platanen oder Heinbuchen. Gemeinderat Joachim Kunz würde eine dreijährige Kastanie stiften. Gemeinderat Rudi Frank fand den Grundgedanken der Verwaltung in Ordnung, seiner Meinung nach sollten es aber mehr Bäume werden. Dies sei der Bevölkerung zugesagt worden. Gemeinderätin Anita Hofmann fand den Einwand der Verwaltung, dass das Wurzelwerk der Bäume im unteren Parkplatzbereich den Asphalt beschädigen könnte richtig. In diesem schmalen Grünstreifen könnten ihrer Meinung nach auch Sträucher gepflanzt werden. Gemeinderat Peter Schwab gab Gemeinderat Rudi Frank Recht. Seiner Meinung nach wären Tiefwurzler gut. Für die Optik sollten wieder Bäume hingepflanzt werden. Er schlug 6 - 7 Bäume vor, diese Anzahl sei ausreichend. Die Spitze des schmalen Grünstreifens könnte hingegen freigelassen werden. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner schloss sich den Ausführungen von Gemeinderat Peter Schwab an. Der ursprüngliche Alleecharakter sollte erhalten bleiben, 2 - 3 Bäume seien zu wenig. Gemeinderat Stefan Schmitt wandte ein, dass Platanen zweimal im Jahr geschnitten werden müssten. Diese seien somit sehr pflegeintensiv. Gemeinderätin Anita Hofmann schlug  Blutpflaumen vor. Alternativ sei es ihres Erachtens auch denkbar, die Baumsorte zu pflanzen, die an der Marktplatzhalle bzw. am Miltenberger Mainufer steht. Die Entscheidung wurde vertagt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bedarfsplanung Kindertagesstätte</strong></p>
<p>Der Gemeinderat stellte die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindergartengruppen mit 72 Plätzen im Kindergartenjahr 2025/2026 und 58 Plätzen im Kindergartenjahr 2026/2027 sowie in der Kinderkrippe mit 16 Plätzen im Kindergartenjahr 2025/2026 und 11 Plätzen im Kindergartenjahr 2026/2027 fest.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Im Rahmen eines Bau-Kick-Off-Termins am Donnerstag, 12.03.2026, hat die GlasfaserPlus mitgeteilt, dass mit dem Glasfaserausbau im Kernort Kirchzell am Montag, 04.05.2026 begonnen werden soll. Am Donnerstag, 16.04.2026 findet um 19.00 Uhr eine Infoveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger von Kirchzell im CCK-Vereinsheim, Hauptstraße 21 statt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunk Watterbach</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg hat die Baugenehmigung für die Errichtung eines Mobilfunkmasts in der Nähe der Schrahmühle erteilt.</p>
                    ]]>
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                <pubDate>Tue, 31 Mar 2026 10:00:42 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Vorgezogene M&#252;llabfuhr KW 14</title>
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                    <p>Liebe Bürgerinnen und Bürger, </p>
<p>aufgrund der Osterfeiertage wird der Bio- und der Papiermüll in der kommenden Woche bereits am Montag, 30.03.2026 abgefahren.</p>
<p>Bitte denken Sie daran, die Müllgefäße rechtzeitig bereitzustellen, damit die Leerung gewährleistet werden kann.</p>
<p>Vielen Dank.</p>
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                <pubDate>Thu, 26 Mar 2026 11:26:36 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Glasfaserausbau – Infoveranstaltung und Baustart</title>
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                    <p>Die GlasfaserPlus möchte ab voraussichtlich Mai im Kernort Kirchzell mit dem Glasfaserausbau starten. Für alle Bürgerinnen und Bürger findet im Vorfeld eine <strong>Infoveranstaltung</strong> statt:</p>
<p>Wann: <strong>Donnerstag, 16.04.2026, 19.00 Uhr</strong></p>
<p>Wo: <strong>Vereinsheim des Carnevalclubs Kirchzell, Hauptstraße 21, 63931 Kirchzell</strong></p>
<p> </p>
<p><strong>Zum geplanten Ausbau teilt die GlasfaserPlus Folgendes mit</strong>:</p>
<p><em>„Kirchzell erhält den Anschluss an das Netz der Zukunft: Voraussichtlich ab Anfang Mai 2026 wird das Unternehmen GlasfaserPlus, ein Beteiligungsunternehmen der Deutschen Telekom, mit dem Glasfaserausbau in Kirchzell starten. Rund 790 Haushalte in Kirchzell können sich dann auf den Zugang zu zuverlässigen Bandbreiten von aktuell bis zu 1 Gbit/S freuen.</em></p>
<p><em>Um schon bald von einer ebenso schnellen wie stabilen Verbindung beim Videochatten, Surfen oder Gamen profitieren können, sollten die Bürgerinnen und Bürger zeitnah aktiv werden. Denn die GlasfaserPlus schließt eine Immobilie während der Ausbauphase vor Ort vollkommen kostenfrei an, wenn Kundinnen oder Kunden einen Glasfaser-Tarif bei einem Telekommunikationsanbieter abschließen. Diese Buchung löst einen Prozess aus, in dem die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers für die Bauarbeiten auf Privatgrund und den Anschluss des Hauses an das FTTH-Netz eingeholt und schließlich der Hausanschluss gebaut wird. Bei einer Buchung nach der Ausbauphase werden in der Regel Kosten für den Hausanschluss erhoben.</em></p>
<p><em>Wichtig zu wissen: Die GlasfaserPlus baut und betreibt das Netz und stellt dies diskriminierungsfrei allen interessierten Anbietern zur Verfügung. Diese Partner übernehmen die Bereitstellung der Endkundenprodukte (Internet, Telefon, TV). Aktuell bestehen entsprechende Vereinbarungen mit der Deutschen Telekom, der nexiu GmbH und der Plusnet aus der EnBW Gruppe. Gespräche mit weiteren Partnern – sowohl mit großen, bundesweiten als auch mit kleineren, lokalen Anbietern – laufen bereits, perspektivisch wird sich das Anbieter-Angebot höchstwahrscheinlich erweitern.</em></p>
<p><em>In Kirchzell sind aktuell die attraktiven Tarife der Deutschen Telekom buchbar. Die Verfügbarkeitsprüfung, Tarifinformationen und Buchungsmöglichkeiten finden Sie online unter www.telekom.de/glasfaser . Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit 3 oder mehr Wohneinheiten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen kostenlosen Hausanschluss über die Hotline (0800 – 330 2090) zu buchen – sogar unabhängig von einer Produktbuchung. </em></p>
<p><em>Bestehende Anschlüsse wie z.B. DSL, Kabel oder Satellit bleiben vom Glasfaserausbau völlig unberührt und können weiterhin genutzt werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Portierung einer Telefonnummer vom bisherigen Anbieter erst später erfolgt. Der Glasfaseranschluss der GlasfaserPlus stellt einen völlig neuen und unabhängigen Anschluss für den Zugang zum Internet sowie die Nutzung von weiteren Mediendiensten wie z.B. Telefon oder TV her.</em></p>
<p><em>Die gute Nachricht für Immobilieneigentümer: Der Glasfaseranschluss bedeutet eine Wertsteigerung des Hauses. Denn gute Konnektivität beispielsweise zum Arbeiten, Studieren oder Online-Shopping ist ein wichtiges Vermietungs- oder Verkaufsargument. Außerdem stattet man seine Immobilie so mit einer nachhaltigen und zuverlässigen Technologie aus, die ohne weiteren Aufwand weit über 50 Jahre im Boden verbleiben kann. Die Zuleitung zum Haus erfolgt in der Regel durch eine Bohrung in 60 cm Tiefe. Es ist lediglich ein kleiner Aushub an der Hauswand notwendig, um das Leerrohr in Empfang zu nehmen und in das Gebäude zu führen. Selbstverständlich wird jede Immobilie vor der Erschließung individuell betrachtet, um die bestmögliche Position für die Bohrung zu finden.</em></p>
<p><em>Für alle mit dem Ausbau verbundenen Arbeiten setzt die GlasfaserPlus auf verlässliche Ausbaupartner, die über Erfahrung in der Erschließung von Telekommunikationsnetzen verfügen und mit modernsten Verlegetechniken arbeiten.“</em></p>
<p> </p>
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                <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 09:29:34 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Ergebnisse Kommunalwahl am 08.03.2026</title>
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                    <p>...finden Sie <a href="https://wahlen.landkreis-miltenberg.de/ergebnisse-2026.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier unter folgendem Link -&gt;</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 18:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Beantragung von Briefwahlunterlagen</title>
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                    <p>Liebe Bürgerinnen und Bürger, </p>
<p>am kommenden Sonntag, den 08.03.2026 finden die <strong>Kommunalwahlen</strong> statt.</p>
<p>Wir empfehlen, die Anträge für die Briefwahlunterlagen aufgrund der Postlaufzeiten persönlich im Rathaus abzuholen und dort - wenn möglich - wieder in den Briefkasten rechts neben der Eingangstür einzuwerfen.</p>
<p>Bitte beachten Sie ebenfalls, dass die Deutsche Post am Wahlsonntag KEINE Wahlbriefe zustellt.</p>
<p>Bei Fragen melden Sie sich gerne!</p>
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                <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 15:34:41 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2026</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 06.02.2026</strong></p>
<p>Die Firma KT Kanal Türpe Gerolzhofen GmbH erhielt den Auftrag zur Durchführung der Kanalbefahrung, 3. Abschnitt (Preunschen, Buch, Ottorfszell) zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 128.438,66 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>Gemeinderätin Brigitte Krug teilte in der Gemeinderatssitzung am 06.02.2026 mit, dass laut Landratsamt die anerkennungsfähige Höhe des Erfrischungsgeldes bei einer Obergrenze von 60 Euro liege. Festgelegt worden seien 40 Euro für sonntags und 40 Euro für montags, und somit 80 Euro. Sie bat um Klärung. Der Markt Kirchzell hat als Erfrischungsgeld für die Hauptwahl 40,00 € pro Auszähltag festgesetzt. Weiter wird bei der Stichwahl eine Entschädigung von 20,00 € gezahlt. Jeweils die Hälfte wird vom Landkreis getragen, sodass die vorgegebene Obergrenze für das Erfrischungsgeld nicht überschritten wird.</p>
<p> </p>
<p><strong>Schulverband Amorbach</strong></p>
<p>Bürgermeister Stefan Schwab stellte die wesentlichen Zahlen des Haushaltsplans des Schulverbandes für das Jahr 2026 vor. Bei einem Gesamtvolumen des Haushalts von 914.910 € müsse ein ungedeckter Finanzierungsbedarf von 582.080 € auf die Verbandsgemeinden umgelegt werden. Dies bedeute für den Markt Kirchzell bei 30 Schülern und einer Umlage von 3.731,28 € einen Aufwand von 111.938,46 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Verkehrsspiegel</strong></p>
<p>Gemeinderat Stefan Schmitt hatte in der Sitzung vom 06.02.2026 angeregt, an der Zufahrt zu den Anwesen Amorbacher Straße 3 und 4 an der Staatsstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat hierzu auf Anfrage, dass dies grundsätzlich möglich wäre, sofern die Kosten i.H.v. 350 bis 450 € vom Markt Kirchzell getragen werden.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz fragte nach der Haftung der Gemeinde, falls etwas passieren sollte. Die Gemeinde tue etwas für die Sicherheit, dürfe dafür aber nicht bestraft werden. Gemeinderat Patrick Walter begrüßte die Anbringung eines Verkehrsspiegels, dies sei sinnvoll. Er ergänzte, dass es noch weitere Straßen gebe, an denen ein Verkehrsspiegel angebracht werden sollte: Frühlingstraße/Hauptstraße, Wildenburgstraße/Forsthausenstraße, Odenwaldstraße/Hauptstraße (gegenüber der Sirene) sowie Friedhofstraße/Watterbacher Straße. Gemeinderat Rudi Frank bat darum, den vorhandenen Verkehrsspiegel an der Einmündung Wildenburgstraße/Hauptstraße nachzujustieren.</p>
<p>Der Gemeinderat vertagte die Entscheidung und beauftragte die Verwaltung zunächst die Haftungsfrage zu klären.</p>
<p> </p>
<p><strong>Einziehung öffentlicher Feld- und Waldweg</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, einen Teilbereich des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kreuz- u. Rother Weg in den Mühlberg“ auf den Grundstücken Fl.Nr. 384 und 380/4 der Gemarkung Watterbach als öffentliche Fläche einzuziehen, da dieser jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Der Bereich ist künftig eine Privatfläche.</p>
<p> </p>
<p><strong>REW Untermain</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 12.01.2024 hatte der Gemeinderat den Beitritt als Gesellschafter zur REW Untermain GmbH durch Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von ca. 0,63 % beschlossen. Mit Schreiben vom 09.01.2026 hat die Stadt Klingenberg a.Main den Kauf ihrer 1.800 Geschäftsanteile zu einem Kaufpreis von 1,00 €/Anteil angeboten. Dies lehnte der Gemeinderat einstimmig ab.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feldgeschworene</strong></p>
<p>Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von Robin Link zum Feldgeschworenen für Buch.</p>
<p> </p>
<p><strong>Beteiligungsbericht</strong></p>
<p>Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht für das Jahr 2025 zur Kenntnis.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Die Birken am Friedhof Kirchzell wurden im Januar entfernt. Die Wurzelstöcke wurden nun mit einer Wurzelfräse ebenfalls beseitigt und die Löcher mit Mutterboden aufgefüllt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kanalbefahrung</strong></p>
<p>Die Firma Barthel Umwelttechnik hat mitgeteilt, dass sie mit der Kanalbefahrung des 2. Abschnitts (Breitenbuch und Watterbach) voraussichtlich ab 16.03.2026 beginnen werde.</p>
<p> </p>
<p><strong>Vodafone</strong></p>
<p>Das Planungsbüro von Vodafone hat mitgeteilt, dass bereits im letzten Jahr seitens der Telekom die beschädigte Leitung zum Vodafonemast beim Aussiedlerhof instandgesetzt wurde. Seit Ende November ist laut Auskunft des Planungsbüros die GSM-Technik nutzbar. Es ist geplant im Juni 2026 auf dem Mast die LTE-Technik zu installieren.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Nach nochmaligen Gesprächen hat die GlasfaserPlus mitgeteilt, den Kernort Kirchzell nun doch eigenwirtschaftlich ausbauen zu wollen. Hierzu findet am Donnerstag, 12.03.2026 ein Bau-Kick-Off-Termin mit der GlasfaserPlus und der bauausführenden Firma Euronet statt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feuerwehr Preunschen</strong></p>
<p>Frederic Sennert und Andreas Gockert haben mittlerweile die erforderlichen Lehrgänge absolviert.</p>
<p> </p>
<p><strong>Biber</strong></p>
<p>Gemeinderat Patrick Walter teilte mit, dass sich der Neckar-Odenwald-Kreis per Allgemeinverfügung zur biberfreien Zone erklärt habe. Dort sei nun auch eine Entnahme von Tieren möglich. Diese Zonen gingen in Bayern auch. Insbesondere bei der Legbrücke sollte geschaut werden, den Biber entfernt zu bekommen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Tempo 30</strong></p>
<p>Gemeinderat Patrick Walter fragte, ob bei der Messung im Vorfeld der Entscheidung über Tempo 30 in der Schulstraße auch der abfahrende Verkehr gemessen worden sei; dieser sei schneller als die anfahrenden Fahrzeuge. Sofern bisher keine entsprechende Messung erfolgt sei, sollte diese im Bereich des Feuerwehrhauses nachgeholt werden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 02 Mar 2026 15:28:34 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Vollsperrung Bucher Weg</title>
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                    <p>Der Bucher Weg ist aufgrund von Bauarbeiten im Bereich des Pumphauses bis auf Weiteres für den Fahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr voll gesperrt. Wir bitten um Beachtung!</p>
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                </description>
                <pubDate>Tue, 24 Feb 2026 11:19:29 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2026</title>
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                    <p><strong>Sportlerehrung</strong></p>
<p>Zu Beginn der Sitzung zeichnete Bürgermeister Stefan Schwab Sportler für ihre besonderen sportlichen Leistungen aus. Lukas Grimm hat den 3. Platz bei der Europameisterschaft in Rumänien am 12.09.2025 errungen. Für den Gewinn erhielt Lukas Grimm einen Gutschein über 200 Euro. Bei der Europameisterschaft am 12.09.2025 war auch Anna Stößel erfolgreich. Sie gewann ebenfalls den 3. Platz. Hierfür erhielt sie ebenfalls einen Gutschein über 200 Euro.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bekanntgabe Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 16.01.2026</strong></p>
<p>Konrad Repp und die BreMa GbR erhielten den Auftrag zur Ausführung der Mulcharbeiten im Gemeindegebiet Kirchzell im Jahr 2026 zum angebotenen Stundenpreis von 88,00 € netto.</p>
<p></p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>Gemeinderat Patrick Walter hatte am 12.12.2025 um Prüfung gebeten, inwieweit im Schul- und Kindergartengebäude Rückspüleinrichtungen nachgerüstet werden können, um das manuelle Spülen durch den Bauhof während der Ferienzeiten zu vermeiden. Hierzu ist festzustellen, dass lediglich im Schulanbau und Krippengebäude keine Rückspüleinrichtungen vorhanden sind. Eine Nachrüstung mit Zirkulationsleitungen scheidet aufgrund des enormen Aufwands aus. Die Nachrüstung von Wasserhähnen, die automatisch spülen, würde Kosten i.H.v. ca. 7.500 bis 10.000 Euro verursachen. Eine weitere Möglichkeit wäre, das Wasser in den Gebäudeteilen vor den Ferien jeweils abzustellen und nach den Ferien einen vollständigen Wasseraustausch durchzuführen. Diese Möglichkeit wird geprüft.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kostensatzung Feuerwehr</strong></p>
<p>Die aktuelle Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren ist aus dem Jahr 2013. Die Verwaltung hat die Pauschalsätze anhand der relevanten Zahlen und Angaben aus den Jahren 2021 bis 2024 neu kalkuliert. Da mittlerweile eine neue Mustersatzung existiert und sich Formulieren etwas geändert haben, sollte die bisherige Satzung aufgehoben und eine neue Satzung erlassen werden. Gemeinderat Frank Rudolph fragte, wie die Abrechnung bei Fehlalarmen erfolgt. Der Gemeinderat beschloss die Satzung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wasserversorgung</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg hat in einem Schreiben nochmals bzgl. der Notwendigkeit einer Ersatzwasserversorgung Stellung genommen. Gemeinderat Frederic Sennert bat die Verwaltung, an höhere Ämter als das Landratsamt zu schreiben und dort zu fragen, wie man sich angesichts der entstehenden Kosten dort die Herstellung einer Ersatzwasserversorgung vorstellt. Er sah nach wie vor die Notwendigkeit nicht, zumal die Umsetzung nicht finanziert werden könne. Die Gemeinderäte Peter Schwab und Joachim Kunz gaben ihm Recht. Bürgermeister Stefan Schwab schlug vor, den Bayerischen Gemeindetag einzuschalten.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank teilte mit, dass das Leitungswasser im Ortsteil Ottorfszell bei Anwesen in der Nähe des Hochbehälters nach einer Chlorung im Rahmen von Wasserrohrbrüchen weiß sei.</p>
<p> </p>
<p><strong>Trinkwasseruntersuchung</strong></p>
<p>Das Institut Dr. Nuss hat am 19.01.2026 Proben des Reinwassers aus den Sammelmessstellen in Kirchzell und Ottorfszell entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurde im Rahmen der freiwilligen Überwachung eine Probe aus der Sammelmessstelle im Ortsnetz Kirchzell und dem Hochbehälter Preunschen untersucht. Gleichzeitig wurden die jährlichen Untersuchungen des Wassers aus der Ziegelwiesenquelle vorgenommen, die jedoch als Rohwasser vor der Aufbereitung nicht nach der Trinkwasserversorgung zu bewerten sind. Nach den Untersuchungsbefunden vom 22.01.2026 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten, es gab keine Beanstandungen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Neue Revierleitung</strong></p>
<p>Die neue Revierleiterin Dorothea Behl hat ihren Dienst angetreten. Sie tritt die Nachfolge von Bernd Trunk an.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunk</strong></p>
<p>Gemeinderat Josef Schäfer fragte, ob auf den geplanten Mobilfunkmast in Watterbach auch andere Anbieter mit drauf gehen, z.B. die Telekom. Bürgermeister Stefan Schwab verwies auf die Beantwortung einer gleichlautenden Anfrage von Gemeinderat Peter Schwab vom September 2025. Die Verwaltung hatte damals die Bitte um Prüfung, ob weitere Anbieter auf den Mast mit drauf gehen an die MIG als abwickelnde Stelle weitergegeben. Diese hatte mitgeteilt, dass der Mast von der Telefónica (o2) genutzt werde. Eine weitere Mitnutzung sei nach den ihnen zur Verfügung stehenden Informationen nicht geplant. Mit der Telekom hatte Bürgermeister Stefan Schwab anschließend ebenfalls gesprochen, es liege nun in der Entscheidung der Telekom.</p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann teilte mit, dass sie 1&amp;1 als Mobilfunkanbieter habe. Dieser arbeite mit Vodafone zusammen. Seit 3 bis 4 Monaten habe sie keinen Empfang mehr. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass es seit ca. 2 Jahren Probleme mit dem Vodafone-Empfang gebe. Man sei in Kontakt mit dem Planungsbüro von Vodafone, Klärungsbedarf bestehe aktuell hinsichtlich der Zuleitung zum Mast. Gemeinderat Peter Schwab teilte mit, dass 1&amp;1 früher mit o2 kooperiert habe und nun zu Vodafone gewechselt sei.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Gemeinderat Josef Schäfer bat darum, dass der Förderantrag für den Glasfaserausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie zügig gestellt wird. Bürgermeister Stefan Schwab verwies auf die Auftragsvergabe an das Büro IK-T im Dezember 2025 und dass das Verfahren zur Förderung bereits laufe.</p>
<p> </p>
<p><strong>Linden in der Schulstraße</strong></p>
<p>Gemeinderat Josef Schäfer bat darum, die Linden in der Schulstraße zurückzuschneiden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kommunalwahl</strong></p>
<p>Gemeinderätin Brigitte Krug teilte mit, dass laut Landratsamt die anerkennungsfähige Höhe des Erfrischungsgeldes bei einer Obergrenze von 60 Euro liege. Festgelegt worden seien 40 Euro für sonntags und 40 Euro für montags, und somit 80 Euro. Sie bat um Klärung und ggf. Reduzierung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wildschäden</strong></p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann teilte mit, dass im Bereich des Tennisplatzes Kirchzell sämtliche Wiesen durch Wildtiere umgegraben seien. Angrenzend sei Gemeindewald. Sie fragte, ob hier nicht richtig gejagt werde und was nun angesichts der Wildschäden unternommen werde. Bürgermeister Stefan Schwab stellte klar, dass an den besagten Bereich das Genossenschaftsjagdrevier Kirchzell angrenze. Die Jagd dort sei verpachtet. Gemeinderätin Anita Hofmann bat darum, den Jagdpächter auf die Problematik anzusprechen. Gemeinderätin Brigitte Krug berichtete, dass diese Problematik aktuell überall vorliege, nicht nur in Kirchzell.</p>
<p> </p>
<p><strong>Parken an Schule und Kindergarten</strong></p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert bat darum, das Personal darauf hinzuweisen, die eigens mittels absolutem Halteverbot und Ausnahmegenehmigungen ausgewiesenen Personalparkplätze zu nutzen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Verkehrsspiegel</strong></p>
<p>3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter teilte mit, dass der Spiegel gegenüber der Marktplatzhalle in der Ortsdurchfahrt Kirchzell verstellt sei. Gemeinderat Stefan Schmitt regte an, an der Zufahrt zum Aussiedlerhof an der Staatsstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen.</p>
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                <pubDate>Thu, 12 Feb 2026 09:19:48 GMT</pubDate>
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                <title>Beantragung Briefwahlunterlagen</title>
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                    <p>Liebe Bürgerinnen und Bürger,</p>
<p>in den kommenden Tagen erhalten Sie die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahlen am 08.03.2026.</p>
<p><strong>Hierzu ein paar Infos für Sie:</strong></p>
<p>Die Wahlscheine/Briefwahlunterlagen können <strong>ab sofort online </strong>beantragt werden. Bitte denken Sie bei dieser Beantragung auch an eine mögliche Stichwahl, welche am <strong>Sonntag, den 22.03.2026</strong> stattfinden wird.</p>
<p>Sollten Sie die Briefwahlunterlagen nicht gleichzeitig für die Stichwahl mit beantragen, werden wir Ihnen zusammen mit den Unterlagen für die Hauptwahl den Antragsvordruck für einen Wahlschein zur Stichwahl zukommen lassen.</p>
<p><strong>Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen darf nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen erst ab Montag, 16.02.2026 erfolgen!</strong></p>
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                <pubDate>Thu, 29 Jan 2026 13:30:25 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2026</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 12.12.2025</strong></p>
<p>Die RBS wave GmbH, 70499 Stuttgart erhielt den Auftrag zur Erstellung der Rohrnetzberechnung für die Wasserversorgung Kirchzell zum Netto-Angebotspreis i.H.v. 59.829,00 € abzgl. des Nachlasses i.H.v. bis zu 25.000,00 € aufgrund der vorhandenen digitalen Bestandspläne.</p>
<p>Die RBS wave GmbH, 70499 Stuttgart erhielt den Auftrag zur Erstellung der Wasserbedarfsberechnung für die Wasserversorgung Kirchzell zum Netto-Angebotspreis i.H.v. 4.000,00 €.</p>
<p>Die RBS wave GmbH, 70499 Stuttgart erhielt den Auftrag zur Erstellung eines Strukturkonzepts Wasserversorgung mit Risikobewertung gemäß TrinkwV zum Netto-Angebotspreis i.H.v. 71.460,00 €.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss den Kauf eines Ford Kuga für die künftige Revierleiterin zum Preis von 35.000 € brutto bei der Autohaus Walter GmbH, Kirchzell.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>Im Rahmen des Berichts über die Überprüfung der Wasserversorgungsanlage durch das Gesundheitsamt (Sitzung vom 12.12.2025) wurde nach der Rechtsgrundlage gefragt, wonach eine Ersatzwasserversorgung herzustellen bzw. vorzuhalten ist. Das Gesundheitsamt hat hierzu auf § 50 Abs. 1 TrinkwV verwiesen. Die Antwort, wie viele Gemeinde im Landkreis über eine Ersatzwasserversorgung verfügen, liegt noch nicht vor.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank fehlte die Verpflichtung zu einer Ersatzleitung. Er vertrat die Meinung ein Maßnahmenplan sei ausreichend. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass der Markt Kirchzell über keine geeigneten Transportfahrzeuge verfüge, um die Trinkwasserversorgung sicher zu stellen. Daher sei die Ersatzleitung nötig. Zur Information erhalten alle Gemeinderatsmitglieder die Stellungnahme des LRA Miltenberg weitergeleitet.</p>
<p> </p>
<p><strong>Ausweisung von Tempo 30 im Bereich Schule/Kindergarten Kirchzell </strong></p>
<p>Bei der Sitzung des Elternbeirats des Kindergartens am 08.10.2025 war die Verkehrssituation im Bereich der Schule/Kindergarten eines der Themen. Konkret wurde darum gebeten, im Bereich der Schule/Kindergarten Tempo 30 auszuweisen. Die Verwaltung hat zunächst das Geschwindigkeitsmessschild. Demnach fuhr im Zeitraum 04.12.-22.12.2025 kein Fahrzeug schneller als die erlaubten 50 km/h. 22% der Fahrzeuge bewegte sich zwischen 31 und 50 km/h, 78 % fuhr bereits 30 km/h oder weniger.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank sprach sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus, da es die Eltern selbst seien, die zu schnell fahren. Gemeinderätin Brigitte Krug vertrat die gleiche Meinung und sah in einer Begrenzung ohne Radarkontrolle wenig Sinn. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter wollte wissen, ob in der Schulstraße ein Schild „Achtung Schule“ angebracht ist. Dies ist nicht der Fall.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, in der Schulstraße im Bereich der Schule/Kindergarten keine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kommunalwahl</strong></p>
<p>Bezüglich der Wahlhelferentschädigung für die Kommunalwahl 2026 wurde Folgendes festgelegt: Am Montag, 09.03.2026 wird für „externe Wahlhelfer“ ein Erfrischungsgeld von 40,00 € festgesetzt. Bei einer evtl. Stichwahl am 22.03.2026 wird eine Wahlhelferentschädigung von 20,00 € festgesetzt, da hier der Aufwand wesentlich geringer ausfällt. Die Wahlhelferentschädigung für den Wahlsonntag wurde bereits mit Beschluss vom 19.09.2025 auf 40,00 € festgelegt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Birken Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Birken am Friedhof Kirchzell am Samstag, 17.01.2026 entfernt werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feuerwehrhaus Watterbach</strong></p>
<p>Die mit den Erd-/Beton-/Mauererarbeiten beauftragte Firma Holderbach hat mitgeteilt, dass der Baubeginn für Montag, 26.01.2026 geplant ist.</p>
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                </description>
                <pubDate>Tue, 20 Jan 2026 09:48:26 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2025</title>
                <description>
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                    <p><strong>Bekanntgabe Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 14.11.2025</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss den Einbau einer 6 cm starken Asphaltdecke von der Einmündung des Böhnwegs in die St 2311 bis zum Ende der Baustelle der neuen Winkelstützmauer. Auf eine Entwässerung wurde verzichtet. Der Auftrag wurde an die Firma BDL auf Grundlage der angebotenen Einheitspreise vergeben.</p>
<p>Die Energieagentur Unterfranken erhielt den Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für den Markt Kirchzell im Konvoi-Verfahren mit der Stadt Amorbach und dem Markt Schneeberg.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kita-Gebühren</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat zuletzt mit Beschluss vom 13.12.2024 die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte zum 01.09.2025 angepasst. Die Kostensituation ist jährlich vorzulegen, sodass eine erneute Überprüfung der Gebühren möglich ist. Die Deckungslücke konnte zwar geringfügig reduziert werden. Sie beträgt jedoch noch immer 350.000 € (zum Vergleich: 120.000 € im Jahr 2010; 374.000 € im Jahr 2024) vorliegt, was eine große Belastung für den Gesamthaushalt darstellt. Durch allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere im Personalbereich ist mit künftigen Mehrkosten i.H.v. ca. 84.000 € zu rechnen. Um allein diese Erhöhung zu decken, müsste der monatliche Beitrag, bei durchschnittlich 82 Kindern im Kindergarten, um 85 €/Kind steigen. Der Gemeinderat beschloss daher, im Wege einer Änderungssatzung die Benutzungsgebühren anzupassen. Für die Mindestbuchungszeiten gelten ab 01.09.2026 folgende, um jeweils 30 € erhöhte Monatsbeiträge: Kinderkrippe 160 €, Kindergarten 180 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Mit Schreiben vom 17.11.2025 hat die GlasfaserPlus mitgeteilt, dass sie den geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Kirchzell einstellt. Kundinnen und Kunden, die bereits ein Produkt der Deutschen Telekom auf dem Netz der GlasfaserPlus im künftig nicht realisierten Ausbaugebiet bestellt haben, werden laut GlasfaserPlus direkt durch die Telekom informiert. Die Verwaltung hat nochmals Gespräche mit der GlasfaserPlus aufgenommen, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen evtl. doch ein Ausbau in Kirchzell durchgeführt werden würde.</p>
<p>Unabhängig hiervon wurde der Gemeinderat wurde am 14.11.2025 darüber informiert, dass dem Markt Kirchzell bereits mit Bescheid vom 28.11.2023 eine Beratungsförderung i.H.v. 50.000 € für die Umsetzung der Gigabit-Richtlinie gewährt wurde, in deren Rahmen der Glasfaserausbau in den Ortsteilen durchgeführt werden könnte. In Abstimmung mit dem beauftragten Büro IK-T wurde der Verlängerungsantrag gestellt, der mittlerweile bewilligt wurde. Das Büro IK-T hat ein aktualisiertes Angebot für die Unterstützungsleistungen zur Durchführung des Verfahrens vorgelegt. Gemeinderat Patrick Walter fand es wichtig, dass das Förderverfahren angegangen wird. Es gebe vom Bayerischen Breitbandzentrum seines Wissens auch zusätzlich Verwaltungszuschuss i.H.v. 5.000 €. Der Gemeinderat erteilt der IK-T GmbH, Regensburg den Auftrag für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Gigabit-Förderverfahrens des Bundes in der zum Brutto-Angebotspreis von 42.882,84 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Drehleiter</strong></p>
<p>Im Jahr 2016 hatte die Stadt Amorbach eine neue Drehleiter DLK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Amorbach angeschafft. Aufgrund der regionalen Bedeutung dieses Feuerwehrfahrzeuges, welches im Bedarfsfall auch in den umliegenden Kommunen zur Personenrettung und Brandbekämpfung eingesetzt wird, haben sich die Kommunen Kirchzell, Schneeberg und Weilbach damals zu einer finanziellen Investitionsbeteiligung bereiterklärt.</p>
<p>Die Stadt Amorbach teilte nun mit, dass nach den Prüfungsgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr spätestens nach 10 Jahren die Hydraulikschläuche erneuert werden müssen. Empfohlen werde seitens des Herstellers weiterhin, dass Lenkungssysteme, aber vor allem Hydraulikverschlauchungen von Drehmomentwandlern kontrolliert und ggf. erneuert werden, da diese durch Alterung und Hitzeeinwirkung porös werden können. Der Hersteller hat in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Amorbach ein Angebot für die notwendigen bzw. empfohlenen Wartungsarbeiten abgegeben. Dieses schließt mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 87,129,66 € ab. Weiterhin müssten nach 10-jähriger Nutzung auch die Reifen des Fahrzeugs ausgetauscht werden, sodass sich die Gesamtauftragssumme auf 90.608,65 € belaufen werde. Nachdem der Gemeinderat Kirchzell in seiner Sitzung vom 03.07.2016 beschlossen hatte, sich auch an den Unterhaltskosten der Drehleiter zu beteiligen, soweit diese einen Jahresbetrag von 5.000,00 € übersteigen, bat die Stadt Amorbach um eine finanzielle Unterstützung. Der Gemeinderat beschloss, entsprechend eines vorgelegten Kostenverteilungsschlüssels die notwendigen Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an der Drehleiter mit 18.674,44 € zu unterstützen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Registratur- und Archivpflege</strong></p>
<p>Neun Mitgliedskommunen der ILE Odenwald-Allianz haben Bedarf für eine gemeinsame interkommunale Lösung zur Registratur- und Archivpflege angemeldet. Die beteiligten Kommunen planen auf Grundlage des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Registratur- und Archivpflege. Die Kommunalverwaltung Bürgstadt soll die federführende Rolle übernehmen, einen Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken stellen und die Beauftragung eines externen Dienstleisters koordinieren. Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit ist es, den steigenden Anforderungen an eine fachgerechte und wirtschaftliche Archiv- und Registraturpflege zu begegnen. Hintergrund sind unter anderem Rückstände bei der Aktenarchivierung, Platzmangel, fehlende Fachexpertise sowie die Notwendigkeit einheitlicher Standards und der Vorbereitung auf digitale Verwaltungsprozesse. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wasserversorgung</strong></p>
<p>Das Gesundheitsamt hat am 13.11.2025 die zentrale Wasserversorgungsanlage überprüft.  Bezüglich der Grenzwertüberschreitung der Parameter Chlorat und Chlorit ist sicherzustellen, dass die Grenzwerte zukünftig sicher eingehalten werden. Die besagte, sehr geringfügige Überschreitung war bereits im Herbst 2024, wobei es sich um die erstmalige verpflichtende Messung dieser Parameter handelte. Die Chlordioxidanlage wurde anschließend entsprechend angepasst. Sowohl bei der anschließenden Nachbeprobung im Herbst 2024, als auch bei der aktuellen Beprobung vom 28.10.2025 wurden die jeweiligen Grenzwerte eingehalten.</p>
<p>Ausweislich des Prüfberichts kann zudem die allgemeine Zustimmung zum vorgelegten Entwurf eines Maßnahmen- und Handlungsplans gemäß § 50 Abs. 1 TrinkwV nicht erteilt werden, da keine geeignete und taugliche Ersatzwasserversorgung vorliegt, die vollumfänglich den Anforderungen der Trinkwasserversorgung entspricht. Die Gemeinde ist hier dringend aufgefordert, einwandfreie Verhältnisse zu schaffen und eine Ersatzwasserversorgung (z.B. vorzugsweise über eine Verbundleitung zu einem anderen Wasserversorger) herzustellen.</p>
<p>Der Maßnahmeplan wurde durch die Verwaltung als Maßnahme- und Handlungsplan neu erstellt und wird auch weiterhin jährlich aktualisiert. Der Verwaltung ist bekannt, dass der Gesetzgeber eine den aktuellen Regelungen entsprechende Ersatzwasserversorgung fordert. Die bisher als Ersatz- bzw. Notwasserversorgung vorgehaltene Floßwiesenquelle kann aufgrund einer Änderung der Trinkwasserverordnung nicht mehr als Ersatzwasserversorgung genutzt werden. Vielmehr stellt die Trinkwasserverordnung an Ersatzwasserversorgungen die gleichen Anforderungen wie an Regelversorgungen. Dies bedeutet, dass die Ersatzwasserversorgung ständig am Versorgungsnetz angeschlossen sein muss. Dies ist bei der Floßwiesenquelle nicht der Fall. Die Verwaltung hat Gespräche mit der Gemeinde Mudau aufgenommen und deren Planungsbüro beauftragt, eine mögliche Ersatzwasserversorgung zu prüfen – bislang ohne Ergebnis bzw. Rückmeldung. Parallel hierzu läuft ein Verfahren zur Schaffung einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung im Amorbacher Raum. Eine Umsetzung ist jedoch – auch aufgrund der Fläche der Gemeinde und den damit verbundenen Leitungslängen - nicht so einfach und schnell möglich. Die Gemeinderäte der Kommunen Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach wurden in einer gemeinsamen Sitzung im September 2024 über das Ergebnis des Konzepts des Ingenieurbüros Dr. Hanauer informiert. Als nächster Schritt steht aktuell die erforderliche Grundlagenermittlung an, die als Basis für eine Planung erforderlich ist.</p>
<p>Gemeinderat Peter Schwab kritisierte, dass die Kommunen von oben herunter immer mehr tun müssen und immer mehr Aufgaben drauf bekämen. Gemeinderat Frederic Sennert fragte, wie gesetzlich verpflichtend eine Ersatzwasserversorgung wirklich sei. Er fragte sich, ob Kommunen die beispielsweise an die Bodenseewasserversorgung angeschlossen seien, auch eine Ersatzwasserversorgung hätten. Seiner Meinung nach sollte geklärt werden, inwieweit die Schaffung einer Ersatzwasserversorgung vermieden werden kann. Bürgermeister Stefan Schwab bestätigte, dass man hinsichtlich der Verpflichtung bereits nachgefragt habe. Gemeinderat Frederic Sennert schlug vor, den Unmut auch mal weiter oben kundzutun. Bürgermeister Stefan Schwab teilte mit, dass das Gesundheitsamt aufgefordert werden soll, die gesetzliche Grundlage für die Ersatzwasserversorgung zu nennen und ebenfalls mitzuteilen, wie viele Gemeinden eine solche Ersatzwasserversorgung bereits haben. Dies werde man so in den abzugebenden Bericht mit reinschreiben. Gemeinderätin Brigitte Krug regte an, beim Bayerischen Gemeindetag diesbezüglich anzufragen. 2 Bürgermeisterin Susanne Wörner stellte klar, dass man 2008 das Wasserwerk eingewiehen habe. Dies sei gerade mal gute 15 Jahre her. Sie kritisierte, dass man nicht andauernd etwas Neues machen könne und nochmal eine Sicherheitsstufe draufsetzen könne. Bürgermeister Stefan Schwab wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde bezüglich des Trinkwassers ebenfalls immer mehr und neue Grenzwerte bekomme. Dies sei ähnlich wie bei der Kläranlage, wo nunmehr die zusätzliche Reinigungsstufe erforderlich werde. Gemeinderat Peter Schwab plädierte dafür, einfach mal „nein“ zu sagen. Die Gemeinde könne sich die Ersatzwasserversorgung nicht leisten.</p>
<p> </p>
<p><strong>Trinkwasseruntersuchung</strong></p>
<p>Das Institut Dr. Nuss hat am 28.10.2025 Proben des Reinwassers aus der Sammelmessstelle in Kirchzell sowie der Ziegelwiesenquelle in Ottorfszell entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen chemisch untersucht. Nach den Untersuchungsbefunden vom 02.12.2025 entsprechen die untersuchten Proben den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Im Zuge der Trinkwasseruntersuchung wurde auch der Härtegrad ermittelt. Dieser liegt mit 4,9° dH im weichen Bereich. Der Härtegrad wurde im Amtsblatt vom 16.12.2025 gemäß § 9 Abs. 1 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde die jährliche Untersuchung des Wassers aus der Floßwiesenquelle vorgenommen, die jedoch als Rohwasser vor der Aufbereitung nicht nach der Trinkwasserversorgung zu bewerten ist. Außerdem wurde die verpflichtende Untersuchung auf Legionellen in der Kindertagesstätte „Abenteuerland“ durchgeführt, deren Befund ohne Beanstandung ist.</p>
<p> </p>
<p><strong>Zielbeschilderung Wanderwege</strong></p>
<p>Die Odenwald Tourismusgemeinschaft hat in Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen, dem Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald und vor allem dem Odenwaldklub e.V. ein Beschilderungskonzept der Wanderwege aufgelegt. Die Schilder wurden durch den gemeindlichen Bauhof an den 13 dafür vorgesehenen und relevanten Stellen an den Wanderwegen platziert. Auf den Schildern sind Orts- und Kilometerangaben, Hinweise zu Sehenswürdigkeiten, Gastronomie, Beherbergung und ÖPNV-Haltestellen abgebildet. Das Projekt wurde mit 60 % durch die Tourismusgemeinschaft gefördert.</p>
<p>        </p>
<p><strong>Fahrplanwechsel ÖPNV</strong></p>
<p>Ab 14.12.2025 geltend angepasste Fahrpläne für die Linien 95 und 96. Demnach sind künftig auf der Linie 95 die Ortschaften Ottorfszell, Watterbach und Breitenbuch für die Nachmittagsfahrten um 15.45 Uhr und 16.45 Uhr als Rufbusse festgelegt. Diese Busse fahren von Amorbach kommend nur bei Bedarf in die Ortsteile, ansonsten müssen diese Busse telefonisch angefordert werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Digitales Baugenehmigungsverfahren</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg, untere Bauaufsichtsbehörde, hat mitgeteilt, dass ab 1. Januar 2026 die Bauanträge digital eingereicht werden können. In der täglichen Praxis werden ab Januar 2026 die Verfahrensunterlagen über ein Modul zur Verfügung gestellt, das für den Markt Kirchzell als Pilot-Gemeinde bereits eingerichtet ist und getestet wurde. Es handelt sich dabei um eine Webanwendung, mit Hilfe derer die Gemeinde Zugang zu den Antragsunterlagen künftiger Bauanträge direkt in der eAkte des Landratsamtes bekommt und auch die gemeindliche Stellungnahme hochladen kann. Folgende Anträge können künftig online gestellt werden:</p>
<p>- Bauantrag online (dort können auch Freisteller ausgewählt werden)</p>
<p>- Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen</p>
<p>- Baubeginn online anzeigen</p>
<p>- Beseitigung online anzeigen</p>
<p>- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen</p>
<p>- Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen</p>
<p>- Nutzungsaufnahme online anzeigen</p>
<p>- Teilbaugenehmigung online beantragen</p>
<p>- Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen</p>
<p>- Vorbescheid online beantragen</p>
<p>Bei digital eingereichten Freistellern und isolierten Befreiungen gibt das Landratsamt die Unterlagen digital an die Gemeinde weiter. Die Einreichung in Papier unmittelbar bei der Gemeinde bleibe aber laut Landratsamt weiter möglich.</p>
<p> </p>
<p><strong>Birken am Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.11.2025 den Beschluss vom 19.09.2025 hinsichtlich der Fällung der Birken am Parkplatz des Friedhofs Kirchzell bestätigt.</p>
<p>Im Nachgang zur Sitzung hat sich Frank Schäfer, der gelernter Landschaftsgärtner ist, gemeldet und um einen Ortstermin gebeten. Bei diesem Ortstermin hat Frank Schäfer erläutert, dass die Löcher in den Birkenstämmen nicht als Zeichen dafür anzusehen sind, dass die Bäume krank sind und somit entfernt werden müssen. Vielmehr bilden diese Birken Kambium, also eine dünne Schicht aus teilungsfähigen Zellen, die sich zwischen der Rinde und dem Holz eines Baumes befindet. Diese Schicht ermöglicht das sogenannte sekundäre Dickenwachstum, das sowohl Holzzellen nach innen als auch Rindenzellen nach außen produziert. Das Kambium spielt eine bedeutende Rolle bei der Wundheilung. Bei einer Verletzung dichten die Kambiumzellen also den Bereich ab und beginnen sich zu teilen und neues Wundholz zu bilden. Dieser Prozess ist bekannt als Überwallung.</p>
<p>Aufgrund der Erklärungen von Frank Schäfer ist festzuhalten, dass die festgestellten Löcher in den Baumstämmen nicht bedeuten müssen, dass die Bäume krank sind. Es kann jedoch keine definitive Aussage über den Zustand der Bäume gemacht werden.</p>
<p>Mit Frank Schäfer wurde vor Ort besprochen, dass der Beschluss zur Fällung der Birken aufrechterhalten bleibt. Es wird dem Gemeinderat ein Konzept zur Neubepflanzung dieses Grünstreifens vorgelegt werden.</p>
<p>Vom ehemaligen Vorsitzenden des OGV wurde online ein Statement veröffentlicht, hieraus folgendes Zitat: „Ebenso machte Bürgermeister St. Schwab das kostenlose Pflegeangebot von Frank Schäfer nie öffentlich, auch wird das in keiner Kalkulation taktisch genannt.“</p>
<p>Hierzu ist seitens des Bürgermeisters festzustellen, dass dieses Angebot vor der Gemeinderatssitzung am 14.11.2025 weder der Gemeinde, noch dem Bürgermeister persönlich bekannt gewesen war. Bürgermeister Stefan Schwab hat von dem Angebot erstmals bei dem Ortstermin mit Frank Schäfer einige Tage nach der Gemeinderatssitzung erfahren. Das o.g. Zitat wurde am 29.11.2025 gemeinsam mit weiteren Textpassagen aus dem Statement entfernt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Umfang des Amtsblatts</strong></p>
<p>Das Amtsblatt, das in der KW 51 am 16.12.2025 erschien, hatte nach Redaktionsschluss einen Umfang erreicht, sodass aus drucktechnischen Gründen zwei Hefte notwendig geworden wären. Die Problematik bestand bereits im letzten Jahr. Die vier Kommunen haben sich daraufhin vor dem Ziel, dass es nur ein Heft geben soll, verständigt, dass Berichte, die zeitlich ungebunden sind in die nächste Amtsblattausgabe im Januar 2026 verschoben werden. Die örtlichen Vereine wurden entsprechend informiert.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kommunalwahl 2026</strong></p>
<p>Nachdem die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen inzwischen jeweils ein Mitglied und einen Vertreter für den Wahlausschuss vorgeschlagen haben, wurden in den Wahlausschuss bestellt:</p>
<p>CSU: Monika Heß-Schober (Vertretung: Ingeborg Streun)</p>
<p>FWG: Wilfried Herkert (Vertretung: Fridolin Sennert)</p>
<p>SPD: Kasimir Schmitt (Vertretung: Manfred Zang)</p>
<p>Daneben wurden vom Gemeindewahlleiter Mario Schneider Alois Klemm als weiteres Mitglied und Sebastian Menger als Vertreter berufen. Weiteres stimmberechtigtes Mitglied ist der Gemeindewahlleiter oder sein Stellvertreter. Zur Schriftführerin wurde Carolin Czerny und zu ihrer Vertreterin Christiane Keller bestellt. Die erste Wahlausschusssitzung zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge findet am Dienstag, 20.01.2026 um 13.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Parken</strong></p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann wies darauf hin, dass am unteren Parkplatz von Schule bzw. Kindertagesstätte die Beschilderung geändert worden sei. Hier gelte eigentlich ein absolutes Halteverbot, der Parkplatz werde aber dauerhaft vollgeparkt. Das Parkverbot sei damals unter Anderem gemacht worden, damit der Bus hier rückwärtsfahren dürfe. Sie kritisierte, dass jeder dort unten parke. Die Verwaltung stellte klar, dass in diesem absoluten Halteverbot lediglich das Kita- bzw. Schulpersonal mit den entsprechenden Ausnahmegenehmigungen parken dürfe. Die Beschilderung sei insoweit auf den ersten Blick ggfs. etwas irreführend, sei aber damals so in rechtlicher Hinsicht mit dem Landratsamt bzw. der KVÜ abgeklärt worden. Angedacht sei nun, ein Zusatzschild anzubringen, dass hier nur mit den entsprechenden Ausnahmegenehmigungen geparkt werden darf. Bürgermeister Stefan Schwab schlug vor, im Rahmen eines Elternbriefs auf das bestehende absolute Halteverbot für Eltern hinzuweisen. Außerdem werde er die KVÜ anweisen, dort öfters zu kontrollieren. Gemeinderätin Anita Hofmann begrüßte den Vorschlag mit dem Elternbrief. Weiterhin regte sie an, darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Sperrung der Sandsteintreppe zum Schul- bzw. Kindergartengelände, diese auch nicht genutzt werden darf. Gemeinderat Stefan Schmitt kritisierte in diesem Zusammenhang, dass in Kirchzell einige Zickzack-Linien angebracht wurden, diese jedoch nicht beachtet werden. 2. Bürgermeister Susanne Wörner verwies auf die Parkmöglichkeiten in der Marktplatzhalle.</p>
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                <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 09:15:16 GMT</pubDate>
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                <title>Sperrung Fahrradweg Richtung Amorbach</title>
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                <pubDate>Mon, 15 Dec 2025 09:05:07 GMT</pubDate>
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                <title>Kurzfristige Abstellung Wasser in den Brunnen&#228;ckern</title>
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                <pubDate>Fri, 12 Dec 2025 08:20:34 GMT</pubDate>
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                <title>&#214;PNV- Fahrplanwechsel auf den Linien 95 und 96</title>
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                    <p>Die Fahrdienstleitung der Firma Ehrlich Touristik hat die neuen, ab 14.12.2025 geltenden Fahrpläne für die Linien 95 und 96 mitgeteilt. Demnach seien auf der Linie 95 die Ortschaften Ottorfszell, Watterbach und Breitenbuch für die Nachmittagsfahrten um 15.45 Uhr und 16.45 Uhr als Rufbusse ausgeschrieben worden. Diese Busse fahren von Amorbach kommend nur bei Bedarf in die Ortsteile, ansonsten müssen diese Busse telefonisch angefordert werden.</p>
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                <pubDate>Thu, 11 Dec 2025 09:18:58 GMT</pubDate>
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                <title>Sperrung Waldweg zur Wildeburg</title>
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                    <p>Aufgrund von Waldarbeiten ist die Zufahrt zur Wildenburg (ab Höhe des Wanderparkplatzes) voraussichtlich für 14 Tage gesperrt.</p>
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                </description>
                <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 08:11:18 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2025</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am 17.10.2025</strong></p>
<p>Die Firma ZuB mbH, Eppertshausen erhielt im Rahmen der Planung des Brückenneubaus an den Bucher Weg den Auftrag zur Durchführung einer ergänzenden Baugrunduntersuchung auf der St 2311 zum Brutto-Angebotspreis von 12.520,59 €.</p>
<p>Die Holderbach Bau GmbH, Buchen erhielt den Auftrag zur Durchführung der Erd-, Beton- und Maurerarbeiten im Rahmen des Neubaus einer Fahrzeughalle für die Feuerwehr Watterbach zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 94.578,86 €.</p>
<p>Die RH Metallbau GmbH, Kleinwallstadt erhielt den Auftrag zur Durchführung der Metallbau-/Schlosserarbeiten im Rahmen des Neubaus einer Fahrzeughalle für die Feuerwehr Watterbach zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 104.249,95 €.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Auftrags für den Einbau einer neuen Heizung in die Alte Schule Ottorfszell, Ernsttaler Straße 5 an die Firma Hackl, Amorbach zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 16.751,21 € nachträglich zu.</p>
<p> </p>
<p><strong>Forsteinrichtung</strong></p>
<p>Die neue Forsteinrichtung ist nun fertiggestellt. Im Rahmen eines Waldbegangs mit dem Forstamt und dem Forsteinrichter am 18.10.2025 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse präsentiert. Sie sind in einem Abnahmeprotokoll sowie der Forstkarte zusammengefasst. Die Forsteinrichtung ist noch formell durch Gemeinderatsbeschluss abzunehmen.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank fand die Forsteinrichtung in Ordnung und begrüßte sehr, dass diese vor Ort im Wald erläutert wurde. Gemeinderätin Brigitte Krug fand, dass die Forsteinrichtung super erklärt wurde. Die Ergebnisse sollten fürs Amtsblatt kurz zusammengefasst werden. Gemeinderat Joachim Kunz attestierte einen sehr gelungenen Waldbegang.</p>
<p>Der Gemeinderat nahm die vom Forsteinrichter Paul Gerlach erstellte neue Frosteinrichtung für den Gemeindewald ab.</p>
<p> </p>
<p><strong>Birken am Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Am 28.08.2025 hatte der Gemeinderat im Vorfeld der Sitzung einen Ortstermin durchgeführt. Im Rahmen der Sitzung wurde dann festgestellt, dass die Bäume immer mehr Totholz aufweisen, ein Ausschneiden der Bäume sich jedoch als schwierig und sehr teuer erwiesen dürfte. Es stand daher im Raum, z.B. jeden zweiten Baum zu entnehmen und durch eine Neupflanzung zu ersetzen. Das weitere Vorgehen sollte vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten und festgelegt werden, um im Rahmen des Amtsblattes auch vorab die Öffentlichkeit über die geplante Maßnahme zu informieren und etwaige Rückmeldungen zu erhalten. Rückmeldungen seitens der Bevölkerung gingen jedoch keine ein. Der Gemeinderat hatte daraufhin am 19.09.2025 beschlossen, alle Birken am Friedhof Kirchzell im besagten Bereich zu fällen und durch Neupflanzungen zu ersetzen.</p>
<p>Am 17.10.2025 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass sich der Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins kurz vor der Sitzung bei der Verwaltung gemeldet hatte. Im Rahmen eines weiteren Gesprächs hat der OGV mitgeteilt, dass die 12 Birken im Rahmen der 1.200-Jahr-Feier im Jahr 1971 gepflanzt worden seien und dass ein Entfernen nicht gewünscht werde. Vielmehr sollten die Birken gepflegt werden, was wirtschaftlicher sei. Zum Erhalt der Birken hatte der OGV eine Unterschriftenaktion gestartet. Die Durchführung der Pflegemaßnahmen durch den OGV sei auf Nachfrage nicht möglich. Die Unterschriftenlisten wurden am 06.11.2025 mit folgendem Begleitschreiben vorgelegt:</p>
<p>„243 Unterschriften für den Erhalt der gesunden Birken am Friedhof. Aufgrund der Veröffentlichung im Amtsblatt wurde die Aktion abgebrochen. Alle angesprochenen Personen dachten die Birken wären krank und müssen deshalb gefällt werden. Was ja nicht stimmt. Alle Birken sind gesund! Niemand kann verstehen warum gesunde Bäume gefällt werden sollen. Auch ein bestehender Beschluß kann noch einmal überdacht werden und man zeigt auch Größe anders zu entscheiden.“</p>
<p>Insoweit liegt nun die von Anfang an gewünschte Rückmeldung aus der Bevölkerung vor.</p>
<p>Entsprechend der vorliegenden Angebote würde ein Entfernen der Birken 4.444,65 € brutto kosten. Eine Neupflanzung von 12 Bäumen mit einer Höhe von 3 bis 3,5 m würde abhängig von der Baumart ca. 3.800 € kosten. Definitiv entfernt werden muss die erste Birke, da sie bereits Fäulnis aufweist.</p>
<p>Das Angebot zur Kronenpflege bei den 12 Bäumen schließt bei 3.570 €. Die Pflegemaßnahme wäre im Turnus von ein paar Jahren zu wiederholen, was bei einer Neupflanzung zunächst nicht der Fall wäre. Am Nachmittag des 14.11.2025 hat sich Gemeinderat Rudi Frank die Birken nochmals genauer angeschaut und hierbei bei 7 Bäumen teilweise sehr tiefe Löcher gefunden.</p>
<p>Hinsichtlich des Begleitschreibens des OGV ist zunächst festzustellen, dass zu keiner Zeit von kranken Bäumen ausgegangen wurde. Es ging stets um das notwendige Ausschneiden von (gesunden) Bäumen und den damit verbunden Aufwand. Festzustellen ist auch, dass nicht alle Bäume gesund sind, sondern ein Baum Fäulnis aufweist und entfernt werden muss. Mit der angesprochenen „Veröffentlichung im Amtsblatt“ ist der Bericht „Aus der Sitzung vom 17.10.2025“ im Amtsblatt vom 04.11.2025 gemeint. Hierzu ist klarzustellen, dass dieser Bericht ausweislich seitens Titels „Aus der Sitzung vom 17.10.2025“ den Sachstand zum Sitzungstag wiedergibt. Aus redaktionellen Gründen kann ein Sitzungsbericht oft erst zwei, drei Wochen später im nächstmöglichen Amtsblatt erscheinen, da dieser im Nachgang zur Sitzung erst verfasst und unter Beachtung des Redaktionsschlusses (1 Woche vor Erscheinungstermin des Amtsblatts) für das nächstmögliche Amtsblatt eingeplant werden muss. Unabhängig hiervon steht der Sitzungsbericht im Regelfall innerhalb weniger Tage bereits auf der gemeindlichen Homepage. Der besagte Bericht über die Sitzung vom 17.10.2025 wurde am 21.10.2025 auf der Homepage veröffentlicht.</p>
<p>Aus Sicht der Verwaltung ist durchaus die Möglichkeit gegeben, die Birken nochmals auszuschneiden. Im mittelfristigen Vergleich besteht jedoch voraussichtlich kein signifikanter Kostenunterschied zwischen Fällung der Birken und einer Kronenpflege. Berücksichtigen muss man jedoch auch, dass sich die Birken nach Aussage eines Forstsachverständigen bereits gegen Ende ihres Lebenszyklus (60-70 Jahre) befinden. Selbst wenn die Birken jetzt nochmal ausgeschnitten werden, kann es passieren, dass sie in absehbarer Zeit nach und nach Schäden aufweisen und dann trotzdem gefällt werden müssen. Ein gleichzeitiges Fällen aller Bäume hätte zudem den Vorteil, dass eine Neustrukturierung, z.B. auch mit etwas größeren Pflanzabständen, möglich wäre. Dies wäre wiederum nicht möglich, wenn die Bäume nunmehr nochmal ausgeschnitten werden und diese dann aufgrund von innerhalb der nächsten Jahre möglicherweise auftretenden Schäden nach und nach entfernt und jeweils durch eine Ersatzpflanzung ersetzt werden würden.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank erläuterte die von ihm im Vorfeld der Sitzung gefertigten Fotos. Die Bäume seien angeschlagen. Angenommen man würde nur die erste Birke entfernen, müsste man in ein bis zwei Jahren damit rechnen, wieder tätig werden zu müssen. Besser sei es aus seiner Sicht, alle Bäume zu entfernen und einmal neu zu pflanzen. Damit sei die Sache erledigt. Die ersten 15 bis 20 Jahre habe man bezüglich Ausschneiden der Bäume Ruhe. Er fasste zusammen, dass die Bäume kaputt seien und entfernt werden müssten. Bürgermeister Stefan Schwab verwies in diesem Zusammenhang auf die Hainbuche in Breitenbuch, die auch zunächst ausgeschnitten wurde und 2 bis 3 Jahre später entfernt werden musste. Gemeinderat Josef Schäfer fand es unglücklich, dass kurz vor der Sitzung nochmal Fotos gemacht und herumgeschickt wurden. Er äußerte für beide Seiten Verständnis. Er fasste die bestehende Problematik insoweit zusammen, dass Totholz vorhanden sei, welches eine Gefahr darstelle. Als Lösung könne dieses Totholz entfernt werden. Die erste Birke müsse definitiv entfernt werden. Ob die gesamte Allee entfernt werden müsse, sei aus seiner Sicht fraglich. Er sprach sich dafür aus, die übrigen Birken zu erhalten. Die Gemeinde habe noch andere Bäume wie z.B. die Linden in der Schulstraße, bei denen er ebenfalls Handlungsbedarf sehe. Bürgermeister Stefan Schwab entgegnete, dass es sich bei der besagten Lindenallee um Hartholz und nicht wie bei den Birken um Weichholz handele. Die Linden stünden zudem erst 25 bis 30 Jahre und befänden sich insoweit noch nicht am Ende ihrer Lebenszeit. Bis vor Kurzem hätte er Gemeinderat Josef Schäfer noch Recht gegeben. Wenn man sich nun aber die aktuellen Fotos betrachte, wonach die Löcher ca. 20 cm in die Bäume hinein gehen, müssten die Bäume aus seiner Sicht entfernt werden. Gemeinderat Peter Schwab nahm Bezug auf die Lebensdauer der Birken und die Tatsache, dass bereits ein Baum kaputt sei. Er war der Meinung, dass weitere Bäume folgen werden. Der Beschluss des Gemeinderats, die Birken vollständig zu entfernen sollte daher aufrechterhalten bleiben. Die Fotos von Gemeinderat Rudi Frank bestätigten seiner Meinung nach nur seine Vermutung. Es gebe aus seiner Sicht nur eine Lösung: Alle Birken entfernen, ein sauberes Konzept entwickeln und eine neue Allee mit bereits größeren Bäumen pflanzen. Gemeinderat Joachim Kunz teilte mit, dass er vor Ort gewesen sei. Ein Teil der nunmehr dokumentierten Löcher habe er auch gesehen. Die Bäume müssten aufgrund der Löcher nicht direkt schlecht sein. Die Löcher ließen aber eine entsprechende Vermutung zu. Weiterhin würden die Bäume mit fortschreitendem Alter nicht besser werden. Zudem biete ein Rückschnitt zusätzliche Angriffsfläche. Die Gemeinde sollte nun eine gerade Linie ziehen. Er sprach sich dafür aus, alle Birken zu entfernen. Ortssprecher Sebastian Menger erklärte, dass er grundsätzlich für den Erhalt von Bäumen sei. Im eigenen Wald sei ihm jedoch kürzlich Totholz aufs Auto gefallen. Die Birken an diesem öffentlich zugänglichen Platz stehen zu lassen sei nicht verantwortlich. Gemeinderat Patrick Walter bemängelte ebenfalls die neuen Erkenntnisse direkt vor der Sitzung. Er sei hin- und hergerissen und fühle sich noch nicht entscheidungsreif. Aufgrund der Löcher tendiere er jedoch auch dazu, die Birken zu entfernen. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter erklärte, dass sie die Angelegenheit ursprünglich angestoßen habe. Nach starkem Wind seien kürzlich erst wieder Äste auf dem Boden gelegen. Aus ihrer Sicht mache man Bäume nicht gerne weg, in diesem Fall sei es aber notwendig.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme, den Beschluss vom 19.09.2025 aufrechtzuerhalten und beauftragte die Verwaltung, die Fällung der 12 Birken zu beauftragen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Vereinsförderung</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, auch im Jahr 2025 die Vereinsförderung beizubehalten und gewährte den Ortsvereinen eine Förderung in Höhe von insgesamt 10.080,00 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Am 29.10.2025 fand eine Videokonferenz mit den neuen Ansprechpartnern der GlasfaserPlus sowie der Firma Euronet statt. Laut GlasfaserPlus sei der Ausbaubeginn in Kirchzell nach der Winterpause und somit im Frühjahr 2026 geplant. Ein Bauzeitenplan werde vorgelegt. Hinsichtlich des seit Monaten noch offenen Vertrages bzgl. der gemeindlichen Speedpipes in der Ortsdurchfahrt hat die GlasfaserPlus zugesagt, die ausstehende Rückmeldung bzgl. der Änderungswünsche rechtzeitig vorzulegen, damit der Vertrag in der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.11.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Bis zum Fristende für die Sitzungseinladung ging jedoch trotz nochmaliger Nachfrage nichts ein. Mit E-Mail vom 11.11.2025 hat der Markt Kirchzell gegenüber der GlasfaserPlus sein Bedauern über die nicht fristgerechte Vorlage ausgedrückt und mitgeteilt, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 12.12.2025 stattfindet und dass die GlasfaserPlus bitte sicherstellen soll, dass die Unterlagen bis spätestens 05.12.2025 übersendet wurden.</p>
<p>Unabhängig hiervon wurde dem Markt Kirchzell mit Bescheid vom 28.11.2023 eine Beratungsförderung i.H.v. 50.000 € für die Umsetzung der Gigabit-Richtlinie gewährt. Die Gigabit-Richtlinie des Bundes regelt, wie Kommunen in unterversorgten Gebieten förderfähige Glasfasernetze aufbauen können. In Bayern wird diese Förderung durch die bayerische Gigabitförderung (BayGibitR) kofinanziert, sodass Bund und Land sich die Kosten teilen. Konkret wäre hiermit ein gemeinwirtschaftlicher Glasfaserausbau in den Ortsteilen möglich.</p>
<p>In Abstimmung mit dem beauftragten Büro IK-T wurde am 28.10.2025 der Verlängerungsantrag gestellt. Nach einer Markterkundung Anfang 2026 soll auf deren Grundlage bis zum 15.09.2026 der Förderantrag für einen gemeinwirtschaftlichen Glasfaserausbau der Ortsteile gestellt werden. Nach entsprechender Bewilligung erfolgt eine Ausschreibung und Vergabe an einen Netzbetreiber. Dieser hat dann nach Abschluss des Kooperationsvertrages voraussichtlich 48 Monate Zeit, das Projekt umzusetzen. Die aktuellen Förderquoten lauten wie folgt:</p>
<p>Bund: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten</p>
<p>Land Bayern: bis zu 40 % (Kofinanzierung)</p>
<p>Gemeinde: mindestens 10 % Eigenanteil</p>
<p>Gemeinderat Peter Schwab bat die Verwaltung, alles Mögliche zu tun, um eine Glasfaserversorgung der Ortsteile herzustellen. Der ländliche Bereich werde immer mehr abgehängt. Ein Glasfaseranschluss sei z.B. auch eine Chance für Homeoffice. Ohne Glasfasernetz würden die Ortsteile ansonsten aussterben. Gemeinderat Patrick Walter schloss sich den Ausführungen von Gemeinderat Peter Schwab an. Er plädierte dafür, sich nicht nur auf die Gigabit-Richtlinie zu berufen. Es gebe auch andere Förderverfahren wie das Lückenschlussverfahren. Auch dieses sollte man im Auge behalten und entsprechend Gas geben.</p>
<p></p>
<p><strong>Feuerwehrhaus Watterbach</strong></p>
<p>Die mit der Erd-/Beton-/Maurerarbeiten beauftragte Firma Holderbach hat mitgeteilt, dass sie im Februar 2026 mit den Arbeiten beginnen und diese plangemäß bis Ende März 2026 beenden möchte.</p>
<p> </p>
<p><strong>Hundetoilette Ottorfszell</strong></p>
<p>Die Hundetoilette am Hochbehälter Ottorfszell wird mangels Nutzung in den Talweg versetzt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Windkraft</strong></p>
<p>Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes hat in der Sitzung vom 06.10.2025 die Änderung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain betreffend die Ausweisung von Windvorranggebieten beschlossen. Die „Bürgerinitiative Breitenbuch/Dörnbach“ hat mit angeführt, dass es Abweichungen bei den Angaben zur Windhöffigkeit gäbe. In der Sitzung vom 25.07.2025 hat der Markt Kirchzell das REW Untermain mit der fachlichen Vorplanung des besagten Vorranggebietes für Windkraft und der Erstellung einer ersten Grobplanung beauftragt. Im Rahmen dieses Planungsprojektes wird auch die Windhöffigkeit überprüft werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Geschwindigkeitsmessung Schulstraße</strong></p>
<p>Bei der Sitzung des Elternbeirats des Kindergartens Anfang Oktober war die Verkehrssituation im Bereich der Schule/Kindergarten eines der Themen. So wurden Wünsche hinsichtlich der Neumarkierung von Fußgängerüberwegen sowie des Zurückschneidens von Hecken, die in die Fahrbahn ragen angesprochen. Des Weiteren wurde der Wunsch vorgetragen, im Bereich der Schule/Kindergarten Tempo 30 auszuweisen. Die Verwaltung wird zunächst das Geschwindigkeitsmessgerät aufstellen lassen, um das tatsächliche Fahrverhalten zu ermitteln.</p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert stellte fest, dass an der besagten Stelle selbst 30 km/h zu schnell seien. Falls man trotzdem ein Tempolimit ausweisen sollte, sollte dieses auf die Schul-/Kindergartenzeit von 7.00 bis 16.00 Uhr begrenzt werden. Erst mal eine Geschwindigkeitsmessung zu machen fand er gut.</p>
<p> </p>
<p><strong>Biotopkartierung</strong></p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert nahm Bezug auf die Biotopkartierung und teilte mit, dass die Besitzer angeschrieben worden seien. Er sei angesprochen worden, was die Biotopkartierung genau bedeute. Die notwendigen Infos an die Besitzer seien nicht ausreichend rübergebracht worden. Er regte an, hierzu etwas zu veröffentlichen. Gemeinderat Peter Schwab kritisierte die Biotopkartierung als eine Form von Enteignung. Gemeinderat Rudi Frank stellte fest, dass die ganze Biotopkartierung nicht gut gelaufen sei. Die Kartierer seien ohne die Eigentümer zu fragen, einfach auf Grundstücke gegangen und hätten kartiert. Er selbst dürfe baulich nichts mehr erweitern. Es handele sich seiner Meinung nach um eine stille Enteignung. Gemeinderat Josef Schäfer stellte fest, dass es sich bei der Biotopkartierung um ein typisches Beispiel handele, wie Verwaltung nicht sein sollte. Es sei über die Köpfe der Leute hinweg entschieden worden. Bürgermeister Stefan Schwab fasste zusammen, dass auch die Gemeinde den Leuten keine weiteren Informationen geben könne. Er verwies auf das Schreiben und die darin enthaltenen Kontaktdaten. Etwaige inhaltliche Auskünfte seien individuell von Grundstück zu Grundstück verschieden zu sehen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter informierte darüber, dass auf dem Friedhof Kirchzell wohl Tiere herumlaufen würden. Gemeinderat Josef Schäfer stellte fest, dass man diesbezüglich kaum Möglichkeiten habe etwas zu machen, da es sich um befriedeten Bezirk handele.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wasserrinne Alte Hauptstraße</strong></p>
<p>3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter bat darum, den Bewuchs in der Wasserrinne der alten Hauptstraße zu entfernen.</p>
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                <pubDate>Thu, 20 Nov 2025 16:47:50 GMT</pubDate>
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                <title>R&#252;ckzug GlasfaserPlus!</title>
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                    <p>Die GlasfaserPlus hat mitgeteilt, dass sie den geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Kirchzell einstellt. Kundinnen und Kunden, die bereits ein Produkt der Deutschen Telekom auf dem Netz der GlasfaserPlus im künftig nicht realisierten Ausbaugebiet bestellt haben, werden laut GlasfaserPlus direkt durch die Telekom informiert.</p>
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                <pubDate>Wed, 19 Nov 2025 10:10:29 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Festgefrorene Abf&#228;lle in M&#252;lltonnen vermeiden</title>
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                    <p>Zur Erklärung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Müllabfuhr können bei festgefrorenen Abfällen kaum etwas unternehmen, da die Leerungsvorgänge am Fahrzeug weitestgehend automatisch ablaufen. Bei Frost werden die Fahrzeuge so eingestellt, dass die Mülltonnen bei der Leerung automatisch bereits zwei Mal kräftig „nachgeklopft“ werden und oft auch ein drittes Mal, wenn festgestellt wird, dass sich immer noch Abfälle in der Mülltonne befinden. Sind die Abfälle jedoch eingefroren und zusätzlich vielleicht noch verpresst, hat die Müllabfuhr in solchen Fällen keine Chance, die Tonne zu leeren.<br />Hier einige Tipps zum Vorbeugen:<br />• Wenn möglich, sollte die Mülltonne witterungsgeschützt aufgestellt werden – etwa in der Garage, im Keller oder an einer Hauswand unter dem Dach.<br />• Beim Restmüll schaffen Plastiktüten Abhilfe, in die man feuchte Restabfälle einfüllt.<br />• Bioabfälle sind aufgrund ihrer Feuchtigkeit besonders anfällig dafür, in Tonnen festzufrieren. Die Bioabfälle sollte man daher auch im Winter in saugfähiges Papier, wie beispielsweise Zeitungen, Bioabfallpapiertüten oder Küchenkrepp, einpacken. Hilfreich ist es auch, vor dem Einfüllen der Abfälle den Boden der Mülltonne mit zusammengeknülltem Papier oder einer Eierschachtel auszulegen. Für die Biotonne dürfen aber keine Plastiktüten – insbesondere auch keine kompostierbaren Plastikbeutel – verwendet werden.<br />• Die Mülltonnen sollten nach Möglichkeit erst am Morgen des Abfuhrtages, aber rechtzeitig zur Abfuhr ab 7 Uhr bereitgestellt werden.<br />• Die Abfälle sollten locker in der Tonne liegen und auf keinen Fall in die Tonne gepresst werden. Das Einpressen kann – auch ohne Frost – dazu führen, dass die Tonne nicht oder nicht vollständig g geleert werden kann.<br />• Im Fall von angefrorenem Inhalt in der Mülltonne sollte dieser kurz vor der Abfuhr vorsichtig mit einem Spaten oder einem ähnlichen geeigneten Werkzeug von den Wänden des Gefäßes gelöst werden, damit die Abfälle bei der Leerung aus der Tonne rutschen können.<br />Wichtig: Die kommunale Abfallwirtschaft weist in diesem Fall darauf hin, dass das Lösen von festgefrorenen Abfällen in Mülltonnen nicht Aufgabe der Müllabfuhr ist und die Mülltonne in einem solchen Fall auch nicht nachgeleert werden kann.<br />Weitere Fragen beantwortet die Abfallberatung der Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg unter den Rufnummern 09371/501-380 oder -384.</p>
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                <pubDate>Thu, 06 Nov 2025 10:10:58 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2025</title>
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                    <p><strong>Radweg Kirchzell - Amorbach</strong></p>
<p>Der Landkreis Miltenberg hat den Radweg zwischen Kirchzell/Buch und Amorbach auf eigene Kosten auf eine Breite von bis zu 2,50 m ausgebaut. Der Bereich zwischen der Einmündung in die MIL 42 und der Abzweigung Radweg – Dickweg wird sowohl als Radweg, als auch als Feld- und Waldweg genutzt und wurde daher breiter als 2,50 m ausgeführt. Die Schlussrechnung für den besagten Bereich über den Anteil an der Mehrbreite über 2,50 m liegt nun vor. Sie schließt bei 24.386,69 €. Die Schlussrechnung wurde auf Grundlage der dem Landkreis Miltenberg gewährten Einheitspreise erstellt. Der Gemeinderat genehmigte diese.</p>
<p> </p>
<p><strong>Regionalplanung</strong></p>
<p>Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 25.07.2025 beschlossen, die Kapitel 3.1 „Siedlungsstruktur“ und 5.1 „Mobilität“ des Regionalplans fortzuschreiben und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Vorgesehen ist u.a. festzulegen, dass für den gewerblichen Siedlungsbereich die organische Entwicklung den Flächenbedarf für ansässige Betriebe und deren Erweiterungsansprüche umfasst. Zudem fallen darunter zusätzliche Bauflächen für die Neuansiedelung geeigneter Betriebe, wenn diese zur örtlichen Grundversorgung erforderlich sind oder an besondere Standortbedingungen wie z.B. Rohstoffvorkommen gebunden sind.</p>
<p>Entsprechend der Formulierung wäre es in Kirchzell somit nicht möglich, eine gewerbliche Fläche für einen Gewerbebetrieb, der die o.g. Voraussetzung (Grundversorgung oder besondere Standortbedingungen) nicht erfüllt, neu auszuweisen. Der Gemeinderat beschloss, folgende Stellungnahme abzugeben: „Der Markt Kirchzell sieht bzgl. der o.g. Festlegung eine Einschränkung seiner Entwicklungsmöglichkeiten und ist mit dieser nicht einverstanden. Auch kleinere Gemeinden sollten die Möglichkeit haben, in vertretbarem Umfang neues Gewerbe jeglicher Art ansiedeln zu können.“ </p>
<p>Weiterhin ist im Regionalplan vorgesehen, zur Verbesserung der Mobilität in kleineren Ortschaften abseits der Hauptverkehrsachsen das bestehende Regionalbusangebot künftig durch flexible On-Demand-Verkehre zu ergänzen. Der Gemeinderat beschloss, hierzu folgende Stellungnahme abzugeben: „Der Markt Kirchzell weist klarstellend darauf hin, dass der Linienverkehr von Kirchzell nach Amorbach in jedem Fall beibehalten bleiben sollte. Ein etwaiger On-Demand-Verkehr von/in die Ortsteile wird begrüßt, sofern dieser sich wirtschaftlicher als der klassische Linienverkehr erweist.“</p>
<p> </p>
<p><strong>Jahresabschluss Wasserversorgung</strong></p>
<p>Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2024 für die gemeindliche Wasserversorgung mit folgenden Summen fest:</p>
<p>Bilanz in Aktiva und Passiva: 1.936.796,57 €</p>
<p>Jahresgewinn 2024 lt. Bilanz: 3.306,50 €</p>
<p>Jahresgewinn 2024 lt. GuV: 3.306,50 €</p>
<p>Der Jahresgewinn 2024 in Höhe von 3.306,50 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind ab 2024 entsprechend dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Über- und außerplanmäßige Ausgaben</strong></p>
<p>Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2c der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Kirchzell entscheidet der 1. Bürgermeister über überplanmäßige Ausgaben bis 5.000 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 2.500 €. Der Gemeinderat nahm die Abrechnung der Maßnahmen zur Kenntnis, stimmte den vom Bürgermeister im Rahmen seiner Ermächtigung angeordneten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu und beschloss die überplanmäßigen Ausgaben in einer Höhe von insgesamt 27.482,90 € und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 30.262,47 €. Gemeinderat Rudi Frank stellte fest, dass die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben dem Gemeinderat bereits aufgrund entsprechender Beschlüsse bzw. Informationen in der Sitzung bekannt seien.</p>
<p> </p>
<p><strong>Örtliche Rechnungsprüfung</strong></p>
<p>Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.09.2025 die Jahresrechnung 2024 örtlich geprüft. Gemeinderätin Brigitte Krug als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug die Prüfungserinnerungen, die sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben haben, vor und Kämmerin Christiane Bauer beantwortete die einzelnen Erinnerungen. Der Gemeinderat stellte schließlich das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben von 9.447.522,27 € fest. In diesen Sollausgaben sind enthalten:</p>
<p>Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 2023: 1.622.766,54 €</p>
<p>Zuführung zum Vermögenshaushalt: 684.861,11 €</p>
<p>Zuführung zur allgemeinen Rücklage in 2024: 1.911.418,21 €</p>
<p>Ein Sollfehlbetrag entstand für das Jahr 2024 nicht.</p>
<p>Der Gemeinderat stellte nach Aufklärung der Prüfungserinnerungen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2024 in der vorgetragenen Form fest und erteilte dem Bürgermeister auf Vorschlag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Veranstaltungen 2026</strong></p>
<p>Bisher wurde mit der Verteilung der letzten Amtsblattausgabe eines Jahres zusätzlich auch immer der Veranstaltungskalender für das kommende Jahr ausgegeben. Da nun die Druckerei, die mit dem Druck des Kalenders beauftragt war, nicht mehr tätig ist, soll auf die bisherige Version des Kalenders verzichtet werden. Es ist beabsichtigt, alle dem Markt Kirchzell bekannten Termine bis zum Redaktionsschluss für das letzte Amtsblatt eines Jahres auf zwei Doppelseiten im Amtsblatt zu veröffentlichen. Für Bürgerinnen und Bürger, die eine Druckversion benötigen, werden im Rathaus Exemplare – ähnlich dem Müllabfuhrkalender – vorgehalten. Alle Vereinsvertreter wurden in der E-Mail zur Terminabfrage für das Jahr 2026 über diese Vorgehensweise informiert.</p>
<p> </p>
<p><strong>Stromversorgung</strong></p>
<p>Am 14.02.2025 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass der Markt Kirchzell wieder an der Strombündelausschreibung für die Jahre 2026 – 2028 teilnimmt. Nunmehr liegt das vorläufige Ergebnis vor. Lieferant für die gemeindlichen Einrichtungen sind die Stadtwerke Dachau mit einem Arbeitspreis für die reine Energie netto von 9,1300 ct/kWh. Hier kommen noch Netzkosten, Steuern, Abgaben, Umlagen und Umsatzsteuer hinzu.</p>
<p> </p>
<p><strong>Schreibmaschinenmuseum</strong></p>
<p>Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern hat die Schreibmaschinensammlung von Arnold Betzwieser in der Hauptstr. 66 als "Schreibmaschinenmuseum Betzwieser" in das Museumsportal Bayern aufgenommen und damit als Museum anerkannt. Es zählt zu den Technikmuseen und ist geöffnet am 1. Sonntag des Monats von 14:00 bis 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Eintritt ist frei. Eine genaue Beschreibung ist auf der Homepage des Marktes Kirchzell veröffentlicht. Außerdem wurde ein Hinweis in den Veranstaltungskalender des Amtsblatts mit aufgenommen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Die Birken am Friedhof Kirchzell werden nach Allerheiligen Anfang November entfernt. Die Zufahrt zum Friedhof über die Friedhofsstraße sowie die Nutzung des Parkplatzes sind während der Maßnahme nicht möglich. Bürgermeister Stefan Schwab berichtete, dass sich der Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins bei ihm in dieser Sache vor der Gemeinderatssitzung gemeldet habe. Bürgermeister Stefan Schwab stellte fest, dass über die geplante Maßnahme im Vorfeld der Beschlussfassung im Amtsblatt informiert worden sei. Weiterhin sei der Beschluss bereits gefasst, der Auftrag vergeben und die Durchführung eingetaktet. Er werde nochmal mit dem Vorsitzenden sprechen. Gemeinderat Rudi Frank erklärte, dass der Obst- und Gartenbauverein das Totholz entfernen, die dauerhafte Sicherung der Bäume übernehmen und eine entsprechende Gewährleistung übernehmen könne. Dies werde jedoch nicht möglich sein.</p>
<p> </p>
<p><strong>Biberdamm Legbrücke</strong></p>
<p>Zuletzt wurde der Gemeinderat in der Sitzung vom 28.08.2025 über den Sachstand bzgl. des Biberdamms an der Legbrücke informiert. Die Verwaltung hat daraufhin nochmals um einen Termin mit dem Staatlichen Bauamt und der unteren Naturschutzbehörde gebeten. Das Staatliche Bauamt beabsichtigt die freigespülten Steine des Bachbettes im Bereich des Durchlasses wieder einbetonieren zu lassen. Im Rahmen des Ortstermines wurde festgelegt, dass eine teilweise Entfernung des Biberdamms zur Durchführung der Arbeiten möglich ist. Eine komplette Entfernung des Biberdamms ist aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde auch weiterhin nicht vertretbar, da der Biberdamm unter den gesetzlichen Lebensstättenschutz fällt. Die Frage von Bürgermeister Stefan Schwab, ob eine Verlagerung des Biberdammes vor die Brücke nicht sinnvoll sei, um zukünftige Schäden am Sohlpflaster zu vermeiden, wurde seitens der unteren Naturschutzbehörde verneint. Es sei zu befürchten, dass der versetzte Damm nicht die Stabilität eines vom Biber errichteten Damms habe und abgeschwemmt werde.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Die GlasfaserPlus hat bislang nicht auf die Anrufe und E-Mails reagiert. Am 30.09. und am 15.10. fanden wieder zwei Direktvermarktungsaktionen in Kirchzell statt. Der Verwaltung wurden aus der Bürgerschaft verschiedene Aussagen dieser Vertriebsmitarbeiter, die sich nicht mit dem Kenntnisstand der Gemeinde decken, weitergeleitet. Daraufhin wurde die Telekom um Stellungnahme gebeten. Zu den von den Vertriebsmitarbeitern getroffenen Aussagen wird folgendes mitgeteilt:</p>
<p>Aussage: Es werde schneller ausgebaut, umso mehr Leute einen Vorvertrag abschließen. Wenn sich niemand darauf einlasse, bestehe ja quasi kein Bedarf / Der Ausbau beginnt erst, wenn eine gewisse Anzahl an Verträgen abgeschlossen wurde. – Bisheriger Kenntnisstand des Marktes Kirchzell: Es soll unabhängig von einer „Vorvermarktungsquote“ ausgebaut werden. -Stellungnahme Telekom: Die Annahme des Marktes Kirchzell ist richtig. Der Ausbaubeginn richtet sich nur nach den Vereinbarungen zwischen GlasfaserPlus und dem Markt Kirchzell. Eine Vermarktungsquote gibt es nicht.</p>
<p>Aussage: Die Vertriebler geben sich als „persönlicher Berater“ aus (auch wenn es sich um wechselnde Personen handelt). Es wird suggeriert, man könne nur bei ihnen den Glasfaservertrag abschließen – Kenntnisstand des Marktes Kirchzell: Die Verträge können auch auf anderem Wege, z.B. im Telekom-Shop oder Online abgeschlossen werden. – Stellungnahme Telekom: Auch dies ist richtig. Die Aussage betrifft in der Regel spezielle Angebote (z.B. Grundpreisreduzierung etc.). Teilweise gibt es unterschiedliche Aktionen in den einzelnen Vertriebskanälen.</p>
<p>Aussage: Wenn der Ausbau beginnt ist es zu spät einen Vertrag abzuschließen. – Kenntnisstand des Marktes Kirchzell: Es können Glasfaseranschlüsse auch noch nach Baubeginn abgeschlossen werden, sofern die Bauarbeiten am entsprechenden Anwesen noch nicht begonnen haben. – Stellungnahme Telekom: Generell ist eine kostenfreie Hausanschlussbuchung in Verbindung mit einem Tarif während des gesamten Ausbaus möglich. Auch, wenn die Längstrasse bereits gebaut wurde. Diese „Nachzügler“ werden dann zum Ausbauende erschlossen. Sprich, die Baufirma baut einmal nach Plan durch (Längstrasse und gleichzeitiger Erschließung der Beauftragungen). Wenn dies erledigt ist, kommen sie punktuell an die später erfolgten Bestellungen zurück und erledigen die Arbeiten auf Privatgrund. Dies entspricht eine Zeit von 3-6 Monaten nach Erschließung. Bis auf Grenzbebauungen und unbebaute Grundstücke wird jede Adresse (unabhängig einer Tarifbuchung) mit einem Abzweig auf Privatgrund vorbereitet.</p>
<p>Aussage: Hinsichtlich der Leerrohrinfrastruktur / Speedpipes in der Ortsdurchfahrt sei alles mit der Gemeinde geklärt, man habe diesbezüglich [Zitat] „erst heute mit dem Bürgermeisterstellvertreter Herr Schneider“ gesprochen. – Fakt ist: Ein Vertriebler hatte sich telefonisch beim Geschäftsleitenden Beamten Mario Schneider gemeldet und erklärt, dass sie heute im Ort vermarkten werden. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, dass der Markt Kirchzell bzgl. der Speedpipes nach wie vor auf die GlasfaserPlus wartet und dass sich am Sachstand von vor ein paar Wochen, als die Verwaltung mit diesem Vertriebler persönlich gesprochen hatte, nichts geändert hat. Die Aussage ist somit falsch. – Stellungnahme Telekom: Den Vertriebspartnern liegt keinerlei Informationen zu Rohrinfrastrukturen oder Ausbauplanung vor. Nur das, was offiziell auf unserer Homepage veröffentlicht ist (z.B. geplanter Ausbauzeitraum).</p>
<p>Aussage: Mit der Gemeinde sei alles geklärt, die Gemeinde unterstütze den Ausbau – Fakt ist: Der Markt Kirchzell begrüßt sehr den Glasfaserausbau. Abschließend geklärt ist aber insbesondere bzgl. Speedpipes, Standortsicherungen etc. noch nichts. – Stellungnahme Telekom: Dies besprechen Sie weiterhin direkt mit der GlasfaserPlus. Mit einer Informationsveranstaltung und Ihren Informationen auf der Gemeinde Homepage unterstützen Sie den Ausbau. Ich denke, dass ist damit gemeint.</p>
<p>Aussage: Bis Dezember 2025 ist ausgebaut – Kenntnisstand des Marktes Kirchzell: Dem Markt Kirchzell liegen keine Informationen über einen Starttermin für den Ausbau sowie die voraussichtliche Dauer vor. Der Markt Kirchzell wartet auf eine Reaktion der GlasfaserPlus. – Stellungnahme Telekom: Hier wird die GlasfaserPlus eine Antwort geben. So lang noch nicht begonnen wurde, kann auch kein Endtermin genannt werden.</p>
<p>Aussage: Ein privates Wohnhaus im westlichen Ortsgebiet hätte bereits einen Glasfaseranschluss. Wenn man jetzt abschließe, bekomme man innerhalb von wenigen Wochen ebenfalls einen Anschluss – Kenntnisstand des Marktes Kirchzell: Private Gebäude haben noch keine Glasfaseranschlüsse (außer im Neubaugebiet, 2. Bauabschnitt). Sollte dies doch der Fall sein: Würde man benachbarte Gebäude bereits vorab mit Glasfaser anschließen? – Stellungnahme Telekom: Die betroffene Adresse wurde der Telekom auf deren Nachfrage telefonisch genannt. Die Telekom hat daraufhin telefonisch bestätigt, dass diese Adresse nicht mit Glasfaser versorgt ist und die Aussage des Vertrieblers somit unzutreffend ist.</p>
<p>Auf den abschließenden Hinweis, dass der Markt Kirchzell seit Monaten versucht, die Vertreter von GlasfaserPlus telefonisch bzw. per E-Mail zu erreichen und den Bitten um Rückmeldung bisher nicht entsprochen wurde, hat die Telekom mitgeteilt, dass sich die Ansprechpartner bei der GlasfaserPlus geändert hätten.</p>
<p>Die Telekom bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, sich den Namen der Vertriebler bzw. die Firma, eine Visitenkarte o.Ä. geben zu lassen, damit Beschwerden zielgerichteter verfolgt werden können.</p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann fragte bzgl. der Baugrube im Gehsteig zwischen den Anwesen Hauptstraße 11 und 13, welche Maßnahme hier durchgeführt werde. Bürgermeister Stefan Schwab teilte mit, dass die Baugrube dem Markt Kirchzell im Vorfeld mitgeteilt wurde. Um welche Maßnahme der Telekom es sich handelt sei nicht bekannt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wasserversorgung Ottorfszell</strong></p>
<p>Gemeinderätin Silvia Breunig teilte mit, dass seit ca. 8 Wochen in Ottorfszell teilweise ein niedriger Wasserdruck vorhanden sei. Sie fragte nach der Ursache. Geschäftsleitender Beamter Mario Schneider erklärte, dass dies bereits der Gemeinde gemeldet worden sei. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass ein Schieber nicht ganz geöffnet war. Allgemein ist festzustellen, dass seit der Neuordnung der Wasserversorgung im Jahr 2010 aus technischen und hygienischen Gründen in der Nachtzeit zwischen ca. 1.00 und 4.30 Uhr ein geringerer Wasserdruck im Ortsnetz herrscht, da in diesem Zeitraum über den Hochbehälter Ottorfszell und das Ottorfszeller Ortsnetz Wasser in den Hochbehälter Watterbach-Breitenbuch gepumpt wird. Da dies bei etwaigen nächtlichen Bränden relevant sein kann, ist der örtliche Feuerwehrkommandant hierüber informiert. Zudem erhalten die beiden Wasserwarte die Feuerwehralarmierung auf ihre Diensthandys, sodass diese im Rahmen des Bereitschaftsdienstes im Bedarfsfall den Pumpprozess manuell unterbrechen können.</p>
<p> </p>
<p><strong>Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen</strong></p>
<p>Gemeinderätin Brigitte Krug bat darum, die gemeindegepflegte Urnenanlage auf dem Friedhof Kirchzell mal wieder zu pflegen.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank bat darum, die Straßenbeleuchtung am Steg vom Turnplatz in die Forsthausenstraßen freizuschneiden.</p>
<p>Gemeinderat Stefan Schmitt wies darauf hin, dass der öffentliche Bücherschrank wieder einmal neu gestrichen werden sollte. Weiterhin regte an, bei künftigen Neupflanzungen von Bäumen durch die Gemeinde Wassersäcke mit anzubringen, damit die regelmäßige Wasseraufnahme für das Wachstum der Bäume gewährleistet wird.</p>
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                </description>
                <pubDate>Tue, 21 Oct 2025 10:03:58 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2025</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.08.2025</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss die Einstellung der Bewerberin Dorothea Behl als Revierleiterin.</p>
<p>Die Firma Cancom GmbH, 89343 Scheppach, erhielt den Auftrag zur Lieferung der erforderlichen Softwarelizenzen für die EDV der gemeindlichen Einrichtungen zum Brutto-Angebotspreis von 12.458,44 €.</p>
<p>Die Firma gk Projektmanagement, Kitzingen erhielt den Auftrag zur Durchführung des VgV-Verfahrens für die Vergabe der Planungsleistungen für den Kläranlagenneubau zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 25.860,00 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat: Mobilfunkversorgung Watterbach</strong></p>
<p>Gemeinderat Peter Schwab hatte in der Sitzung vom 28.08.2025 im Rahmen der baurechtlichen Behandlung des geplanten Mobilfunkmasts in der Nähe der Schrahmühle beantragt, dass der Markt Kirchzell klären soll, ob die Telekom auf den Mobilfunkmast mit draufgeht. Die Verwaltung hat die Bitte um Prüfung, ob weitere Anbieter auf den Mast mit drauf gehen an die MIG als abwickelnde Stelle weitergegeben. Diese hat mitgeteilt, dass der Mast von der Telefónica (o2) genutzt werde. Eine weitere Mitnutzung sei nach den ihnen zur Verfügung stehenden Informationen nicht geplant.</p>
<p>Gemeinderat Peter Schwab bat darum, sich mal direkt mit der Telekom in Verbindung zu setzen. Diese wollte ursprünglich einen Mobilfunkmast auf dem Pfarrhaus Watterbach errichten und habe hiervon aufgrund des geplanten Masts in der Nähe der Schrahmühle Abstand genommen. Viele Watterbacher hätten die Telekom als Mobilfunk-Anbieter.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Im Vorfeld der letzten Gemeinderatssitzung fand der Ortstermin bzgl. der Birken am Friedhof Kirchzell statt. Die Bäume weisen immer mehr Totholz auf, ein Ausschneiden der Bäume ist jedoch schwierig und sehr teuer. Es war somit zu beraten und festzulegen, wie bzgl. der Birken weiter vorgegangen wird.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz sprach sich aufgrund der optischen Wirkung dafür aus, jeden zweiten Baum zu entnehmen. Gemeinderat Rudi Frank war der Auffassung, dass alle Birken gefällt und die Wurzeln entfernt werden sollten. Wenn nur jeder zweite Baum entfernt werden würde, entstünden Löcher zwischen den Bäumen. Bei einem Sturm würde dies die Gefahr erhöhen, dass die bestehenden Bäume leichter umfallen. Weiterhin seien die Kosten für die Pflege der bestehenbleibenden Bäume zu hoch. Weiterhin habe sich aus der Ortsgemeinschaft bisher niemand zu dieser Sache gemeldet. Gemeinderat Rudi Frank beantragte daher, alle Bäume zu entfernen. Gemeinderätin Brigitte Krug ist nach eigener Aussage ein Fan der Birken, sie seien wunderschön. Es bestehe jedoch auch eine Gefahrensituation. Man sollte sich daher auch Gedanken machen, wie es nach dem Fällen weitergeht. Birken würden Allergien auslösen. Bei Neupflanzungen sollte die neue Försterin mit eingebunden werden. Gemeinderat Peter Schwab hielt den Vorschlag von Gemeinderat Rudi Frank auf Dauer gesehen für besser. Zudem habe sich niemand aus dem Ort bzgl. der Birken gemeldet. In der Umgebung sei alles grün. Man sollte lieber etwas mehr Geld für größere Pflanzen investieren. Gemeinderat Patrick Walter sah bei der Entfernung aller Bäume den Vorteil, dass bei den Neupflanzungen die Abstände neu festgelegt werden können.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, alle Birken am Friedhof Kirchzell im besagten Bereich zu fällen und durch Neupflanzungen zu ersetzen. Die neue Försterin soll in die Neupflanzung mit eingebunden werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Gebührenkalkulation und kalkulatorischer Zins für die Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung</strong></p>
<p>Die Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2024 und der Fortführung der Vermögensbuchführung die Gebührenkalkulation für die Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung fortgeschrieben. Der Kalkulationszeitraum wurde für die Abwassergebühr von 2025-2028 und für die Wasserverbrauchsgebühr von 2024 – 2027 festgelegt. Beide Gebührensätze können demnach bis zum Ende des aktuellen Kalkulationszeitraums bestehen bleiben. Das Kommunalberatungsunternehmen hat zudem empfohlen, den kalkulatorischen Zinssatz bei 2,25 % zu belassen.</p>
<p>Der Gemeinderat nahm die Fortschreibung der Gebührenkalkulation zur Kenntnis und beschloss die Beibehaltung der bisherigen Abwassergebühr von 3,13 € und Wassergebühr von 4,55 €. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, den derzeitigen kalkulatorischen Zinssatz bei 2,25 % zu belassen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kommunalwahl 2026</strong></p>
<p>Für die Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 wurden durch den Gemeinderat die nachstehenden Wahlbezirke und Wahllokale bestimmt und dazu die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter berufen:</p>
<p>0001 – Urne Kirchzell – TV-Turnhalle – Wahlvorsteher: Stefan Schwab, Stellvertreter: Peter Schwab</p>
<p>0011 – Briefwahl Kirchzell – TV-Turnhalle – Wahlvorsteherin: Christiane Bauer, Stellvertreter: Siegfried Walz</p>
<p>Für die Mitglieder der Wahlvorstände und die Wahlhelfer wurde eine einheitliche Entschädigung von 40,00 € festgelegt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Ferienspiele</strong></p>
<p>Insgesamt haben in diesem Jahr 241 Kinder von dem Angebot Gebrauch gemacht (Vorjahr: 226). 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner bedankte sich bei den Beteiligten für die Unterstützung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kommunale Wärmeplanung</strong></p>
<p>Für kleinere Kommunen ist bis 2028 eine Kommunale Wärmeplanung verpflichtend. Dies soll über die Odenwald-Allianz durchgeführt werden. Die Wärmeplanung für Kirchzell ist im sog. Konvoi-Verfahren mit Amorbach und Schneeberg geplant. Angebote von möglichen Firmen, die die Wärmeplanung durchführen wurden bereits eingeholt. Die Kosten für die Wärmeplanung werden den Gemeinden vom Freistaat Bayern ausgeglichen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Biotopkartierung</strong></p>
<p>Das Bayerischen Landesamtes für Umwelt hat zum Abschluss der Biotopkartierung im Landkreis Miltenberg nachfolgende Kurzinformation mit der Bitte um Veröffentlichung übermitteilt:</p>
<p>„Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere, die durch die Vielfalt Ihrer typischen Lebewesen einzigartig sind. Sie sind für den Erhalt unserer Landschaft von unschätzbarem Wert. Diese Kostbarkeiten unserer Heimat möchten wir für künftige Generationen gemeinsam mit Ihnen bewahren. Die Erfassung der Biotope und regelmäßige Aktualisierungen des Datenbestandes durch die Biotopkartierung sind die wesentliche Wissensgrundlage hierfür.</p>
<p>Seit Juni 2020 wurden unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) im Landkreis Miltenberg die erhaltenswerten Lebensräume neu erfasst. Die Kartierungen wurden nun abgeschlossen und die Ergebnisse über unseren UmweltAtlas Bayern veröffentlicht. Der UmweltAtlas Bayern kann auf unserer Internetseite zur Biotopkartierung aufgerufen werden: https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm</p>
<p>Vor über 35 Jahren wurden die Biotope im Landkreis erstmalig erhoben. Nun wurde das Wissen zur Naturausstattung im Landkreis auf den neuesten Stand gebracht.</p>
<p>Durch die Biotopkartierung werden keine Biotope „ausgewiesen“ oder Flächen unter Schutz gestellt. Bei der Biotopkartierung handelt sich um eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wichtigen und erhaltenswerten Flächen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Flächen (insb. § 30 Bundesnaturschutzgesetz, Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz) gelten unmittelbar, unabhängig davon, ob eine Fläche als Biotop erfasst wurde oder nicht.</p>
<p>Landwirte können über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm eine Vergütung für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege einer in der Biotopkartierung erfassten Fläche erhalten. Für Behörden und Naturschutzverbände ist die Biotopkartierung zudem die wesentliche Wissensgrundlage zum Erhalt der schützenswerten Lebensräume im Landkreis.</p>
<p>Mitte September werden alle Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück im Landkreis Miltenberg ein Biotop neu erfasst oder aktualisiert wurde, von uns schriftlich informiert.</p>
<p>Für Rückfragen steht das Team der Biotopkartierung am LfU zur Verfügung: Tel.: 0821/9071-5525, biotopkartierung@lfu.bayern.de</p>
<p>Weitere Informationen zur Biotopkartierung bieten die LfU-Homepage (http://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm)</p>
<p>und die kostenfreie Broschüre „Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren“ (https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_nat_00374.htm).“</p>
<p> </p>
<p><strong>Böhnweg</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 28.08.2025 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Variante „Winkelstützwand“ auszuführen und Bürgermeister Stefan Schwab ermächtigt, den Auftrag nach vorheriger Information des Gemeinderates an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Den Auftrag erhielt demnach die Firma BDL, Großheubach zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 53.213,40 €. Die Lieferzeit für die Winkelstützwände beträgt 4-6 Wochen, anschließend kann die Maßnahme umgesetzt werden. Zum Vorschlag von Gemeinderat Patrick Walter hinsichtlich eines Standortes für die Ausgleichsmaßnahme am Wiesenpfad wurde mitgeteilt, dass dort keine geeigneten gemeindeeigenen Flächen außerhalb des Überschwemmungsgebietes vorhanden sind. In Absprache mit Bauhof und Naturschutz wird eine geeignete und bzgl. etwaiger Maßnahmen nicht störende Fläche am RÜB Bucher Weg festgelegt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Nach mehrmaligen erfolglosen Anrufen bei der GlasfaserPlus bzgl. des Ankaufs der Speedpipes in der Ortsdurchfahrt Kirchzell hatte die Verwaltung am 28.08.2025 eine E-Mail an die GlasfaserPlus gesendet und um Sachstandsmitteilung bzw. Zusendung der Änderungswünsche bzgl. des Vertragsentwurfs gebeten. Nach anschließenden mehrfachen erfolglosen Telefonatversuchen wurde mit E-Mail vom 12.09.2025 nochmals um Kontaktaufnahme bzw. Zusendung der Änderungswünsche gebeten. Bis heute liegt keine Antwort vor.</p>
<p> </p>
<p><strong>Notfall-Kurz-Information</strong></p>
<p>Die im November 2023 erstellte und mit dem Amtsblatt verteilte einseitige Notfall-Kurz-Information für die Bevölkerung wurde aktualisiert. Insbesondere wurde die BayernFunk-App durch die Odenwald-Allianz-App ersetzt. Die aktualisierte Kurz-Information erscheint in einem der nächsten Amtsblätter und ist zusätzlich auf der Gemeinde-Homepage abrufbar. Im Rathaus wird sie in gedruckter Form ausgelegt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Manöver der Bundeswehr</strong></p>
<p>Eine Einheit der Bundeswehr führt vom 06.10.2025 – 08.10.2025 eine Truppenübung durch, bei der Teile des Gemeindegebietes Kirchzell betroffen sind. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die Strafbestimmungen wird besonders hingewiesen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Diebstahl von Grabbepflanzung</strong></p>
<p>2. Bürgermeisterin Susanne Wörner berichtete von einem Diebstahl von Grabbepflanzung auf dem Kirchzeller Friedhof und kritisiert dieses Vorgehen scharf.</p>
<p> </p>
<p><strong>Brand in Ottorfszell</strong></p>
<p>2. Bürgermeisterin Susanne Wörner bedankte sich bei allen Feuerwehren und den weiteren Hilfs- und Rettungskräften, die bei einem Wohnhausbrand in Ottorfszell im Einsatz waren und Schlimmeres verhindert haben. Besonders bedankte Sie sich bei der kleinen Ortsfeuerwehr von Ottorfszell, die den Brand bis zum Eintreffen weiteren Feuerwehren in Schach hielt. Auch die Gemeinschaftsanschaffung der Drehleiter mit Standort in Amorbach habe sich schon lange als unverzichtbar auch für den Markt Kirchzell erwiesen. Gemeinderätin Silvia Breunig bat in diesem Zusammenhang darum, die Beschilderung der Löschwasserentnahmestelle in Ottorfszell zu prüfen und ggf. anzupassen, damit sie besser sichtbar werde, da vor dieser geparkt werde. Sie regte die Verfügung eines absoluten Halteverbotes an.</p>
<p> </p>
<p><strong>Freischneiden von Waldwegen</strong></p>
<p>Gemeinderat Stefan Schmitt teilte mit, dass die Waldwege zuwachsen. Sie gehörten regelmäßig freigeschnitten. Zu dem konkret benannten Waldweg am Reisberg wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass es sich um einen gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg handelt, dessen Baulastträger jedoch die jeweiligen Eigentümer sind.</p>
<p> </p>
<p><strong>Rückschnitt von privaten Hecken</strong></p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank bat um eine Amtsblatt-Info, wonach private Hecken o.Ä., die in öffentliche Straßen und Wege hineinwachsen, zurückzuschneiden sind.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 23 Sep 2025 13:58:49 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.08.2025</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.07.2025</strong></p>
<p>Die Barthel Umweltdienst GmbH, Maßbach-Poppenlauer erhielt den Auftrag zur Durchführung der Kanalbefahrung, 2. Abschnitt (Breitenbuch und Watterbach) zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 165.835,54 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Neuer Bauhof</strong></p>
<p>Das Ingenieurbüro Johann &amp; Eck hat den Bauantrag für den neuen Bauhof am Standort Hauptstraße 111, Kirchzell erstellt. Im Rahmen der Planung wurden die Anregungen des Gremiums und der Bauhofmitarbeiter berücksichtigt, sodass der Antrag nun der bestehenden Beschlusslage entsprechen sollte und somit beim Landratsamt Miltenberg eingereicht werden kann. Gemeinderat Joachim Kunz erklärte, dass er dem Bauantrag nicht zustimmen werde. Er habe seinen Vorschlag einer anderen Planung dargelegt und denke, dass bei der jetzigen Planung der Brandschutz dem Markt Kirchzell auf die Füße fallen werde. Er sei für den neuen Bauhof, allerdings nicht in der Form, wie er nun geplant sei. Gemeinderat Alfred Schwarz fragte, was mit der freien Fläche rechts neben den Schüttboxen geplant sei. Man sollte den Zaun so ändern, dass die Fläche z.B. als Parkplatz genutzt werden könnte. Als Grünfläche müsse sie nur gepflegt werden. Gemeinderat Joachim Kunz sprach sich dafür aus, die Schüttboxen weiter in Richtung Ottorfszell zu verschieben, damit der Hallenanbau leichter anfahrbar werde. Gemeinderat Rudi Frank war der gleichen Meinung.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss bei jeweils drei Gegenstimmen, den vorliegenden Bauantrag für den neuen Bauhof am Standort Hauptstraße 111, Kirchzell in der vorgelegten Form beim Landratsamt Miltenberg einzureichen, mit der Maßgabe, dass die Schüttgutboxen in Richtung Süd-Westen auf die Höhe der Außenwand des Hallenanbaus verschoben werden. Weiterhin erteilte der Gemeinderat das erforderliche gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunk Watterbach</strong></p>
<p>Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag der Vantage Towers AG auf Errichtung einer Funkübertragungsstation mit Stahlgittermast auf Watterbacher Gemarkung das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.</p>
<p> </p>
<p><strong>Stellplatzsatzung</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 23.05.2025 hatte der Gemeinderat aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung erstmals eine Stellplatzsatzung erlassen, die zum 01.10.2025 in Kraft treten sollte. Die Satzung wurde im Nachgang zur Sitzung ausgefertigt und im Amtsblatt vom 17.06.2025 bekanntgemacht. Diese Vorgehensweise erfolgte aufgrund der Handlungsempfehlungen des Bayerischen Gemeindetags. Dieser hat nun bezugnehmend auf eine Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium mitgeteilt, dass die Ermächtigungsgrundlage für den Satzungserlass erst ab 01.10.2025 in Kraft tritt, sodass die Satzung erst nach dem 01.10.2025 ausgefertigt und bekanntgemacht werden darf. Insoweit hat der Bayerische Gemeindetag seine Handlungsanweisung angepasst und empfohlen, die Satzung nochmals zu beschließen, am 01.10.2025 auszufertigen und anschließend bekanntzumachen. Der Gemeinderat beschloss die Stellplatzsatzung. Als Datum des Inkrafttretens wurde der 10.10.2025 gewählt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Böhnweg</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.07.2025 über mögliche Varianten zur Sanierung der Stützmauer am Böhnweg beraten. Ziel war es, die sicherste, technisch machbare und wirtschaftlichste Lösung zu finden. Um die Bodenverhältnisse noch genauer beurteilen zu können, wurden im August sogenannte Schürfungen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass kein fester Fels vorhanden ist, sondern nur lockeres Hangschuttmaterial (Sand, Erdreich, Gesteinsbrocken). Der Bodengutachter, das Ingenieurbüro sowie der Statiker haben die Ergebnisse ausgewertet und verschiedene Sanierungsvarianten überprüft. Dabei ergab sich folgendes Bild:</p>
<p>Spundwand: technisch sehr schwierig, riskant für Nachbargebäude (Erschütterungen, Lärm).</p>
<p>Schwergewichtsmauer (Betonblöcke/„Legosteine“) oder Gabionen: aus statischen Gründen nicht möglich.</p>
<p>Sanierung der bestehenden Sandsteinmauer: deutlich teurer und technisch unsicher.</p>
<p>Betonwinkelsteine (L-Steine): geeignet, statisch sicher und wirtschaftlich.</p>
<p>Gemeinderat Frank Rudolph bat darum, die Sandsteine zu behalten. Seitens der Verwaltung wurde hierzu mitgeteilt, dass diese für die notwendige naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme verwendet werden. Laut Gemeinderat Rudi Frank sollte der Böhnweg jetzt wieder für Fußgänger freigegeben werden. Bürgermeister Stefan Schwab verneinte dies, da trotz der Schürfe noch immer ein Teilbereich der Mauer steht. Gemeinderat Peter Schwab sprach sich für eine Winkelstützwand aus. Gemeinderat Patrick Walter bat darum zu überlegen, ob die Ausgleichsmaßnahme nicht am RÜB am Bucher Weg, sondern z.B. am Wiesenpfad gemacht werden könnte.</p>
<p>Der Gemeinderat legte fest, für die neue Stützmauer Betonwinkelsteine zu verwenden. Das Leistungsverzeichnis wurde erstellt und an mehrere Baufirmen verschickt, mit dem Ziel einer zeitnahen Vergabe.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feuerwehr Breitenbuch</strong></p>
<p>Der Gemeinderat bestätigte Sebastian Klaus als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Breitenbuch unter der Maßgabe, dass er den Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr sowie den Gruppenführerlehrgang an der Staatlichen Feuerwehrschule erfolgreich abschließt und der Gemeindeverwaltung die entsprechenden Nachweise hierüber erbringt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Volkshochschule</strong></p>
<p>Die Stadt Miltenberg hat die Abrechnung der Volkshochschule Miltenberg für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Förderbedarf beläuft sich bei 605 Teilnahmen aus den Unterzeichnergemeinden der Zweckvereinbarung (ohne Stadt Miltenberg) auf 59,504132 € pro Teilnahme. Auf den Markt Kirchzell entfällt ein Anteil von 1.904,13 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feuerwehr Watterbach</strong></p>
<p>Die Regierung von Unterfranken hat die Festbetragsförderung in Höhe von derzeit 168.000,00 € für den ersten notwendigen Stellplatz bei Generalsanierung des Feuerwehrhauses Watterbach unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung in Aussicht gestellt. Der abschließende Förderbetrag ergibt sich unter Zugrundelegung der tatsächlichen und förderfähigen Baukosten (40 %, max. 168.000 €). Weiterhin hat die Regierung von Unterfranken die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Insoweit wurden nun die Erd-/Beton-/Maurer- sowie Metallbau-/Schlosserarbeiten ausgeschrieben.</p>
<p> </p>
<p><strong>Biberdamm Legbrücke</strong></p>
<p>Zuletzt wurde der Gemeinderat am 02.05.2025 über den Sachstand der Behördenanfragen bzgl. des Biberdamms an der Legbrücke informiert. Die damals noch ausstehende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (WWA) sowie die darauf basierende abschließende Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde liegen nun vor. In seiner Stellungnahme schrieb das WWA, dass grundsätzlich die Gefahr einer Verklausung im Bereich der Straßenbrücke (St2311) verursacht durch den bestehenden Biberdamm aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht auszuschließen sei. Das Dammbauwerk biete Angriffspunkte für ankommendes Treibgut, so dass sich dieses verfangen kann. Aufgrund der Entfernung zur Schulstraße könne sich das Dammmaterial auf der freien Strecke zwischen der Straßenbrücke (St2311) und der Schulstraße bereits verfangen oder verteilen. Jedoch könne ein Abtreiben des Materials und anschließendes Verklausen im Durchlass an der Schulstraße ebenfalls nicht pauschal ausgeschlossen werden. In dem Fall wären auch gravierende Auswirkungen auf das Hochwassergeschehen möglich. Nachteilige Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss könnten aufgrund der angrenzenden Ortslage nicht ausgeschlossen werden. Ob sich der Biberdamm schon im jetzigen Zustand nachteilig auf das Brückenbauwerk auswirke, wäre durch den Baulastträger der Brücke zu prüfen.“</p>
<p>Die untere Naturschutzbehörde hat auf Grundlage dieser Stellungahme zur Bitte des Marktes Kirchzell, die (teilweise) Beseitigung des Biberdamms an der Legbrücke zu prüfen wie folgt geantwortet:</p>
<p>„Unter Einbeziehung der Stellungnahme des WWA vom 28.07.2025 liegen aus naturschutzfachlicher Sicht die Voraussetzungen für die (teilweise) Beseitigung des Biberdamms nicht vor. Das WWA sieht zwar grundsätzlich die potentielle Gefahr einer Verklausung im Bereich der Straßenbrücke (St2311), verursacht durch den bestehenden Biberdamm; eine akute Gefährdung scheint aber nicht vorzuliegen. Der Biber ist besonders und streng geschützt. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten zu beschädigen der zu zerstören. Bei Biberdämmen handelt es sich zwar nicht um Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, trotzdem können Maßnahmen an den Dämmen, insbesondere solche, die zu einem deutlichen Absinken des Wasserstandes im Wohngewässer führen, (mittelbar) den Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG erfüllen. Die Qualität der ökologischen Funktion bewohnter Biberbaue bzw. Biberburgen oder -röhren wird maßgeblich vom Wasserstand des umgebenden Wohngewässers bestimmt. Ein (auch nur teilweise) trockengefallener Biberbau kann seine ökologische Funktion als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte einbüßen. Der Tatbestand der „Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ ist insofern immer dann erfüllt, wenn durch das Absenken oder Beseitigen von Biberdämmen eine bewohnte Lebensstätte aufgegeben wird. Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG für eine Ausnahme vom Verbot nach § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG, d.h., einer (teilweisen) Beseitigung des Biberdamms, liegen nach naturschutzfachlicher Einschätzung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor.“</p>
<p>Das ausgeschwemmte Sohlpflaster der Brücke wurde dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg gemeldet.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank konnte nicht verstehen, dass die Brücke wegen dem Biber kaputt geht. Gemeinderat Patrick Walter äußerte ebenfalls Unverständnis. Seiner Meinung nach sollte gehandelt werden. Er regte an, Abgeordnete bzw. Ministerien einzuschalten. Gemeinderat Joachim Kunz schätzte die Aufstauhöhe des Wassers auf 70 bis 80 cm. Das Wasser laufe nicht mehr im Bachbett, sondern außen herum über das befestigte Ufer. Die Fugen seien bereits ausgespült.</p>
<p> </p>
<p><strong>Trinkwasseruntersuchung</strong></p>
<p>Das Institut Dr. Nuss hat am 14.07.2025 Proben des Reinwassers aus den Sammelmessstellen in Kirchzell und Buch entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurde im Rahmen der freiwilligen Überwachung eine Probe aus der Sammelmessstelle im Ortsnetz Kirchzell und dem Hochbehälter Preunschen untersucht. Gleichzeitig wurden die jährlichen Untersuchungen des Wassers aus der Ziegelwiesenquelle vorgenommen, die jedoch als Rohwasser vor der Aufbereitung nicht nach der Trinkwasserversorgung zu bewerten sind. Nach den Untersuchungsbefunden vom 07.08.2025 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten, es gab keine Beanstandungen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Der Ankaufvertrag mit der GlasfaserPlus für die Speedpipes in der Ortsdurchfahrt Kirchzell konnte noch immer nicht abgeschlossen werden. Nach wie vor liegen der Gemeinde trotz mehrfachem Nachfragen die Änderungswünsche der GlasfaserPlus am Vertragsentwurf nicht vor. Am Sitzungstag hat die Telekom wieder eine Vermarktungsaktion durchgeführt, die der Gemeinde nicht bekannt war. Dabei soll den Leuten auch mitgeteilt worden sein, dass bis Ende dieses Jahres der Glasfaserausbau abgeschlossen sein soll. Mit einem Vermarkter wurde gesprochen und darum gebeten, solche Aktionen künftig beim Markt Kirchzell anzumelden und erst durchzuführen, wenn die erforderlichen Vorarbeiten mit der GlasfaserPlus abgeschlossen wurden. Weiterhin wurde seitens der Gemeinde erklärt, dass aufgrund der fehlenden Rückmeldung der GlasfaserPlus in Sachen Ankauf der Speedpipes bisher noch kein Termin für einen Baubeginn und ein Bauende bekannt ist. Der Vermarkter wurde gebeten, über die Telekom zu versuchen, die seitens der GlasfaserPlus noch ausstehenden nächsten Schritte zu beschleunigen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung fand der Ortstermin bzgl. der Birken am Friedhof Kirchzell statt. Die Bäume weisen immer mehr Totholz auf, ein Ausschneiden der Bäume ist jedoch schwierig und sehr teuer. Es steht daher im Raum, z.B. jeden zweiten Baum zu entnehmen und durch eine Neupflanzung zu ersetzen. Das weitere Vorgehen wird vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten und festgelegt.</p>
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                </description>
                <pubDate>Mon, 01 Sep 2025 09:31:17 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2025</title>
                <description>
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                    <p><strong>Windenergie</strong></p>
<p>Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen, werden von der Regierung von Unterfranken auf Basis des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) auch am Untermain Vorranggebiete für Windenergie (VRG) ausgewiesen. Mit der Veröffentlichung der geplanten Flächen, ist in der Region eine starke Dynamik bei Flächeneigentümern und Windkraft-Projektierern entstanden. Ziel ist es dabei Nutzungsverträge für die Vorranggebiete abzuschließen, um die Projektierungsrechte zu sichern. Die Fläche „W82 Alte Landwehr“ in Breitenbuch ist eines der geplanten Vorranggebiete und liegt komplett auf dem Gemeindegebiet von Kirchzell, wobei etwa 20 % auch in kommunalem Eigentum sind. Im Hinblick auf die bevorstehende Ausweisung der Fläche durch den Regionalen Planungsverband (voraussichtlich Q4/2025), steht der Markt Kirchzell mit dem Regionalen Energiewerk Untermain (REW) im Austausch über ein sinnvolles Vorgehen. Ziel dabei ist es die Planung des Projekts proaktiv mit den lokalen Akteuren zu steuern, um lokale Interessen bei der Umsetzung angemessen zu berücksichtigen und langfristig eine faire Verteilung der Wertschöpfung vor Ort zu gewährleisten. Der erste fachliche Schritt in der Vorplanungsphase ist dabei eine Standort- und Wirtschaftlichkeitsanalyse. Diese ist die Grundlage für die weitere Abstimmung über den Projektumfang und die Rahmenbedingungen für eine mögliche Umsetzung des Projekts. Die Analyse wird vom REW bei entsprechenden Fachplanern in Auftrag gegeben. Grundlage für diese Beauftragung ist ein Grundsatzbeschluss der Kommune im Projektgebiet zur Beauftragung des REW. Der zu fassende Beschluss zur Vorplanung der Fläche bedeutet nicht, dass Windenergieanlagen auf der Fläche gebaut werden. Für die Einleitung weiterer Schritte wird ein weiterer Gremienbeschluss auf Basis der vorgelegten Grobplanung gefasst. Fabian Rothermich, Projektkoordinator des REW, stellte eine Präsentation vor und beantwortete Fragen aus dem Gremium.</p>
<p>Auf die Nachfrage von Gemeinderat Rudi Frank teilte Fabian Rothermich mit, dass im Fall, wenn keine Vorranggebiete ausgewiesen worden wären, die Windenergieanlagen aufgrund der Privilegierung näher als die vorsorglich vorgesehenen 1.000 Meter an den Ort hätten herangebaut werden können. Es habe dann lediglich der immissionsschutzrechtlich bestimmte Mindestabstand gegolten (in der Regel 800 Meter). Gemeinderätin Silvia Breunig fragte, was mit den Anlagen nach Ablauf ihrer Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren passieren würde. Sie erkundigte sich insbesondere, ob sie dann zurückgebaut werden müssten. Fabian Rothermich teilte mit, dass auf die Bauteile eine hohe Last wirke. Die Materialien ermüdeten deshalb irgendwann. Es fänden regelmäßige Prüfungen der Anlagen statt. Der entsprechende Gutachter stelle dann irgendwann fest, dass eine Stilllegung erforderlich sei. Danach müsse der Rückbau erfolgen. Gemeinderat Rudi Frank nahm Bezug auf die Windkraftanlagen in Guggenberg und erklärte, dass dort viele Anlagen stünden bzw. nicht liefen. Er fragte, ob die geplanten Anlagen in Breitenbuch dann ebenfalls stillstünden oder ob sie sich drehen würden. Fabian Rothermich erklärte, dass die Leistung der Windkraftanlagen in sogenannten Volllaststunden gemessen werde. Da nicht immer Wind wehe, drehten sich auch die Anlagen nicht immer. Bei etwa 8.800 Stunden, die ein Jahr habe, komme man in unserer Region auf ca. 2.500 Volllaststunden. Bei einer Windenergieanlage sei eine Mindestwindgeschwindigkeit erforderlich, damit sie laufe. Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen ergänzten sich gut. Am Tag produzierten die Photovoltaikanlagen Energie, nachts wehe tendenziell mehr Wind. Das bedeute, dass sich die Windkraftanlagen überdurchschnittlich oft nachts drehten, was dann jedoch von den Menschen nicht wahrgenommen werde. Außerdem könne es sein, dass mal eine Anlage zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität abgeschaltet werde. Im Jahr 2024 sei dies aber nur bei 3,5 % der Leistung der Fall gewesen. Zudem könnten Anlagen tagsüber zu Wartungszwecken vorübergehend abgeschaltet werden. Gemeinderat Josef Schäfer nahm Bezug auf die Fläche des Vorranggebietes von 329 Hektar und fragte für den Fall, dass die Größe der Fläche erhalten bleibe, wie viele Windkraftanlagen dort gebaut werden könnten. Fabian Rothermich teilte mit, dass hierzu noch keine Analyse gemacht worden sei. Aufgrund der nötigen Abstände zwischen den Anlagen habe in unserer Region jedoch festgestellt werden können, dass je nach Struktur und Zuwegung von einem Flächenbedarf von 20 bis 30 Hektar pro Anlage ausgegangen werden könne. Ortssprecher Sebastian Menger teilte mit, dass der Klimawandel nach seiner Information weniger Wind bedeute. Er fragte, inwieweit dies berücksichtigt werde. Fabian Rothermich antwortete, dass, wenn die Frage auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen abziele, der Projektierer bzw. Betreiber das unternehmerische Risiko für die Anlage trage. Es sei nicht davon auszugehen, dass künftig kein Wind mehr wehe. Es sei somit nicht damit zu rechnen, dass die Anlagen stillstünden. Bürgermeister Stefan Schwab ergänzte für den Fall, dass eine Betreibergesellschaft pleite gehe, der Rückbau der Anlagen immer durch eine Bankbürgschaft abgesichert sei. Gemeinderat Patrick Walter fragte, wie der Netzanschluss der Anlagen erfolgen würde. Fabian Rothermich teilte mit, dass dies abzuwarten sei. Auf die weitere Frage von Gemeinderat Patrick Walter zur Steuerungsmöglichkeit bzgl. der Energieabgabe teilte Fabian Rothermich mit, dass mit großer Wahrscheinlichkeit die Regelungen des aktuellen EEG Anwendung finden werden. Die erzeugte Energie werde ausgeschrieben, in den ersten zwanzig Jahren werde ein Festpreis gewährleistet.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte einer Beauftragung des REW Untermain mit der fachlichen Vorplanung des Vorranggebiets für Windkraft „W82 Alte Landwehr“ in Breitenbuch und der Erstellung einer ersten Grobplanung unter den bekannten Voraussetzungen zu.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kommunalwahl 2026</strong></p>
<p>Der Gemeinderat bestellte den geschäftsleitenden Beamten Mario Schneider zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2026. Seine Stellvertreterin ist die Verwaltungsangestellte Carolin Czerny.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kassensoftware</strong></p>
<p>Bereits in der Gemeinderatssitzung am 04.07.25 wurde über das vorliegende Angebot der Firma Komuna GmbH, Altdorf zur Umstellung der bisherigen Finanzwesensoftware CIP-KD auf K1 und die Auftragserteilung zur Umstellung im Jahr 2028 informiert. Die Umstellung kostet incl. Schulung aller Mitarbeiter ca. 22.000 €. Die jährlich laufenden Kosten erhöhen sich von derzeit 7.063 € auf ca. 8.350 €. Die angegebenen Preise sind Stand „Vertragsabschluss“ und werden bei Preisanpassungen bis zum Umstellungszeitpunkt angepasst. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag.</p>
<p> </p>
<p><strong>Straßenbeleuchtung Preunschen</strong></p>
<p>Der Gemeinderat erteilte der Bayernwerk Netz GmbH zum Bruttoangebotspreis von 12.827,40 € den Auftrag zur Herstellung von 4 Straßenlampen in der Höhenstraße in Preunschen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Radweg Kirchzell – Amorbach</strong></p>
<p>Im Rahmen des Ausbaus des Radwegs Kirchzell/Buch – Amorbach wurde die bauausführende Firma Konrad beauftragt, entsprechend einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung von Dach- und Oberflächenwasser aus dem Gewerbegebiet Buch in die Mud an der Einmündung des Radwegs in die MIL 42 zwei größere Rohrdurchlässe einzubauen. Die Kosten sind vom Markt Kirchzell zu tragen. Die Schlussrechnung auf Basis der Einheitspreise der Radwegsanierung schließt bei 26.522,13 €. Der Gemeinderat genehmigte diese.</p>
<p> </p>
<p><strong>Eine Stunde Zeit</strong></p>
<p>2. Bürgermeisterin Susanne Wörner stellte den Jahresbericht 2024 von „Eine Stunde Zeit“ vor. Im Jahr 2024 wurde die Hilfeleistung im Projekt „Eine Stunde Zeit“ nach der Corona-Zeit wieder verstärkt in Anspruch genommen. Schwerpunkte der Arbeiten für Koordinatoren und Helfer waren, wie in den Vorjahren, die Betreuung älterer Mitbürger (Besorgungen übernehmen, Fahrdienste zum Arzt, Entlastung pflegender Angehöriger, regelmäßige Besuche zu Hause und im Altenheim). In Kirchzell gibt es insgesamt 4 Koordinatoren und 18 angemeldete Helfer, welche im Jahr 2024 insgesamt 459 Stunden im Einsatz waren. Im Vorjahr kamen die Helfer auf stolze 419 Stunden, was ca. 75 % der Gesamtstunden in den vier Gemeinden ausmacht. Das Bankguthaben aus den Vorjahren sowie die Spenden von Privatpersonen und Helfern aus den vier Gemeinden ermöglichten es dem Projekt, auch im Jahre 2024 die laufenden Kosten aus der Verwaltung abzudecken und eine kleine Rücklage von 54,13 € ins Jahr 2025 mitzunehmen. Das Konto bei der Raiffeisenbank wies zum 31.12.2024 einen Stand von 2.155,86 € auf. Das laufende Konto bei der Sparkasse wurde aufgelöst. In der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2025 wurde bereits auf den neu erstellten Flyer hingewiesen. Dieser liegt bereits in der Gemeindeverwaltung auf. Eine Info wird auch künftig in jedem zweiten Amtsblatt sowie auf der Homepage des Marktes Kirchzell erscheinen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Notdienst Wasserversorgung</strong></p>
<p>Seit 28.07.2025 besteht ein 24-Stunden-Notdienst für die gemeindliche Wasserversorgung. Der Notdienst hat den Zweck, in dringenden und unaufschiebbaren Fällen (z.B. großer Rohrbruch mit viel Wasserverlust) einen Mitarbeiter der Wasserversorgung telefonisch erreichen zu können. Der Notdienst dient ausdrücklich nicht dazu, Anliegen zu melden, die bzw. deren Behebung nicht dringlich sind und somit auf den sonst üblichen Wegen der Gemeindeverwaltung gemeldet werden können. Der diensthabende Mitarbeiter entscheidet über die weitere Vorgehensweise und insbesondere darüber, ob ein sofortiges Tätigwerden notwendig ist oder ob die Behebung der Störung während den üblichen Dienstzeiten erfolgen kann.</p>
<p> </p>
<p><strong>Jahresrechnung 2024</strong></p>
<p>Die Jahresrechnung 2024 wurde gelegt und schließt in den bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben des Verwaltungshaushalts mit 6.030.858,03 € ab. Entgegen der Planung konnte eine um 450.321,11 € höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 684.861,11 € erwirtschaftet werden. Die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung von 220.122,95 € wurde damit deutlich überschritten. Der Vermögenshaushalt schließt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von 3.416.664,24 € ab. Die allgemeine Rücklage zum 31.12.2024 beträgt 1.911.418,21 €. Die Jahresrechnung 2024 wird nun dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Böhnweg</strong></p>
<p>Am 14.07.2025 hat eine Anliegerversammlung stattgefunden, in der über den aktuellen Sachstand und die weiteren Schritte informiert wurde. Außerdem fand am 16.07.2025 ein Ortstermin mit Statiker, Ingenieurbüro und Geologin statt. Im Rahmen des Ortstermins erörterten alle Beteiligten die Umsetzung einer möglichen provisorischen Lösung, sodass ein Gehen auf dem Böhnweg wieder möglich ist. Außerdem wurde auch die dauerhafte Sanierung der Sandsteinmauer besprochen. Die noch erforderlichen Rammkernsondierungen wurden durchgeführt. Der Bewuchs am Hang oberhalb der beschädigten Sandsteinmauer wurde entfernt. Entsprechend dem Vorschlag des Statikers soll mit Betonlegosteinen eine provisorische Absicherung erstellt werden, sodass auf einer Breite von ca. 1,20 m wieder an der Mauer vorbeigelaufen werden kann. Die Betonlegosteine wurden bei einer Firma zur Leihe bestellt und sind ab Mitte KW 31 verfügbar. Eine örtliche Firma wird die Steine in Abstimmung mit einem angrenzenden Landwirt abholen und aufstellen; der Bauhof führt die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen auf dem Böhnweg durch. Weiterhin fand ein Ortstermin mit einer Spezialfirma statt, die die Sanierung von Sandsteinmauern anbietet.</p>
<p> </p>
<p><strong>Abfallablagerung</strong></p>
<p>Zwischen dem 20.07. und 21.07.2025 wurde am Schönettenweg zwischen Kirchzell und Ottorfszell illegal Bauschutt bzw. Abfall abgeladen. Der Markt Kirchzell hat als geschädigter Grundstückseigentümer Anzeige bei der Polizeiinspektion Miltenberg erstattet. Hinweise über den Verursacher nimmt der Markt Kirchzell entgegen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Katzenschutzverordnung</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg hat mitgeteilt, dass es mit Wirkung vom 10.07.2025 eine neue Katzenschutzverordnung erlassen habe. Zur Begründung für diese Verordnung wird mitgeteilt, dass jährlich viele Katzen leiden würden, weil sie sich unkontrolliert vermehrten. Seit 2019 seien im Landkreis Miltenberg rund 1.700 Streunerkatzen eingefangen und behandelt worden. Diese unkontrollierte Vermehrung der Tiere führe zu kranken, hungernden und verletzten Tieren. Streunende Katzen würden Vögel und Kleintiere jagen und somit das ökologische Gleichgewicht stören. In der Verordnung seien Pflichten für Katzenhalter geregelt. Demnach müssten alle Freigängerkatzen kastriert werden, egal ob männliche oder weibliche Tiere. Weiterhin müssten Katzen mit Freigang gekennzeichnet (Mikrochip oder Ohrtätowierung) und in einem Haustierregister (z.B. Tasso, FINDEFIX) eingetragen sein. Unkastrierte und nicht gekennzeichnete Katzen könnten von beauftragten Tierschutzvereinen eingefangen und kastriert werden. Die Kosten müsse der Tierhalten tragen, wenn dieser ermittelt werden könne. Als Grund dafür, warum die Kastration so wichtig sei, führt das Landratsamt an, dass eine unkontrollierte Vermehrung, Tierleid sowie überfüllte Tierheime verhindert werden sollen. Außerdem reduziere dies Krankheiten wie Katzenschnupfen oder Leukose, schütze Wildtiere vor Beutefang und verringere Aggression und Urinmarkieren bei Katern. Als Fazit wird mitgeteilt, dass die Verordnung helfe, das Leid streunender Katzen zu verringern und den Tierschutz zu stärken. Die Bürgerinnen und Bürger seien angehalten, eigene Katzen kastrieren und registrieren zu lassen – zum Schutz ihrer eigenen Tiere und aller Katzen im Landkreis. Weitere Infos seien beim Veterinäramt, Tierschutzverein Miltenberg e.V., Katzen in Not Leidersbach e.V. oder Tierrettung Untermain e.V. erhältlich.</p>
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                <pubDate>Wed, 30 Jul 2025 16:02:38 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2025</title>
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                <pubDate>Tue, 08 Jul 2025 11:02:24 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2025</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.05.2025</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, für die gemeindliche Wasserversorgung eine 24-h-Rufbereitschaft einzuführen. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung beauftragt.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Neuordnung der Grünflächenpflege im Ortsteil Breitenbuch zu</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhofssatzungen und -gebühren</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 23.05.2025 hatte der Gemeinderat bereits über die Entwürfe zur Neufassung der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung beraten. Die Entwürfe wurden entsprechend den Beratungen angepasst und nun zur Beschlussfassung vorgelegt.</p>
<p>In der Bürgerfragestunde hatte Bestatterin Iris Galm angeregt, im Bedarfsfall auch eine über die nunmehr vorgesehenen maximalen Grabplätze hinausgehende Belegung zu ermöglichen. Gemeinderat Joachim Kunz war der Meinung, dass man dies umsetzen sollte. Gemeinderat Peter Schwab verwies auf die Vorberatungen und stellte fest, dass man den Leuten bei einem Einzelgrab, was zwei Grabplätzen entspricht, mit der Möglichkeit, eine zusätzliche Urne zu bestatten, bereits entgegenkommt. Gleiches gelte für zwei zusätzliche Urnen beim Doppel- und Dreifachgrab. Dies sollte so belassen werden. Für größere Familien bestünde die Möglichkeit, ein größeres Grab zu nehmen. Gemeinderat Frederic Sennert hätte prinzipiell kein Problem damit, so viele Urnen wie möglich in einem Sarggrab zusätzlich zu bestatten. Im Bedarfsfall müsste das Grab eben nochmals gekauft werden. Man sollte sich diese Möglichkeit offen lassen. Gemeinderat Patrick Walter stimmte dem zu. Er regte eine entsprechende Satzungsregelung an, damit man im Einzelfall flexibel entscheiden könne. Laut Gemeinderat Frank Rudolph spreche für eine solche Regelung, dass ein Familiengrab länger erhalten bleiben könnte. Bestehende Gräber sollten so lange wie möglich genutzt werden können. Bürgermeister Stefan Schwab sah die Wahrscheinlichkeit einer über die vorgesehenen Regelungen nochmals hinausgehenden Überbelegung von Gräbern als sehr gering an. Man habe bereits die Möglichkeit zur Bestattung zusätzlicher Urnen in Sarggräbern vorgesehen, daran sollte festgehalten werden. Darüber hinaus sollte für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine weitere Belegung notwendig werden sollte, keine pauschale Zusage getroffen werden. Vielmehr sollte die Möglichkeit geschaffen werden, in besonders begründeten Einzelfällen auf Antrag und als Ausnahmefall die Schaffung zusätzlicher Grabstellen zu ermöglichen. Gemeinderätin Brigitte Krug fragte, welche Gebühren dann in diesen Fällen anfallen. Bürgermeister Stefan Schwab schlug vor, hierfür nochmal die reguläre vollständige Grabgebühr festzusetzen.</p>
<p>Zu klären war außerdem noch die Frage, ob beim halbanonymen gemeindegepflegten Urnenfeld Blumenschmuck bis 14 Tage nach der Beisetzung zugelassen werden soll oder ob dies gänzlich unzulässig ist. Gemeinderat Joachim Kunz sprach sich dafür aus, beim halbanonymen gemeindegepflegten Urnenfeld Blumenschmuck nach der Beisetzung zu dulden, nicht jedoch an Feiertagen. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter sprach sich dagegen aus; es sollte nichts hingestellt werden dürfen. Gemeinderätin Brigitte Krug regte an, für Blumenschmuck einen eigenen Platz zu schaffen, auf das halbanonyme Urnenfeld sollte nichts gestellt werden. Bestatterin Iris Galm erklärte auf Nachfrage, dass bei halbanonymen Bestattungen üblicherweise kein Blumenschmuck o.Ä. vorgesehen sei.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Kirchzell (Friedhofssatzung) in der vorliegenden Form. Kränze, Blumen- und Kerzenschmuck oder sonstige Ausstattungen am oder auf dem halbanonymen gemeindegepflegten Urnenfeld werden nicht zugelassen. Außerdem wird eine zusätzliche Regelung eingefügt, wonach in besonders begründeten Einzelfällen ausnahmsweise auf Antrag zusätzlich zu den festgelegten maximalen Grabplätzen die Bestattung einer zusätzlichen Urne ermöglicht werden kann.</p>
<p>Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Abgabesatzung über die Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Kirchzell (Friedhofsgebührensatzung) in der vorliegenden Form, inkl. entsprechendem Gebührentatbestand für die in der Friedhofssatzung hinzugefügte Ausnahmeregelung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Dorffest</strong></p>
<p>Am Sonntag, den 25.05.2025 fand das erste Dorffest anlässlich des 325-jährigen Marktrechtsjubiläums statt. Auf eine Marktfestsetzung wurde mangels Marktbeschicker verzichtet. Die Absicht war, eine Veranstaltung der Kirchzeller Vereine für die Bürger anzubieten, bei welcher die Begegnungen im Vordergrund stehen sollten. Die Resonanz seitens der Bürger sowie der Beteiligten war sehr gut. Es wurde bereits im Vorfeld von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert, eine solche Festlichkeit nun regelmäßig stattfinden zu lassen.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz sprach sich grundsätzlich für einen Turnus von 5 Jahren aus, man sollte aber auch flexibel sein. Gemeinderat Rudi Frank fragte, ob dann das Herbstfest entfalle. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass es keine Markttage mehr geben werde, aber dass Vereine weiterhin ihre Feste machen könnten. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter befürwortete einen Turnus von 5 Jahren. Man müsse auch an die Vereine denken, die immer um Leute kämpfen müssen, die Dienste übernehmen. Ein kürzerer zeitlicher Abstand sei zu viel und das Fest nutze sich ab. Bei 5 Jahren könne sich jeder wieder darauf freuen. Gemeinderat Peter Schwab fand 5 Jahre gut. Außerdem dürfe man die Kosten der Gemeinde, z.B. die Bauhofstunden, nicht außer Acht lassen. Gemeinderat Patrick Walter regte eine Nachbesprechung mit den beteiligten Vereinen an.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, dass künftig grundsätzlich alle 5 Jahre im Rahmen des jeweiligen Marktrechtsjubiläums ein Dorffest mit den örtlichen Vereinen ausgerichtet werden soll. Die abschließende Entscheidung fällt rechtzeitig vorher und insbesondere in Abhängigkeit von der Anzahl der teilnehmenden Vereine.</p>
<p> </p>
<p><strong>Zuschussantrag</strong></p>
<p>Das Schützenhaus Watterbach steht im Eigentum des Marktes Kirchzell. Der Schützenverein Watterbach hat unter Bezugnahme auf den Überlassungsvertrag aus dem Jahr 1993 einen Zuschuss zum Einbau einer neuen Gasheizung in das Schützenhaus Watterbach beantragt. Der Schützenverein Watterbach bittet hierbei um Beachtung, dass das Gebäude ggf. auch für gemeindliche Veranstaltungen (z. B. Schulungsraum für die Feuerwehr Watterbach) zur Verfügung steht bzw. gemäß Überlassungsvertrag stehen muss. Die Kosten belaufen sich auf ca. 13.200 € brutto. Die Erdarbeiten, Mauerdurchbrüche, Ausbau und Entsorgung der vorhandenen Öltanks, sowie Mauerer, Elektroarbeiten würden durch den Schützenverein in Eigenregie durchgeführt werden. Gemäß § 7 Abs. 2 des genannten Überlassungsvertrages bleibt es dem Schützenverein unbenommen, im Einzelfall bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen einen Zuschuss beim Markt Kirchzell zu beantragen.</p>
<p>3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter fand es wichtig herauszuheben, dass das Gebäude im Eigentum der Gemeinde steht. Sie schlug 1.000 € als Zuschuss vor. Gemeinderätin Brigitte Krug erklärte, dass eigentlich der Markt Kirchzell als Eigentümer für den Einbau der Heizung verantwortlich sei und somit der Schützenverein Watterbach diesen Einbau lediglich bezuschussen müsste. Gemeinderat Rudi Frank fand 1.000 € in Ordnung. Der Schützenverein zahle keine Miete und das Gebäude müsse in einem guten Zustand gehalten werden. Lieber gebe die Gemeinde einen Zuschuss, als die komplette Heizung zahlen zu müssen. Gemeinderat Patrick Walter stellte klar, dass es sich um ein gemeindeeigenes Gebäude handelt, er könne sich sogar 1.000 bis 1.500 € als Zuschuss vorstellen. Der Schützenvereine kümmere sich und der Markt Kirchzell habe weniger Kosten.</p>
<p>Der Gemeinderat genehmigte dem Schützenverein Watterbach den Einbau einer neuen Gasheizung ins Schützenhaus Watterbach und gewährte hierfür einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €. Die tatsächlichen Kosten sind durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Brückenprüfungen</strong></p>
<p>Der Brückensachverständige Dipl. Ing. Hans Hörner hat die nach DIN 1076 an den gemeindlichen Brückenbauwerken erforderliche Hauptprüfung durchgeführt. Bei dem Großteil der festgestellten Mängel handelt es sich um kleinere Maßnahmen, die vom Bauhof sukzessive bei geeigneter Witterung und passendem Wasserstand bis zur nächsten einfachen Prüfung im Jahr 2028 behoben werden können. Auf weitere Mängel wird seit Jahren verwiesen, aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands wird jedoch auf eine Behebung verzichtet.</p>
<p> </p>
<p><strong>Sperrung Böhnweg</strong></p>
<p>Bei einem Ortstermin im Rahmen der Planung zur Sanierung des Böhnwegs Anfang Mai wurde festgestellt, dass ein Teilbereich der bergseitigen Sandsteinmauern stark in den Weg hineinragt. Die Mauer weist zudem weitere Ausbuchtungen in Richtung Böhnweg auf. Es stellte sich daher die Frage, inwieweit die Mauer noch ausreichend standsicher ist. Nach einem Ortstermin mit einem Statiker wurde der Böhnweg bis auf Weiteres vollständig gesperrt, da der Statiker keine Gewähr für die Standsicherheit der Sandsteinmauer übernehmen konnte. Als Grundlage für die Festlegung des weiteren Vorgehens ist laut Statiker eine geologische Untersuchung des dahinterliegenden Hangs erforderlich. Diese wird am Montag, den 16.06.2025 vorgenommen. Des Weiteren fand eine Grenzfeststellung durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung statt. Diese hat ergeben, dass die Mauer in dem vom Statiker beanstandeten Bereich im Eigentum des Marktes Kirchzell liegt. </p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Hinsichtlich des Ankaufs der gemeindlichen Speedpipes in der Ortsdurchfahrt Kirchzell hatte der Markt Kirchzell bereits mit E-Mail vom 16.04.2025 seine Änderungs-/Ergänzungswünsche zum Kaufvertragsentwurf mitgeteilt. Die GlasfaserPlus hatte am 30.04.2025 mitgeteilt, dass hinsichtlich der Änderungswünsche noch Klärungsbedarf bestehe. Seither wurde mehrfach erinnert und darum gebeten, diese Änderungswünsche mitzuteilen. Mit E-Mail vom 28.05.2025 teilte die GlasfaserPlus mit, dass die Angelegenheit intern an die Abteilung für Mitverlegung und Leerrohrankauf weitergeben wurde und dass man sich melden werde. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Insoweit liegt nach wie vor kein Kaufvertragsentwurf vor, sodass auch alle weiteren Maßnahmen nicht absehbar sind. Deshalb hat die Verwaltung auch eine kürzlich wieder durchgeführte, nicht mit dem Markt Kirchzell abgestimmte und schon mehrfach gegenüber der Telekom monierte Vermarktungsaktion im Ortsgebiet Kirchzell unterbunden. Dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass die Telekom nach der vorletzten Aktion zugesagt hatte, Kirchzell für solche Vermarktungen zu sperren, bis eine einheitliche Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgt ist.</p>
<p> </p>
<p><strong>Radweg Buch - Amorbach</strong></p>
<p>Der Radweg von Kirchzell/Buch nach Amorbach wird nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten am Donnerstag, 26.06.2025 eröffnet. Bis dahin bleibt er offiziell gesperrt. Gemeinderat Peter Schwab teilte mit, dass der Radweg fertig sei. Es sei daher nicht zu verstehen, dass er noch 14 Tage gesperrt bleiben soll. Weiterhin sei der Radweg holprig und nicht so, wie man es von einem neu asphaltierten Weg erwarten würde.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kanalsanierung</strong></p>
<p>Der beschädigte Kanal in der Zufahrt des Rathausparkplatzes wurde saniert. Die Kosten hierfür betrugen 8.293,82 € und damit 1.472,21 € weniger als der Angebotspreis.</p>
<p> </p>
<p><strong>Grabmalprüfung</strong></p>
<p>In der Woche vom 10.06.2025 bis 13.06.2025 hat die Firma Becker &amp; Weißbach die Grabmalprüfung auf den Kirchzeller Friedhöfen durchgeführt. Mit einem sog. Kipp-Tester wird gegen die Grabsteine gedrückt, bis der vorgegebene Druck von 300 Newtonmetern (rund 30 Kilogramm) erreicht ist. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei der Überprüfung mit dem Messgerät nicht schwanken. Die Standsicherheitsprüfung dient dem Schutz aller Friedhofsbesucher, da man einem Grabstein nicht von vornherein ansieht, ob er standfest ist oder nicht. Bei losen Grabsteinen bringt die Firma einen gelben Aufkleber mit der Aufschrift „Unfallgefahr!“ an. Die beanstandeten Grabsteine dokumentiert der Grabmalprüfer. Die Dokumentation wird nach Abschluss der Prüfungen der Friedhofsverwaltung in digitaler Form zur Verfügung gestellt, damit die jeweiligen Grabnutzer auf die Beseitigung der Mängel hingewiesen werden können.</p>
<p> </p>
<p><strong>Neuer Bauhof</strong></p>
<p>Am 12.06.2025 hat ein Besprechungstermin beim Bauamt im Landratsamt Miltenberg bezüglich des geplanten Bauhofes stattgefunden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das Bauamt das Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht für genehmigungsfähig ansieht. Der Einbau eines Sozialtraktes im Gebäude ist laut Mitteilung des Landratsamtes möglich. Als nächster Schritt wird jetzt vom Architekturbüro Johann und Eck auf der Basis dieses Besprechungsergebnisses ein Brandschutzkonzept erstellt. Dieses wird anschließend mit dem Landratsamt Miltenberg genauer erörtert. Für die weitere Planung bittet das Architekturbüro Johann und Eck den Gemeinderat um Festlegung, welche Alternative für den Einbau des Sozialtraktes in das bestehende Gebäude gewählt wird. Dem Gremium wurden die Varianten vorgestellt. Abschließend wurde festgelegt, dass zunächst nochmal das Gespräch mit dem Bauhof bzgl. der beiden Varianten gesucht werden soll.</p>
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                <pubDate>Tue, 17 Jun 2025 14:09:32 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2025</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 02.05.2025</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss eine Neuordnung der Grünflächenpflege im Ortsteil Ottorfszell und erteilte der Dirk Wörner GmbH den Auftrag zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 1.666,00 €.</p>
<p>Bereits in der Sitzung vom 11.04.2025 erhielt die Firma Abel &amp; Käufl Mobilfunkhandels GmbH, 84034 Landshut, den Auftrag zur Umrüstung der 7 gemeindlichen Sirenen auf Digitalfunk zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 17.426,36 €. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Durchführung der Umrüstung den Förderantrag zu stellen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter hatte in der Sitzung vom 02.05.2025 die auf der gemeindegepflegten Erdurnengrabanlage abgestellten Gegenstände kritisiert. Diese sollten unverzüglich entfernt werden, die Leute hätten hierzu ein Merkblatt unterschrieben.</p>
<p>Ausweislich des Merkblatts können Grablichter nach der Bestattung und zu Ostern, Allerheiligen und Weihnachten für maximal 14 Tage auf den Grabstein gestellt werden und sind danach zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Gegenstände kostenpflichtig vom Bauhof entfernt und entsorgt. Die Frist vom 2 Wochen nach Ostern war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgelaufen. Andere Gegenstände sind nicht zulässig.</p>
<p> </p>
<p><strong>Planung neuer Bauhof</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat am 02.05.2025 beschlossen, die Entscheidung über die vorgelegte Planung für den neuen Bauhofstandort auf dem Anwesen Hauptstraße 111, Kirchzell zu vertagen. Zunächst wurde für den 23.05.2025 ein Ortstermin für den gesamten Gemeinderat terminiert. Der Ortstermin hatte im Vorfeld der Sitzung stattgefunden. Im Wesentlichen lassen sich die Eindrücke des Ortstermins sowie die Beratung wie folgt zusammenfassen:</p>
<p>Es soll kein Anbau für den Sozialtrakt erstellt werden. Von vier möglichen Varianten, den Sozialtrakt anderweitig im Bestand unterzubringen, sollen der Einbau des Büros in das ehemalige Materiallager im vorderen Bereich der Halle sowie des Sozialtrakts im seitlichen und hinteren Hallenbereich planerisch weiterverfolgt werden. Somit könnte dem Wunsch der Bauhofmitarbeiter auf Erhaltung der bestehenden Halle nachgekommen werden. Neben dem Sozialtrakt sollte außerhalb der Halle eine Stahltreppe in den Hofbereich Richtung Kickersgelände bzw. zur Erschließung des Untergeschosses errichtet werden. Im Untergeschoss sollen die Werkstatt und die Schlosserei eingerichtet werden. Der bestehende Anbau an die große Halle sollte nur abgebrochen werden, wenn dies aus Platzgründen zur Unterbringung der Schüttgutboxen notwendig wird. Die bestehende zusätzliche Zufahrt in diesem Bereich soll erhalten bleiben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung unter Berücksichtigung des Ortstermins mit dem Büro Johann &amp; Eck entsprechend anzupassen.</p>
<p>Gemeinderätin Brigitte Krug war nach wie vor der Meinung, dass man das Feuerwehrhaus am Standort des ehemaligen Sägewerks nicht ganz ausschließen sollte. Für einen Neubau dort würde man Zuschüsse bekommen und man hätte anschließend einen vollständigen Neubau. Mit der aktuellen Lage könne sie sich nicht anfreunden. Bürgermeister Stefan Schwab erwiderte, dass diese Thematik bereits mehrfach besprochen und erläutert wurde und dass ein Neubau am ehemaligen Sägewerk aufgrund der Hilfsfristen nicht möglich sei. Gemeinderat Josef Schäfer pflichtete dem bei; die Angelegenheit sei bereits mehrfach diskutiert und schlussendlich entsprechend beschlossen worden. So sollte es jetzt auch umgesetzt werden. Gemeinderat Patrick Walter ergänzte, dass die Hilfsfrist nach Buch am Standort des ehemaligen Sägewerks nicht einhaltbar wäre; insoweit wäre dann in Buch eine Pflichtfeuerwehr notwendig.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhofssatzungen und -gebühren</strong></p>
<p>Aufgrund der Schaffung neuer Bestattungsarten und des Zeitablaufs seit der letzten Kalkulation hat die Verwaltung eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren vom Kommunalbüro Schulte &amp; Röder durchführen lassen. Aus diesem Grund sind sowohl die Stamm-, als auch die Gebührensatzung für die gemeindlichen Friedhöfe anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen beide Satzungen anhand aktueller Satzungsmuster des bayerischen Gemeindetages neu gefasst werden. Die Verwaltung hatte entsprechende Entwürfe erstellt und zur Diskussion vorgelegt. Die Beschlussfassung soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.</p>
<p>Zunächst war darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Friedhofsgebühren um eine Kalkulation nach dem Kommunalabgabengesetz handelt. Vereinfacht dargestellt werden hierbei die angefallenen Kosten aus dem Kalkulationszeitraum (hier: Haushaltsjahre 2022 bis 2024) auf die vorhandenen Gräber unter Berücksichtigung der in diesen Gräbern vorhandenen Grabplätze (z.B. eine Einzelgrabstätte hat 2 Grabplätze – normal und Tiefgrab) umgelegt. Im Rahmen der Kalkulation wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Gebühr für die einzelnen Grabarten jeweils eine maximale Anzahl an Grabplätzen zu Grunde liegt und dass eine „Überbelegung“ somit nicht zulässig ist. Beispielsweise hat eine Einzelgrabstätte max. 2 Grabplätze, eine Doppelgrabstätte dementsprechend max. 4 Grabplätze usw. Seit es die Urnenbestattungen gibt, wurde im Rahmen der gängigen Praxis regelmäßig auf Anfrage auch eine Überbelegung der Grabstätten zugelassen, z.B. wurden in einer mit bereits 2 Särgen, deren Ruhefrist jeweils noch nicht abgelaufen ist, belegten Einzelgrabstätte (d.h. max. Anzahl der Grabplätze ist erreicht) zusätzlich am Rand noch die Bestattung von einer oder mehrerer Urnen zugelassen. Abgerechnet wurde hier dann maximal die evtl. noch erforderliche, zusätzliche Ruhezeit für die Urne. Die zusätzliche Urne war jedoch in der ursprünglich für 2 Grabplätze kalkulierten Gebühr nicht mit enthalten. Insoweit entgingen bzw. entgehen dem Markt Kirchzell in solchen Fällen die eigentlich zu erhebenden Gebühren für ein notwendiges neues (Urnen-)Grab. Die Neukalkulation geht standardmäßig von der o.g. Anzahl der Grabstätten aus. Nachdem der Wunsch nach einer zusätzlichen Bestattung von Urnen (d.h. eine „Überbelegung“) jedoch praktische Relevanz besitzt, hat die Verwaltung dies in Form von zwei Varianten zusätzlich kalkulieren lassen.</p>
<p>Gemeinderat Frank Rudolph begrüßte die Möglichkeit, zusätzliche Urnen bestatten lassen zu können. Es handele sich oft um Familiengräber, die erhalten bleiben sollen. Jede zusätzliche Urne in einem Familiengrab sei gut, da hierdurch der Neubau von Urnengräbern vermieden werden könnte. Gemeinderätin Brigitte Krug begrüßte dies ebenfalls, da es sich um Herzensangelegenheiten handele. Das Gremium sprach sich hinsichtlich der Gebühren und zusätzlichen Urnen für die von der Verwaltung vorgelegte Variante II aus. Bezüglich § 11 Abs. 3 des Friedhofssatzungsentwurfs teilte 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner mit, dass die Erdurnengrabstäten nicht im Vorfeld, sondern nur im Bedarfsfall vergeben werden sollten. Dem stimmte das Gremium zu. Hinsichtlich § 11 Abs. 4 war das Gremium der Auffassung, dass weiterhin nur eine aufgesetzte Schrift zugelassen werden sollte. Weitere Anmerkungen zu den Satzungsentwürfen lagen nicht vor.</p>
<p> </p>
<p><strong>Erdurnengräber Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss den Standort zur Anlage von neuen Erdurnengräbern im alten Friedhofsteil des Friedhofs Kirchzell.</p>
<p> </p>
<p><strong>Stellplatzsatzung</strong></p>
<p>Mit der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen Novelle der Bayerischen Bauordnung wird u.a. die bisherige Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Der Bayerische Gemeindetag (BayGT) hat für Städte und Gemeinden, die entsprechende Stellplatzpflichten fortführen bzw. einführen möchten, ein Satzungsmuster zur Verfügung gestellt, anhand dessen ein Satzungsentwurf für den Markt Kirchzell ausgearbeitet wurde. Gemeinderat Frederic Sennert hielt den Erlass einer Stellplatzsatzung für sinnvoll. Es gebe große Probleme beim Parken, sodass man schauen müsse, dass Bauherren einsprechende Stellplätze nachweisen. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Stellplatzsatzung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kanalbefahrung</strong></p>
<p>Die Firma Kanaltechnik Meyer hatte ein Nachtragsangebot über 18.939,33 € brutto für die laufende Kanalbefahrung (Kirchzell – 1. Abschnitt) vorgelegt. Es enthielt einen Mehraufwand für erschwerte Zugänglichkeit und bauliche Sonderbedingungen. Das Büro Arz hat das Angebot geprüft und dieses als zutreffend eingestuft und es wirtschaftlich, fachtechnisch und rechnerisch ohne Beanstandungen geprüft. Im Hinblick auf die Gesamtkosten teilte das Büro Arz hierzu mit, dass sich aufgrund der Aufwendungen im Nachtrag voraussichtlich die Auftragssumme um ca. 5.000 € brutto reduziere. Der Gemeinderat genehmigte das Nachtragsangebot.</p>
<p> </p>
<p><strong>Spielplatzkontrolle</strong></p>
<p>Der Sachverständige hat die Jahreshauptkontrolle der gemeindlichen Spielplätze einschließlich der Außenspielanlage der Kindertagesstätte „Abenteuerland“ und der Grundschule durchgeführt und einen ausführlichen Bericht vorgelegt. Bei 3 Prüfbewertungen bestand unmittelbarer Handlungsbedarf, 19 sollten im Rahmen der Wartung behoben werden, 155 blieben ohne Beanstandung. Die festgestellten Mängel wurden bereits fast vollständig behoben.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bürgerversammlung 2025</strong></p>
<p>Am 09.05.2025 fand die Bürgerversammlung in Kirchzell statt. Bürgermeister Stefan Schwab begrüßte 30 Bürgerinnen und Bürger, 13 Gemeinderäte und 8 Beschäftigte. Formelle Anträge, die der Gemeinderat zu behandeln hätte, wurden insgesamt nicht gestellt. Folgende wesentlichen Anregungen bzw. Wortmeldungen wurden von der Verwaltung aufgenommen:</p>
<p>Es wurde angefragt, ob das Grundsteueraufkommen aufkommensneutral sei. Bürgermeister Stefan Schwab teilte mit, dass dies noch nicht absehbar sei, weshalb die Gemeinde die aktuellen Hebesätze beibehalten habe. Man müsse nun abwarten, bis alle Messbescheide vorliegen und die Einsprüche größtenteils abgearbeitet sind. Bürgermeister Schwab ergänzte jedoch, dass die Gemeinde aufgrund der steigenden Ausgaben auch auf Einnahmesteigerungen angewiesen sei. Insoweit müsste der Gemeinderat zu gegebener Zeit sich Gedanken machen, wie solche Einnahmesteigerungen möglich sein könnten. Eine Möglichkeit der Einnahmensteigerung sei beispielsweise bei der Grundsteuer.</p>
<p>Die Meinungen zur Nachbesserung der Ausschläge im Totenweg am Friedhof Kirchzell waren geteilt.</p>
<p>Es wurde nach dem Sachstand der Erdverkabelung von Buch nach Kirchzell gefragt. Hierzu konnte kein aktueller Sachstand genannt werden.</p>
<p>Die Erhöhung der Hundesteuer wurde kritisiert. Die vorgeschlagene Einführung einer Katzensteuer ist rechtlich nicht zulässig.</p>
<p>Nach Hiebmaßnahmen soll auf Wanderwegen das Reisig entfernt werden.</p>
<p>Die Waldwege seien zu grob geschottert. Hierzu wurde erklärt, dass erst später feiner Schotter aufgebracht werden kann.</p>
<p> </p>
<p><strong>Trinkwasseruntersuchung</strong></p>
<p>Das Institut Dr. Nuss hat am 22.04.2025 Proben des Reinwassers aus den Sammelmessstellen in Kirchzell und Buch entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurde im Rahmen der freiwilligen Überwachung eine Probe aus der Sammelmessstelle im Ortsnetz Kirchzell und dem Hochbehälter Preunschen untersucht. Gleichzeitig wurden die jährlichen Untersuchungen des Wassers aus der Ziegelwiesenquelle vorgenommen, die jedoch als Rohwasser vor der Aufbereitung nicht nach der Trinkwasserversorgung zu bewerten sind. Nach den Untersuchungsbefunden vom 25.04.2025 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten, es gab keine Beanstandungen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kanalsanierung am Rathaus</strong></p>
<p>Die Firma Die Häuslebauer, Amorbach wurde mit der Sanierung des beschädigten Kanals am Rathaus zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 9.766,03 € beauftragt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Eine Stunde Zeit</strong></p>
<p>2. Bürgermeisterin Susanne Wörner gab eine Info zu Eine Stunde Zeit. Es seien neue Broschüren gefertigt worden. Man suche Leute, die sich hier engagieren möchten. Eine entsprechende Veröffentlichung werde es im Amtsblatt geben.</p>
<p> </p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 02 Jun 2025 10:45:42 GMT</pubDate>
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                <title>Sperrung B&#246;hnweg</title>
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                    <p>Der Böhnweg muss ab sofort und bis auf Weiteres für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gesperrt werden. Grund hierfür ist der bauliche Zustand eines Teilbereichs der bergseitigen Sandsteinmauer. Wie lang die Sperrung des Böhnwegs erforderlich wird ist aktuell nicht absehbar, es ist aber mit einem längeren Zeitraum zu rechnen.</p>
<p>Wir bitten um Ihr Verständnis für diese kurzfristig notwendige Sperrung.</p>
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                <pubDate>Wed, 28 May 2025 11:07:32 GMT</pubDate>
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                <title>Erinnerung!!! Sperrung der Ortsdurchfahrt w&#228;hrend des Dorffests</title>
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                    <p><strong>Wir möchten nochmals daran erinnern, dass die Ortsdurchfahrt Kirchzell sowie direkt angrenzenden Ortsstraßen in der Ortsmitte (z.B. Pfarrgasse, Marktplatz, Teile der Forsthausenstraße und Bachgasse, s. roter Bereich im Lageplan) anlässlich des Dorffests in der Zeit von Samstag, den 24.05.2025 12.00 Uhr bis Sonntag, den 25.05.2025 24.00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt werden.</strong></p>
<p>Anwohner und Angrenzer im rot markierten Bereich können ihre Anwesen im besagten Zeitraum nicht anfahren. Für die Anwohner der orange markierten Strecken ist eine Zufahrt möglich (vorbei an einer halbseitigen Absperrung).</p>
<p>Der überörtliche Verkehr wird großräumig umgeleitet.</p>
<p>Die Umleitung für den innerörtlichen PKW-Verkehr verläuft über die Wildenburgstraße – Forsthausenstraße - Flurstraße – In den Brunnenäckern – Schulstraße bzw. die Alte Hauptstraße (s. gelbe Strecke im Lageplan). Es gilt Tempo 30.</p>
<p> Anwohner und Angrenzer der Umleitungsstrecken werden gebeten, ihre Fahrzeuge frühzeitig auf geeigneten Flächen abzustellen, da für die Dauer des Dorffestes auf diesen Strecken ein absolutes Halteverbot angeordnet ist. Gleiches gilt teilweise für die Zufahrtstraßen zum Festbereich.</p>
<p>Bitte bedenken Sie ebenso, dass die öffentlichen Parkplätze im Ortskern während dieser Zeit nicht genutzt werden können (u. a. die der Marktplatzhalle).</p>
<p>Den betroffenen Anwohnern wird im o.g. Zeitraum gestattet, die Fahrzeuge auf dem Parkplatz des TVK neben der Turnhalle abzustellen. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich z.B. in der Kindergartenstraße.</p>
<p>Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und bitten um Verständnis für die Beeinträchtigungen am Festwochenende.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,</p>
<p>Ihre Gemeindeverwaltung</p>
<p><img alt="" src="/media/95517/325-jahre-marktrecht-lageplan-ortsmitte-roter-bereich.jpg?width=387&amp;height=307&amp;mode=max" data-udi="umb://media/5d03566e4fd64928ba9ce8200a206ec5" style="width: 387px; height: 307px;" /></p>
<p></p>
<p><img alt="" src="/media/95518/325-jahre-marktrecht-lageplan-umleitungen-sperrungen.jpg?width=391&amp;height=235&amp;mode=max" data-udi="umb://media/e776b7dc808a4c758bc9dcddeb14d4d8" style="width: 391px; height: 235px;" /></p>
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                </description>
                <pubDate>Fri, 23 May 2025 10:30:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>M&#252;llabfuhr</title>
                <description>
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                    <p>Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Müllabfuhr in den Sommermonaten früher beginnt. So fahren die Müllfahrzeuge von Montag, 2. Juni, bis einschließlich Freitag, 12. September, bereits von 6 Uhr an.</p>
<p>Die Abfallwirtschaft bittet daher darum, die Abfallbehälter, die gelben Wertstoffsäcke und gegebenenfalls auch Sperrmüll, Altholz und Elektrogroßgeräte rechtzeitig zum Abfuhrbeginn um 6 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Die Behälter sollten mit dem Griff zur Straße abgestellt werden, da dies den Müllwerkern die Arbeit sehr erleichtert.</p>
<p>Von Montag, 15. September, an beginnt die Müllabfuhr wieder zur gewohnten Zeit.</p>
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                <pubDate>Fri, 23 May 2025 08:15:15 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Waldbrandgefahr! Bitte um Vorsicht!</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung weist der Deutsche Wetterdienst aktuell und für die kommenden Tage für den Landkreis Miltenberg die Waldbrand-Gefahrenstufe 3 aus – dies entspricht einer mittleren Gefahr. Da laut den Wettervorhersagen in den kommenden Tagen nicht mit Regen zu rechnen ist, ist auch laut Kreisbrandrat Martin Spilger mit einem weiteren Anstieg des Gefahrenpotenzials zu rechnen. Daher bitten Spilger und das Landratsamt die Bevölkerung eindringlich, folgende Verhaltensregeln zu beachten:</p>
<p><strong>Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe!</strong> Lagerfeuer, Grillen oder das Abbrennen von Pflanzenresten sind nur mit entsprechender Genehmigung der zuständigen Gemeinde erlaubt – und selbst dann nur unter größter Vorsicht, insbesondere bei Wind.</p>
<p><strong>Gelöschte Feuer beaufsichtigen</strong>, bis die Glut vollkommen erloschen ist</p>
<p><strong>Zigarettenstummel nicht achtlos wegwerfen!</strong> Auch bei Autofahrten: Aus dem Fenster geworfene Glutreste können Böschungs- und Waldbrände verursachen.</p>
<p><strong>Keine Fahrzeuge auf trockenem Gras abstellen:</strong> Heiße Fahrzeugteile, insbesondere Katalysatoren, können schnell als Zündquelle wirken.<br />Zufahrten freihalten: Feuerwehrzufahrten und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.</p>
<p><strong>Im Ernstfall</strong>: Sofort Notruf 112 wählen! Bitte die Brandstelle so genau wie möglich angeben, damit Einsatzkräfte schnell reagieren können. Sollte das schwer möglich sein, sollten Anrufende vor Ort bleiben und die anrückenden Einsatzkräfte zum Brandort einweisen.</p>
<p>Der Schutz der Wälder und damit auch der Lebensgrundlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Landratsamt und Einsatzkräfte bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme mitzuhelfen, Waldbrände zu vermeiden.</p>
<p>Einen aktuellen Blick auf den Waldbrand-Gefahrenindex gibt der Deutsche Wetterdienst auf der Internetseite <a href="http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html">www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html</a>.</p>
<p>[Quelle Text und Bild: Landratsamt Miltenberg]</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 15 May 2025 16:37:25 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                </description>
                <pubDate>Fri, 09 May 2025 09:23:50 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.04.2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.03.2025</strong></p>
<p>Der Gemeinderat erteilte Herrn Hanspeter Gondring, 60599 Stuttgart, den Zuschlag für die Weiterverpachtung des Eigenjagdreviers Kirchzell II (Preunschener Berg) ab 01.04.2026 für weitere 9 Jahre.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feuerwehrbedarfsplan</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 08.11.2018 hatte der Gemeinderat den Feuerwehrbedarfsplan für den Markt Kirchzell festgestellt und beschlossen, diesen künftig den Entscheidungen zu Beschaffungen und der Weiterentwicklung des Brandschutzes im Markt Kirchzell zugrunde zu legen.</p>
<p>Der Feuerwehrbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Federführender Kommandant Frank Schäfer und geschäftsleitender Beamter Mario Schneider haben dies in den letzten Monaten mit Unterstützung der Ortsteilkommandanten durchgeführt. Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans wurde dem Gemeinderat vorgestellt, der diese anschließend feststellte.</p>
<p> </p>
<p><strong>Haushalt des Schulverbands Parzival-Mittelschule Amorbach</strong></p>
<p>2. Bürgermeisterin Susanne Wörner stellte die wesentlichen Zahlen des Haushaltsplans des Schulverbandes für das Jahr 2025 vor. Bei einem Gesamtvolumen des Haushalts von 901.415 € müsse ein ungedeckter Finanzierungsbedarf von 569.230 € auf die Verbandsgemeinden umgelegt werden. Dies bedeute für den Markt Kirchzell bei 38 Schülern und einer Umlage von 2.995,95 € einen Aufwand von 113.846 €. Im Übrigen weise der Haushalt keine Besonderheiten auf und sei bereits von der Verbandsversammlung beschlossen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bürgerversammlung Kirchzell</strong></p>
<p>Die diesjährige Bürgerversammlung in Kirchzell findet am Freitag, den 09.05.2025 um 19.30 Uhr im Pfarrheim statt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunkversorgung Watterbach</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 14.03.2025 dem Abschluss eines Mietvertrages mit der Vantage Tower AG, Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunkeinrichtung in der vorgelegten Form zugestimmt. Der geplante Standort befindet sich südöstlich der Schrahmühle in einem gemeindlichen Waldgrundstück. Der Mobilfunkmast wird von Vantage-Tower im Rahmen eines Förderverfahrens des Bundes errichtet. Sinn und Zweck des Förderverfahrens ist es, die sog. „weißen Flecken“ in der Mobilfunkversorgung zu schließen. Als nächster Schritt ist der notwendige Bauantrag zu stellen. Mit einer Inbetriebnahme ist nach aktuellem Stand frühestens im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Laserreinigung Wasserwerk</strong></p>
<p>Die Laserreinigung der Tanks und Rohrleitungen im Wasserwerk in Ottorfszell ist abgeschlossen. Der Rechnungsbetrag liegt bei 31.811,83 € und somit nur knapp über dem Kostenvoranschlag von 31.374,83 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mittagsbetreuung</strong></p>
<p>Der Verein Erleben, Arbeiten und Lernen e.V., 97080 Würzburg (EAL) übernimmt ab dem Schuljahr 2025/2026 die Trägerschaft für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Kirchzell. Die betroffenen Eltern wurden bereits mit einem Schreiben informiert, gleichzeitig wurden die Anmeldeunterlagen übersandt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Das Urnengrabfeld mit Platz für 76 Urnen für halbanonyme Bestattungen wurde kürzlich fertiggestellt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Die GlasfaserPlus GmbH, eine Tochterfirma der Telekom, möchte nach wie vor den Glasfaserausbau im Kernort Kirchzell ohne die Ortsteile durchführen. In den letzten Monaten liefen insbesondere Gespräche bzgl. der Standorte der Netzverteilerkästen sowie dem Ankauf der vom Markt Kirchzell im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt mit verlegten Speedpipes. Hinsichtlich des Ankaufs steht aktuell die Vorlage des Kaufvertragsentwurfs durch die GlasfaserPlus aus. Die Netzverteilerstandorte wurden vor Kurzem an die angrenzenden Grundstückseigentümer zur Kenntnisnahme geschickt. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt für den Glasfaserausbau steht aktuell noch nicht fest. Nachdem in letzter Zeit wieder vermehrt und ohne Wissen der Gemeinde Vermarkter im Auftrag der Telekom im Ort herumgelaufen sind, an den Haustüren geklingelt haben und Glasfaserverträge aschließen wollten, hat sich die Verwaltung nach entsprechenden Anrufen im Rathaus mit der Telekom in Verbindung gesetzt. Diese hat nun mitgeteilt, dass der Vertriebler nun Kirchzell wieder verlassen werde. Außerdem werde die Telekom Kirchzell für jegliche Direktvermarkter sperren. Dies werde systemtechnisch noch ca. 2-3 Wochen dauern. Sobald der Bau starte, werde man das Gebiet wieder öffnen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Odenwald-Allianz-App</strong></p>
<p>Die Odenwald-Allianz-App, eine gemeinsame App der Mitgliedskommunen Amorbach, Bürgstadt, Eichenbühl, Kirchzell, Kleinheubach, Laudenbach, Miltenberg, Neunkirchen, Rüdenau, Schneeberg und Weilbach, ist ab sofort in den App-Stores verfügbar (Suchbegriff: Odenwald-Allianz). Beim Start der App kann die jeweilige Gemeinde ausgewählt werden; ein Wechsel ist jederzeit möglich. Über die App können neben z.B. den aktuellen Veranstaltungen auch der Abfallkalender abgerufen sowie Push-Benachrichtigungen der jeweiligen Gemeinde empfangen werden. Die App soll mittelfristig für Kirchzell die bisher genutzte BayernFunk-App ablösen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Haushalt 2025</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 des Marktes Kirchzell rechtsaufsichtlich überprüft und gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält weder Kreditermächtigungen noch Verpflichtungsermächtigungen und auch keine weiteren nach Art 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei der Überprüfung durch die Rechtsaufsicht haben sich keine Beanstandungen ergeben. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt übersteigt im Haushaltsjahr 2025 und in den Finanzplanungsjahren 2026 bis 2028 die ordentliche Tilgung nur geringfügig. Es verbleiben damit aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt nur geringe freie Mittel für Investitionen. Auch unter Berücksichtigung der Investitionspauschale ist das bereinigte Ergebnis niedrig, das frei für Investitionen zur Verfügung steht. Die freie Finanzspanne liegt deshalb in 2025 und im Finanzplanungszeitraum im angespannten Bereich. Die Verschuldung ist hoch konnte aber durch Sondertilgungen in Höhe von 480.000 € in 2023 und 105.761 € in 2024 gesenkt werden. Sie entspricht etwa dem 2-fachen des Landesdurchschnitts. Der Markt Kirchzell kann jedoch die ordentliche Tilgung aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt noch tragen. Aufgrund der Schuldenhöhe und des daraus folgenden Schuldendienstes und der relativ geringen Zuführung zum Vermögenshaushalt ab 2025 bleiben dann aber auch geringe Mittel um größere Investitionen aus eigener Kraft zu tragen. Im Finanzplanungszeitraum sind in 2026 mit 400.000 €, in 2027 600.000 € und in 2028 875.000 € Kreditaufnahmen vorgesehen.</p>
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                <pubDate>Tue, 15 Apr 2025 09:31:45 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Odenwald-Allianz-App jetzt verf&#252;gbar!</title>
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                    <h3>Die Odenwald-Allianz App</h3>
<p>Jetzt ist sie da: Die Odenwald-Allianz App – Ihr neuer digitaler Begleiter für Alltag und Freizeit im Bayerischen Odenwald. Praktisch, übersichtlich, immer aktuell – und komplett kostenlos.</p>
<p>Die Odenwald-Allianz App bietet Bürgerinnen, Bürgern und Gästen der Region gebündelte Informationen aus elf Kommunen – zentral, digital und jederzeit verfügbar. Entwickelt wurde die App im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden Amorbach, Bürgstadt, Eichenbühl, Kirchzell, Kleinheubach, Laudenbach, Miltenberg, Neunkirchen, Rüdenau, Schneeberg und Weilbach.</p>
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                </description>
                <pubDate>Thu, 10 Apr 2025 06:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Auftragsvergabe</strong></p>
<p>Die Firma Egenberger IT Solutions GmbH, Buchen, erhielt den Auftrag zur Lieferung der neuen EDV für die Gemeindeverwaltung zum Brutto-Angebotspreis von 45.342,57 € brutto abzgl. 2 % Skonto. Die Firma Cancom GmbH, 89343 Scheppach, erhielt den Auftrag zur Lieferung der erforderlichen Softwarelizenzen für die neue EDV für die Gemeindeverwaltung zum Brutto-Angebotspreis von 12.511,27 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Haushalt 2025</strong></p>
<p>Bürgermeister Stefan Schwab hielt folgende Haushaltsrede:</p>
<p><em>„Sparen heißt normalerweise, dass Sie Geld, das Sie haben, nicht ausgeben. Wenn wir im Staatshaushalt über Sparen reden, heißt das, wir geben Geld, das wir nicht haben, nicht aus."</em></p>
<p><em>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,</em></p>
<p><em>dieses Zitat des deutschen Politikers Eberhard Sinner beschreibt die Haushaltslage unserer Gemeinde im Jahr 2025.</em></p>
<p><em>Wenden wir uns zunächst dem ersten Satz dieses Zitates zu: „Sparen heißt normalerweise, dass Sie Geld, das Sie haben, nicht ausgeben.“</em></p>
<p><em>Dies trifft auf die Gemeindefinanzen in der aktuellen Lage zu. So haben wir noch Mittel in unserer Rücklage, die wir jedoch nicht ausgeben, sondern Projekte, wie die Neugestaltung des Friedhofvorplatzes in Kirchzell, zurückstellen.</em></p>
<p><em>Schauen wir uns den zweiten Satz des Zitates von Eberhard Sinner an, der lautet: „Wenn wir im Staatshaushalt über Sparen reden, heißt das, wir geben Geld, das wir nicht haben, nicht aus."</em></p>
<p><em>Auch dieser Satz trifft auf unsere aktuelle Finanzsituation zu, da wir, bedingt durch die voraussichtlichen Tariferhöhungen mit ca. 6 % höheren Personalkosten rechnen müssen.</em></p>
<p><em>Auch beutelt uns die geplante Erhöhung der Kreisumlage auf 49,9 Prozentpunkte und einer Steigerung des Umlagebetrages um knapp 225.000 € auf gut 1,2 Mio. € sehr stark. Hier würde nach unserer Auffassung eine niedrigere Erhöhung des Umlagesatzes für den Landkreis auch ausreichen, sollen doch 3,6 Mio. €, was exakt 2 % Umlagensteigerung entspricht, erhoben werden, um in 2025 eine Rücklage für die ab 2027 anstehende Sanierung der Berufsschule zu schaffen.</em></p>
<p><em>Man fühlt sich in der oft so beschworenen „kommunalen Familie“ etwas an den Satz von Norbert Blüm erinnert, der feststellte, dass „alle den Gürtel enger schnallen wollen, aber jeder fummelt am Gürtel des Nachbarn herum.“</em></p>
<p><em>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</em></p>
<p><em>beginnen wir zunächst mit dem Verwaltungshaushalt, der den laufenden Betrieb abbildet. Bei den Einnahmen ist stets die Einkommensteuer die größte Position. Diese ist mit 1.358.000 € knapp 80.000 € höher gegenüber dem letztjährigen Ansatz von 1.280.000 € eingestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen, der zweitgrößten Einnahmeposition ist kaum Bewegung zu vermelden. Nach 1.060.000 € in 2024 beträgt der Ansatz in 2025 1.067.000 €. Den Gewerbesteueransatz haben wir trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation gegenüber dem Ansatz von 470.000 € in 2024 auf 570.000 € angehoben. Aus dem Gemeindewald erwarten wir in 2025 nach Abzug aller Ausgaben einen Gewinn in Höhe von knapp 230.000 €.</em></p>
<p><em>Auf der Ausgabenseite sind der größte Posten im Verwaltungshaushalt die Personalkosten, die mit knapp 1,95 Mio. € um ca. 125.000,00 € höher liegen als der vorjährige Ansatz. Hier ist die eingangs erwähnte Tariferhöhung eingepreist.</em></p>
<p><em>Zur Kreisumlage ist feststellen, dass der Landkreis auch in diesem Jahr seinen Haushalt noch nicht verabschiedet hat. In den Beratungen ist jedoch von Seiten der Landkreisvertreter deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass die Kreisumlage in 2025 um knapp 7 Prozent auf 49,9 Prozentpunkte steigen wird. Wie eingangs erwähnt, sehen wir seitens der Gemeindeverwaltung hier jedoch einen Aufbau von Reserven, die aufgrund der schlechten Finanzlage der Gemeinden die kommunalen Haushalte über Gebühr belasten.</em></p>
<p><em>Die Schulverbandsumlage ist aufgrund der Schülerzahlen von Kirchzell mit 125.000 € um ca. 15.000 € niedriger als im Vorjahr.</em></p>
<p><em>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</em></p>
<p><em>die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt, die in 2024 mit 235.000 € kalkuliert war, geht auf 213.000 € aufgrund der bereits geschilderten höheren Kreisumlage sowie den steigenden Personalkosten zurück.</em></p>
<p><em>Die sogenannte freie Finanzspanne, die als Gradmesser für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde gilt, berechnet sich aus der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt abzüglich der Tilgungen. Diese freie Finanzspanne beträgt in 2025 bei einer Zuführung in Höhe von 213.000,00 € vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt sowie den Tilgungsleistungen in Höhe von knapp 212.000,00 € somit nur noch gute 1.000,00 €, also eine schwarze Null.</em></p>
<p><em>Ich möchte darauf hinweisen, dass wir diese schwarze Null nur erreichen können, weil wir im letzten Jahr die Busbeförderung zum Kindergarten eingestellt und heuer Einschnitte bei der Förderung unserer Ortsvereine sowie bei Veranstaltungen und Gratulationen vorgenommen haben.</em></p>
<p><em>Zu der schwarzen Null bei der sogenannten „freien Finanzspanne“ kommt dann noch die Investitionspauschale mit 137.000 € dazu, sodass sich das sogenannte „bereinigte Ergebnis“ auf knapp 140.000 € belaufen wird.</em></p>
<p><em>Unser Schuldenstand betrug zum 31.12.2024 3.016.000 €. Bei einer ordentlichen Tilgungsleistung in 2025 von 211.600 € werden die Schulden zum 31.12.2025 sich auf gut 2.800.000 € belaufen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 1.265 € entspricht. </em></p>
<p><em>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</em></p>
<p><em>wenden wir uns nun dem Vermögenshaushalt zu, dem Teil des Haushaltes, in dem die für dieses Jahr vorgesehenen Bauprojekte vorgetragen sind. Aus dem Jahr 2024 können wir für diese Vorhaben auf eine Rücklage in Höhe von 1,9 Mio. € zurückgreifen.</em></p>
<p><em>Bei unserer Klausursitzung am 08.02.2025 haben wir uns mit den geplanten Projekten befasst. Das bedeutendste Vorhaben ist dabei der aus dem Vorjahr verschobene Neubau der Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Watterbach. In dem Bereich des Feuerlöschwesens ist neben den alljährlich anfallenden Ersatzbeschaffungen auch die Umstellung der Warninfrastruktur durch Beschaffung von elektronischen Sirenen vorgesehen. Im Rathaus muss die EDV-Anlage erneuert werden, was mit Kosten von gut 60.000 € zu Buche schlagen wird. An Straßenbaumaßnahmen ist in 2025 die Wiederherstellung des „Böhnwegs“ vorgesehen. Mit gut 225.000 € wird heuer auch der erste Abschnitt der Kanalbefahrung unseres insgesamt 44 km langen Kanalnetzes zu Buche schlagen. Der nächste Abschnitt ist hier für Ende 2025/ Anfang 2026 geplant.</em></p>
<p><em>Angedacht ist auch die Verlegung des Bauhofes in das von der Gemeinde erworbene Anwesen Hauptstraße 111 Richtung Ottorfszell.</em></p>
<p><em>Nach Ausführung dieser Maßnahme rechnen wir damit, dass wir Ende des Jahres 2025 noch eine Rücklage von rd. 500.000 € für 2026 einstellen können.</em></p>
<p><em>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</em></p>
<p><em>„Sparen heißt normalerweise, dass Sie Geld, das Sie haben, nicht ausgeben. Wenn wir im Staatshaushalt über Sparen reden, heißt das, wir geben Geld, das wir nicht haben, nicht aus."</em></p>
<p><em>An diesen Satz von Eberhard Sinner müssen wir uns auch bei den drei großen Projekten, vor denen wir in Kirchzell stehen, halten.</em></p>
<p><em>Dies betrifft die Brücke unterhalb der Ortslage von Kirchzell, bei der zurzeit Untersuchungen hinsichtlich der Anbindung an die Staatsstraße 2311 laufen.</em></p>
<p><em>Dies gilt auch für das Feuerwehrgerätehaus in Kirchzell, das aufgrund des anstehenden Umzugs des Bauhofs in das Anwesen Hauptstraße 111 am bisherigen Standort erweitert werden kann.</em></p>
<p><em> Im Bereich der Entwässerung läuft zurzeit der erste Abschnitt der Kanalbefahrung. Hier müssen baldmöglichst auch die zwei weiteren Abschnitte beauftragt und vergeben werden.</em></p>
<p><em>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</em></p>
<p><em>für die Erstellung des Haushaltsplanentwurfes und des Finanzplanes möchte ich mich bei unserer Kämmerin Christiane Bauer ganz herzlich bedanken. Der Dank geht auch an unseren Geschäftsleiter Mario Schneider, der in die Etatplanung stets eingebunden war.</em></p>
<p><em>Ich danke auch Euch allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Haushaltsberatungen und bitte Euch jetzt, dem Haushalt 2025 in der vorgetragenen Form zuzustimmen.“</em></p>
<p>Kämmerin Christiane Bauer erläuterte, dass der Verwaltungshaushalt sehr stark durch die anstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie durch die Erhöhung der Kreisumlage geprägt sei. Durch voraussichtliche Tarifsteigerungen von ca. 6 % (+ 124.000 €) sowie einer voraussichtlichen Kreisumlageerhöhung von 6,9 % (+ 225.000 € im Vergleich zum Vorjahr) wird es von Jahr zu Jahr schwieriger die Mindestzuführung zu erreichen oder Überschüsse zu erwirtschaften. Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer (+ 70.000 €), den Schlüsselzuweisungen (+ 55.000 €), den Kindergartengebühren (+ 15.000 €), Einnahmen durch die PV-Anlagen (+ 6.800 €) sowie die Einsparung bei der Busbeförderung der Kindergartenkinder (- 38.000 €) federn die gestiegenen Ausgaben zwar ab, können diese aber nicht komplett auffangen, weshalb weitere Ausgaben durch die Verwaltung auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Die Ansätze im Verwaltungshaushalt wurden sehr sparsam kalkuliert.</p>
<p>Im Vermögenshaushalt können durch die Rücklagenentnahme in Höhe von 1,9 Millionen € die Investitionen des Vermögenshaushalts 2025 noch gedeckt und sogar eine erneute Rücklagenzuführung in Höhe von 498.860 € erwirtschaftet werden. Der Vermögenshaushalt 2025 ist durch den Bau der Fahrzeughalle für die Feuerwehr Watterbach (400.000 €), den Erwerb und Umbau des Bauhofs (665.000 €), die Kanalbefahrung (225.000 €) sowie die Investition in die Durchlässe der Schulstraße (100.000 €) geprägt. Die Investitionen der Finanzplanung 2026-2028 sind nur noch durch Kreditaufnahmen von insgesamt 1.875.000 € finanzierbar. Die durch die Kreditaufnahme fällig werdenden Zins- und Tilgungsleistungen belasten die kommenden Jahrzehnte deutlich.</p>
<p>Fraktionssprecher Joachim Kunz dankte Kämmerin Christiane Bauer im Namen der CSU-Fraktion für die Erstellung des Haushalts. Man wisse um die aktuellen Schwierigkeiten und es sei deshalb nicht leicht gewesen, den diesjährigen Haushalt aufzustellen. Der Haushalt stehe trotzdem auf stabilen Füßen. Gemeinderätin Brigitte Krug schloss sich dem für die SPD-Fraktion an. Es sei kein leichter Einstieg für die neue Kämmerin gewesen, sie habe dies jedoch gut gemeistert. Gemeinderat Frank Rudolph schloss sich dem für die Freien Wähler ebenfalls an. Er bedankte sich bei Kämmerin Christiane Bauer und der Verwaltung. Schwierige Zeiten seien Zeiten für gutes Personal. Man habe aus dem Haushalt das beste herausgeholt. Er hoffe, dass sich die Haushaltsituation künftig wieder bessere.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2025 in der eingebrachten Fassung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Freibad Amorbach</strong></p>
<p>Mit Schreiben vom 18.11.2024 hatte die Stadt Amorbach den Markt Kirchzell um eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung für den Badebetrieb im Freibad Amorbach gebeten. Begründet wird dies mit dem sich jährlich erhöhenden Defizit, das die Stadt Amorbach aus eigenen Haushaltsmitteln tragen muss. Aus Sicht der Verwaltung lässt die aktuelle, sehr angespannte Haushaltslage keinen Spielraum für eine finanzielle Unterstützung. Bereits im Rahmen der Vorbereitung des diesjährigen Haushalts mussten bisher übliche, eigene Leistungen zurückgefahren oder Projekte zurückgestellt werden, um einen Haushaltsausgleich zu ermöglichen. Eine Besserung der Haushaltslage ist aktuell nicht in Sicht.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz stellte fest, dass der Gemeinderat u.a. bei Gratulationen Streichungen vornehmen habe müssen, um im Verwaltungshaushalt auf eine „schwarze Null“ zu kommen. Er erwarte daher Verständnis, dass der Markt Kirchzell der Stadt Amorbach keine finanzielle Unterstützung gewähren könne.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, keine finanzielle Unterstützung für den Betrieb des Freibades Amorbach zu gewähren.</p>
<p> </p>
<p><strong>Volkstrauertag</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, den Zuschuss i.H.v. 8,00 € pro Person beizubehalten.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bilanzabschluss der Wasserversorgung für das Jahr 2023</strong></p>
<p>Das Steuerbüro Brutscher, Dietmannsried hat den kaufmännischen Jahresabschluss 2023 für die Wasserversorgung der Marktgemeinde Kirchzell erstellt und geprüft. Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss mit 1.904.266,41 € in Aktiva und Passiva bei einem Verlust von 24.805,42 € laut Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung fest. Dieser Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Verbindlichkeiten bei der Gemeinde werden weiterhin mit dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank verzinst.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bedarfsplanung Kindertagesstätte</strong></p>
<p>Der Gemeinderat stellte die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindergartengruppen mit 68 Plätzen im Kindergartenjahr 2024/2025 und 70 Plätzen im Kindergartenjahr 2025/2026 sowie in der Kinderkrippe mit 19 Plätzen im Kindergartenjahr 2024/2025 und 15 Plätzen im Kindergartenjahr 2025/2026 fest.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feldgeschworene Watterbach</strong></p>
<p>Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von Andre Haas sowie Burkard Röchner zu Feldgeschworenen für den Ortsteil Watterbach.</p>
<p> </p>
<p><strong>Trinkwasseruntersuchung</strong></p>
<p>Das Institut Dr. Nuss hat am 27.01.2025 Proben des Reinwassers aus den Sammelmessstellen in Kirchzell und Ottorfszell entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurde im Rahmen der freiwilligen Überwachung eine Probe aus der Sammelmessstelle im Ortsnetz Kirchzell und dem Hochbehälter Watterbach untersucht. Nach den Untersuchungsbefunden vom 30.01.2025 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten, es gab keine Beanstandungen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunkversorgung Preunschen</strong></p>
<p>Für den bereits errichteten Mobilfunkmast in Preunschen muss noch die Glasfaseranbindung hergestellt werden. Die Bauarbeiten werden von der Firma Fernmeldebau Steigerwald GmbH, 97833 Frammersbach durchgeführt. Baubeginn ist am Dienstag, 18.03.2025.</p>
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                </description>
                <pubDate>Tue, 18 Mar 2025 14:56:36 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Landesweiter Warntag</title>
                <description>
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                    <p>Hierfür werden die Sirenen mit dem Sirenensignal „Warnung“, mit einem auf- und abschwellenden Heulton für die Dauer von einer Minute, ausgelöst.<br />Gegen 11.30 Uhr erfolgt dann das Sirenensignal „Entwarnung“, mit einem durchgehenden Heulton für die Dauer von einer Minute.</p>
<p>Im Landkreis Miltenberg werden alle Sirenen in allen Gemeinden getestet. Das Sirenensignal „Entwarnung“ wird bei den digitalen Sirenen zu hören sein. Der Probealarm wird landesweit einheitlich durchgeführt.</p>
<ul>
<li> Zusätzlich wird über die Warn-App „NINA“ sowie mittels Cell Broadcast eine Probewarnung per App oder SMS versandt. Bei Cell Broadcast handelt es sich um eine Warnnachricht, die direkt auf das Handy geschickt wird. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:</li>
<li>Ältere Geräte können oft keine Cell Broadcast-Nachrichten empfangen. Eine Liste mit den empfangsfähigen Geräten gibt es unter <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast.html?nn=85578#Technik-Handys." target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast.html?nn=85578#Technik-Handys.</a></li>
<li>Um Cell Broadcast-Nachrichten zu empfangen, benötigt das Handy aktuelle Updates.</li>
<li>Im Flugmodus können ebenfalls keine Cell Broadcast-Nachrichten empfangen werden.</li>
</ul>
<p>Ausgelöst werden die Feuerwehrsirenen zur Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen und Schadensereignissen von erheblichem Ausmaß, um zeitnah auf Warnhinweise im Rundfunk aufmerksam zu machen. Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit werden die Sirenen zweimal jährlich probeweise in Betrieb genommen.</p>
<p>Außerhalb der Probealarmierung ist beim Ertönen des Heultons das Radio einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Außerdem sind bei Gefahren insbesondere Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen sowie Lüftungen, auch im Auto, abzuschalten. Straßenpassanten sollen sofort das nächste Gebäude aufsuchen und Autofahrer sollen im Auto bleiben. Da die Polizei und die Hilfsorganisationen auf freie Straßen angewiesen sind, sollen Verkehrswege nicht blockiert werden. Erst nach der Entwarnung durch Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen können die Gebäude wieder verlassen werden.</p>
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                <pubDate>Tue, 11 Mar 2025 10:48:38 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Ergebnisse zur Bundestagswahl am 23.02.2025</title>
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                    <p>finden Sie unter folgendem Link: <a href="https://wahlen.landkreis-miltenberg.de/bundestagswahl.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wahlergebnisse Bundestagswahl</a></p>
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                <pubDate>Sun, 23 Feb 2025 18:19:49 GMT</pubDate>
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                <title></title>
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                    <p>Der Radweg zwischen Buch und Amorbach wird <strong>ab Montag, 24.02.2025 vollständig gesperrt.</strong></p>
<p>Grund hierfür ist der Ausbau des Radweges, welcher durch den Landkreis Miltenberg vorgenommen wird.</p>
<p>Ein Großteil der Strecke erhält einen neuen Bodenbelag und wird auf bis zu 2,50 m verbreitert.</p>
<p>Die Fertigstellung der Arbeiten ist aktuell für den 30.05.2025 geplant.</p>
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                <pubDate>Thu, 20 Feb 2025 11:37:30 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.02.2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Auftragsvergabe</strong></p>
<p>Der Gemeinderat bestätigte die Vergabe des Auftrags für die Entfernung des Flugrosts auf den Tanks und auf den Rohrleitungen im Wasserwerk Ottorfszell an die Firma Laser-Wolf GmbH, 79232 March zum Netto-Angebotspreis von 31.374,83 € sowie die Gerüstbauarbeiten an die Firma Gero Wißmann, Kirchzell i.H.v. voraussichtlich 3.500 €.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Instandsetzung von Straßenschäden für das Jahr 2025 auf der Grundlage der angebotenen Einheitspreise der Kispert Bau GmbH, 74838 Limbach, zu erteilen.</p>
<p>Die Dirk Wörner GmbH, 63931 Kirchzell, erhielt zum Bruttopreis von 22.812,30 € den Auftrag zur jährlichen Grünflächenpflege in Kirchzell, Buch und Watterbach sowie den Einzelflächen in Breitenbuch und Ottorfszell.</p>
<p>Thomas Kühner, 97903 Collenberg, erhielt zum Jahresbruttopreis von 3.589,00 € den Auftrag zur jährlichen Grünflächenpflege in Preunschen.</p>
<p>Der Gemeinderat erteilte dem Büro Johann und Eck Architekten und Ingenieure, 63927 Bürgstadt, den Auftrag zur Planung des Umbaus des Sägewerks Kunz zum gemeindlichen Bauhof.</p>
<p>Der Gemeinderat erteilte dem Büro Johann und Eck Architekten und Ingenieure, 63927 Bürgstadt, den Auftrag zur Planung des Umbaus und der Erweiterung des Feuerwehrhauses Kirchzell.</p>
<p> </p>
<p><strong>Abrechnung des Forsthaushaltes 2024 und Genehmigung der Forstbetriebspläne 2025</strong></p>
<p>Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk gab einen Bericht über die Abrechnung des Forsthaushaltes 2024. Dieser schließe mit Einnahmen von 301.591,20 € (Ansatz 402.600 €) und Ausgaben von 173.914,59 € (Ansatz 219.594 €), so dass ein Überschuss von 127.676,61 € (Ansatz 183.006 €) erwirtschaftet worden sei. Insgesamt seien 7.459 fm (Ansatz 6.380 fm) Holz geschlagen worden. Im Forsthaushalt für das Jahr 2025 sei ein Gesamtholzeinschlag von 7.469 fm vorgesehen, wovon 6.920 fm verwertet werden sollten. Die Hiebsfläche betrage insgesamt 84,6 ha, wovon die größte Einzelfläche 17,4 ha betrage. Waldbauliche Investitionen seien in Höhe von 44.000 € für Bestandsbegründungen und 10.000 € für Pflegemaßnahmen vorgesehen. Für die Wegeunterhaltung seien 20.000 € eingeplant. Der Preis für Brennholz sei mit 75,00 €/fm (= 52,50 €/Ster) marktüblich. Im Falle der Beimischung von Nadelholz zum Laubbrennholz gelte ein verminderter Preis von 62,50 €/fm. Sofern es sich beim Brennholz ausschließlich um Nadelholz handelt gelten 50 €/fm. Bei Einnahmen von 420.000 € und Ausgaben von 191.300 € sei ein Überschuss von 228.700 € zu erwarten. Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk informierte darüber, dass die hohen Regenmengen in der Wachstumsphase der Waldbäume im Jahr 2024 gut für das Baumwachstum gewesen seien. Aber auch die Begleitflora auf den Kulturflächen sei überdurchschnittlich gut gewachsen, so dass einige Kulturen zweimal gepflegt werden mussten. An Käferholz fielen rund 1.800 fm einschließlich 60 fm Sturmholz an. Von dem Sturm im Sommer, der hinter der Schrahmühle im Privatwald und Stadtwald Amorbach für rund 3.000 fm Kalamitätsholz sorgte, blieb der Gemeindewald weitestgehend verschont. Die Waldböden seien zeitweise zu nass zum Befahren gewesen, so dass geplante Durchforstungen sich verzögerten bzw. nicht stattfinden konnten. Der Holzmarkt sei weitestgehend stabil geblieben. Die Preise für Fichtenabschnitte seien im Lauf des Jahres etwas zurückgegangen, zogen aber im Herbst wieder an. Die Forsteinrichtung sollte letztes Jahr anlaufen, wurde aber aufgrund der hohen Arbeitsbelastung des Einrichters auf dieses Jahr verschoben. Seit 2 Wochen sei der Einrichter jetzt im Gemeindewald tätig.</p>
<p>Bürgermeister Stefan Schwab hob die gute und nachhaltige Arbeitsweise der Firma Tec-Forst bei der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hervor und bedankte sich außerdem bei Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk für dessen geleistete Arbeit.</p>
<p>Der Gemeinderat genehmigte den Holzernteplan, den Forstkulturplan und den Wegebauplan für den Gemeindewald Kirchzell im Forstwirtschaftsjahr 2025.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wiesengräber</strong></p>
<p>Bereits in den Gemeinderatssitzungen vom 04.07.2024 sowie vom 26.07.2024 wurde über den Wunsch auf Anlage von Wiesengräbern informiert. Hierbei handelt es sich um Erdgräber für Körperbestattungen, die in eine Wiesenfläche integriert sind und auf denen ein Grabstein mit Fundament aufliegt. Die Grabflächen sind begehbar und müssen von Zeit zu Zeit mit Erde aufgefüllt werden, da sich lediglich unter dem Grabstein ein Fundament befindet. Bei der Anlage von Wiesengräbern ist kritisch zu sehen, dass diese immerwährend kontrolliert und durch den Bauhof bzw. eine externe Firma immer wieder mit Erde aufgefüllt werden müssen, was einen erheblichen zeitlichen sowie auch finanziellen Aufwand darstellt. Dies hat auch der Kalkulator der Friedhofsgebühren im Rahmen der aktuellen Neukalkulation der Friedhofsgebühren bestätigt. Weiterhin gibt es aktuell bereits zahlreiche Bestattungsformen auf dem Friedhof in Kirchzell, welche noch erweitert werden sollen (Erdbestattung, Urnenerdbestattung, Urnenwandbestattung, gemeindegepflegtes Urnengrabfeld). Zu berücksichtigen ist auch, dass sich die Zahlen für die Erdbestattungen seit Jahren stark rückläufig entwickeln. Der Gemeinderat beschloss daher, für die Friedhöfe des Marktes Kirchzell keine Wiesengräber anzubieten.</p>
<p> </p>
<p><strong>Haushalt 2025</strong></p>
<p>Im Rahmen der Haushaltsklausur am 08.02.2025 wurde der Gemeinderat bereits darüber informiert, dass sich zwischenzeitlich die Haushaltssituation gravierend verschlechtert hat. Neben allgemeinen Kostensteigerungen hatte insbesondere der Landkreis Miltenberg bereits für das Jahr 2024 die Kreisumlage um 4 % auf 43 % erhöht, was für den Markt Kirchzell mit Mehrausgaben i.H.v. ca. 100.000 € verbunden war (1%-Punkt Kreisumlage entspricht für den Markt Kirchzell ca. 25.000 €). Diese Ausgabensteigerung konnte zwar durch verschiedene Maßnahmen aus dem Haushalt gedeckt werden, das Geld fehlt dem Markt Kirchzell jedoch insbesondere für anstehende Investitionen. Für das Haushaltsjahr 2025 muss nun mit einer weiteren Erhöhung der Kreisumlage um 6,9 % auf 49,9 % gerechnet werden, was zusätzlichen Mehrausgaben i.H.v ca. 175.000 € entspricht, sodass der Verwaltungshaushalt nur noch mit großer Anstrengung, Zurückstellung von geplanten Maßnahmen und Kosteneinsparungen ausgeglichen werden kann. Es wird voraussichtlich lediglich die erforderliche Mindestzuführung zum Vermögensaushalt erreicht, darüber hinaus werden keine Haushaltsmittel für Investitionen erwirtschaftet. Eine Besserung ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten, da diese Mehrausgaben dem Markt Kirchzell in diesem und in den nächsten Jahren für notwendige Investitionen zusätzlich fehlen werden. Die geplante massive Erhöhung der Kreisumlage ist aus Sicht des Marktes Kirchzell nicht nachvollziehbar und nimmt der Gemeinde nun endgültig die sprichwörtliche „Luft zum Atmen“. Angesichts der anstehenden Pflichtaufgaben (insbesondere Fahrzeughalle Feuerwehr Watterbach, neuer Bauhof, Feuerwehrhaus Kirchzell, Neuordnung der Gesamtentwässerung, Neubau Brücke am Bucher Weg) muss nun genau geprüft werden, welche Maßnahmen umgesetzt oder ggf. zurückgestellt werden und welche (freiwilligen) Leistungen künftig nicht bzw. nicht mehr im bisherigen Umfang erbracht werden können.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 03.05.2024 hatte der Gemeinderat die Sanierung des Vorplatzes des Friedhofes Kirchzell beschlossen und festgelegt, dass in diesem Zuge eine barrierefreie Rampe in den neuen Friedhofsbereich angelegt wird. Für den Friedhofsvorplatz mit Rampe sind im Haushaltsentwurf für 2025 80.000 € vorgesehen, wobei die tatsächlichen Kosten noch nicht absehbar sind. Angesichts der angespannten Haushaltssituation und der vielen Pflichtaufgaben, die vorrangig umzusetzen sind, beschloss der Gemeinderat die Zurückstellung des Projekts „Sanierung Friedhofsplatz Kirchzell und Errichtung einer Rampe“.</p>
<p> </p>
<p><strong>Ehrenordnung</strong></p>
<p>Im Rahmen der Haushaltsvorberatungen wurde eine Anpassung der Ehrenordnung angeregt. Der Gemeinderat beschloss die hierfür erforderliche Änderungssatzung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Aufhebung Förderrichtlinien</strong></p>
<p>Die bisherigen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit enthalten Regelungen für Zuschüsse zu Zeltlagern oder Jugendfahrten sowie Arbeitsmaterial und den Ferienspielen. Außerdem gibt es Grundsätze zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine. Im Rahmen der Haushaltsvorberatungen wurde angeregt, aufgrund der haushaltrechtlichen Situation diese beiden Richtlinien bzw. Grundsätze ersatzlos aufzuheben, zumal parallel eine allgemeine Vereinsförderung durch die Gemeinde besteht. Über diese wird turnusmäßig im Herbst dieses Jahres entschieden. Bei beiden Förderrichtlinien handelt es sich zudem um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Der Gemeinderat beschloss die Aufhebung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Grundsätze zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine. Beibehalten wird hingegen der bisherige Zuschussbetrag i.H.v. 150 € pro Veranstaltung bei den Ferienspielen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Rohrbruchschadstelle Raiffeisenring</strong></p>
<p>Im Rahmen eines Ortstermins hat sich der Gemeinderat die Rohrbruchschadstelle im Raiffeisenring angeschaut. In unmittelbarer Nähe gibt es bereits eine ältere Rohrbruchschadstelle, bei der ebenfalls keine Rinnensteine gesetzt wurden. Eine Herstellung der Rinnensteine wurde im November 2024 seitens der Baufirma mit Kosten i.H.v. ca. 1.000 – 1.500 € beziffert.</p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert sah die Sache differenziert. Emotional betrachtet gehören die Rinnensteine nachträglich eingebaut. Rational gesehen funktioniere die Straße auch so, die Ausführung sei zweckmäßig. In künftigen Fällen soll jedoch darauf geachtet werden, dass jeweils wieder Rinnensteine eingebaut werden. Gemeinderat Peter Schwab nahm Bezug auf den Ortstermin. In Anbetracht des allgemeinen Zustands der Straße und der Tatsache, dass nur wenige Meter weiter bereits seit Längerem eine ähnliche Stelle vorhanden ist, würde er keinesfalls die Rinnensteine nachträglich einbauen lassen. Er bat jedoch auch darum, künftig wieder auf den Einbau von Rinnensteinen zu achten. Der Gemeinderat beschloss, von einem nachträglichen Einbau von Rinnensteinen abzusehen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mittagsbetreuung</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 29.02.2024 hatte der Gemeinderat die Betreuungszeiten sowie Gebühren für die Mittagsbetreuung im Schuljahr 2024/2025 festgelegt. Insoweit erfolgte die turnusmäßige Vorlage und Festlegung im Gemeinderat für das nächste Schuljahr. Da in den letzten Jahren ein schwankender Bedarf, insbesondere was die verlängerte Betreuung angeht, zu verzeichnen war und der Markt Kirchzell als Träger der Mittagsbetreuung die Betreuungssituation möglichst passend auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder sowie der familiären Anforderungen abstimmen möchte, wurde bis zum 29.11.2024 eine Bedarfsumfrage bei den Eltern der Kinder der künftigen 1. bis 4. Klasse durchgeführt. Gleichzeitig wurde die Umfrage zum Anlass genommen, einen Überblick über den Betreuungsbedarf in den Ferien zu erhalten. Mit einem möglichen externen Träger für die Mittagesbetreuung steht die Verwaltung in Kontakt. Diesem wurden die nachfolgenden Ergebnisse der Bedarfsumfrage ebenfalls zur Verfügung gestellt. Von den ausgegeben 78 Fragebögen wurden 74 zurückgegeben, was knapp 95 % entspricht. Das Ergebnis lautet wie folgt:</p>
<p>Betreuung bis 14 Uhr „kostenpflichtig“ / „kostenfrei“</p>
<p>1 Tag/Woche: 4 Kinder / bei kostenfrei nicht möglich</p>
<p>2 Tage/Woche: 10 Kinder / 11 Kinder</p>
<p>3 Tage/Woche: 4 Kinder / 2 Kinder</p>
<p>4 Tage/Woche: 5 Kinder / 8 Kinder</p>
<p>Zusätzlich Freitag: 4 Kinder / 5 Kinder</p>
<p>Den Bedarf an einer verlängerten Betreuung bis 16 Uhr haben lediglich 2 bzw. 3 Kinder. Für 48 bzw. 46 Kinder besteht keinerlei Betreuungsbedarf. Auch hinsichtlich einer Ferienbetreuung besteht kaum Bedarf.</p>
<p>Im Hinblick auf die Betreuungsgebühren ist festzustellen, dass im Haushaltsjahr 2024 das gesamte Defizit der Mittagsbetreuung bei ca. 30.000 € lag, wobei zu beachten ist, dass bis 31.08.2024 noch eine verlängerte Betreuung bis 16.00 Uhr stattfand. Nicht enthalten sind im Fehlbetrag die Bewirtschaftungskosten des Gebäudes (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung etc.) sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen für das Gebäude. Ebenfalls nicht enthalten ist die Arbeitszeit für die Aufgaben, die im Rathaus anfallen bzw. abgewickelt werden (insbes. Anmeldungsverfahren, Buchungsänderungen, Einziehung der Elternbeiträge und Essensgebühren, Abwicklung des Förderverfahrens, regelmäßige Besprechungen, Personalverwaltung). Insoweit ist das tatsächliche Defizit deutlich höher.</p>
<p>Der Gemeinderat nahm die Bedarfsumfrage zur Kenntnis und beschloss, dass im Schuljahr 2025/2026 die verkürzte Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr angeboten werden soll.</p>
<p>Die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr wird im Schuljahr 2025/2026 nicht angeboten.</p>
<p>Es werden ab dem Schuljahr 2025/2026 folgende Gebühren festgesetzt:</p>
<p>14 Uhr-Variante Gebühren:</p>
<p>1 Tag Anwesenheit 50,00 €</p>
<p>2 Tage Anwesenheit 60,00 €</p>
<p>3 Tage Anwesenheit 75,00 €</p>
<p>4 Tage Anwesenheit 90,00 €</p>
<p>Die Festlegung von neuen Gebührensätze für die verlängerte Betreuung bis 16.00 Uhr erfolgt erst im Bedarfsfall.</p>
<p> </p>
<p><strong>Beteiligungsbericht</strong></p>
<p>Der Gemeinderat nahm den jährlichen Beteiligungsbericht zur Kenntnis.</p>
<p> </p>
<p><strong>Durchlässe Schulstraße</strong></p>
<p>Im Vorfeld der erforderlichen Sanierung der beiden Durchlässe in der Schulstraße ist nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg ein hydraulischer Nachweis notwendig. Dieser hydraulische Nachweis hat den Zweck zu klären, ob und wenn ja welche Auswirkungen sich durch eine Sanierung der Durchlässe in der Schulstraße auf das Überschwemmungsgebiet bzw. den Hochwasserabfluss ergeben. Das Büro Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH (BGS), 64297 Darmstadt, hat ein Angebot für die Erstellung des hydraulischen Nachweises abgegeben. Dieses schließt bei 9.583,67 € brutto. Bürgermeister Stefan Schwab hat entsprechend der Geschäftsordnung den Auftrag erteilt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feuerwehr Kirchzell</strong></p>
<p>Im Rahmen der Vergabe des Planungsauftrages für den neuen gemeindlichen Bauhof wurde nochmals die Frage aufgeworfen, ob nicht das neue Feuerwehrhaus am ehemaligen Sägewerk Kunz errichtet werden könnte. In diesem Zusammenhang wurden die Hilfsfristen und die Einsatzzahlen angefragt. Kommandant Frank Schäfer hat die neu berechneten Hilfsfristen und Einsatzzahlen ab 2019 vorgelegt. Ein vollständiges Einhalten der Hilfsfristen vom Standort des ehemaligen Sägewerks ist demnach nicht möglich.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kanalbefahrung</strong></p>
<p>Die Firma Kanaltechnik Meyer hat mitgeteilt, dass sie, wenn die Wetterprognosen stimmen, am 24.02.2025 mit den Arbeiten in Kirchzell (Kanalbefahrung 1. Abschnitt) beginnen möchten.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bündelausschreibung Stromversorgung</strong></p>
<p>Die Firma enPORTAL GmbH, 23820 Pronsdorf führt nach einer Neuvergabe im Auftrag des Bayerischen Gemeindetags die Bündelausschreibung für die Stromversorgung der gemeindlichen Gebäude und Liegenschaften für den Lieferzeitraum 2026 bis 2028 durch. Der Markt Kirchzell wird sich auch für den kommenden Lieferzeitraum 2026 bis 2028 an der Bündelausschreibung beteiligen. Der Dienstleistungsvertrag mit der enPortal GmbH wurde bereits unterschrieben. Die Kosten liegen bei rd. 1.680 € brutto.</p>
<p> </p>
<p><strong>Toiletten Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Die Jahresrechnung der Stromkosten für die Leichenhalle Kirchzell sowie die öffentlichen Toiletten am Friedhof für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 belief sich auf ca. 1.200 €. Aufgrund dieser hohen Kosten und der aktuellen Haushaltslage sieht sich die Gemeindeverwaltung veranlasst, die Toiletten während der Heizperiode (erstmals ab Oktober 2025 bis März 2026) zu verschließen und das Wasser im Gebäude abzustellen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 18 Feb 2025 08:25:27 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2025</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Auftragsvergabe</strong></p>
<p>Konrad Repp und die BreMa GbR erhielten den Auftrag zur Ausführung der Mulcharbeiten im Gemeindegebiet Kirchzell im Jahr 2025 zum angebotenen Stundenpreis von 85,00 € netto.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feuerwehr Watterbach</strong></p>
<p>Für den geplanten Fahrzeughallenneubau für die Feuerwehr Watterbach liegen nun die Kosten für die Heizung und somit die Kostenschätzungen für mögliche Varianten vor. Denkbar sind folgende Ausführungsvarianten (alle Kosten ca. und gerundet):</p>
<p>Stahlbau mit Umbau Bestand: 385.000 € Gesamtkosten - 308.500 € unter Berücksichtigung von Eigenleistungen und der Förderung</p>
<p>Stahlbau mit Heizung, ohne Umbau Bestand: 287.000 €</p>
<p>Stahlbau ohne Heizung, ohne Umbau Bestand: 248.000 €</p>
<p>Die Verwaltung hat zudem zu Vergleichszwecken eine Kostenschätzung für einen auf drei Seiten verschalten Holzbau eingeholt. Im Vergleich zur Stahlhalle ergeben sich kaum Kostenunterschiede.</p>
<p>Die Feuerwehr Watterbach spricht sich nach interner Abstimmung für die Realisierung der Variante „Stahlbau mit Umbau Bestand“ aus. Die Feuerwehr Watterbach hat im Gegenzug erklärt, die mit ca. 13.000 € veranschlagten Eigenleistungen komplett ausführen zu können. Zusätzlich erklärt sich die Feuerwehr Watterbach bereit, die nachfolgenden, bisher noch nicht in der Kostenberechnung veranschlagte Eigenleistungen zu erbringen: Ausführung der Fliesenarbeiten, ggf. Hilfe bei Erd- und Schotterarbeiten (wenn Fachfirma zustimmt), ggf. Hilfe bei Gerüstbauarbeiten (wenn Fachfirma zustimmt), ggf. Einbringung der Elektroinstallationen (wenn Fachfirma zustimmt und Endabnahme macht). Außerdem bietet die Feuerwehr Watterbach an, die spätere Einrichtung, die bisher ebenfalls noch nicht kostentechnisch enthalten ist, selbst zu zahlen (z.B. Spinde, Bänke, Regale, Spiegel, Handtuchspender im WC usw.).</p>
<p>Gemeinderat Josef Schäfer begrüßte den Vorschlag der Verwaltung, die Variante „Stahlbau mit Umbau Bestand“ umzusetzen. Die Variante Stahlbau ohne Heizung und ohne Umbau des Bestands sei zwar günstiger, deren Umsetzung mache jedoch keinen Sinn. Die Variante, einen Stahlbau mit Heizung, jedoch ohne Umbau des Bestandes habe finanziell keinen großen Unterschied zu einem Vollumbau. Insoweit sollte die Herstellung der kompletten Variante durchgeführt werden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter sprach sich ebenfalls für die Variante „Stahlbau mit Umbau Bestand“ aus, ansonsten würde man nochmal anfangen. Ein Komplettpaket umzusetzen sei besser. Gemeinderat Joachim Kunz war der gleichen Meinung, man solle keine Baumaßnahmen weglassen. Es gelte, lieber einmal eine Variante richtig umzusetzen, als ein Stückwerk durchzuführen. Gemeinderätin Brigitte Krug sprach sich ebenfalls für die Variante „Stahlbau mit Umbau des Bestandes“ aus. Wenn man nun Baumaßnahmen weglasse und diese später umsetze, werden diese teurer. Nun erhalte man für einen Komplettumbau auch noch Förderung. Gemeinderat Rudi Frank sprach sich ebenfalls für die Variante „Stahlbau mit Umbau des Bestandes“ aus, stellt jedoch fest, dass es sich um sehr viel Geld handele. Die anderen Feuerwehren würden hierauf genau schauen. Es sei beruhigend, dass auch Eigenleistungen durchgeführt werden. Gemeinderat Peter Schwab konnte diese Eigenleistungen bestätigen. Die Feuerwehr Watterbach müsse diese Eigenleistungen bringen und darüber hinaus noch schauen, was sonst noch ginge. Die Variante Stahlbau mit Umbau des Bestandes sei eine super Lösung. Optimal sei es, wenn man anschließend noch Firmen bekommen würde, die die Eigenleistungen auch zulassen. Auf Nachfrage von Gemeinderat Josef Schäfer teilte Bürgermeister Stefan Schwab mit, dass aktuell lediglich die halbe Stellplatzförderung angesetzt wurde, da die Regierung von Unterfranken von einem bestehenden Stellplatz ausgeht. Weiterhin ergänzte Bürgermeister Stefan Schwab, dass die Feuerwehr Watterbach zugesagt habe, alle möglichen Eigenleistungen zu übernehmen. Auf Nachfrage von Gemeinderat Frank Rudolph teilte Bürgermeister Stefan Schwab mit, dass der diesjährige Haushalt die Umsetzung des Projektes hergebe.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, für den Fahrzeughallenneubau für die Feuerwehr Watterbach die Variante „Stahlbau mit Umbau Bestand“. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Förderantrag zu stellen und anschließend diese Variante auszuschreiben.</p>
<p> </p>
<p><strong>Grabmalprüfungen</strong></p>
<p>Bislang wurden die Grabmalprüfungen jährlich vom Bauhof sowie einem Verwaltungsmitarbeiter durchgeführt. Hinsichtlich einer künftigen externen Prüfung wurden Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot hat die Firma Becker &amp; Weißbach mit 1,19 €/Grabstein abgegeben. Bei 400 Grabmalen ergibt sich inkl. aller Aufwendungen ein Betrag von 476,00 € pro Grabmalprüfung. Die Verwaltung hatte den reinen Zeitaufwand für eine eigene Prüfung auf ca. 360,00 € berechnet.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz stimmte einer externen Prüfung der Grabmale zu, um Konflikten für den Bauhof vorzubeugen. Gemeinderat Rudi Frank wies darauf hin, dass die angesetzten Stundensätze für einen Verwaltungsmitarbeiter zu niedrig seien. Insoweit ergäbe sich kein Unterschied mehr zu einer externen Vergabe.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, mit der Durchführung der Grabmalprüfungen für das Jahr 2025 die Firma Becker &amp; Weißbach zu beauftragen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Volkshochschule</strong></p>
<p>Mit Schreiben vom 03.12.2024 teilte die Volkshochschule Aschaffenburg-Miltenberg mit, dass der Landkreis Miltenberg die Zweckvereinbarung zum Betrieb einer Volkshochschule im Altlandkreis Miltenberg zum 31.12.2024 gekündigt hat. Dies hat zur Folge, dass folgende Paragraphen der bisherigen Zweckvereinbarung zum Betrieb einer Volkshochschule im Altlandkreis Miltenberg geändert werden müssen:</p>
<p>§ 4 Beirat: Die beteiligten Städte und Gemeinden entsenden in den Beirat künftig vier statt bisher drei ihrer Bürgermeister als Vertreter in den Beirat.</p>
<p>§ 5 Deckung des Finanzbedarfs: Der Landkreis trug bislang 25 % des Defizits, jedoch maximal 20.000 €. Im Jahr 2023 bedeutete dies eine Defizitübernahme durch den Landkreis in Höhe von 4.199,64 €. Der Wegfall des Kreiszuschusses ist nun umzulegen bzw. die bestehende Kostenverteilung anzupassen.</p>
<p>§ 9 Rechnungsprüfung: Durch den Verbund mit der Volkshochschule Aschaffenburg unterliegt die Volkshochschule Miltenberg der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aschaffenburg und nicht mehr des Landratsamt Miltenberg.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte den Änderungen der Zweckvereinbarung zu.</p>
<p> </p>
<p><strong>Eine Stunde Zeit</strong></p>
<p>2. Bürgermeisterin Susanne Wörner berichtete über das Projekt „Eine Stunde Zeit“. In Kirchzell habe das Projekt aktuell 22 Mitarbeiter und 4 Koordinatorinnen, wobei die Koordinatorinnen in besonderen Fällen auch Dienste übernehmen. Kirchzell könne, im Vergleich zu den anderen Gemeinden, die meisten „Mitarbeiter“ vorweisen. Die Dienste werden über eine Whats-App-Gruppe abgefragt und eingeteilt, was sich als sehr hilfreich herauskristallisiert habe.</p>
<p>Die Koordinatorinnen wechseln ihren Dienst wöchentlich. Weiter berichtete Susanne Wörner über die geleisteten Stunden der Vorjahre. Der ausführliche Statusbericht über das Jahr 2024 werde im kommenden Jahr vom zuständigen Kassierer erstellt werden, der dann auch die finanzielle Situation beleuchtet.</p>
<p> </p>
<p><strong>Änderung Bayerische Bauordnung</strong></p>
<p>Die Bayerische Bauordnung wurde kurzfristig im Dezember 2024 zum 01.01.2025 geändert. Im Wesentlichen gibt es folgende Neuerungen:</p>
<p>Bauanträge müssen ab 01.01.2025 beim Landratsamt und nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden. Das Landratsamt beteiligt dann die Gemeinden. Freisteller werden hingegen weiterhin bei der Gemeinde eingereicht</p>
<p>Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken und Gauben können künftig ohne Baugenehmigung verfahrensfrei durchgeführt werden, müssen aber der Gemeinde 2 Wochen vorher in Textform angezeigt werden</p>
<p>Die Stellplatzpflicht entfällt ab 01.10.2025. Stellplätze müssen ab diesem Zeitpunkt nur noch nachgewiesen werden, wenn die Gemeinde das als Satzung anordnet</p>
<p>Neue Regelung zur Verfahrensfreiheit von Nutzungsänderungen: „Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen, wenn 1. für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen nach Art. 60 Satz 1 und Art. 62 bis 62b als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen, wobei andere öffentlich-rechtliche Anforderungen in diesem Sinne die Verfahrensfreiheit unberührt lassen, soweit die neue Nutzung gebietstypisch im jeweiligen Baugebiet nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung allgemein zulässig ist und kein Sonderbau betroffen ist.“ Diese Nutzungsänderung muss 2 Wochen vor Aufnahme der Nutzung der Gemeinde angezeigt werden. Alle anderen Nutzungsänderungen sind weiterhin genehmigungspflichtig.</p>
<p> </p>
<p><strong>Gewässerrandstreifen</strong></p>
<p>Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg führt ab sofort Begehungen im Rahmen der Ausweisung sog. Gewässerrandstreifen nach § 16 BayNatschG durch. Die Gewässerrandstreifen sind eine unmittelbare Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“.</p>
<p> </p>
<p><strong>Photovoltaikanlagen</strong></p>
<p>Bei Gesamtinvestitionskosten i.H.v. 222.951,48 € und einer aktuell überschlägig ermittelten Einsparung bei den Stromkosten zzgl. Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom i.H.v. insgesamt ca. 25.000 €/Jahr ist mit einer Amortisierung der Anlagen innerhalb von ca. 10 Jahren zu rechnen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Hundekot</strong></p>
<p>Gemeinderat Stefan Schmitt monierte, dass an einer Bank am Sandweg benutzte Hundekotbeutel abgelegt worden seien. Bürgermeister Stefan Schwab wies darauf hin, dass an der Zufahrt in die Straße „Im Sand“ eine Hundetoilette vorhanden sei. Ob eine Amtsblattinfo hilfreich ist, sei fraglich. Gemeinderätin Brigitte Krug sprach sich für eine Information im Amtsblatt aus. Gemeinderätin Anita Hofmann beschwerte sich, dass in Buch Richtung Wildenburg keine Hundetoilette vorhanden sei. Überall lägen dort Hundekot oder entsprechende Tüten. Hier sollte am Ortsausgang von Buch in Richtung Wildenburg eine Hundetoilette aufgestellt werden. Weiterhin könnten Hinweiszettel mit den Hundesteuerbescheiden versendet werden. Gemeinderat Frank Rudolph wies darauf hin, dass eine Firma eine Hundekot-DNA-Probe machen könne. Gemeinderätin Anita Hofmann entgegnete, dass hierfür die Hunde-DNA erforderlich sei. Man solle lieber in Tüten investieren, die sich selbst zersetzen.</p>
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                <pubDate>Thu, 30 Jan 2025 13:55:12 GMT</pubDate>
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                <title>Briefwahlunterlagen</title>
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                    <p>Liebe Bürgerinnen und Bürger,</p>
<p>am 23.02.2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.</p>
<p>Wie Sie bereits aus den Medien erfahren konnten, ist der Druck der Stimmzettel frühestens ab Ende Januar 2025 möglich.</p>
<p>Dies bedeutet, dass die Stimmzettel voraussichtlich erst ab 10. Februar 2025 bei den Kommunen eintreffen werden und im Anschluss dann die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgen kann.</p>
<p>Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist jedoch auch bereits nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungsbriefe <a href="https://serviceportal.komuna.net/9676131/wahlschein/start" target="_blank" rel="noopener noreferrer">online</a> oder postalisch möglich.</p>
<p>Bei Fragen melden Sie sich bitte in Ihrem jeweiligen Rathaus.</p>
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                <pubDate>Mon, 27 Jan 2025 10:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2024</title>
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                    <p><strong>Sportlerehrungen</strong></p>
<p>Zu Beginn der Sitzung zeichnete Bürgermeister Stefan Schwab Sportler für ihre besonderen sportlichen Leistungen mit den Sportlermedaillen des Marktes Kirchzell aus. Ausgezeichnet wurden die Karatekas Lukas Grimm und Anna Stößel. Den ebenfalls erfolgreichen Damen- und Herrenmannschaften des TVK werden Ihre Auszeichnungen zu einem anderen Zeitpunkt überreicht.</p>
<p> </p>
<p><strong>Auftragsvergabe</strong></p>
<p>Die Ingenieurgesellschaft SB mbH Steenken &amp; Breitenbach, Laudenbach erhielt den Auftrag zur Baubegleitung des Glasfaserausbaus im Gemeindegebiet Kirchzell. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.</p>
<p> </p>
<p><strong>Regionalplan</strong></p>
<p>Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hatte am 01.10.2024 beschlossen, das Kapitel 5.2 „Energie“ des Regionalplans fortzuschreiben und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der Markt Kirchzell wurde um Stellungnahme zu den Änderungen des Regionalplanes bis zum 15.01.2025 gebeten. Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 15.11.2024 bis 15.01.2025 öffentlich ausgelegt. Nachdem die nunmehr zur Ausweisung anstehenden Vorranggebiete für Windkraft dem gemeldeten Umfang entsprechen, beschloss der Gemeinderat, keine Stellungnahme abzugeben.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kita-Gebühren</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hatte zuletzt mit Beschluss vom 12.01.2024 die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte zum 01.09.2024 angepasst. Im Rahmen der Beratung hat das Gremium darum gebeten, in einem Jahr die Kostensituation wieder vorzulegen, sodass eine erneute Überprüfung der Gebühren möglich ist. Nachdem die Deckungslücke von aktuell 380.000 € (zum Vergleich: 120.000 € im Jahr 2010) voraussichtlich weiter ansteigen wird, beschloss der Gemeinderat, im Wege einer Änderungssatzung die Benutzungsgebühren anzupassen. Für die Mindestbuchungszeiten gelten ab 01.09.2025 folgende Beiträge: Kinderkrippe 130 €, Kindergarten 150 €. Gemeinderat Frank Rudolph fand die vergleichsweise Auflistung der Kita-Gebühren der Nachbarkommunen in Ordnung; allerdings müsse schlussendlich jede Kommune auf sich schauen. Daher wäre die Deckungslücke pro Kind der Nachbarkommunen ein besserer Vergleichsmaßstab. Gemeinderat Rudi Frank bat um erneute Vorlage der Kostenentwicklung im nächsten Jahr.</p>
<p> </p>
<p><strong>Ehrenordnung</strong></p>
<p>Aufgrund von erheblichen Preissteigerungen bei den Medaillen in den letzten Jahren beschloss der Gemeinderat eine Änderungssatzung zur Ehrenordnung und regelte die Sportlerehrungen neu. Künftig erhalten erfolgreiche Sportler abhängig von ihrer Platzierung einen entsprechenden Gutschein mit Urkunde.</p>
<p> </p>
<p><strong>Sturzflut-Risikomanagement</strong></p>
<p>Der Markt Kirchzell hat im letzten Jahr bereits ein Hochwasser-Audit durchgeführt. Im Rahmen eines Hochwasser-Checks mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurden spezifische Hochwasser-/Starkregenereignisse und Schadensfälle im Gemeindegebiet aufgenommen. Nunmehr besteht die Möglichkeit, ein sog. Sturzflut-Risikomanagement durchzuführen. Diese Konzepte erfassen Gefahren, definieren Schutzmaßnahmen und setzen lokale Ziele. Sie helfen auch, langfristig die Gemeindeentwicklung, z. B. durch Bauplanung, an die Risiken anzupassen. So können Gemeinden selbst Schutzmaßnahmen umsetzen und auch andere dazu anregen. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat die voraussichtlichen Kosten mit ca. 140.000 € ermittelt. Abzüglich der Förderung i.H.v. 75 % bleibe somit ein gemeindlicher Eigenanteil i.H.v. ca. 35.000 €. Aktuell geht lediglich darum, in das Förderverfahren mit aufgenommen zu werden. Die tatsächliche Entscheidung über die Durchführung fällt dann im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe.</p>
<p>Gemeinderat Alfred Schwarz sprach die hohen Kosten an und fragte sich, was die Gemeinde hierfür als Gegenleistung erhalten würde. Eine Karte mit Gräben bzw. die Darstellung des Oberflächenabflusses gebe es bereits. Wenn die Gemeinde nur gute Vorschläge bekomme, seien die Kosten aus seiner Sicht zu hoch. Ursprünglich war er allerdings davon ausgegangen, dass bereits der Auftrag erteilt werden solle, dem sei jedoch nicht so. Er zeigte sich daher mit dem Beschlussvorschlag einverstanden, da noch keine abschließende Festlegung über die Durchführung getroffen worden war. Gemeinderat Peter Schwab ging es ähnlich, da es sich um sehr viel Geld handele. Er stellte sich die Frage, ob man etwas gesagt bekomme, was man schon wisse, oder ob sich neue Erkenntnisse ergeben könnten. Gemeinderat Rudi Frank stellte fest, dass die angenommenen 140.000 € viel Geld seien und dass man trotz Förderung einen Eigenanteil tragen müsse. Er konnte sich nicht vorstellen, dass jemand Externes die Gefahrenstellen im Ort feststellen könne. Aus seiner Sicht werde durch die Durchführung des Sturzflut-Risikomanagements unnötig Zeit und Geld investiert. Gemeinderat Joachim Kunz stellte fest, dass man zwar 75 % Förderung erhalte, er sich jedoch die Frage stelle, was man für das Geld schlussendlich bekommen würde. Nach einer Klärung müsse man abwägen, ob die Durchführung sinnvoll sei oder nicht. Gemeinderat Patrick Walter sah die Sache zwiespältig. Einerseits seien die Kosten sehr hoch, andererseits sei man noch am Anfang des Weges, den man gehen sollte. In Kirchzell habe es bereits Starkregen- bzw. Sturzflutereignisse gegeben, daher sollte man das Risikomanagement durchführen. Weiterhin schlug er vor, bei Kommunen nachzufragen, die ein solches Management bereits durchgeführt hatten, um herauszufinden, welche Ergebnisse dabei erzielt worden waren. Gemeinderat Frank Rudolph fragte, ob die Gemeinde Haftungsprobleme bekommen könnte. Bürgermeister Stefan Schwab verneinte dies; allerdings könne man sich im Schadensfall Vorwürfen ausgesetzt sehen, dass die Gemeinde nichts unternommen habe. Bürgermeisterin Monika Arnheiter fragte, ob der Bayerische Gemeindetag nähere Informationen geben könnte.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss die Aufnahme in das Förderprogramm zur Durchführung eines Sturzflut-Risikomanagements für das Gemeindegebiet Kirchzell zu beantragen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bundestagswahl</strong></p>
<p>Für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 wurden nachstehende Wahlbezirke und Wahllokale bestimmt und dazu folgende Wahlvorsteher und deren Stellvertreter berufen:</p>
<p>Kirchzell – Pfarrheim: Stefan Schwab (Wahlvorsteher), Susanne Wörner (Stellvertreterin)</p>
<p>Briefwahl – Sitzungssaal Rathaus: Frederic Sennert (Wahlvorsteher), Anita Hofmann (Stellvertreterin)</p>
<p>Außerdem beschloss der Gemeinderat, für die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlhelfer eine Entschädigung in Höhe von 40,- € festzusetzen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wasserversorgung</strong></p>
<p>Das Gesundheitsamt hat am 12.11.2024 die zentrale Wasserversorgungsanlage überprüft. Die allgemeine Zustimmung zum vorgelegten Maßnahmeplan nach § 50 Abs. 1 TrinkwV wurde im Rahmen des Prüfungsberichts widerrufen, da keine geeignete und taugliche Ersatzwasserversorgung vorliegt, die vollumfänglich den Anforderungen der Trinkwasserversorgung entspricht. Die Gemeinde wurde aufgefordert, eine Ersatzwasserversorgung (z.B. vorzugsweise über eine Verbundleitung zu einem anderen Wasserversorger) herzustellen. Die bisher als Ersatz- bzw. Notwasserversorgung vorgehaltene Floßwiesenquelle kann aufgrund einer Änderung der Trinkwasserverordnung nicht mehr als Ersatzwasserversorgung genutzt werden. Vielmehr stellt die Trinkwasserverordnung an Ersatzwasserversorgungen die gleichen Anforderungen wie an Regelversorgungen. Dies bedeutet, dass die Ersatzwasserversorgung ständig am Versorgungsnetz angeschlossen sein muss. Dies ist bei der Floßwiesenquelle nicht der Fall. Die Verwaltung hatte bereits vor längerer Zeit Gespräche mit der Gemeinde Mudau aufgenommen und deren Planungsbüro beauftragt, eine mögliche Ersatzwasserversorgung zu prüfen – bislang ohne Ergebnis bzw. Rückmeldung. Parallel hierzu wurden erste Schritte hinsichtlich einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung im Amorbacher Raum unternommen, eine Umsetzung ist jedoch – auch aufgrund der Fläche der Gemeinde und den damit verbundenen Leitungslängen - nicht so einfach und schnell möglich. Die Gemeinderäte der Kommunen Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach wurden in einer gemeinsamen Sitzung im September 2024 über das Ergebnis des Konzepts des Ingenieurbüros Dr. Hanauer informiert. Als nächster Schritt stünde eine gemeinsame Planung an.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz bemängelte, dass die Gemeinde nicht einfach irgendwo nach Wasser suchen könne. Man habe mit den Nachbarkommunen einen sinnvollen Weg eingeschlagen, den es nun gilt weiterzuverfolgen. Eine Ersatzwasserversorgung könne nicht von heute auf morgen hergestellt werden. Gemeinderat Peter Schwab kritisierte, dass es dem Gesetzgeber doch klar sein müsse, dass man nicht einfach eine Ersatzwasserversorgung, d.h. eine zweite redundante Wasserversorgung aus dem Boden stampfen könne. Dies gehe an jeder Realität vorbei. Die Schaffung einer Ersatzwasserversorgung dauere Jahre, wenn sie denn überhaupt finanzierbar ist.</p>
<p> </p>
<p><strong>Trinkwasseruntersuchung</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 15.11.2024 wurde über das Ergebnis der umfassenden chemischen Untersuchung des Trinkwassers informiert. Nach den damaligen Untersuchungsbefunden vom 29.10.2024 wurde der Grenzwert der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter beim Chlorat geringfügig überschritten. Es wurden daraufhin entsprechende Maßnahmen zur Regulierung eingeleitet. Eine nochmalige Untersuchung ergab nun, dass die Grenzwerte eingehalten werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Straßensanierungen</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 04.07.2024 hatte der Gemeinderat im Rahmen einer Prioritätenliste festgelegt, zu gegebener Zeit auch das erste Teilstück der Straße „Am Sandweg“ bis zum Anwesen Haus-Nr. 15 zu sanieren. Im Rahmen von Erdverkabelungsarbeiten hat das Bayernwerk im besagten Bereich Kabel verlegen lassen. Da hier sowieso Deckenarbeiten notwendig waren, hat Bürgermeister Stefan Schwab die FBG vor Ort beauftragt, das besagte Teilstück gleich mit zu machen. Die Kosten liegen bei 9.725,54 € brutto. Die Rechnungen der Firma BS Hoch- und Tiefbau GmbH, die mit den Straßensanierungsarbeiten für das Jahr 2024 beauftragt wurde liegen ebenfalls vor und schließen wie folgt: Wasserleitung (d.h. Rohrbrüche) 64.721,84 €, Breitenbuch Schadstelle Ortsstraße Haus-Nr. 26 9.816,06 €, Kanal 8.620,57 € und Straßenbau 4.671,32 €. Für die Querschläge im Totenweg in Kirchzell wurden 8.005,23 € berechnet.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz bemängelte die Ausführung der Querschläge im Totenweg am Friedhof Kirchzell. Es sei nun schwierig, den Weg mit dem Auto zu fahren. Bürgermeister Stefan Schwab nahm Bezug auf eine gleichlautende Wortmeldung in der letzten Gemeinderatssitzung und erklärte, dass die Baufirma bereits kontaktiert wurde und dass diese nachbessern werde.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunk Preunschen</strong></p>
<p>Für den bereits errichteten Mobilfunkmast in Preunschen muss noch die Glasfaseranbindung hergestellt werden. Das von der Telekom beauftragte Planungsbüro wollte hierzu ursprünglich vom Netzverteiler in der Ortsmitte quer durchs Ort aufgraben und die Leitung verlegen. Auf der Bürgerversammlung wurde eine Alternativtrasse angeregt. Diese wurde geprüft und für tauglich befunden. Die erforderlichen Anträge, Dienstbarkeiten etc. wurden nunmehr bei der Verwaltung eingereicht.</p>
<p> </p>
<p><strong>Sperrmüll</strong></p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann bemängelte, dass sich hinsichtlich des Sperrmülls vor einem Anwesen in Buch nichts tue. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass schon etwas abgefahren worden sei und dass man mit dem Eigentümer in Kontakt stehe.</p>
<p> </p>
<p><strong>Halteverbot</strong></p>
<p>Gemeinderat Alfred Schwarz fragte, warum in der Straße Unterer Geisberg ein absolutes Halteverbot angeordnet worden sei. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass dort geparkt wurde, aber die notwendige Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht mehr eingehalten gewesen sei. Die Gemeindeverwaltung habe dies bereits Anliegern auf deren Anfrage hin erläutert.</p>
<p> </p>
<p><strong>Volkstrauertag</strong></p>
<p>Gemeinderat Patrick Walter lobte Bürgermeister Stefan Schwab für dessen sehr gute und sehr bewegende Rede am diesjährigen Volkstrauertag. Er regte an, anlässlich des 80. Jahrestages der Kapitulation im Mai 2025 oder zum nächstjährigen Volkstrauertag die in der Rede geschilderten Erinnerungen eines Ortsbürgers im Amtsblatt zu veröffentlichen.</p>
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                <pubDate>Thu, 19 Dec 2024 14:12:04 GMT</pubDate>
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                <title>Rathaus geschlossen</title>
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                <pubDate>Wed, 18 Dec 2024 10:16:05 GMT</pubDate>
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                <title>Grundsteuerbescheide ab 01.01.2025 </title>
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                    <p>Die Gemeinden Kirchzell, Schneeberg und Weilbach sowie die Stadt Amorbach haben beschlossen, ihre Hebesätze zur Grundsteuer A und B unverändert ab 01.01.2025 festzusetzen.</p>
<p>Eine Veränderung der künftigen Grundsteuerhöhe lässt sich daher nur auf die vom Finanzamt neu berechneten Grundsteuermessbeträge zurückführen.</p>
<p>Für Fälle bei denen möglicherweise falsche Grundsteuermessbeträge zugrunde gelegt wurden, hat das Finanzamt ein Formblatt für Änderungsanzeigen bereitgestellt. Dieses finden Sie <a href="/media/93564/grundsteuer_formblatt-aenderungsantrag-obernburg.pdf" title="Grundsteuer_Formblatt Aenderungsantrag  - Obernburg.pdf" data-udi="umb://media/e2e8f0e19f6f4c9281599452a8565a82">hier </a>auf der Homepage ihrer Gemeinde/Stadt oder können es gerne im Rathaus abholen.</p>
<p>Bitte prüfen Sie, ob der Grundsteuermessbetrag und die Steuernummer auf ihrem Grundsteuerbescheid den Sie von der Gemeinde/Stadt erhalten, mit dem Messbetrag und der Steuernummer ihres Bescheids vom Finanzamt übereinstimmt.</p>
<p>Bei Fragen zum Grundlagenbescheid des Finanzamtes, sowie auch bei allen weiteren Fragen zur Feststellung des Grundsteuerwertes bzw. des Grundsteueräquivalenzbetrages/ Grundsteuer-messbetrages wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.</p>
<p>Haben Sie bereits Widerspruch bei Ihrem Finanzamt eingelegt, dann warten Sie bitte die Bearbeitung durch das Finanzamt ab.</p>
<p>Bei Fragen oder Unstimmigkeiten bezüglich Bescheidempfänger, Zahlungsleistendem oder zur Abbuchung/Überweisung wenden Sie sich gerne an ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung.</p>
<p></p>
<p><a href="/media/93564/grundsteuer_formblatt-aenderungsantrag-obernburg.pdf" title="Grundsteuer_Formblatt Aenderungsantrag  - Obernburg.pdf" data-udi="umb://media/e2e8f0e19f6f4c9281599452a8565a82">-&gt; zum Grundsteuerformblatt-Änderungsantrag</a></p>
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                <pubDate>Mon, 09 Dec 2024 10:36:26 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2024</title>
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                    <p><strong>Bürgerfragen</strong></p>
<p>Ein Zuhörer nahm Bezug auf die Erhöhung der Hundesteuer und erklärte, dass er diese Erhöhung nicht in Ordnung finde. Er habe stets Kottüten dabei und entferne diesen, andere Leute hingegen nicht.</p>
<p> </p>
<p><strong>Auftragsvergabe</strong></p>
<p>Die Firma VS, 97941 Tauberbischofsheim erhielt den Auftrag zur Lieferung und Montage von zwei interaktiven Displays für die Grundschule Kirchzell zum Brutto-Angebotspreis von 10.115,00 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Vereinsförderung</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, den Ortsvereinen für das Jahr 2024 eine nach den beschlossenen Fördergrundsätzen und auf der Grundlage der Mitgliedermeldungen der Vereine ermittelte Förderung von insgesamt 9.475,00 € zu gewähren.</p>
<p> </p>
<p><strong>Hundehaltungsverordnung</strong></p>
<p>Die derzeitige Hundehaltungsverordnung des Marktes Kirchzell vom 08.03.2005 läuft zum 08.03.2025 aus. Daher beschloss der Gemeinderat eine neue Hundehaltungsverordnung. Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben, die Hundehaltungsverordnung wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Miltenberg abgestimmt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bürgerversammlungen 2024</strong></p>
<p>Im April, Oktober und November 2024 haben folgende Bürgerversammlungen stattgefunden:</p>
<p>Datum - Ortsteil - Bürger/innen - Gemeinderäte - Beschäftigte<br />26.04.2024 - Kirchzell - 37 - 11 - 7<br />15.10.2024 - Ottorfszell - 10 - 12 -2<br />22.10.2024 - Breitenbuch - 29 - 9 - 4<br />23.10.2024 - Preunschen - 45 - 7 - 2<br />05.11.2024 - Buch - 10 - 10 - 2<br />07.11.2024 - Watterbach - 19 - 9 - 5<br /> </p>
<p><strong>Trinkwasseruntersuchungen</strong></p>
<p>Das Institut Dr. Nuss hat am 07.10.2024 Proben des Reinwassers aus der Sammelmessstelle in Kirchzell sowie der Ziegelwiesenquelle in Ottorfszell entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen chemisch untersucht. Nach den Untersuchungsbefunden vom 29.10.2024 wurden der Grenzwert der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter beim Chlorat geringfügig überschritten. Es wurden bereits entsprechende Maßnahmen zur Regulierung eingeleitet. Die Parameter werden in diesem Zusammenhang nochmals überprüft. Im Zuge der Trinkwasseruntersuchung wurde auch der Härtegrad ermittelt. Dieser liegt mit 4,8° dH im weichen Bereich. Der Härtegrad wurde im Amtsblatt vom 19.11.2024 gemäß § 9 Abs. 1 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde die jährliche Untersuchung des Wassers aus der Floßwiesenquelle vorgenommen, die jedoch als Rohwasser vor der Aufbereitung nicht nach der Trinkwasserversorgung zu bewerten ist. Außerdem wurde die verpflichtende Untersuchung auf Legionellen in der Kindertagesstätte „Abenteuerland“ durchgeführt, deren Befund ohne Beanstandung ist.</p>
<p> </p>
<p><strong>Sonderförderprogramm Sirenen</strong></p>
<p>Am 25.11.2022 wurde der Gemeinderat über die Stellung eines Förderantrages für das sog. Sonderförderprogramm Sirenen informiert und dass sich der Markt Kirchzell auf der Warteliste befindet. Bereits mit E-Mail vom 23.02.2024 wurde gegenüber der Regierung von Unterfranken auf deren Nachfrage hin erklärt, dass der Markt Kirchzell seinen Antrag aufrechterhalten möchte. Bei zwischenzeitlichen Sachstandsanfrage wurde stets auf die notwendige Verabschiedung des Haushalts verwiesen. Nunmehr wurde auf schriftliche Anfrage mitgeteilt, dass das neue Bund-Länder Sirenenförderprogramm 2.0 bisher nicht veröffentlicht worden sei. Daher könne derzeit keinerlei Aussagen zu diesem Förderprogramm getätigt werden. Sobald die Regierung von Unterfranken hierzu neu Informationen erhalte, leite sie diese direkt an die Gemeinden weiter, welche der Übernahme der Altanträge in das neue Bund-Länder Sirenenförderprogramm 2.0 zugestimmt haben.</p>
<p> </p>
<p><strong>Sondertarif VAB</strong></p>
<p>Seit 2011 profitieren Reisende innerhalb des Amorbacher Raumes von einem Sondertarif der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB). Hierbei wurden bislang die vom Reisenden zu erhebenden Fahrtkosten seit dem Jahr 2021 wie folgt gedeckelt:</p>
<p>Einzelkarte Kind: 0,50 €</p>
<p>Tageskarte Kind: 1,00 €</p>
<p>Einzelkarte Erwachsener: 1,00 €</p>
<p>Tageskarte Erwachsener: 2,00 €</p>
<p>Die Differenz zum eigentlichen Fahrpreis (Höhe differenziert je nach Preisstufe bzw. sog. Wabenübertritt) wird der VAB durch die Kommunen Amorbach, Schneeberg, Kirchzell und Weilbach solidarisch zu je ¼ ersetzt.</p>
<p>Die VAB hat nun mitgeteilt, dass die Gesellschafterversammlung eine Vereinheitlichung der Sondertarife ab dem Jahr 2025 beschlossen hat. Diese Entscheidung basiert auf dem Gutachten des Büros econex verkehrsconsult GmbH (econex). Im Zuge dieser Änderung wird für den bestehenden Sondertarifvertrag ein Nachtrag erforderlich. Es ergeben sich entsprechend des Nachtrages künftig folgende Änderungen:</p>
<p>Einzelkarte Kind: 1,00 €</p>
<p>Tageskarte Kind: 1,50 €</p>
<p>Einzelkarte Erwachsener: 1,50 €</p>
<p>Tageskarte Erwachsener: 2,50 €</p>
<p>Weiterhin wird im Rahmen der angestrebten Vereinheitlichung die gesonderte Festlegung einer vertragsspezifischen Obergrenze von bisher 30.000,00 € für die Ausgleichszahlung nicht mehr möglich sein. Die künftigen Auffüllbeträge pro Fahrschein ergeben sich aus der neuen Tarifübersicht Stand 01.01.2025. Bei der Preisstufe 4 und 5 erfolgt eine Deckelung des Auffüllungsbetrages auf den Auffüllungsbetrag der Preisstufe 3. Nach Rücksprache der Bürgermeister soll im Amorbacher Raum auch weiterhin der Sondertarif angeboten werden. Der entsprechende Nachtrag zum Sondertarifvertrag vom 24.03.2021 wurde deshalb von den vier Bürgermeistern unterzeichnet.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Preunschen</strong></p>
<p>Im Rahmen der Bürgerfragestunde in der Sitzung vom 18.10.2024 hatte eine Zuhörerin vorgetragen, dass Ihr Grab auf dem Friedhof in Preunschen zum wiederholten Male von einem Tier umgegraben wurde. Gemeinderat Josef Schäfer hatte daraufhin erklärt, dass er einen Schein zum Stellen einer Lebendfalle besitze und nach vorheriger Abstimmung mit dem örtlichen Jagdpächter eine Falle stellen werde. Die Falle steht nun seit ca. 3 Wochen und wird regelmäßig von einem Anwohner kontrolliert. Bisher befand sich kein Tier in der Falle. Die Falle wird noch 1-2 Wochen stehen gelassen und dann wieder entfernt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Straßenbeleuchtung Breitenbuch</strong></p>
<p>Ortssprecher Sebastian Menger bat um Prüfung, wie der Parkplatz vor dem Gemeinschaftshaus Breitenbuch beleuchtet werden könnte. Dieser sei sehr dunkel. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter regte eine Beleuchtung mit einem Bewegungsmelder an. Ortssprecher Sebastian Menger bat weiterhin darum, die Solarleuchte an der Kirche so einzustellen, dass sie noch früher angeht.</p>
<p> </p>
<p><strong>Totenweg Kirchzell</strong></p>
<p>Gemeinderätin Brigitte Krug teilte mit, dass die kürzlich in den Totenweg Kirchzell eingebauten Rinnen so tief seien, dass man mit einem PKW schnell aufsitze. Gemeinderat Joachim Kunz ergänzte, dass es im Reißbergweg das gleiche Problem gebe.</p>
<p> </p>
<p><strong>Markierungen in der Ortsdurchfahrt</strong></p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank teilte mit, dass die in der Ortsdurchfahrt Kirchzell hergestellten Zick-Zack-Linien nicht schön aussehen würden. Bürgermeister Stefan Schwab bestätigte dies, die Markierungen würden aber den gewünschten Nutzen erfüllen.</p>
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                <pubDate>Thu, 21 Nov 2024 15:45:39 GMT</pubDate>
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                <title>18. Verordnung zur &#196;nderung des Regionalplans Bayerischer Untermain</title>
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                    <p><a href="/media/93108/2024-10-30_veroeffentlichung_verordnung_aenderung_regionalplan.pdf" title="2024-10-30_Veroeffentlichung_Verordnung_Aenderung_Regionalplan.pdf" data-udi="umb://media/a6021e5c279941b79d59f45d46d6979b">--&gt; hier zur Verordnung</a></p>
                    ]]>
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                <pubDate>Mon, 11 Nov 2024 09:34:53 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2024</title>
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                    <p><strong>Bürgerfragen</strong></p>
<p>Eine Zuhörerin beschwerte sich, dass ihr Grab auf dem Friedhof in Preunschen zum wiederholten Male von einem Tier umgegraben worden sei. Es habe sich Kot auf dem Grab befunden, der weder von einer Katze noch von einem Marder stamme. Sie habe auf einen Dachs oder Waschbären getippt. Sämtliche Gräber seien verwühlt gewesen. Der Tierschutz werde über die Totenruhe gestellt. Gemeinderat und Jäger Josef Schäfer stellte klar, dass die Gemeinde hier nichts machen könne. Es handele sich um einen befriedeten Bezirk, sodass das Schießen von Wildtieren nicht zulässig sei. Die einzige Möglichkeit sei, eine Lebendfalle aufzustellen. Hierzu müsse man sich an den örtlichen Jagdpächter wenden. Gemeinderat Frederic Sennert stellte klar, dass der örtliche Jagdpächter keinen entsprechenden Schein habe. Zudem seien bereits mit einer Wildkamera Fotos aufgenommen worden, die große Katzen zeigten. Gemeinderat Josef Schäfer erklärte, dass er einen Schein zum Stellen einer Lebendfalle besitze und nach vorheriger Abstimmung mit dem örtlichen Jagdpächter eine Falle stellen werde.</p>
<p> </p>
<p><strong>Auftragsvergabe</strong></p>
<p>Die Firma Kispert-Bau GmbH, Limbach erhielt den Auftrag für Tiefbauarbeiten an einem Teilstück der Grombühlstraße in Breitenbuch zum Bruttoangebotspreis von 60.303,63 €. Die Bauarbeiten haben bereits am 14.10.2024 begonnen und dauern ca. 3 Wochen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>Gemeinderat Josef Schäfer hatte in der Sitzung vom 22.08.2024 von Unmut in der Bevölkerung wegen der Parksituation vor den Anwesen Marktplatz 6 und Hauptstraße 60 berichtet. Zudem würden dort regelmäßig bis zu drei Fahrzeuge mit fremdem Kennzeichen „PF“ parken. Die Verwaltung hat hinsichtlich der geparkten Fahrzeuge eine Halterabfrage durchgeführt. Es handelt sich um Fahrzeuge von Anwohnern „Im Steinig“. Weiterhin ist festzustellen, dass die Fläche im Eigentum des Marktes Kirchzell steht und dass das Parken dort nicht verboten ist. Insoweit ist nichts zu veranlassen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Vermietung von gemeindlichen Wohnungen und Räumen</strong></p>
<p>Auftragsgemäß legte die Verwaltung dem Gemeinderat im jährlichen Turnus die Mietpreise für die gemeindlichen Wohnungen zur Überprüfung vor. Die letzte generelle Erhöhung der Mieten erfolgte zum 01.01.2020. Der Gemeinderat beschloss, dass die Mieten und Mietnebenkosten für alle gemeindlichen Wohnungen unverändert bleiben. Die Mietpreise werden dem Gemeinderat weiterhin jährlich zur Information vorgelegt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Hebesatzsatzung</strong></p>
<p>Da die bisherigen Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2025 automatisch ihre Geltung verlieren, sind die ab dem 01.01.2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. Vom Finanzamt wurden bisher für die Grundsteuer A ca. 79 % und für die Grundsteuer B ca. 85 % der Messbetragsbescheide - gültig ab 01.01.2025 – übermittelt. Nach Aussage des Finanzamtes liegen für die bereits übermittelten Messbetragsbescheide eine Vielzahl von Einsprüchen vor, die im Laufe des nächsten Kalenderjahres noch abgearbeitet werden. Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, die Hebesätze unverändert bei 320 % für die Grundsteuer und 340 % für die Gewerbesteuer zu belassen. Die letzte Erhöhung der Hebesätze fand zum 01.01.2013 statt. Gemeinderat Peter Schwab bat darum, die Entwicklung der Messbeträge sowie die daraus resultierende Höhe der Hebesätze im Auge zu behalten.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 01.01.2025 sowie die Beibehaltung der bisherigen Hebesätze.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wasser- und Abwassergebühren</strong></p>
<p>Die Fa. Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung hat auf der Grundlage der Jahresrechnung 2022 und der Fortführung der Vermögensbuchführung die Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung fortgeschrieben. Im Jahr 2020 wurde ein neuer Kalkulationszeitraum von 2021-2024 festgelegt, so dass die Gebühr ab 01.01.2025 neu festzusetzen ist. Im Kalkulationszeitraum von 2021-2024 wurde ein Überschuss in Höhe von 16.894,65 € erwirtschaftet, der zur Verrechnung im neuen Kalkulationszeitraum 2025-2028 vorgetragen wurde. In der neuen Kalkulation wurden bereits die voraussichtlichen Kosten für die Kanalbefahrung berücksichtigt. Diese sind auch ausschlaggebend für die anstehende Gebührenerhöhung zum 01.01.2025 von 2,76 € /m³ auf 3,13 €/m³.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, die Gebühr pro Kubikmeter Abwasser ab 01.01.2025 auf 3,13 € festzusetzen und stimmte der erforderlichen Änderungssatzung zu.</p>
<p>Bei der Wasserversorgung kann der Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027 sowie die Gebühr in Höhe von 4,55/m³ beibehalten werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal</strong></p>
<p>Zur Deckung des Investitionsaufwandes für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung erhebt die Kommune aufgrund von Art. 5 KAG Beiträge von den Grundstückseigentümern der angeschlossenen bzw. anschließbaren Grundstücke. Die Beitragssätze sind in regelmäßigen Abständen mit Hilfe einer sogenannten Globalberechnung (Globalkalkulation) zu ermitteln. Die letzte Globalkalkulation der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung war im Jahr 2017 und wurde im Juni 2024 durch das Büro Schulte &amp; Röder neu durchgeführt.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte den neu kalkulierten Herstellungsbeiträgen für die Bereiche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen sowie den entsprechenden Satzungsänderungen zu. Ab 01.01.2025 gelten somit folgende Beitragssätze:</p>
<p>Wasser: 1,91 €/m² Grundstücksfläche (bisher: 1,55 €/m²) und 12,06 €/m² Geschossfläche (bisher 9,69 €/m²); Abwasser: 2,14 €/m² Grundstücksfläche (bisher 1,56 €/m²) und 13,35 €/m² Geschossfläche (bisher 10,76 €/m²). </p>
<p> </p>
<p><strong>Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Jahres 2023</strong></p>
<p>Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2c der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Kirchzell entscheidet der 1. Bürgermeister über überplanmäßige Ausgaben bis 5.000 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 2.500 €. Der Gemeinderat nahm die Abrechnung der Maßnahmen zur Kenntnis und stimmte den vom Bürgermeister im Rahmen seiner Ermächtigung angeordneten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu. Er beschloss die überplanmäßigen Ausgaben in einer Höhe von insgesamt 85.742,68 € und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 16.348,35 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Örtliche Rechnungsprüfung</strong></p>
<p>Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 07.10.2024 die Jahresrechnung 2023 örtlich geprüft. Gemeinderätin Brigitte Krug als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug die Prüfungserinnerungen, die sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben haben, vor und Kämmerin Christiane Bauer beantwortete die einzelnen Erinnerungen. Der Gemeinderat stellte schließlich das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 mit bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben von 9.613.278,79 € fest. In diesen Sollausgaben sind enthalten:</p>
<p>Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 2022: 1.953.516,27 €</p>
<p>Zuführung zum Vermögenshaushalt: 644.079,30 €</p>
<p>Zuführung zur allgemeinen Rücklage in 2023: 1.622.766,54 €</p>
<p>Ein Sollfehlbetrag entstand für das Jahr 2023 nicht.</p>
<p>Der Gemeinderat stellte nach Aufklärung der Prüfungserinnerungen der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2023 in der vorgetragenen Form fest und erteilte dem Bürgermeister auf Vorschlag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Sportlerehrungen</strong></p>
<p>In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2023 wurde nach mangelnder Anwesenheit der zu ehrenden Mannschaften in Frage gestellt, ob bei Spielgemeinschaften die Sportlerinnen und Sportler der auswärtigen Mannschaft künftig weiterhin geehrt werden sollen. In § 6 Abs. 1 der Ehrenordnung des Marktes Kirchzell ist geregelt, dass an Mitglieder und Mannschaften mit Sitz im Gemeindegebiet sowie an Gemeindeangehörige für besondere sportliche Leistungen die Sportlermedaille verliehen werden kann. Der Gemeinderat beschloss klarstellend, gemäß § 6 Abs. 1 der Ehrenordnung bei Spielgemeinschaften künftig ausschließlich die Sportler der im Gemeindegebiet ansässigen Vereine zu ehren.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feldgeschworener</strong></p>
<p>Der Feldgeschworenen-Obmann für Kirchzell, Sven Walter, hat mitgeteilt, dass Thomas Schäfer, Kirchzell, zum Feldgeschworenen gewählt wurde. Der Gewählte hat die Wahl angenommen. Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von Thomas Schäfer zum Feldgeschworenen für Kirchzell.</p>
<p> </p>
<p><strong>Windkraft-Vorranggebiete</strong></p>
<p>Der Regionale Planungsverband hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen beschlossen. Der Grund für die geplante Ausweisung von Vorranggebiete liegt darin, eine gezielte Planung und Steuerung des Windkraftausbaus zu ermöglichen. Wenn keine entsprechenden Gebiete ausgewiesen werden, sind Windkraftanlagen ab dem Jahr 2033 im Außenbereich grundsätzlich privilegiert und können somit grundsätzlich ohne Steuerung überall errichtet werden. Nach der Ausweisung von Vorranggebieten sind Windkraftanlagen außerhalb dieser Gebiete dann nicht mehr privilegiert zulässig und somit grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Ausweisung von Vorranggebieten hilft somit, Konflikte mit anderen Nutzungen, wie Naturschutz oder Siedlungsgebieten, zu vermeiden und den Ausbau der erneuerbaren Energien geordnet voranzutreiben. In Bayern sind bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesfläche als Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen, um eine Privilegierung der Anlagen zu vermeiden. Das bayernweite Ziel wird auf die Planungsregionen herunter gerbrochen. Die Regionalen Planungsverbände haben die Aufgabe, die regionalen Teilflächenziele zu erfüllen. In den nächsten Wochen startet der Regionale Planungsverband das öffentliche Beteiligungsverfahren zu möglichen Windkraftvorranggebieten, die Pläne der Vorranggebiete wurden bereits veröffentlicht. Im Gemeindegebiet Kirchzell sind Flächen in Breitenbuch, am Reißberg sowie am Beuchener Berg Bestandteil des Verfahrens.</p>
<p> </p>
<p><strong>Hochwasser-Check</strong></p>
<p>Am Dienstag, 19.11.2024 findet im Rahmen des „Hochwasser-Check“ ein Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg statt. Sinn des Hochwasser-Checks ist es insbesondere, im Rahmen einer gemeinsamen Bestands- und Bedarfsanalyse Gefahrenbereiche, Handlungsfelder oder Vorsorgelücken zu identifizieren. Weiterhin werden gemeinsam strategische Ziele im Umgang mit Wassergefahren entwickelt und konkrete Handlungsoptionen diskutiert.</p>
<p> </p>
<p><strong>Grunderwerb</strong></p>
<p>Der Markt Kirchzell hat einen Teilbereich des Sägewerk Kunz, Kirchzell erworben. Das Anwesen ist als künftiger neuer Standort des gemeindlichen Bauhofes angedacht. Insoweit kann das Feuerwehrhaus Kirchzell am aktuellen Standort bleiben und dort erweitert bzw. umgebaut werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Markierungen in der Ortsdurchfahrt</strong></p>
<p>In vorherigen Gemeinderatssitzungen wurde über die Visualisierung und Erweiterung des gesetzlichen Halteverbots durch Anbringung einer Zick-Zack-Linie (Verkehrszeichen 299) an den Einmündungen Hauptstraße/Frühlingstraße, Hauptstraße/Wiesentalweg sowie Hauptstraße/Bachgasse informiert. Zusätzlich stellte das Straßenbauamt damals in Aussicht, dass die Markierungsarbeiten Ende August durchgeführt werden sollten. Nun teilte das Straßenbauamt auf Anfrage mit, dass die Markierungsarbeiten in der Ortsdurchfahrt Kirchzell voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr fertiggestellt werden können.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bundestagswahl 2025</strong></p>
<p>Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag der Bundestagswahl auf den Sonntag, 28.09.2025 festgelegt.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 28 Oct 2024 09:19:17 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024</title>
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                    <p><strong>Ehrungen</strong></p>
<p>1. Bürgermeister Stefan Schwab nahm zu Beginn der Sitzung die Ehrung für besondere schulische Leistungen vor. Ausgezeichnet wurden:</p>
<p>Louis Hauptmann (Kirchzell), Abschluss Ausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement mit einem Notendurchschnitt von 1,1</p>
<p>Timo Fertig (Watterbach), Abschluss des Bachelor-Studiums mit einem Notendurchschnitt von 1,2</p>
<p>Anna Röchner (Watterbach), Abschluss des Bachelor-Studiums mit einem Notendurchschnitt von 1,4</p>
<p> </p>
<p><strong>Entwässerungsschacht am Sandweg</strong></p>
<p>3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter bat am 22.08.2024 darum, am Sandweg an der Ecke zur Straße Im Sand auf dem Entwässerungsschacht ein Gitter anzubringen. Die Kontrolle hat ergeben, dass ein Rost vorhanden ist. Gemeinderat Stefan Schmitt stellte klar, dass nicht der Rost, sondern eine Grabenabdeckung gemeint gewesen war.</p>
<p> </p>
<p><strong>Hundesteuersatzung</strong></p>
<p>Im Rahmen der Neufassung der Hundesteuersatzung unter Berücksichtigung der aktuellen Mustersatzung bestand auch die Möglichkeit darüber zu entscheiden, ob die Höhe der Hundesteuer unverändert bleibt oder z.B. eine Angleichung an die Nachbarkommunen vorgenommen werden soll. In Kirchzell kostet der 1. Hund 40 €, der 2. Hund 60 € und jeder weitere 80 €. Für einen Kampfhund zahlen die Kirchzeller 600 €. Schneeberg hat die gleichen Steuersätze wie Kirchzell. In Amorbach kostet der 1. Hund 50 €, der zweite und jeder weitere Hund 100 € und der Kampfhund 650 €. Die Weilbacher zahlen für den 1. Hund 50 €, den zweiten und jeden weiteren Hund 75 € und für einen Kampfhund 600 €. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Hundesteuer an die umliegenden Gemeinden anzupassen und ab 2025 für den 1. Hund 50 €, jeden weiteren Hund 75 € und für Kampfhunde 650 € zu erheben.</p>
<p>Ortssprecher Sebastian Menger hielt die vorgeschlagenen 650 € für einen Kampfhund für viel zu wenig. Der Betrag sollte deutlich höher sein. Gemeinderätin Brigitte Krug war der Meinung, dass der 3. Hund nicht billiger werden sollte. Sie schlug für den 2. Hund 75 € und den 3. Hund 90 € vor. Gemeinderat Josef Schäfer stellte fest, dass der Bauhof einen großen Aufwand mit der Entsorgung des Hundekots habe. Die künftigen Steuersätze sollten deshalb höher sein. Gemeinderat Rudi Frank verwies auf den Aufwand mit der Leerung der Hundetoiletten. Gemeinderat Joachim Kunz stellte fest, dass eine Erhöhung von 40 auf 50 € für den 1. Hund einer 25 %-Erhöhung entspreche. Bei Kampfhunden sollte man höher als die vorgeschlagenen 650 € gehen, auch um ein Zeichen zu setzen. Gemeinderat Peter Schwab schlug 50 € für den 1. Hund, 80 € für den 2. Hund und 90 € für jeden weiteren Hund sowie 700 € für einen Kampfhund vor. Diese Steuersätze beschloss der Gemeinderat zusammen mit der neuen Hundesteuersatzung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Hospitzvereine</strong></p>
<p>In einer Sitzung des Bayerischen Gemeindetages wurde der Beschluss zu Gunsten des Ökumenischen Hospizvereins im Landkreis Miltenberg e.V. gefasst, dass die Städte und Gemeinden im Jahr 2024 pro Einwohner einmalig 0,30 € an den Hospizverein zahlen. Der Betrag in Höhe von 671,40 € wurde vom Markt Kirchzell bereits überwiesen. Ab dem Jahr 2025 bittet der Hospizverein im Landkreis Miltenberg e.V. um den Beitritt des Marktes Kirchzell in den Hospizverein mit einem frei wählbaren Mitgliedsbeitrag. Die Verwaltung hatte im Falle eines Beitritts zum Hospizverein im Landkreis Miltenberg e.V. vorgeschlagen, auch dem Förderverein Odenwald Hospiz e.V. in Walldürn beizutreten. Der Gemeinderat beschloss den Beitritt zu beiden Vereinen mit einem jährlichen Beitrag i.H.v. 100,00 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kalkulatorischer Zinssatz</strong></p>
<p>Der kalkulatorische Zinssatz für die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühr sowie der Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Kirchzell wurde ab dem Vermögensjahr 2023 rückwirkend auf 2,25 % festgesetzt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Stromausfälle</strong></p>
<p>Im Nachgang zu den Stromausfällen vom 13.08.2024 und 24./25.08.2024, deren Grund in der Beschädigung von Freileitungen in Amorbach und Weckbach durch umgefallene Bäume lag, hat die Verwaltung das Bayernwerk um Stellungnahme gebeten. Seitens des Bayernwerks wurde mitgeteilt, dass ihnen die Bedeutung der Leitung von Amorbach nach Kirchzell seit einiger Zeit bewusst sei, weshalb sie beschlossen hätten, diese Leitung zu verkabeln. Mit den Bauarbeiten sei im Frühjahr dieses Jahres begonnen worden. Im Juni hätten die Arbeiten jedoch unterbrochen werden müssen, da ein Grundstückseigentümer entlang der Trasse die Nutzung seiner Grundstücke für den Sommer untersagt habe. Unter normalen Bedingungen würden noch sechs bis acht Wochen benötigt, um die Leitung vollständig zu verkabeln und in Betrieb zu nehmen. Aufgrund der aktuellen Störungen sei der Grundstückseigentümer erneut kontaktiert worden, um eine frühere Freigabe seiner Grundstücke zu erwirken. Diese sei für einen Zeitraum von zwei Wochen gewährt worden. Deshalb würden nun erhebliche Kapazitäten nach Amorbach/Kirchzell verlagert, und man gehe davon aus, dass die Leitung in dieser Zeit verlegt werden könne. Der Beginn der Arbeiten sei für Montag, den 02.09.2024, geplant. Aufgrund anschließender kleinerer Arbeiten im öffentlichen Bereich und der notwendigen Inbetriebnahme gehe man davon aus, dass bis Oktober wieder Strom über die Leitung Amorbach/Kirchzell fließen könne. Darüber hinaus werde man an der Strecke Amorbach/Weckbach weitere Sicherungsmaßnahmen durchführen, um auch die Stabilität dieser Leitung zu gewährleisten.</p>
<p>Die Grabarbeiten seien laut Bayernwerk mittlerweile abgeschlossen und das Kabel wurde in Betrieb genommen. Insoweit sei Kirchzell nun wieder über zwei gleichwertige Leitungen versorgt. Die Erdverkabelung zwischen Buch und Kirchzell sei laut Bayernwerk für das Jahr 2025 geplant.</p>
<p> </p>
<p><strong>Abriss Turmstation</strong></p>
<p>Durch den Neubau einer Trafostation wird die Turmstation im Raiffeisenring nicht mehr benötigt. Das vom Bayernwerk beauftragte Abbruchunternehmen hat mitgeteilt, dass diese Turmstation ab Donnerstag, 26.09.2024 abgerissen wird.</p>
<p> </p>
<p><strong>Ferienspiele</strong></p>
<p>An den diesjährigen Ferienspielen haben insgesamt 226 Kinder teilgenommen. Jeder Ferienspielveranstalter erhält pro Veranstaltung einen Unkostenzuschuss in Höhe von je 150,00 €. Bürgermeister Stefan Schwab bedankte sich bei den Beteiligten für die Unterstützung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunknetz Vodafone</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 26.07.2024 hatte die Verwaltung darüber informiert, dass auch weiterhin Probleme hinsichtlich des Handyempfangs des Mobilfunkanbieters Vodafone in Kirchzell bestehen und noch nicht absehbar ist, bis wann die Störung beseitigt ist.</p>
<p>Auf Rückfrage der Verwaltung wurde nunmehr mitgeteilt, dass die Störung bzw. der Mobilfunkausfall nicht auf einen Schaden an der Station zurückzuführen ist, sondern vielmehr an der Zuleitung zur Station. Auf dieser von der Telekom gemieteten Zuleitung befindet sich die Störung, die jedoch nicht lokalisiert werden kann.</p>
<p>Vodafone versucht deshalb mittels Richtfunk eine Anbindung an die Station herzustellen. Hierzu werden zwei Mobilfunkmasten mit Sichtverbindung benötigt, bei denen ebenfalls eine Richtfunkantenne als Gegenstelle installiert wird. Sobald die entsprechenden Genehmigungen vorliegen, wird die Gemeindeverwaltung hierüber von Vodafone informiert werden.</p>
<p>Die Vertreterin von Vodafone hat auch darauf hingewiesen, dass der bestehende Mobilfunkmast nur GSM-fähig ist. Hier ist beabsichtigt, diesen LTE-fähig auszubauen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Buskinderüberdachung</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hatte im Rahmen des Ortstermins am 22.08.2024 darum gebeten zu prüfen, ob an den Seiten Windschutznetze angebracht werden können. Hierfür sollten Angebote eingeholt werden. Außerdem sollte die Befestigungsmöglichkeit geklärt werden. Die Verwaltung hat bei einem Anbieter ein entsprechendes Windschutznetz angefragt. Gemeinderat Josef Schäfer sprach sich dafür aus, die Überdachung auf 3 Seiten zu schließen. Gemeinderätin Anita Hofmann sprach sich für die Farbe „terrakotta“ aus. Gemeinderat Joachim Kunz wäre blau oder grün lieber. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner fand rot oder terrakotta passend. Das Gremium sprach sich mit einer Gegenstimme für die Farbe terrakotta und das Verschließen auf 3 Seiten aus. Das Befestigungsmaterial soll der Bauhof auswählen. Gemeinderat Rudi Frank möchte nach Abschluss der Maßnahme eine Kostenaufstellung inkl. Bauhofstunden und Befestigungsmaterial. </p>
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                <pubDate>Tue, 24 Sep 2024 14:12:26 GMT</pubDate>
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                <title>Lieferschwierigkeiten Reisep&#228;sse</title>
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                    <p>Sollte der Lieferzeitraum für einen regulären Reisepass zu Ihrer geplanten Reise zu kurz sein, haben Sie die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu einer höheren Gebühr zu beantragen. Die Lieferzeit für den Express-Reisepass beträgt in der Regel 3 Werktage.</p>
<p>Im äußersten Fall haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass in Ihrem Rathaus zu beantragen. Dieser kann in kurzer Zeit vor Ort ausgestellt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass hier im Vorfeld von Ihnen zu prüfen ist, ob der vorläufige Reisepass in Ihrem Reiseland anerkannt wird. Die Informationen hierfür finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.</p>
<p>Des Weiteren weisen wir ergänzend darauf hin, dass seit 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Kinder benötigen für Reisen bereits ab Geburt je nach Reiseland entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Auch dies gilt durch die antragstellende Person zu prüfen.</p>
<p>Von den Lieferengpässen nicht betroffen, sie die Personalausweise. Die aktuelle Lieferzeit für beträgt hier momentan ca. 2 Wochen.</p>
<p>Zur Beantragung Ihrer Dokumente bringen Sie bitte ein aktuelles, biometrisches Passbild mit.</p>
<p> </p>
<p><strong>Gebührenübersicht Reisepässe</strong></p>
<p><strong>Reisepass:</strong></p>
<p>Personen ab 24 Jahren:           70,00 € (10 Jahre gültig)</p>
<p>Personen unter 24 Jahren:       37,50 € (6 Jahre gültig)</p>
<p> </p>
<p><strong>Expressreisepass:</strong></p>
<p>Personen ab 24 Jahren:            102,00 € (10 Jahre gültig)</p>
<p>Personen unter 24 Jahren:       67,50 € (6 Jahre gültig)</p>
<p> </p>
<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong></p>
<p>Personen ab 24 Jahren:            26,00 € (1 Jahr gültig)</p>
<p>Personen unter 24 Jahren:       26,00 € (1 Jahr gültig)</p>
<p> </p>
<p><strong>Gebührenübersicht Personalausweise</strong></p>
<p><strong>Personalausweis:</strong></p>
<p>Personen ab 24 Jahren:            37,00 € (10 Jahre gültig)</p>
<p>Personen unter 24 Jahren:       22,80 € (6 Jahre gültig)</p>
<p> </p>
<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong></p>
<p>Personen ab 24 Jahren:            10,00 € (3 Monate gültig)</p>
<p>Personen unter 24 Jahren:       10,00 € (3 Monate gültig)</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 03 Sep 2024 11:53:47 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.08.2024</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.07.2024</strong></p>
<p>Die RIWA GmbH erhielt den Auftrag für die Lieferung folgender Module inkl. Digitalisierungsleistungen und Zubehör sowie zzgl. Schulungs- und Fahrtkosten:</p>
<p>1. Modul Erschließungs- und Herstellungsbeiträge: 3.094,00 € brutto</p>
<p>2. Modul Straßenbestandsverzeichnis: 9.616,99 € brutto</p>
<p>3. Modul elektronische Akte: 3.558,10 € brutto</p>
<p>4. Module Vermessungsdaten, Wasser und Kanal sowie ein GNSS-Einmessstab:</p>
<p>Vermessungsmodul mit GNNS-Einmessstab: 10.364,90 € brutto bzw. 8.710 € netto</p>
<p>Einpflegen Wasserleitungskataster: 7.897,79 € brutto bzw. 6.636,80 € netto</p>
<p>Einpflegen Kanalkataster: 2.665,60 € brutto</p>
<p>Die Verwaltung wurde beauftragt, den Auftrag zu erteilen und die Module bzw. Digitalisierungsleistungen in sinnvoller und leistbarer zeitlicher Abfolge sukzessive umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Neubau Brücke „Am Bucher Weg“</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 26.07.2024 wurden verschiedene Knotenpunktvarianten für die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten zum Aussiedlerhof diskutiert. Gemeinderat Patrick Walter bat um abschließende Klärung der Zu-/Abfahrtsmöglichkeiten zum/vom Aussiedlerhof. In Abstimmung mit Planungsbüro und Staatlichen Bauamt Aschaffenburg kann hierzu folgendes festgestellt werden:</p>
<p>Zufahrten und Abfahrten:</p>
<p>Von Amorbach zum Aussiedlerhof: Unproblematisch, einfach rechts abbiegen.</p>
<p>Vom Aussiedlerhof nach Kirchzell: Unproblematisch, rechts abbiegen und den Kreisverkehr durchfahren.</p>
<p>Von Kirchzell zum Aussiedlerhof: Durch den Kreisverkehr fahren und dann links abbiegen. Nur ein Fahrstreifen muss gequert werden. Verschiedene Fahrbahnmarkierungen und Abstimmungen mit Behörden sind notwendig.</p>
<p>Vom Aussiedlerhof Richtung Amorbach: Je nach Ausführung muss der Kreisverkehr durchfahren werden. Direktes Linksabbiegen ist nicht erlaubt. Bei anderen Varianten ist das Linksabbiegen aufgrund der Markierung möglich, jedoch muss das Verkehrszeichen 209-20 („Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts“) angebracht werden.</p>
<p>Gemeinderat Alfred Schwarz stellte fest, dass aktuell drei Varianten – zwei Kreisel- und eine Kreuzungsvariante – zur Wahl stünden. Bei einer normalen Straßenkreuzung gebe es keine Zu-/Abfahrtsbeschränkungen vom/zum Aussiedlerhof. Im ursprünglichen Bebauungsplan sei eine Kreuzung geplant gewesen; die Kreisellösungen seien nur wegen der Zufahrt zum Aussiedlerhof ins Gespräch gekommen. Es bestünde bei einer Beschilderung, die ein Abbiegen in Richtung Amorbach untersagt, die Gefahr, dass diese Beschilderung nicht beachtet werde. Bei der Kreuzungsvariante 5b passe alles. Hinsichtlich des Retentionsraumausgleichs habe er eine Berechnung erstellt: Die Kreiselvariante 2 benötige am wenigsten, die Kreuzungsvariante 5b am zweitwenigsten. Bei der Kreuzung wäre jedoch zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Beim Kostenvergleich sei das Planungsbüro stets vom Worst-Case-Szenario eines kompletten Vollausbaus der Staatsstraße ausgegangen. Deshalb sei die Kreuzungsvariante 5b so teuer. Bei einem Kreisverkehr werde ein Vollausbau in jedem Fall notwendig, wohingegen bei der Kreuzungsvariante die Möglichkeit bestehe, dass kein Vollausbau erforderlich werde, z.B. wenn die Linksabbiegerspur einfach an die bestehende Fahrbahn angefügt werden könnte. Er rechnete bei einem vermeidbaren Ausbau mit einer Ersparnis im höheren sechsstelligen Bereich. Auch die Sichtverhältnisse seien bei einer Kreuzung besser herzustellen bzw. zu gewährleisten. Bürgermeister Stefan Schwab schlug ein gemeinsames Gespräch zwischen Verwaltung, Alfred Schwarz und Planungsbüro vor. In diesem Termin sollte erörtert werden, wie viel Retentionsraumausgleich und wie viel zusätzlicher Grunderwerb bei jeder der aktuell vorliegenden drei Varianten notwendig werden und inwieweit ein Vollausbau zwingend erforderlich ist oder vermieden werden könnte. Auch das Thema Sichtverhältnisse könnte besprochen werden. Nach Klärung dieser Knackpunkte könne eine erneute Behandlung im Gremium erfolgen. Auf Nachfrage von Gemeinderat Frank Rudolph erklärte Gemeinderat Alfred Schwarz, dass der Bebauungsplan bei den aktuellen Knotenpunktvarianten geändert werden müsste. Gemeinderat Joachim Kunz erklärte, dass ein Kreisverkehr eine gewisse Sicherheit gebe. Das Problem hinsichtlich eines Retentionsraumausgleichs sah er nicht, genauso wenig wie das Problem bzgl. Linksabbiegen nach Amorbach vom Aussiedlerhof kommend. Das eigentliche Problem seien die hohen Kosten; die von Bürgermeister Stefan Schwab vorgeschlagene Vorgehensweise begrüßte er.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 27.11.2023 wurde zur Umsetzung alternativer Bestattungsformen die Errichtung eines gemeindegepflegten Urnenfelds sowie einer Grabstätte für halbanonyme und anonyme Bestattungen vom Gemeinderat beschlossen. Nachdem der Bauausschuss nun die Stelle für die halbanonymen Urnenbestattungen festgelegt hat, wurden Merkblätter für die einzelnen Grabstätten erstellt, welche den Angehörigen (Grabnutzungsberechtigten) ausgehändigt werden. Hier sind alle Regeln, die Grabstätte betreffend, aufgeführt. Das Merkblatt wird unterzeichnet und an die Gemeindeverwaltung zurückgesandt. Eine Kopie schickt die Verwaltung dann mit dem Gebührenbescheid an die Angehörigen zurück. Die Grabnutzungsberechtigten, welche eine Grabstätte in der Urnenwand erworben haben, erhalten das Merkblatt im Nachhinein. Ebenso wurde vom Steinmetzunternehmen Hiller ein Angebot für die Metallplättchen, welche am Sandsteinfindling des Urnengrabfelds für halbanonyme Bestattungen angebracht werden sollen, vorgelegt. Das Angebot umfasst Metallplättchen in der Größe 10 x 5 cm. Beim Ortstermin am 07.08.2024 beschloss der Bauausschuss, die Ausführung in Bronze zu wählen.</p>
<p>Gemeinderat Frank Rudolph bat darum, das vorgeschlagene Merkblatt dahingehend anzupassen, dass Kränze, Blumen- und Kerzenschmuck zu den genannten Anlässen „an den an der Urnenwand vorgesehen Stellen“ links und rechts der Urnenwand, und nicht an die Urnenwand selbst gestellt werden dürfen. Gemeinderätin Brigitte Krug bat darum, in dem genannten Passus zu ergänzen, dass bei Nichtbeachten ein „kostenpflichtiges“ Entfernen durch den Bauhof erfolgt. Das Gremium wollte weiterhin eine beschlussmäßige Klarstellung, dass im Vorfeld kein Verkauf von Gräbern in der halbanonymen Bestattungsanlage erfolgt, sondern nur eine Belegung im Bedarfsfall möglich ist.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, die Merkblätter für das jeweilige Grabfeld gemäß den Ausführungen an die Grabnutzungsberechtigten auszuhändigen. Er beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, für halbanonyme Bestattungen die Metallplättchen in Bronzeausführung von der Firma Steinkunst Hiller zu beschaffen. Das halbanonyme Bestattungsfeld darf nur im Bedarfsfall belegt werden; ein Verkauf der Gräber im Vorfeld ist nicht möglich.</p>
<p> </p>
<p><strong>Überdachung Buskinder</strong></p>
<p>Im Rahmen eines Ortstermins wurde die Überdachung für die Buskinder an der Grundschule Kirchzell begutachtet. Ziel war es festzulegen, welche weiteren Maßnahmen als Schutz vor Schlagregen getroffen werden. Im Rahmen des Ortstermins wurde darum gebeten zu prüfen, ob evtl. an zwei Seiten Windschutznetze angebracht werden können. Hierfür sollen Angebote eingeholt werden. Außerdem soll die Befestigungsmöglichkeit geklärt werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bürgerversammlungen in den Ortsteilen</strong></p>
<p>An folgenden Terminen finden die diesjährigen Bürgerversammlungen in den Ortsteilen jeweils um 19:30 Uhr statt:</p>
<p>Dienstag, 15.10.2024: Ottorfszell (Gaststätte „Fratelli“, Kirchzell)</p>
<p>Dienstag, 22.10.2024: Breitenbuch (Gemeinschaftshaus)</p>
<p>Mittwoch, 23.10.2024: Preunschen (Feuerwehrhaus)</p>
<p>Dienstag, 29.10.2024: Buch (Gemeinschaftshaus)</p>
<p>Donnerstag, 07.11.2024: Watterbach (Gasthaus Meixner)</p>
<p> </p>
<p><strong>Radweg Kirchzell - Amorbach</strong></p>
<p>Der Landkreis Miltenberg hat mitgeteilt, dass der Ausbau des Radwegs Kirchzell/Buch – Amorbach Ende August 2024 ausgeschrieben werden soll. Die Auftragsvergabe ist aktuell für Anfang Oktober 2024 geplant. Der Landkreis beabsichtigt, je nach Markt- und Wetterlage evtl. noch in diesem Jahr mit dem Ausbau zu beginnen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Fahrzeughallenneubau Feuerwehr Watterbach</strong></p>
<p>In der letzten Sitzung vom 26.07.2024 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass das Ingenieurbüro Johann &amp; Eck eine Stellungnahme bzgl. der Heizung vorgelegt hat. Demnach sind eine Wärmepumpe (Kosten: ca. 23.000 € brutto) oder eine Elektroheizung (Kosten: ca. 8.000 € brutto) möglich. Die Förderfähigkeit der Heizungsarten wurde mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Entsprechend der Stellungnahme gebe es aus feuerwehr-fachtechnischer Sicht bei der Wahl des Heizsystems für ein Feuerwehrhaus keinerlei Vorgaben oder Einschränkungen. Für die Funktionsfähigkeit eines Feuerwehrhauses sollten die Anforderungen der DIN 14092-1 eingehalten sein. In der nächsten Gemeinderatssitzung wäre zu entscheiden, ob und wenn ja welche Heizungsart eingebaut wird und ob ein Förderantrag gestellt wird oder ob ohne Förderung zu bauen wirtschaftlicher ist. Die Festbetragsförderung läge bei 63.600 €. Das Planungsbüro macht noch einen Vorschlag zur Heizung. Außerdem sollen noch die möglichen Eigenleistungen geklärt werden. Gemeinderat Rudi Frank hielt es für wichtig zu wissen, welche Gesamtkosten auf die Gemeinde zukommen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau LEONET</strong></p>
<p>LEONET hat im Rahmen einer Besprechung am 21.08.2024 u.a. mitgeteilt, dass die Kommunen Kirchzell, Schneeberg und Weilbach nicht ausgebaut werden. Begründet wurde dies mit dem ebenfalls geplanten Glasfaserausbau durch die GlasfaserPlus/Telekom und dass LEONET keinen Doppelausbau durchführen möchte. Die Odenwald-Allianz hat hierzu eine Presserklärung veröffentlicht.</p>
<p>Gemeinderat Patrick Walter sah das Problem in der aktuellen Gesetzeslage, die geändert werden sollte. Gemeinderätin Anita Hofmann bemängelte den Vorteil größerer Städte. Kleine Gemeinden seien benachteiligt, sie müssten sich stets selbst kümmern und bei einem gemeinwirtschaftlichen Ausbau auch noch Kosten tragen. Gemeinderat Joachim Kunz war der Meinung, dass die Abgeordneten eingeschaltet werden müssten, damit sich dann vielleicht etwas bewegt. Er sprach von einem „Verbrechen am Bürger im ländlichen Raum“. Der Kernort Kirchzell und seine Ortsteile müssten gleichbehandelt werden. Bürgermeister Stefan Schwab ergänzte, dass es sich auch um ein Verbrechen am Steuerzahler handele. Ein gemeinwirtschaftlicher Ausbau koste sowohl den Staat, als auch die Gemeinden Geld. Abgeordnete seien bereits kontaktiert worden, auch die Clearingstelle des Bundes sei eingeschaltet worden. Es tue sich jedoch nichts. Die Gemeinde sei sehr frustriert und enttäuscht. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner verwies auf frustrierte Einwohner in den Ortsteilen, die in guter Hoffnung auf den Glasfaserausbau bereits jetzt Verträge mit Leonet abgeschlossen und zu Leonet gewechselt seien. Gemeinderat Peter Schwab bemängelte, dass in den Städten kein Wohnraum vorhanden sei, die Jugend aber angesichts der schlechten Internetversorgung sowie der fehlenden Möglichkeit, aufgrund von Schutzgebieten in Ortsteilen Bauplätze auszuweisen, irgendwann wegziehen werde.</p>
<p> </p>
<p><strong>Messprogramm Kläranlage</strong></p>
<p>Für das im Vorfeld der Planung des Kläranlagenneubaus durchzuführende Messprogramm wurden Angebote eingeholt. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma NIVUS Gmbh, 75031 Eppingen zum Brutto-Angebotspreis von 8.841,11 € erteilt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Parken</strong></p>
<p>Gemeinderat Josef Schäfer berichtete von Unmut in der Bevölkerung wegen der Parksituation vor den Anwesen Marktplatz 6 und Hauptstraße 60. Dort parken regelmäßig bis zu drei Fahrzeuge mit fremdem Kennzeichen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Müllsortierung Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Gemeinderätin Brigitte Krug bat um eine Mitteilung im Amtsblatt, dass die Leute den Müll auf dem Friedhof Kirchzell besser trennen sollen. Es befinde sich regelmäßig Plastikabfall in der Biotonne und der Bauhof müsse diesen mühevoll raussortieren. Gemeinderat Peter Schwab regte an, ein großes Schild anzubringen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Entwässerungsschacht am Sandweg</strong></p>
<p>3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter bat darum, am Sandweg an der Ecke zur Straße Im Sand auf dem Entwässerungsschacht ein Gitter anzubringen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 28 Aug 2024 08:21:33 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2024</title>
                <description>
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.07.2024</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss einen Stundensatz für Bauhofleistungen bei Rohrbrüchen von 60 Euro. In diesem Stundensatz ist die erforderliche Nutzung von kleineren Maschinen mit enthalten. Eine etwaige Nutzung des Baggers wäre zusätzlich abzurechnen.</p>
<p>Die Firma Kanaltechnik Meyer GmbH &amp; Co.KG, Schwabach erhielt den Auftrag zur Durchführung der Kanalbefahrung, 1. Abschnitt (Kirchzell) zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 256.750,84 €.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, die gemeindlichen Bauakten zu digitalisieren. </p>
<p> </p>
<p><strong>Neubau Brücke „Am Bucher Weg“</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 29.02.2024 hat der Gemeinderat einen Kreisverkehr als Knotenpunkt des Brückenneubaus am Bucher Weg zur St 2311 abgelehnt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmal Gespräche mit den entsprechenden Behörden und dem Planungsbüro zu führen mit dem Ziel, nach einer anderen, kostengünstigeren Lösung zu suchen. Das Büro Obermeyer hat nun den aktuellen Stand zur Untersuchung der zusätzlichen Varianten übersandt. Des Weiteren wurde die Kostenschätzung für die beiden Kreisverkehrsvarianten übermittelt. In den Kostenschätzungen ist das Brückenbauwerk nicht enthalten, da derzeit davon ausgegangen wird, dass das Brückenbauwerk in allen Varianten mit den gleichen Abmessungen ausgeführt werden kann und daher den Kostenvergleich der Varianten nicht beeinflusst. Aufgrund der frühen Planungsphase ist der Aufwand für weitere Begleitmaßnahmen nicht in den Kostenschätzungen enthalten (z.B. Lichtsignalanlage). Die Kostenschätzung basiert auf dem aktuellen Planungsstand sowie den vorhandenen Planungsgrundlagen. Insbesondere die Erkenntnisse aus den noch ausstehenden Baugrunderkundungen sowie der orientierenden abfalltechnischen Untersuchung können zu einer Erhöhung der Baukosten führen, da der Kostenschätzung marktübliche Baupreise von Baustellen ohne Sondereffekte aus ungünstigem Baugrund oder vorhandenen Altlasten zugrunde gelegt wurden</p>
<p>In allen Bereichen wurden im Bereich der Staatsstraße ein Vollausbau als „worst-case-Szenario“ angenommen. Die Kostenschätzung für den Straßenbau ergibt das nachfolgende Ergebnis:</p>
<p>Var. 1 Kreisverkehr: ca. 2,21 Mio. EUR (brutto)</p>
<p>Var. 2 Kreisverkehr: ca. 2,19 Mio. EUR (brutto)</p>
<p>Var. 5a Kreuzung: ca. 2,45 Mio. EUR (brutto)</p>
<p>Var. 5b Kreuzung: ca. 2,29 Mio. EUR (brutto)</p>
<p>Bei Variante 5a sind Einsparungen gegenüber den Varianten 1 oder 2 aufgrund des Zusatzaufwandes für die Erneuerung der Feldscheune unwahrscheinlich. Bei Variante 5b ist ggf. eine Einsparung möglich (evtl. in Teilbereichen kein Vollausbau der Staatsstraße erforderlich), wobei hier ein größerer Umwelteingriff und ggf. ein größerer Eingriff in das festgesetzte Überschwemmungsgebiet vorliegt. Die Auswirkungen des Eingriffes in das festgesetzte Überschwemmungsgebiet kann erst nach einer hydraulischen Berechnung bewertet werden. Zu den Umwelteingriffen (Vergleich der Varianten 1, 2 und 5b) könnte der Diplom-Biologe wahrscheinlich eine Bewertung abgeben. Erforderlich wäre ggf. auch eine weitere hydraulische Berechnung, die aktuell lediglich für die o.g. Variante 2 vorliegt. Hier wären die notwendigen Ausgleichsflächen für den Retentionsraumverlust zu finden. Nach Ermittlung möglicher Ausgleichsflächen wird eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig werden. Hinsichtlich einer Genehmigung des Knotenpunkts hat das Staatliche Bauamt auf Nachfrage mitgeteilt, dass bei einer Bebauungsplanänderung keine weitere straßenrechtliche Genehmigung erforderlich wäre. Alternativ wäre ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. </p>
<p>Das Büro Obermeyer bittet um Mitteilung, welche Variante (1, 2, 5a, 5b) in das Vorplanungsheft integriert werden soll und welche weiteren Schritte zu veranlassen sind.</p>
<p>3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter fand die Variante 5b optisch am schönsten. Gemeinderat Frederic Sennert erklärte, dass er gegen einen Kreisverkehr gewesen sei und dass er diesen immernoch unnötig finde. Da ein Kreisverkehr jedoch die planerisch günstigste Variante sei, bereits eine hydraulische Berechnung vorliegt und nur 1.500 m³ Retentionsraum auszugleichen wären, sollte man dieser Knotenpunktvariante nähertreten. Gemeinderat Joachim Kunz zeigte sich überrascht über die Variante 5b. Er sei schon immer für einen Kreisverkehr gewesen, da dieser auch eine bessere Verkehrssicherheit herstelle. Aus dem Ortsbereich Kirchzell werde mit hoher Geschwindigkeit raus gefahren. Der Kreisverkehr sei deshalb die einzig vernünftige Lösung und auch die preisgünstigste Variante. Man sollte Stand jetzt dieser Variante nähertreten. Gemeinderat Alfred Schwarz erklärte, dass der Bebauungsplan im Zeitraum 2003 bis 2006 erstellt wurde. Wäre die Brücke damals gleich gebaut worden, wäre alles erledigt gewesen. Nun kämen die Behörden und fordern wegen der Zufahrt zum Aussiedlerhof einen anderen Knotenpunkt. Bei den Kosten gäbe es seiner Meinung nach kaum einen Unterschied. Bei einem Kreisverkehr sei in jedem Fall ein Vollausbau notwendig, wohingegen bei einer Kreuzungsvariante noch die Möglichkeit bestehe, dass kein vollständiger Vollausbau notwendig wird und somit ein Kosteneinsparungspotenzial gegeben sein könnte. Bei einem Kreisverkehr müssten die von Kirchzell kommenden Abbieger zum Aussiedlerhof erst durch den Kreisverkehr durchfahren und dann bei Gegenverkehr nach dem Kreisverkehr bis zum Abbiegen warten. Hierdurch könnte der Kreisverkehr blockiert werden. Insoweit habe er Bedenken. Auch die Sicht sei beim einem Kreisverkehr schlechter, da in deren Mitte erfahrungsgemäß höhere Bauwerke oder Pflanzen erstellt bzw. angepflanzt werden. Den voraussichtlich erforderlichen höheren Retentionsraumausgleich bei der Variante 5b sehe er nicht so kritisch, da bei dieser Variante auch in Richtung Kirchzell noch Ausgleichsfläche geschaffen werden könnte. Insgesamt sprach er sich deshalb für eine Kreuzungsvariante aus. Gemeinderat Frank Rudolph sprach sich für einen Kreisverkehr aus, da dieser in natürlicher Weise die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziere. Überall wo aktuell Kreuzungen seien, handele es sich um Unfallschwerpunkte und es werde mit Ampelanlagen gegengesteuert. Bei einem Kreisverkehr habe man keine Probleme mit Rasern. Gemeinderat Patrick Walter bat um abschließende Klärung der Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten zum Aussiedlerhof bei der Variante 2. Gemeinderätin Brigitte Krug ist grundsätzlich für einen Kreisverkehr; allerdings sei bei dieser Variante die Zufahrt zum Aussiedlerhof außerhalb des Kreisverkehrs wohingegen bei einer Kreuzung alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt wären. </p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 24.11.2023 wurde festgelegt, dass die Stelle für halbanonyme Bestattungen zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden soll. Die Verwaltung hat nun einen Platz im neuen Friedhofsbereich vorgeschlagen. Auf der Grabanlage für halbanonyme Bestattungen (ca. 4 x 5 Meter) soll ein Sandsteinfindling angebracht werden, auf welchem Namensplättchen befestigt werden können. Ebenso ist eine Bepflanzung des Bereichs um den Findling herum vorgesehen. Die Einfassung im Stile der gemeindegepflegten Urnengrabanlage soll wegen der besseren Befahrbarkeit mit dem Rasenmäher tiefer in den Boden eingepasst werden.</p>
<p>Gemeinderätin Brigitte Krug würde die gesamte vorgeschlagene Fläche als zukünftige potenzielle gemeindegepflegte Fläche vorhalten und die halbanonymen Bestattungen auf anderen Freiflächen zwischen den Gräbern ermöglichen. Gemeinderat Alfred Schwarz stellte sich die Frage, wo die Angehörigen stehen. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter erklärte, dass eine Aufstellfläche vorhanden sein müsse. Gemeinderat Joachim Kunz sah ein Problem darin, dass an einem Findling Schilder mit den Namen der Verstorbenen angebracht werden sollen; aus diesem Grund müsse eine neutrale, nicht belegte Zuwegung zum Stein mit vorgesehen werden. Dieser Weg müsse nicht optisch kenntlich sein. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter begrüßte diesen Vorschlag. Gemeinderat Frederic Sennert habe es sich so vorgestellt, dass eine einheitliche neutrale Wiesenfläche mit einem Findling entstehen werde. Die für den Stein vorgesehene Ecke sei gut gewählt, von der geplanten Größe her reiche die Anlage vorerst aus. Die Problematik bzgl. Aufstellfläche für Angehörige sehe er bei einer halbanonymen Bestattung nicht; hier sei seiner Meinung nach aufgrund der Eigenart der Bestattungsform nicht mit vielen Angehörigen zu rechnen. Gemeinderat Joachim Kunz sah keinen besseren Platz für diese Bestattungsform; er rechne damit, dass die vorhandene Fläche länger ausreichen werde. Gemeinderätin Brigitte Krug nahm Bezug auf den Entwurf des Markblatts und fragte, wie die Formulierung „In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Flächen innerhalb der Grabanlage, welche für die Anbringung von Blumen und Kerzenschmuck zur Verfügung stehen.“ zu verstehen sei. Gemeinderat Frank Rudolph verwies auf die vorgesehenen Flächen und betonte die Wichtigkeit, dass dies bei allen Bestattungsarten gleich gehandhabt werden müsse.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, die Urnengrabanlage für halbanonyme Bestattungen wie vorgeschlagen zu errichten sowie eine Stelle für Grablichter und Blumen gemäß den Ausführungen zu integrieren. Weiterhin beschloss der Gemeinderat, die Metallplättchen einheitlich zu beschaffen, um diese den Angehörigen zur Verfügung zu stellen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Überörtliche Rechnungsprüfung</strong></p>
<p>Der Gemeinderat nahm den Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis. Die wenigen Anmerkungen wurden bereits bzw. werden zeitnahe umgesetzt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Hochwasser-Audit</strong></p>
<p>Das von der DWA erstellte Ergebnisprotokoll über das durchgeführte Hochwasser-Audit liegt mittlerweile vor. Die Ergebnisse des Audits bestehen aus dem Protokoll der beim Audit-Termin vor Ort aufgenommenen bewertungsrelevanten Fakten und den daraus von den Auditoren abgeleiteten Bewertungen für die insgesamt 35 Indikatoren und Merkmale des Audits, gegliedert nach den Handlungsbereichen ‚Flächenvorsorge‘, ‚natürlicher Wasserrückhalt‘, ‚Bauvorsorge‘, ‚Informationsvorsorge‘, ‚Verhaltensvorsorge‘, ‚lokale Gefahrenabwehr‘ und ‚Risikovorsorge‘. Die Zielebenen von Flusshochwasser und Sturzfluten infolge von Starkregen sind getrennt bewertet und jeweils gesondert dokumentiert. Das Auditprotokoll enthält keine konkreten Maßnahmenempfehlungen. Welche Schlüsse aus dem Audit gezogen werden, bleibt in der alleinigen Deutungs- und Handlungshoheit der Kommune.</p>
<p>Die DWA unterstützt die Entwicklung der Hochwasservorsorge durch Bereitstellung einer von der DWA autorisierten Sammlung von Maßnahmen und Initiativen, die sich in anderen Kommunen in der Praxis bereits bewährt haben. Das Ergebnisprotokoll wurde in der letzten Katastrophenschutzbesprechung mit Feuerwehr und BRK durchgesprochen und es wurden vereinzelte Maßnahmen mit in die Katastrophenschutzplanung mit aufgenommen.</p>
<p>Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Verwaltung prüfen, inwieweit das Wasserrückhaltepotenzial in Waldflächen erhöht werden kann. Die im Ergebnisprotokoll festgehaltenen Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung wurden bereits im Rahmen einer eigenen Rubrik auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht (Rathaus + Bürgerservice – Katastrophenschutz – Hochwasser und Starkregen). Die vorgeschlagene Umrüstung der Sirenen hängt noch vom Förderprogramm ab. Das HKC-Infomobil wurde für das BRK-Fest am 18.05.2025 gebucht, nachdem es für das diesjährige Feuerwehrfest in Kirchzell nicht mehr verfügbar war. In einem nächsten Schritt könnte nun das Starkregen-/Sturzflutmanagement durchgeführt werden.</p>
<p>Gemeinderätin Brigitte Krug bat darum, gerade für die älteren Leute nach und nach wichtige Informationen aus dem Audit im Amtsblatt zu veröffentlichen. Geschäftsleitender Beamter Mario Schneider teilte hierzu mit, dass angedacht sei, alle Eigentümer im Überschwemmungsgebiet anzuschreiben, um diese für die Lage im Überschwemmungsgebiet zu sensibilisieren und auf weiterführende Informationsmöglichkeiten hinzuweisen. Auf die Nachfrage von Gemeinderat Frank Rudolph teilte geschäftsleitender Beamter Mario Schneider mit, dass es keine Verpflichtung zur Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen gebe.</p>
<p>Der Gemeinderat nahm das Ergebnisprotokoll des Hochwasser-Audits zur Kenntnis.</p>
<p> </p>
<p><strong>Halteverbot Ortsdurchfahrt</strong></p>
<p>Nach Rücksprache mit dem Straßenbauamt werden die Zick-Zack-Markierungen an den festgelegten Stellen im Rahmen der Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Amorbach/auf der Strecke Amorbach-Kirchzell voraussichtlich Ende August angebracht.</p>
<p> </p>
<p><strong>Fahrzeughallenneubau Feuerwehr Watterbach</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg hat die Baugenehmigung für den Fahrzeughallenneubau für die Feuerwehr Watterbach erteilt. Als naturschutzrechtliche Auflage ist u.a. eine 300 m² große artenreiche Flachlandmähwiese anzulegen. Der dauerhafte Erhalt und die Pflege der Fläche, die zweischürige Mahd mit Abtransport des Mähgutes, der erste Schnitt zum 15. Juni eines Jahres, der zweite Schnitt frühestens 6-8 Wochen nach dem ersten Schnitt, Düngeverzicht, keine Beweidung mit Ausnahme einer kurzzeitigen Nachbeweidung der Fläche ab Mitte August, keine Koppelhaltung, ist zu gewährleisten. Das Ingenieurbüro Johann &amp; Eck hat zudem eine Stellungnahme bzgl. der Heizung vorgelegt. Demnach scheidet ein Anschluss an das lokale Nahwärmenetz aus. Sinnvollerweise bliebe somit nur noch eine Wärmepumpe (Kosten: ca. 23.000 € brutto) oder eine Elektroheizung (Kosten: ca. 8.000 € brutto). Fraglich erscheint aus Sicht des Büros, ob beim Einbau einer Elektroheizung ebenfalls eine Förderung des Vorhabens möglich wäre. Eine diesbezügliche Anfrage an die Regierung von Unterfranken wurde gestellt. Nach Eingang der Antwort wäre zu entscheiden, ob und wenn ja welche Heizungsart eingebaut wird und ob ein Förderantrag gestellt wird oder ob ohne Förderung zu bauen wirtschaftlicher ist. Die Festbetragsförderung läge bei 63.600 €. Gemeinderat Frederic Sennert hielt die genannten jährlichen Wartungskosten für sehr hoch angesetzt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wiesengräber</strong></p>
<p>In der Gemeinderatssitzung am 04.07.2024 wurde der Antrag eines Bürgers hinsichtlich eines Wiesengrabs behandelt. Wiesengräber gibt es bereits auf dem Friedhof in Würzberg. Die Gemeindeverwaltung hat Kontakt mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Michelstadt aufgenommen. Von dort wurde erklärt, dass die Wiesengräber besonderen baurechtlichen Vorschriften unterlägen und diese auf entsprechenden Fundamenten errichtet würden. Bei den Wiesengräbern handelt es sich um Reihen-Erdgräber, die der Reihe nach belegt werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunknetz Vodafone</strong></p>
<p>Seit einiger Zeit bestehen Probleme hinsichtlich des Handyempfangs des Mobilfunkanbieters Vodafone in Kirchzell. Die Gemeindeverwaltung hat daher Kontakt mit Vodafone aufgenommen. Der Anbieter hat bestätigt, dass eine Netzabdeckung aktuell nicht vollständig gegeben ist. Bis wann die Störung behoben ist, ist laut Vodafone noch unklar. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich anlässlich einer genaueren Prüfung an die Hotline 0800 172 1212 zu wenden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kläranlage</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hatte am 11.07.2022 beschlossen, in die Planungs- und Vorarbeiten für den Neubau einer eigenen Kläranlage einzusteigen. Das Büro Arz, Würzburg erhielt gleichzeitig den Auftrag zur Fortschreibung der Schmutzfrachtberechnung für das Gesamteinzugsgebiet der Kläranlage Kirchzell. Diese Schmutzfrachtberechnung wurde mittlerweile erstellt. Aktuell steht ein Messprogramm (Angebot steht aus) an. Dieses wird voraussichtlich Anfang 2025 über einen Zeitraum von 4 Monaten durchgeführt. Außerdem wurde vor Kurzem der Auftrag für eine Kanalbefahrung des ersten von drei Kanalbefahrungsabschnitten erteilt. Die Befahrung des 1. Abschnitts (Kirchzell Hauptort) soll im November diesen Jahres beginnen. Anschließend werden die beiden anderen Abschnitte (jeweils Ortsteile, Transportsammler) ausgeschrieben und durchgeführt. Sinn der Kanalbefahrung im Vorfeld des Kläranlagenbaus ist es, Schäden zu erkennen und eine Sanierungsplanung zu erarbeiten. Hauptzweck etwaiger Sanierungen wäre es, den Fremdwasseranteil im Abwasser zu reduzieren. Die Genehmigung für die aktuelle Kläranlage läuft zum 31.12.2024 aus; der Verlängerungsantrag ist beauftragt und soll zeitnahe gestellt werden.</p>
<p> </p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 31 Jul 2024 11:21:41 GMT</pubDate>
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                <title>Mobilfunk-Empfang Vodafone</title>
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                    <p>Die Gemeindeverwaltung hat daher Kontakt mit Vodafone aufgenommen.</p>
<p>Der Anbieter hat bestätigt, dass eine Netzabdeckung aktuell nicht vollständig gegeben ist.</p>
<p>Bis wann die Störung behoben ist, ist laut Vodafone noch unklar.</p>
<p><br />Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich anlässlich einer genaueren Prüfung</p>
<p>an die Hotline <strong>0800 172 1212</strong> zu wenden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 23 Jul 2024 11:44:52 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Ausbau Debonstra&#223;e Amorbach und Vollsperrung der St 2311 nach Amorbach – Update aktueller Zeitplan</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <ul>
<li>Vollsperrung für den gesamten Verkehr</li>
<li>Keine Ampelregelung</li>
<li>Überörtliche <strong>Umleitung</strong> oder (für ortskundige Anlieger) Zufahrt über Wald- und Wirtschaftswege von und nach Kirchzell:
<ul>
<li>Richtung Amorbach: Marktplatz – Im Steinig - Unterer Geisberg- Am Sonnenhang – Waldweg Otterbach/Amorsbrunn – Amorbach</li>
<li>Richtung Kirchzell: Beuchener Straße – Waldweg „Glasbrunnen“ bis nach Buch; Ergänzung während der Sperrung zwischen der Bucher Brücke und der Arendskurve: Umleitung von Buch über den Bucher Weg nach Kirchzell im Einbahnstraßenverkehr.</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Diese beiden Strecken werden lediglich an markanten Stellen beschildert. Es gelten <strong>Tempo 30, Benutzung auf eigene Gefahr</strong> sowie eine Beschränkung auf <strong>max. 7,5 t</strong> (Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei). Teilweise werden <strong>Halteverbote</strong> angeordnet.</p>
<ul>
<li>Während der Vollsperrung gilt hinsichtlich des <strong>Busverkehrs</strong> Folgendes:
<ul>
<li>Schulbus: Fährt regulär bis zum/vom Altenheim Amorbach</li>
<li>Kindergartenbus Preunschen/Buch: Fährt regulär bis 31.07.2024</li>
<li>Linie 93 (Schneeberg-Kirchzell-Amorbach-Kleinheubach-Glanzstoffwerke):
<ul>
<li>Keine Fahrt von/nach Kirchzell, Zustieg/Ausstieg in Amorbach möglich</li>
</ul>
</li>
<li>Linie 95 (Amorbach-Kirchzell-Watterbach-Breitenbuch-Ottorfszell):
<ul>
<li>wird mit Kleinbussen (8 Personen) im regulären Takt gefahren</li>
<li>keine größeren Gruppen möglich</li>
<li>ggf. kann es zu Verspätungen kommen</li>
</ul>
</li>
<li>Linie 96 (Amorbach-Kirchzell-Buch-Preunschen-Mörschenhardt-Mudau):
<ul>
<li>Kirchzell wird auf dieser Linie nicht angefahren</li>
<li>ab Mudau keine Rückfahrt, sondern Direktfahrt nach Amorbach (über Steinbach)</li>
</ul>
</li>
<li>Messebus
<ul>
<li>Entfällt für Kirchzell, Zustieg/Ausstieg in Amorbach möglich</li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Ab voraussichtlich dem 02.08.2024 kann damit gerechnet werden, dass der Abschnitt Arendskurve – Bucher Brücke – Buch bis zum Einbau der Asphaltschichten (voraussichtlich Ende August) wieder für den Verkehr geöffnet wird. Die Nutzung der Trasse Buch - Kirchzell ist somit für die Anwohner möglich. Die Beschilderung „Vollsperrung (Anlieger frei)“ bleibt unverändert bestehen.</p>
<p>Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis zum <strong>Ende der Sommerferien</strong> am 09.09.2024.</p>
<p>Sollten sich Änderungen ergeben, teilen wir diese vorrangig über unsere Homepage und als Push-Nachricht über die BayernFunk-App mit.</p>
<p> </p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 17 Jul 2024 09:31:26 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2024</title>
                <description>
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                    <p><strong>Straßensanierungen</strong></p>
<p>Im Rahmen eines Ortstermins hat sich der Gemeinderat am Samstag, 29.06.2024 vier Ortsstraßen angeschaut, bei denen angesichts ihres Zustands zu entscheiden ist, ob und wenn ja in welcher Reihenfolge Sanierungen durchgeführt werden sollen. Die Verwaltung hatte auf Grundlage des Ortstermins eine Prioritätenliste vorgeschlagen. Priorität haben demnach die Grombühlstraße in Breitenbuch sowie der Böhnweg in Kirchzell. Am Sandweg ist das erste Teilstück bis auf Höhe des Anwesens Am Sandweg 15 sanierungswürdig, der restliche Sandweg wird als noch in einem ausreichenden, seinem Zweck und seiner Frequentierung entsprechenden Zustand erachtet. Als nachteilig am Kapellenweg ist aktuell lediglich die fehlende Straßenentwässerung einzustufen, während der Zustand der Fahrbahndecke mit Ausnahme einiger weniger Stellen als noch ausreichend eingestuft wird.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz befürwortete die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge. Nach der Sanierung des Böhnwegs sollte man sich nochmal unterhalten, wie weitergemacht wird. Außerdem sollte man bei allen Straßen versuchen, stets die größeren Mängel zeitnahe zu beheben, um auf dem Laufenden zu bleiben. Gemeinderat Frederic Sennert fand die vorgeschlagene Reihenfolge in Ordnung. Falls zwischenzeitlich größere Beschädigungen bei den Straßen auftreten sollten, sollten diese trotz geplanter Sanierung behoben werden, sodass die Straßen bis zur Sanierung einigermaßen nutzbar bleiben.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss folgende Prioritätenliste für die Sanierung von Ortsstraßen:</p>
<p>1. Grombühlstraße, Breitenbuch (schnellstmöglich)</p>
<p>2. Böhnweg, Kirchzell (Ziel: 2025)</p>
<p>3. Am Sandweg, Kirchzell (Teilstück bis zum Anwesen Am Sandweg 15)</p>
<p>4. Kapellenweg, Preunschen</p>
<p>Weiterhin wurde festgelegt, dass diese Prioritätenliste als interne Planungsgrundlage für die Verwaltung dient und insoweit – insbesondere in zeitlicher Hinsicht – nicht bindend ist. Die Planung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt unter der Bedingung, dass zu gegebener Zeit genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Sanierungsplanung Grombühlstraße</strong></p>
<p>Beim Ortstermin am 29.06.2024 wurde die vom Ingenieurbüro Johann &amp; Eck erstellte Ausbauplanung bereits gezeigt. Nachdem eine direkte Ableitung des Oberflächenwassers aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht möglich ist, soll die Entwässerung über einen Seitengraben nördlich der Straße erfolgen. Die entsprechenden Einläufe sind bereits vorhanden. Der geplante Ausbau wird vom Ingenieurbüro wie folgt beschrieben:</p>
<p>·         Die vorhandene Schottertragschicht sowie die Reste der ehemaligen Wegbefestigung bleiben, es erfolgt kein Aushub. Entsorgungskosten fallen nicht an.</p>
<p>·         Profilausgleich mittels Schotter auf dem vorhandenen Unterbau mit Profilierung des Quergefälles in Richtung Graben.</p>
<p>·         Aufbringen einer 8 cm dicken Asphalt-Tragdeckschicht in 3 m Breite</p>
<p>·         Auf der Talseite Angleichung an die Bestandshöhen mittels Schotter bzw. Angleichung des vorhandenen Pflasters bei Haus Nr. 40/41</p>
<p>·         Einbau einer 3-zeiligen Betonpflasterrinne bergseitig vor und nach der Einfahrt zum Anwesen Breitenbuch 38 als Ersatz der ursprünglich vorgesehenen Grabensohlschalen. Setzen eines zusätzlichen Einlaufes oberhalb der Einfahrt. Die Betonpflasterrinne unterhalb der Einfahrt wird in den vorhandenen Einlauf unterhalb des Zugangs eingeleitet.</p>
<p>·         Durch die Betonpflasterrinne bleibt die Fläche unterhalb der Einfahrt befahrbar. Die Kosten für die 3-zeilige Rinne sind nicht höher als die ursprünglich geplanten Grabensohlschalen, die Verrohrung im Bereich der Einfahrt kann entfallen.   </p>
<p>·         Einbau von Grabensohlschalen im weiterführenden Bereich bis zum vorhandenen Einlauf bei Haus Nr. 38a</p>
<p>·         Umpflasterung der vorhandenen Einläufe</p>
<p>·         Die Baukosten für den beschriebenen Ausbau werden auf ca. 50.000,00 € brutto geschätzt.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank schlug vor, die Grabenschalen bis zum Beginn der Grombühlstraße weiterzuführen. Ortssprecher Sebastian Menger hielt dies für eine gute Idee, da das Wasser auch aus dem Hang komme. Gemeinderat Alfred Schwarz wies darauf hin, dass das Entwässerungsrohr im Graben teilweise nur in sehr geringer Tiefe liegt.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Sanierungsplanung für die Grombühlstraße in Breitenbuch. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung in die Wege zu leiten.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Auf dem Friedhof Kirchzell wurde durch den Bauhof ein neues Urnenfeld mit 15 Doppel- und 5 Einzelgräbern angelegt. Hierdurch entstanden Kosten in Höhe von 5.183,89 €. Als jährliche Unterhaltskosten wird mit 20 Bauhofstunden kalkuliert. Bis zur Kalkulation liegen genauere Zahlen vor. Bis zur endgültigen Gebührenkalkulation für die Bestattungseinrichtung durch das Büro Schulte/Röder wird auf Grundlage einer überschlägigen Kalkulation an Interessenten für das Einzelgrab 600 € und für das Doppelgrab 1.200 € zzgl. Grabplatte (ca. 200 €) als voraussichtliche Kosten genannt. Die Bescheiderstellung erfolgt erst nach Kalkulation und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung. Außerdem wurde durch die Verwaltung in Abstimmung mit Pfarrer und Bestattungsunternehmen ein Merkblatt für die Grabnutzungsberechtigten erstellt.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank regte an, bei der Grabnutzungsgebühr noch eine Pauschale für die Entsorgung zu berücksichtigen, z.B. den Container. Gemeinderat Joachim Kunz stimmte dem zu. Außerdem sollten die Bauhofstunden im Auge behalten werden; mittelfristig sollte die Grabpflege an eine externe Firma vergeben werden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter war mit der Nutzungsfreigabe der Gräber vor der Gebührenkalkulation im Bedarfsfall einverstanden. Reservierungen sollten nicht gemacht werden, da sonst die Gefahr bestehe, dass alle Gräber schnell weg und nicht belegt seien. Gemeinderat Frederic Sennert hielt eine Reservierung bei Bezahlung der Grabnutzungsgebühr für in Ordnung. Bürgermeister Stefan Schwab hielt dies ebenfalls für möglich, da die Ruhefrist mit Belegung neu zu laufen beginnt und die Gebühren dann bis zum Ablauf der Ruhefrist nacherhoben werden. Gemeinderätin Brigitte Krug befürchtete, dass bei einem Verkauf der Gräber ohne direkte Belegung die Gemeinde viel früher wieder eine neue gemeindegepflegte Grabanlage anlegen müsse. Hierfür gebe es aktuell keinen Platz. Sie persönlich gehe davon aus, dass es für die gemeindegepflegten Gräber eine sehr große Nachfrage gebe. Evtl. könnte das geplante halbanonyme Grabfeld kleiner ausgeführt und daneben noch eine gemeindegepflegte Anlage vorgesehen werden. Sofern Reservierungen eingehen sollten diese zumindest bis zum Abschluss der Gebührenkalkulation zurückgestellt und bis dahin nur im Bedarfsfall die Nutzung freigegeben werden. Auf Nachfrage von Gemeinderat Patrick Walter, wie dies bei den vorhandenen Urnengräbern bzw. der Urnenwand geregelt sei erklärte Bürgermeister Stefan Schwab, dass es hier vereinzelte Reservierungen ohne Festsetzung der Nutzungsgebühr gab. Zusammenfassend war festzustellen, dass die gemeindegepflegte Anlage bis zum Abschluss der Gebührenkalkulation nur im Bedarfsfall belegt wird. Mit der vorgeschlagenen Aufstelldauer für provisorische Holzkreuze von 3 Monaten bestand Einverständnis.</p>
<p> </p>
<p><strong>Abrechnung der Volkshochschule Miltenberg für das Jahr 2023</strong></p>
<p>Mit Schreiben vom 18.06.2024 hat die Stadt Miltenberg die Abrechnung der Volkshochschule Miltenberg für das Jahr 2023 vorgelegt. Grundlage dieser Abrechnung ist die „Zweckvereinbarung zum Betrieb einer Volkshochschule im Altlandkreis Miltenberg“. Der ungedeckte Betrag beläuft sich auf 16.798,55 € (Vorjahr: 68.733,88 €). Laut § 5 der Vereinbarung entfallen davon auf den Landkreis Miltenberg 4.199,64 € (25 % des aufteilungsfähigen Betrags). Von den verbleibenden 12.598,91 € übernimmt die Stadt Miltenberg 40 %, also 5.039,56 €. Der verbleibende Betrag von 7.559,35 € wird nach der Anzahl der Teilnahmen auf die Unterzeichnergemeinden der Vereinbarung umgelegt.</p>
<p>Der Förderbedarf beläuft sich bei 586 Teilnahmen (2022: 537) aus den Unterzeichnergemeinden der Zweckvereinbarung (ohne Stadt Miltenberg) auf 12,899915 € (2022: 57,631750 €) pro Teilnahme. Der Markt Kirchzell hat somit 477,29 € zu zahlen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Ausbau Debonstraße</strong></p>
<p>Der Beginn des 3. Bauabschnitts des Ausbaus der Debonstraße in Amorbach (= Sandgasse: Höhe Treppenaufgang am Ortseingang Amorbach bis zur Einmündung in die Beuchener Straße) sowie die damit verbundene Vollsperrung und Umleitung war bisher ab Montag, 15.07.2024 geplant. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat nun mitgeteilt, dass die Bauarbeiten am 3. Bauabschnitt voraussichtlich erst ein bis zwei Wochen später als geplant beginnen. </p>
<p>Der Gemeinderat hatte in Sitzung vom 13.06.2024 beschlossen, auf der Trasse Marktplatz - Im Steinig - Unterer Geisberg - Am Sonnenhang eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Dauer der Umleitung anzuordnen. Gemeinderat Josef Schäfer hatte im Nachgang zu dieser Sitzung die Ausweisung von Tempo 30 auch für die Forsthausenstraße angeregt, was auch so umgesetzt wird. Auf die Ausweisung von Tempo 30 in den von der Forsthausenstraße abgehenden Ortsstraßen wird zunächst verzichtet, da dies faktisch Tempo 30 für fast das gesamte Ort Kirchzell bedeuten würde.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank schlug vor, wie bei der letzten Umleitung auch in der Forsthausenstraße ein absolutes Halteverbot anzuordnen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Wiesengräber</strong></p>
<p>Ein Bürger aus Breitenbuch hat eine neue Grabart auf dem Friedhof in Breitenbuch beantragt. Er berichtete, dass auf dem Friedhof in Würzberg „Wiesengräber“ angeboten werden. Hierbei handelt es sich um Gräber, in denen Erdbestattungen durchgeführt werden, danach mit Rasen eingesät werden und dann eine kleine Grabplatte installiert wird.</p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert sprach sich für diese Bestattungsform aus, allerdings sollte der Pflegeaufwand wie bei den gemeindegepflegten Gräbern auf die Grabnutzungsberechtigten umgelegt werden. Gemeinderätin Anita Hofmann wies darauf hin, dass bei Erdbestattungen die Gräber nachträglich absacken und fragte, wer dann in solchen Fällen die erforderliche Auffüllung übernimmt. Sie stellte fest, dass dies dann an der Gemeinde hängen bleiben werde. Es sollte in Würzberg nachgehört werden, wie dies dort gehandhabt wird. Gemeinderat Rudi Frank wies darauf hin, dass ein Sarg 2 m lang und die Grabplatte deutlich kleiner sei. Wenn der Sarg zusammenfällt sacke somit die Grabplatte mit ein. Außerdem stelle sich die Frage, wie es ankomme, wenn faktisch auf einem Grab herumgelaufen werde. Wiesengräber für Urnen wären somit für ihn in Ordnung, ob Erdbestattungen angeboten werden sollen sei zweifelhaft. Ortssprecher Sebastian Menger fand Wiesengräber im Vergleich zu Erdgräbern mit großen Platten schöner. Er möchte sich ebenfalls mal in Würzberg über die Wiesengräber informieren. Gemeinderat Frank Rudolph wies darauf hin, dass Erdgräber nachgeben, aber im Gegensatz zu den Wiesengräbern nicht betreten werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunk Preunschen</strong></p>
<p>Mitte Juli soll mit der Errichtung des geplanten Mobilfunkmast im Ortsteil Preunschen begonnen werden. Eine Fertigstellung ist für Ende August vorgesehen. Die Inbetriebnahme ist aktuell für Anfang 2025 geplant.</p>
<p> </p>
<p><strong>325 Jahre Marktrecht Kirchzell</strong></p>
<p>Im Rahmen eines Treffens des Organisationsteams zur Veranstaltung „325 Jahre Marktrecht Kirchzell“ wurde als Termin der 25.05.2025 festgelegt.</p>
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                <pubDate>Mon, 08 Jul 2024 14:50:34 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Fahrradweg Buch - Mudau gesperrt</title>
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                <pubDate>Thu, 27 Jun 2024 12:31:46 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 03.05.2024</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, den Vertrag mit dem Jugendhaus St. Kilian einvernehmlich zum Ablauf des 31.08.2024 aufzulösen. Ab 01.09.2024 wird das Mittagessen für Mittagesbetreuung und Kindertagesstätte von vitesca bezogen. Ab 01.09.2024 werden folgende Essenspreise festgelegt: Mittagesbetreuung 4,90 €, Kindertagesstätte 3,90 €.</p>
<p>Die Firma PZM Photovoltaikzentrum Mauder e.K., 63937 Weilbach, erhielt den Auftrag zur Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage für den Hochbehälter Watterbach-Breitenbuch zum Nettoangebotspreis von 19.486,25 €.</p>
<p>Der Gemeinderat erteilte der Firma 112-Store GmbH, Rottendorf, den Auftrag zur Lieferung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr zum Bruttoangebotspreis von 16.411,96 €. Der Auftrag zur Lieferung des Elektrolüfters wurde zum Preis von 3.566,43 € brutto an die Firma Albert Mahr vergeben.</p>
<p>Die Firma Hennig Haus GmbH &amp; Co.KG, Großheubach, erhielt den Auftrag zum Fensteraustausch im Anwesen Odenwaldstraße 5 zum Preis von 29.212,92 € brutto. </p>
<p> </p>
<p><strong>Amtsniederlegung von Gemeinderat Manfred Zang und Feststellung des Bewerbers Stefan Schmitt als Listennachfolger</strong></p>
<p>Mit E-Mail vom 29.04.2024 hat Gemeinderat Manfred Zang erklärt, dass er demnächst ein Ehrenamt in der Pfarrgemeinde übernehmen werde und deshalb aus zeitlichen Gründen seine Tätigkeit als Gemeinderat zum nächstmöglichen Zeitpunkt niederlegen werde. Bei der Gemeinderatswahl am 15.03.2020 wurde Stefan Schmitt mit 731 Stimmen auf Platz 4 der Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gewählt und ist damit Listennachfolger. Er hat sein Einverständnis mit der Übernahme des Amtes eines Gemeinderates erklärt.</p>
<p>Der Gemeinderat stellte die Niederlegung des Amtes von Gemeinderat Manfred Zang fest. Er ist damit aus dem Ehrenamt als Gemeinderat entlassen und von seinen Pflichten aus diesem Amt entbunden. Gleichzeitig wurde Stefan Schmitt aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 15.03.2020 als Listennachfolger und damit als Mitglied des Gemeinderates festgestellt. Anschließend nahm Bürgermeister Stefan Schwab dem als Listennachfolger festgestellten Gemeinderat Stefan Schmitt den in Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) vorgeschriebenen Eid ab.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses</strong></p>
<p>Der Gemeinderat bestellte Stefan Schmitt für Manfred Zang als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses; er wird von 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter vertreten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Tempo-30-Zone und Durchfahrtsverbot in der Straße „Am Sonnenhang“</strong></p>
<p>Anwohner haben für die Zeit der Umleitung aufgrund des Ausbaus des Debonstraße eine Tempo-30-Zone sowie ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t in der Straße „Am Sonnenhang“ beantragt.</p>
<p>Das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wurde aus Sicht der Verwaltung als nicht umsetzbar angesehen, da diese Gesamtmasse relativ schnell auch mit kleineren Fahrzeugen erreicht werden kann. Empfohlen wurde daher, ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen anzuordnen. Gemeinderat Rudi Frank teilte mit, dass Feuerwehr- und Müllfahrzeuge von der Tonnagebeschränkung ausgenommen seien. Gemeinderätin Brigitte Krug erklärte, dass die Tempo-30-Zone bereits ab der Hauptstraße ausgewiesen werden sollte, außerdem sollte ein Zusatz „Achtung, spielende Kinder“ mit angebracht werden. Weiterhin regte sie an, in der Straße „Am Sonnenhang“, die als Umleitungsstrecke dient, für diesen Zeitraum auch ein absolutes Halteverbot anzuordnen.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss für die Dauer der Umleitung ab der Hauptstraße auf der Trasse Marktplatz - Im Steinig – Unterer Geisberg – Am Sonnenhang eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Der Gemeinderat beschloss weiterhin, in der Straße „Am Sonnenhang“ während der Dauer der Umleitung ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Ebenso soll die Durchfahrt von Fahrzeugen ab einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen temporär verboten werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Anordnung beauftragt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Spende Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg</strong></p>
<p>Die Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg hat mitgeteilt, dass sie anlässlich der Fusion zum 01.04.2024 für jeden Einwohner der beiden Landkreise sowie der Stadt Aschaffenburg 1 € pro Einwohner, insgesamt 380.000 € ausschüttet. Aus diesem Spendentopf könnte der Markt Kirchzell einen Betrag von 2.217 € erhalten. Der Gemeinderat wurde dazu aufgefordert zu entscheiden, welche Vereine oder Organisationen der Kommune eine Zuwendung erhalten sollen. Der Gemeinderat beschloss, das Zirkusprojekt der Grundschule Kirchzell bei der Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg vorzuschlagen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Preunschen</strong></p>
<p>Der Gemeinderat bestätigte Felix Heß als erster Kommandant und Andreas Gockert als zweiter Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Preunschen. Die Bestätigung des dritten Kommandanten Frederic Sennert erfolgte unter der Maßgabe, dass dieser innerhalb von zwei Jahren den Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr sowie den Gruppenführerlehrgang absolviert und der Gemeindeverwaltung die entsprechenden Nachweise hierüber erbringt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Aktueller Zeitplan zum Ausbau der Debonstraße und der weiteren Baumaßnahmen</strong></p>
<p>Die Bauabschnitte 3 und 4 wurden getauscht!</p>
<p>4. Bauabschnitt = Einmündungen Schlossplatz und Beuchener Straße</p>
<p>·         Ausführung ab Montag, 10.06.2024 bis längstens Montag, 15.07.2024</p>
<p>·         Während der Arbeiten des 4. Bauabschnitts ist die Durchfahrt der Debonstraße in beide Fahrtrichtungen möglich.</p>
<p>·         Die Fahrbahn im Bereich der Einmündung Beuchener Str. wird im Zeitraum der Arbeiten halbseitig gesperrt und eine Lichtsignalanlage wird aufgestellt.</p>
<p>·         Die innerörtliche Umleitungsstrecke der vorausgegangenen Bauabschnitte wird mit Beginn der Bauarbeiten zurückgebaut.</p>
<p>·         Die Lichtsignalanlage im Bereich der B 47 bleibt weiterhin bis zu Abschluss der Arbeiten so bestehen. Ebenso bleibt die überörtliche Umleitungsbeschilderung bis auf wenige Anpassungen bis zum Abschluss der gesamten Baumaßnahme beibehalten.</p>
<p>3. Bauabschnitt = Sandgasse: Höhe Treppenaufgang am Ortseingang Amorbach bis zur Einmündung in die Beuchener Straße</p>
<p>·         Beginn voraussichtlich ab 15.07.2024</p>
<p>·         Ab diesem Zeitpunkt wird die Debonstraße zwischen der Einmündung Beuchener Str. und dem Ortsausgang in Fahrtrichtung Kirchzell voll gesperrt. Während dieser Bauarbeiten ist keine Durchfahrt von/nach Kirchzell auf der Staatsstraße möglich!</p>
<p>·         Während der Schulzeit bis Freitag, 26.07.2024 ist für den Busverkehr eine Zufahrt bis zum Kreisaltenheim möglich.</p>
<p>·         Den ortskundigen Anliegern wird während der Vollsperrung die Zufahrt über Wald- und Wirtschaftswege von und nach Kirchzell ermöglicht. Richtung Amorbach: Marktplatz – Im Steinig - Unterer Geisberg- Am Sonnenhang – Waldweg Otterbach/Amorsbrunn – Amorbach</p>
<p>·         Richtung Kirchzell: Beuchener Straße – Waldweg „Glasbrunnen“ bis nach Buch</p>
<p>·         Diese beiden Strecken werden lediglich an markanten Stellen beschildert.</p>
<p>Bauarbeiten Arendskurve – Bucher Brücke - Pulvermühle</p>
<p>·         Mit Beginn der bayrischen Sommerferien, ab 29.07.2024 wird der Streckenabschnitt zwischen Kirchzell und Amorbach ebenfalls voll gesperrt.</p>
<p>·         Die Erreichbarkeit für die ortskundigen Anlieger ist weiterhin über die o.g. Wald- und Wirtschaftswege möglich, mit folgender Ergänzung während der Sperrung zwischen der Bucher Brücke und der Arendskurve: Umleitung von Buch über den Bucher Weg nach Kirchzell im Einbahnstraßenverkehr.</p>
<p>·         Die überörtliche Beschilderung wird dann um eine Umleitungsstrecke über Ottorfszell und Schloßau (Baden-Württemberg) ergänzt.</p>
<p>Dauer der genannten Bauarbeiten</p>
<p>Bis voraussichtlich Anfang September 2024</p>
<p>Sollten sich Änderungen ergeben, werden diese mitgeteilt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Regelung des Fahrradverkehrs während der Umleitung am Bucher Weg</strong></p>
<p>Der Bucher Weg wird während der Umleitung von Buch kommend bis Kirchzell (Ecke Eichenstraße/Neubaugebiet Bucher Weg) als Einbahnstraße mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30) ausgewiesen. Der Radverkehr wird in beide Richtungen erlaubt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Mitte April 2024 teilte die Telekom/GlasfaserPlus im Rahmen eines sogenannten Auftaktgespräches mit, dass sie nach wie vor lediglich den Ausbau im Ortsbereich Kirchzell, also ohne Ortsteile plane und auch so durchführen möchte. Der Baustarttermin solle schnellstmöglich sein. Der Gemeindeverwaltung wurden anschließend Unterlagen für die Standortsicherungen von Netzverteilerkästen zugeleitet. Die Gemeindeverwaltung hat diese gewünschten Standorte geprüft und Anfang Mai einzelne Feststellungen zu Standorten mitgeteilt. Insbesondere lagen einige Netzverteiler auf Privatgrundstücken bzw. es war keine eindeutige Zuordnung möglich. Die Antwort bzw. Berichtigung steht noch aus. Ebenfalls Anfang Mai hat die von der GlasfaserPlus beauftragte Baufirma Euronet Bau GmbH den Antrag auf Zustimmung zur Verlegung neuer Telekommunikationslinien nach § 127 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingereicht. In diesem Antrag wird unter anderem mitgeteilt, dass in erster Linie in offener Bauweise in einer Tiefe von ca. 0,45 m und in geschlossener Bauweise (Pressung) von mindestens 0,6 m gebaut werden soll. Bevorzugte Bauweise soll die offene Bauweise sein. Die Grabenbreite betrage je nach offener Bauweise 0,15 bis 0,45 m. Mit diesem Antrag wurden Pläne vorgelegt, wie die Telekommunikationsleitungen grob im Ortsgebiet Kirchzell verlegt werden sollen. Nach Prüfung der Antragsunterlagen hat die Gemeindeverwaltung Ende Mai der bauausführenden Firma Euronet Bau mitgeteilt, dass die geplante mindertiefe Verlegung nicht gewünscht werde und stattdessen eine Verlegung in einer Tiefe von mindestens 0,6 m gefordert werde. Weiterhin wurde der Euronet Bau mitgeteilt, dass der Markt Kirchzell im Bereich der Hauptstraße über bereits verlegte Speedpipes verfügt. Es wurde um Klärung gebeten, ob und inwieweit diese Leitungen mitgenutzt werden können. Zudem wurde nochmals darauf hingewiesen, dass bereits Anfang Mai zu einzelnen Netzverteilern Feststellungen getroffen wurden, unter anderem das einzelne Verteiler nicht in öffentlichem Verkehrsgrund liegen. Die Rückmeldungen stehen noch aus.</p>
<p>Hinsichtlich des Ausbaus der Leonet gibt es keine neue Information. Der Ausbau ist nach wie vor für Anfang/Mitte 2025 in Kirchzell geplant.</p>
<p>Es gilt somit nach aktuellem Stand festzustellen, dass im Gemeindegebiet Kirchzell innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes teilweise ein eigenwirtschaftlicher Doppelausbau geplant ist. Es möchten sowohl die Telekom in Form der GlasfaserPlus, als auch die Leonet das Ortsgebiet der Kerngemeinde Kirchzell ausbauen. Während die Telekom keinen Ausbau der Ortsteile durchführen möchte, möchte die Leonet dies nach wie vor tun und somit nahezu ganz Kirchzell mit Glasfaser erschließen. Insoweit stellt sich für die Gemeindeverwaltung die Situation so dar, dass ein zeitversetzter Doppelausbau möglichst vermieden werden soll, unter anderem um zu verhindern, dass Gehwege und Straßen innerhalb kürzester Zeit zweimal geöffnet werden. Die Verwaltung hat deshalb mit der sogenannten Clearingstelle für Doppelausbau Kontakt aufgenommen und einen gemeinsamen Termin mit GlasfaserPlus und Leonet vereinbart. Ziel solcher Termine ist es, die Arbeiten möglichst zu koordinieren.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Fahrzeughallenneubau für die Feuerwehr Watterbach</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 02.02.2024 hat der Gemeinderat dem Bauantrag des Marktes Kirchzell auf Errichtung einer Fahrzeughalle am Feuerwehrhaus Watterbach das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages hat das Landratsamt Miltenberg mitgeteilt, dass das Gebäude und auch die Park- und Rangierfläche mit ca. 300 m³ innerhalb eines nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztem Biotops (Magere Flachlandmähwiese) liegen. Die Kartierung ist noch nicht veröffentlicht und wurde im Zeitraum zwischen Vorbesprechung und Bauantragstellung vorgenommen. Die zu beanspruchende Fläche ist im Faktor 1:1 auszugleichen. Diese Regelung gilt es unabhängig von einer nicht anzuwendenden Eingriffsregelung zu berücksichtigen. Somit müssen 300 m² noch nicht geschützte Wiese in eine artenreiche Wiese umgewandelt werden. Die Verwaltung hat eine mögliche Fläche gemeldet und bei einem Ortstermin mit dem Naturschutz und einem Landwirt vereinbart, dass diese entsprechend angelegt wird. Dieser Ausgleich wird als Auflage in die Baugenehmigung aufgenommen.</p>
<p>Zwischenzeitlich wurde der Tragwerksplaner für pauschal 6.200 € netto beauftragt. Die Ausschreibungsunterlagen für Rohbau und Stahlbau mit Dach, Wand, Tor, Türen und Fenster (Stahlhalle) werden aktuell bereits erstellt.</p>
<p>Mit der Regierung von Unterfranken wurde bereits die grundsätzliche Förderfähigkeit erörtert. Der Zuschuss bemisst sich nach den geltenden Richtlinien (Stellplatzförderung). Bei Einhaltung der förderrechtlichen Voraussetzungen kann mit 63.600 € gerechnet werden. Bedingung für die Auszahlung ist jedoch die komplette Fertigstellung des Vorhabens, d.h. inkl. Zwischenbau und Herstellung von Mannschaftsräumen im aktuellen Feuerwehrhaus sowie der Einbau einer Heizung. Aktuell läuft die Prüfung, mit welchen Kosten bei einem Anschluss an das bestehende Nahwärmenetz bzw. für den Einbau einer separaten Heizung zu rechnen ist. Danach gilt es zu entscheiden, ob ein Förderantrag gestellt wird oder ob der Bau ohne Förderung sinnvoller erscheint.  </p>
<p>Auf Nachfrage von Gemeinderat Josef Schäfer bestätigte Bürgermeister Stefan Schwab, dass eine Stahlhalle und kein Massivbau ausgeschrieben werden soll.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Bei einem Ortstermin am Friedhof Kirchzell mit Bauausschuss, Pfarrer und Bestattungsunternehmen wurden Einzelheiten zur neuen, gemeindegepflegten Urnengrabanlage besprochen. Es wurde aufgrund der Größe der Anlage beschlossen, zunächst 20 Urnengräber zu errichten. Hiervon sollen 15 Doppelgräber und 5 Einzelgräber sein. Als Platzhalter sollen Sandsteinfindlinge dienen, damit die Grabsteinplatten nicht verwittern. Für die Urnengrabanlage wird ein Merkblatt erstellt, welches das Bestattungsunternehmen erhält und von den Angehörigen unterzeichnen lässt. Es wurde angeregt, in diesem Zuge auch ein Merkblatt für die Urnenwand zu erstellen. Die Friedhofsverwaltung wird sich diesen annehmen und nach der Umgestaltung des Friedhofsvorplatzes umsetzen. Unter anderem soll die Aufstellung von Grablichtern an folgenden Terminen erlaubt werden: Ostern, Allerheiligen, Weihnachten, 14 Tage nach Beisetzung. Der Bauhof räumt die Grablichter dann 14 Tage später weg, sofern die Angehörigen dies nicht erledigt haben.</p>
<p>Es ist angedacht, in der Mitte der Anlage, die vom Bauhof gepflegt werden soll, höhere Gewächsen zu pflanzen, die unter anderem auch als Sichtschutz dienen würden. Zwischen den Gräbern wurde vorgeschlagen, verschiedene pflegeleichte Bodendecker anzubringen, damit zu jeder Jahreszeit etwas blüht. Betretbare Pflanzen waren ebenso im Gespräch, wie die Ausbringung von Rindenmulch, damit die Grabpflege erleichtert wird.</p>
<p>Bezüglich der Beschriftung der rund geschliffenen Grabsteinplatten (Ellipsen) mit glatter Oberfläche sind verschiedene Arten denkbar (aufgesetzt, eingefräst).</p>
<p>Weiterhin wurde die Leichenhalle in Augenschein genommen. Hier soll ein regelmäßiger Reinigungsturnus eingeführt werden.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz sprach sich gegen eine Pflege der Urnengräber durch den gemeindlichen Bauhof aus. Dies sollte von einem externen Dienstleister durchgeführt werden, der Bauhof sei anderweitig ausgelastet. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner stellte klar, dass die Gemeinde die Gestaltung der Urnengräber vorgibt. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter stimmte dem zu; die Inhaber der Urnengräber können hierzu keine Wünsche äußern.</p>
<p> </p>
<p><strong>Straßensanierungen</strong></p>
<p>Im Gemeindegebiet gibt es vier Ortsstraßen, die aufgrund ihres schlechten Zustandes in den nächsten Jahren sukzessive und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel saniert werden sollten. Es handelt sich hierbei um die sog. „Grombühlstraße“ in Breitenbuch, dem Böhnweg und der Straße Am Sandweg in Kirchzell sowie dem Kapellenweg in Preunschen. Der größte Handlungsbedarf besteht aktuell bei der Grombühlstraße. Diese wurde im Rahmen der Verlegung des Wasserleitungsringschlusses geöffnet und danach nur provisorisch wiederhergestellt. Es sollte versucht werden, eine Wasserableitung über ein Privatgrundstück herzustellen, was jedoch nicht möglich ist. Aktuell läuft die Planung für eine Ausschreibung der Sanierungsmaßnahme, die angesichts des Zustands der Straße dringend geboten ist. Die Verwaltung befindet sich ebenfalls in Abstimmung mit LEONET, sodass gleich Glasfaser-Speedpipes mitverlegt werden können. Sollte LEONET dies nicht tun, sollte die Gemeinde eigene Speedpipes verlegen, um ein kurzfristiges Öffnen der neuen Straße zu vermeiden.</p>
<p>Die Priorität der anderen Straßen sollte vom Gemeinderat festgelegt werden. Zunächst findet ein Ortstermin des Gemeinderates statt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Überdachung Grundschule Kirchzell</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg hat mit mitgeteilt, dass die Maximalförderung von 3.000 € ausgezahlt werden kann. Das Geld ist mittlerweile auf dem Gemeindekonto eingegangen. Bezüglich eines weiteren Förderantrags des Marktes Kirchzell hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nicht vorliegen. Gemeinderat Frank Rudolph erklärte, dass an dem Unterstand etwas gegen das Reinregnen gemacht werden sollte. Gemeinderat Frederic Sennert sprach sich für eine Glasscheibe aus. Was genau durchgeführt wird, wird bei einem gemeinsamen Ortstermin besprochen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kommunale Verkehrsüberwachung</strong></p>
<p>In der Verbandsversammlung am 05.06.2024 ist unter anderem auch der Markt Kirchzell als Mitglied dem Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg“ beigetreten.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Preunschen</strong></p>
<p>In letzter Zeit häufen sich Vorfälle auf dem Friedhof Preunschen, wonach Gräber beschädigt bzw. zerwühlt werden. Nunmehr konnte festgestellt werden, dass diese Zerstörungen von einer/mehreren Katze/n verursacht wurden. Der/die Eigentümer sind nicht bekannt. Alle Katzenbesitzer in Preunschen und insbesondere im Umfeld des Friedhofes werden aufgefordert, künftig dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Tiere nicht (mehr) auf dem Friedhof aufhalten und dort Zerstörungen verursachen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Dorfladen</strong></p>
<p>Am Donnerstag, 13.06.2024 hat der Dorfladen „Mein Markt 24 – Die Krämerei“ im Anwesen Bachgasse 2, Kirchzell (ehemalige Bäckerei Zipp) eröffnet. Neben Lebensmitteln für den täglichen Bedarf, die rund um die Uhr bezogen werden können, beinhaltet der Laden zu gewissen Öffnungszeiten auch noch Lotto und die Post.</p>
<p> </p>
<p><strong>150 Jahre Feuerwehr Kirchzell</strong></p>
<p>Während des Festbetriebs vom 20. bis 22. Juli 2024 ist eine Vollsperrung der Schulstraße bis zum Feuerwehrhaus angeordnet, welche mit dem Busunternehmen, der Schule sowie dem Kindergarten im Vorfeld abgestimmt wurde. Am Montag, den 22.07.2024 werden die Schulkinder an der Einmündung zur Schulstraße aussteigen. Die Bushaltestelle am Feuerwehrhaus wird an diesem Tag an die Kirche verlegt. Die Information wird von den jeweiligen Klassenlehrerinnen an die Schüler weitergegeben.</p>
<p> </p>
<p><strong>Änderung Sitzungstermin</strong></p>
<p>Aufgrund einer Terminüberschneidung muss die für Freitag den 20.09.2024 geplante Gemeinderatssitzung auf Donnerstag, 19.09.2024 vorverlegt werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Parkverbot Ortsdurchfahrt Kirchzell</strong></p>
<p>In der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2024 regte Gemeinderat Frederic Sennert an, die nachfolgenden Stellen an der Hauptstraße hinsichtlich der Anordnung eines weiteren Parkverbots zu prüfen. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit der Polizei Miltenberg und der Straßenverkehrsbehörde statt. Die beiden vorgeschlagenen Stellen wurden in Augenschein genommen:</p>
<p>Einmündungsbereich Wiesentalweg bei der Bäckerei Bundschuh</p>
<p>Die Schraffierung des 5-Meter-Bereichs der Kreuzung wurde begrüßt, muss jedoch noch mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg abstimmt werden.</p>
<p>Kurve Ortsausgang bei dem Anwesen Hauptstr. 11</p>
<p>Die Straßenverkehrsbehörde führte aus, dass an dieser Stelle kein gesetzliches Parkverbot bestünde, da die Kurve nicht eng verlaufe. Ein Parkverbot müsste man hier mittels Schilder anordnen. Die Anbringung einer Zick-Zack-Linie greift lediglich bei einem bestehenden gesetzlichen Parkverbot. Eine Notwendigkeit für die Anordnung eines Parkverbots wurde seitens der Fachbehörden nicht gesehen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Eine Stunde Zeit</strong></p>
<p>Die Koordinatoren des Projekts „Eine Stunde Zeit“ haben darum gebeten, einen Ansprechpartner im Gemeinderat auszuwählen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 21 Jun 2024 11:09:35 GMT</pubDate>
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                <title>Europawahl am 09.06.2024</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Über folgenden Link finden Sie die Wahlergebnisse zur Eurpawahl am 09.06.2024:</p>
<p><a href="https://wahlen.landkreis-miltenberg.de" title="https://wahlen.landkreis-miltenberg.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://wahlen.landkreis-miltenberg.de</a></p>
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                </description>
                <pubDate>Sun, 09 Jun 2024 18:37:00 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Ausbau Debonstra&#223;e Amorbach – Update aktueller Zeitplan</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Die Bauabschnitte 3 und 4 wurden getauscht!</p>
<p> </p>
<p><strong>4. Bauabschnitt</strong></p>
<p>= Einmündungen Schlossplatz und Beuchener Straße</p>
<p>Ausführung ab Montag, <strong>10.06.2024</strong> <strong>bis längstens Montag, 15.07.2024</strong></p>
<p>Während der Arbeiten des 4. Bauabschnitts ist die Durchfahrt der Debonstraße in beide Fahrtrichtungen möglich.</p>
<p>Die Fahrbahn im Bereich der Einmündung Beuchener Str. wird im Zeitraum der Arbeiten halbseitig gesperrt und eine Lichtsignalanlage wird aufgestellt.</p>
<p>Die innerörtliche Umleitungsstrecke der vorausgegangenen Bauabschnitte wird mit Beginn der Bauarbeiten zurückgebaut.</p>
<p>Die Lichtsignalanlage im Bereich der B 47 bleibt weiterhin bis zu Abschluss der Arbeiten so bestehen. Ebenso bleibt die überörtliche Umleitungsbeschilderung bis auf wenige Anpassungen bis zum Abschluss der gesamten Baumaßnahme beibehalten.</p>
<p> </p>
<p><strong>3. Bauabschnitt</strong></p>
<p>= Sandgasse: Höhe Treppenaufgang am Ortseingang Amorbach bis zur Einmündung in die Beuchener Straße</p>
<p>Beginn voraussichtlich <strong>ab 15.07.2024</strong></p>
<p>Ab diesem Zeitpunkt wird die Debonstraße zwischen der Einmündung Beuchener Str. und dem Ortsausgang in Fahrtrichtung Kirchzell <strong>voll gesperrt</strong>. Während dieser Bauarbeiten ist keine Durchfahrt von/nach Kirchzell auf der Staatsstraße möglich!</p>
<p>Während der Schulzeit bis Freitag, 26.07.2024 ist für den Busverkehr eine Zufahrt bis zum Kreisaltenheim möglich.</p>
<p>Den ortskundigen Anliegern wird während der Vollsperrung die Zufahrt über Wald- und Wirtschaftswege von und nach Kirchzell ermöglicht.</p>
<p>Richtung Amorbach: Marktplatz – Im Steinig - Unterer Geisberg- Am Sonnenhang – Waldweg Otterbach/Amorsbrunn – Amorbach</p>
<p>Richtung Kirchzell: Beuchener Straße – Waldweg „Glasbrunnen“ bis nach Buch</p>
<p>Diese beiden Strecken werden lediglich an markanten Stellen beschildert.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bauarbeiten Arendskurve – Bucher Brücke - Pulvermühle</strong></p>
<p>Mit Beginn der bayrischen Sommerferien, <strong>ab 29.07.2024</strong> wird der Streckenabschnitt zwischen Kirchzell und Amorbach ebenfalls <strong>voll gesperrt</strong>.</p>
<p>Die Erreichbarkeit für die ortskundigen Anlieger ist weiterhin über die o.g. Wald- und Wirtschaftswege möglich, mit folgender Ergänzung während der Sperrung zwischen der Bucher Brücke und der Arendskurve: Umleitung von Buch über den Bucher Weg nach Kirchzell im Einbahnstraßenverkehr.</p>
<p>Die überörtliche Beschilderung wird dann um eine Umleitungsstrecke über Ottorfszell und Schloßau (Baden-Württemberg) ergänzt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Dauer der genannten Bauarbeiten</strong></p>
<p>Bis voraussichtlich <strong>Anfang September 2024</strong></p>
<p> </p>
<p>Sollten sich Änderungen ergeben teilen wir diese mit.</p>
<p> </p>
<p>Quelle Text und Lageplan: Staatliches Bauamt Aschaffenburg</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 05 Jun 2024 12:07:58 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Richtigstellung Glasfaserausbau Kirchzell</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Seit einiger Zeit besuchen Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der LEONET die Bürgerinnen und Bürger von Kirchzell zu Hause mit dem Ziel, Glasfaser-Verträge abzuschließen.</p>
<p>Aufgrund von Anrufen im Rathaus zu Aussagen dieser Vertriebsmitarbeiter zum Glasfaserausbau in Kirchzell stellt der Markt Kirchzell Folgendes richtig:</p>
<p>Aktuell laufen Abstimmungen zwischen der GlasfaserPlus und dem Markt Kirchzell hinsichtlich der Ausbauplanung. Die GlasfaserPlus möchte anschließend den Glasfaserausbau in Kirchzell (ohne Ortsteile) durchführen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 May 2024 10:11:52 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2024</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.04.2024</strong></p>
<p>Die OBERMEYER Infrastruktur GmbH &amp; Co. KG, 63739 Aschaffenburg erhielt den Auftrag zur ergebnisoffenen Untersuchung einer weiteren Knotenpunktvariante zum Angebotspreis i.H.v. 7.874,71 € brutto; die Abrechnung erfolgt gemäß den angebotenen Stundensätzen nach tatsächlichem Aufwand.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>Gemeinderat Patrick Walter hatte im Rahmen der Information über die Prüfung der gemeindlichen Spielplätze am 12.04.2024 angefragt, was „Wasserspiele“ im Prüfbericht bedeute. Diese Passagen sind bei den Spielplätzen Buch und Ottorfszell enthalten und jeweils mit „i.O.“ (In Ordnung) gekennzeichnet. Da diese Spielplätze an einem Bach liegen besteht hier die Möglichkeit, dass dort auch gespielt wird. Insoweit erfolgt eine Prüfung durch den Spielplatzsachverständigen.</p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert hatte angefragt, warum die Spielgeräte am Smart-Pfad vom Markt Kirchzell mitgeprüft werden. Entsprechend der Vereinbarung vom 20.12.2017 zwischen der Joachim-und-Susanne-Schulz-Stiftung und dem Markt Kirchzell übergibt die Stiftung die Stationen an die Gemeinde. Dem Markt Kirchzell obliegt die Verkehrssicherungspflicht inkl. Wartung, Pflege und Inspektionen. Die Kosten für die jährliche Hauptuntersuchung trägt die Stiftung. </p>
<p> </p>
<p><strong>Feststellung des Bilanzabschlusses der Wasserversorgung für das Jahr 2022</strong></p>
<p>Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat den kaufmännischen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 für die Wasserversorgung erstellt und geprüft. Der Jahresüberschuss beträgt 21.000 €. Die Wasserverluste liegen in 2022 bei rd. 22,2 % (Vorjahr 22,4 %). Sie liegen weiterhin deutlich über dem Sollwert von 10 bis 15 %. Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss mit 2.099.079,49 € in Aktiva und Passiva bei einem Gewinn von 20.813,24 € laut Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung fest. Dieser Jahresgewinn wird der Rücklage zugeführt. Verbindlichkeiten bei der Gemeinde werden weiterhin mit 2,5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank verzinst.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 12.04.2024 wurden Planungsvarianten für den Vorplatz und die Rampe am Friedhof Kirchzell vorgestellt. Vereinbarungsgemäß wurden diese Varianten auch in der Bürgerversammlung am 26.04.2024 der Bevölkerung erörtert und deren Meinung eingeholt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bürgerschaft aufgrund der geringeren Pflegeintensität eine vollständige Pflasterung des Vorplatzes favorisiert. Die Zuwegung zur Leichenhalle sollte optisch abgegrenzt und in einem anderen Farbton als die übrige Freifläche gestaltet werden. An der Rampe sollte eine ebene Grünfläche und keine Böschung angelegt werden, die eingeplanten Bänke wurden begrüßt. Das sichtbare Mauerwerk der Rampe sollte aus Sandstein, ähnlich der Friedhofsmauer erstellt werden. Im Nachgang zur Bürgerversammlung wurde seitens eines Bürgers noch angeregt, einen Sonnenschutz herzustellen. Konkret schlug er vor, die Grünfläche an der Rampe mittels drei Pfosten und einem UV-beständigen Glasdach zu überdachen.</p>
<p>Gemeinderat Frank Rudolph schlug ein Sonnensegel vor. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter ist gegen eine Überdachung und ein Sonnensegel, da diese nicht zum Friedhof passen würden. Auf den Friedhöfen der fünf Ortsteile gebe es so etwas auch nicht. Gemeinderätin Anita Hofmann stellte fest, dass es um die Möglichkeit einer Beschattung bei Bestattungen geht. Ein ausfahrbares Sonnensegel könnte nur bei Bedarf ausgefahren werden. Gemeinderat Frederic Sennert würde weder eine Überdachung, noch ein Sonnensegel installieren, da nicht viele Beerdigungen seien, an denen Bedarf hierfür bestehe. Alles Weitere sollte ein Bauausschuss festlegen. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner regte an, bei extremer Sonneneinstrahlung mobile, schnell aufbaubare Pavillons zu verwenden; sie sprach sich gegen eine feste Überdachung aus. Gemeinderat Rudi Frank ist gegen eine Glasüberdachung, da es darunter sehr warm werde. Gemeinderat Joachim Kunz kann sich eine Überdachung vorstellen, z.B. in Stahlbauweise. Auch bei den wenigen Beerdigungen seien Leute dort, gerade Ältere. Deshalb sei eine Sitzmöglichkeit nicht verkehrt. Gleichwohl müsse man auf die Kosten achten, eine Überdachung werde nicht günstig. Gemeinderätin Brigitte Krug stellte fest, dass der Eingangsberiech der Leichenhalle mit einem Vordach versehen ist, insoweit sei bereits Schatten vorhanden. Eine Pergola wäre schöner als eine feste Überdachung. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter wies darauf hin, dass nur zu wenig Leute unter eine Überdachung passen würden. Zudem könnte jemand auf das Dach klettern, da die Überdachung an der Rampe geplant sei. Bürgermeister Stefan Schwab ist der Auffassung, dass die Überdachung aus gestalterischen Gründen nicht zum Vorplatz passe. Er fand den Vorschlag von Gemeinderat Frederic Sennert gut. Der Bauausschuss kann sich hinsichtlich einer Überdachung vor Ort mal ein Bild machen, wenn diese z.B. durch eine Lattenkonstruktion optisch angedeutet wird. Außerdem verwies er auf den Wandel der Bestattungsformen, wonach in den letzten Jahren insgesamt nur noch sechs Erdbestattungen waren. Gemeinderat Rudi Frank stellte fest, dass ein schöner neuer Vorplatz entstehen soll, mit einer Überdachung sehe dieser zugebaut aus. Er sprach sich gegen eine Überdachung aus. Gemeinderat Frank Rudolph bat darum, nach Abschluss der Maßnahme wieder Pfosten zu setzen, sodass der neue Vorplatz nicht unkontrolliert befahren werden kann.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss die Sanierung des Vorplatzes des Friedhofes Kirchzell; in diesem Zuge wird eine barrierefreie Rampe in den neuen Friedhofsbereich angelegt. Die Maßnahme ist mit folgender Maßgabe auszuschreiben:</p>
<p>·         Pflastern des kompletten Vorplatzes</p>
<p>·         Optische Abgrenzung der Zuwegung zur Leichenhalle.</p>
<p>·         Unterschiedliche Farbtöne der Zuwegung und des übrigen Vorplatzes</p>
<p>·         Stärkeres, befahrbares Pflaster für die Zuwegung zur Leichenhalle</p>
<p>·         Ebene Grünfläche zwischen Rampe und gepflasterter Vorplatzfläche mit Sitzbänken und einem schnellwachsenden Baum.</p>
<p>·         Massive Sandsteinmauer als Sichtmauerwerk der Rampe, ähnlich der bestehenden Friedhofsmauer</p>
<p>·         Die Bepflanzung und das erforderliche Geländer werden nicht mit ausgeschrieben, sondern im Nachgang bzw. vor Ende der Bauarbeiten festgelegt und ausgeführt/beauftragt.</p>
<p>·         Es wird keine Überdachung errichtet.</p>
<p>·         Die Treppe zum Vorplatz und der vorgelagerte asphaltierte Weg werden ersatzlos entfernt.</p>
<p>Weiterhin bestellte der Gemeinderat für die geplante Maßnahmenach § 2 Abs. 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einen baubegleitenden Ausschuss, der mit dem Bürgermeister als Vorsitzenden, der 2. Bürgermeisterin und einem Mitglied aus jeder Fraktion besetzt wird. Der Ausschuss wurde ermächtigt, in unaufschiebbaren Fällen Beschlüsse zu fassen. Der Gemeinderat ist in der folgenden Sitzung zu unterrichten, soweit diese dem Aufgabenbereich des Gemeinderates nach § 2 der Geschäftsordnung unterliegen. Die Fraktionen benannten folgende Mitglieder für den Ausschuss:</p>
<p>CSU: Fraktionssprecher Joachim Kunz – Vertretung: Patrick Walter</p>
<p>FW: Fraktionssprecher Rudi Frank – Vertretung: Frank Rudolph</p>
<p>SPD: 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter – Vertretung: Brigitte Krug</p>
<p> </p>
<p><strong>Mittagsbetreuung</strong></p>
<p>Der Markt Kirchzell hat bei allen Eltern der Grundschüler für das Schuljahr 2024/2025 den Bedarf an verkürzter (bis 14 Uhr) und verlängerter (bis 16 Uhr) Mittagsbetreuung abgefragt. Bis zum Anmeldeschluss am 15.04.2024 ergaben sich folgende Zahlen für die Betreuung bis 14 Uhr: Montag 10 Kinder, Dienstag 15 Kinder, Mittwoch 9 Kinder, Donnerstag 9 Kinder. Für die verlängerte Mittagsbetreuung wurde jeweils nur 1 Kind angemeldet. In der Sitzung vom 29.02.2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, im Schuljahr 2024/2025 die verkürzte Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr anzubieten und durchzuführen, sofern die Betreuungszeiten personell abgedeckt werden können. Die verlängerte Mittagsbetreuung findet aufgrund zu geringer Anmeldungen nicht statt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Asylunterkunft</strong></p>
<p>Im Nachgang zur Sitzung vom 12.04.2024 und dem dazugehörigen Zeitungsbericht hat sich der Eigentümer des Anwesens Marktplatz 6 gemeldet und erklärt, dass er von der geplanten Anmietung nichts wisse, sich das Gebäude noch in seinem Eigentum befinde und dass er das Gebäude nicht dem Landratsamt angeboten habe. Er äußerste seine Verwunderung darüber, dass das Landratsamt trotzdem und ohne Prüfung der Eigentumsverhältnisse eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde gesendet hat.</p>
<p> </p>
<p><strong>Haushalt</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg hat am 15.04.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 des Marktes Kirchzell rechtsaufsichtlich überprüft und gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält weder Kreditermächtigungen noch Verpflichtungsermächtigungen und auch keine weiteren nach Art 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei der Überprüfung durch die Rechtsaufsicht haben sich keine Beanstandungen ergeben. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt übersteigt im Haushaltsjahr 2024 und in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 die ordentliche Tilgung nur geringfügig. Es verbleiben damit aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt nur geringe freie Mittel für Investitionen. Die freie Finanzspanne liegt in 2024 und im Finanzplanungszeitraum zwischen 2,95 % und 4,33 % und damit im angespannten Bereich. Die Verschuldung ist hoch, konnte aber durch Sondertilgungen in Höhe von 480.000 € in 2023 und 105.761 € in 2024 gesenkt werden. Sie entspricht etwa dem 2-fachen des Landesdurchschnitts. Der Markt Kirchzell kann jedoch die ordentliche Tilgung aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt noch tragen. Aufgrund der Schuldenhöhe und des daraus folgenden Schuldendienstes und der relativ geringen Zuführung zum Vermögenshaushalt ab 2024 bleiben dann aber auch geringe Mittel um größere Investitionen aus eigener Kraft zu tragen. Vom Landratsamt wird auf folgendes hingewiesen:</p>
<p>Damit die notwendigen Investitionen auch langfristig ohne erhebliche zusätzliche Kreditaufnahmen gesichert sind, sollte angestrebt werden, die Zuführung zum Vermögenshaushalt aus dem Verwaltungshaushalt zu erhöhen. Insbesondere sollte nicht nur die Ausgabenseite sondern auch die Einnahmenseite genauer betrachtet werden. Die Hebesätze der Grundsteuer z.B. liegen deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 368 % bei der Grundsteuer A und 354 % bei der Grundsteuer B. </p>
<p>Das Landratsamt hat noch darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung amtlich bekanntzumachen ist. Die Bekanntmachung erfolgt am 07.05.2024 im Amts- und Mitteilungsblatt „Bayerischer Odenwald“, so dass die Bekanntmachungsverpflichtung erfüllt wird.</p>
<p>Laut Gemeinderat Patrick Walter sollte sich das Gremium angesichts der Haushaltslage das Gewerbesteueraufkommen anschauen und sich Gedanken über eine Erhöhung machen, zumal die Gewerbesteuer bis zu einer gewissen Höhe des Hebesatzes bei der Einkommensteuer absetzbar sei. </p>
<p> </p>
<p><strong>Trinkwasseruntersuchung</strong></p>
<p>Das Institut Dr. Nuss hat am 10.04.2024 Proben des Reinwassers aus der Ziegelwiesenquelle entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurden im Rahmen der freiwilligen Überwachung Proben aus den Ortsnetzen Buch und Kirchzell sowie aus dem Hochbehälter Watterbach untersucht. Nach den Untersuchungsbefunden vom 15.04.2024 und 19.04.2024 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten.</p>
<p> </p>
<p><strong>Parkverbote in der Ortsdurchfahrt Kirchzell</strong></p>
<p>Gemeinderat Frank Rudolph hatte in der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2024 auf die unübersichtliche Stelle in der Hauptstraße, Ein-/Ausfahrt Bachgasse aufmerksam gemacht.</p>
<p>Da es sich bei der OD um eine Staatsstraße handelt, war das Landratsamt Miltenberg hinzuzuziehen. So fand eine Ortsbegehung mit der Polizei Miltenberg und der Straßenverkehrsbehörde statt. Von allen Beteiligten wurde die Anbringung des Verkehrszeichens 299 (Zick-Zack-Linie) an den Mündungsbereichen Hauptstraße/Bachgasse sowie Hauptstraße/Frühlingstraße befürwortet. Mit Bescheid vom 22.04.2024 hat das Landratsamt Miltenberg die Anbringung des Verkehrszeichens 299 im jeweiligen 5-Meter-Bereich sowie die Verlängerung um weitere 5 Meter an beiden Mündungsstellen festgesetzt. Die Markierung wird durch das Staatliche Bauamt angebracht.</p>
<p>Auf Nachfrage von Gemeinderat Frederic Sennert erklärte Bürgermeister Stefan Schwab, dass man sich im Rahmen der Verkehrsschau nur die mitgeteilte Stelle angeschaut habe und spontan noch an die Einmündung der Frühlingstraße gegangen sei, da diese Stelle in den letzten Jahren öfters erwähnt und bisher seitens der Behörden immer abgelehnt worden sei. Frederic Sennert fand den Ansatz richtig, es gebe jedoch noch mehrere Stellen im Ort. Konkret seien dies vor der Bäckerei in der Ortsmitte und vor dem Anwesen Hauptstraße 11. Gemeinderat Manfred Zang bestätigte die Situation und die Notwendigkeit einer Schraffierung an der Einmündung Frühlingstraße/Hauptstraße, da man hier fast bis auf die Gegenfahrbahn rausfahren müsse, um etwas zu sehen. Gemeinderätin Silvia Breunig sprach sich für eine Schraffierung vor der Bäckerei aus. Bürgermeister Stefan Schwab sagte zu, diesbezüglich nochmal mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei zu reden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter erklärte, dass auf Höhe der ehemaligen Metzgerei an der Hauptstraße ebenfalls eine Problemstelle bestehe, da hier Firmenbusse geparkt werden. Gemeinderätin Anita Hofmann stellte fest, dass die Parksituation gegenüber der Raiffeisenbank besser geworden sei, seit dort eine Kurzparkzone eingerichtet wurde. Gemeinderat Joachim Kunz bestätigte dies; problematisch sei es nur, wenn Beerdigungen seien.</p>
<p> </p>
<p><strong>Umleitung Ausbau Debonstraße und weitere Baumaßnahmen</strong></p>
<p>Am 29.04.2024 fand im Rathaus Kirchzell eine Besprechung zur Umleitungsstrecke und zu weiteren Baumaßnahmen im Rahmen der Vollsperrung aufgrund des Ausbaus der Debonstraße Amorbach statt. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg plant aufgrund der Vollsperrung gleichzeitig weitere Maßnahmen: Vollausbau Arendskurve - Deckensanierung Bucher Brücke - Deckenbau (teilweise Vollausbau) von der Bucher Brücke bis zum Parkplatz nach der Pulvermühle</p>
<p>Seitens des Fürstenhaus zu Leiningen dürfen unter Beachtung der schriftlich formulierten Bedingungen die Waldwege wieder als Umleitungsstrecke genutzt werden. Von der Einmündung der Straße Oberer Geisberg bis zum Ende der Bebauung in der Straße Am Sonnenhang wird ein absolutes Halteverbot erforderlich.</p>
<p>Die Einschränkungen durch die Baumaßnahme, insbesondere auf den ÖPNV / Schulbusverkehr wurden im Rahmen der Besprechung diskutiert und erörtert. Es soll versucht werden, die Einschränkungen für alle auf ein Minimum zu reduzieren. Folgender Ablauf ist nun angedacht bzw. wird geklärt:</p>
<p>·         Die Vollsperrung in Amorbach beginnt Stand jetzt Anfang/Mitte Juli. Die Zeit bis zu den Sommerferien muss bzgl. Schul- und Linienbusverkehr versucht werden, organisatorisch so zu regeln, dass die notwendigen Fahrten abgedeckt werden können.</p>
<p>·         Die drei begleitenden Maßnahmen (Arendskurve - Bucher Brücke - Deckenbau bis zum Parkplatz Pulvermühle) werden soweit wie möglich unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung vorbereitet. Anschließend sollen sie unter Vollsperrung möglichst gleichzeitig und im August 2024 (Sommerferien) durchgeführt werden.</p>
<p>·         Für Preunschen und Buch soll folgende Umleitungsstrecke gelten: Preunschen/Buch – Bucher Weg (Einbahnstraße) – Kirchzell bzw. Ernsttal – Mörschenhard – Preunschen; das Staatliche Bauamt klärt die Möglichkeit der Einbahnstraße ab. Die Umleitung wird voraussichtlich für zwei Wochen benötigt.</p>
<p>·         Für den Zeitraum, in dem die Strecke Bucher Brücke – Pulvermühle noch befahrbar ist soll für die Fahrer von „Essen auf Rädern“ eine Ausnahmeregelung für die Zufahrt ans Altenheim gelten.</p>
<p>·         Für den Zeitraum der Vollsperrung wird die Drehleiter Buchen für Preunschen und Buch sowie die Drehleiter Michelstadt für die übrigen Ortsteile inkl. Kirchzell alarmiert. Die Feuerwehr Mudau wird allgemein und auch für kleinere Einsätze in Preunschen oder Buch direkt mit alarmiert. Das Staatliche Bauamt klärt alles mit dem Rettungsdienst ab.</p>
<p>Die Verwaltung weist bereits jetzt darauf hin, dass Informationen zu den Baumaßnahmen und Sperrungen sowie etwaige kurzfristige Änderungen auch über die App „BayernFunk“ in Echtzeit als Push-Nachricht herausgegeben werden. Insoweit wird empfohlen, sich diese App zu installieren.</p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann bat darum darauf hinzuweisen, dass in diesem Jahr aufgrund der Baustelle und Sperrung keine Messebusse von/nach Kirchzell fahren. Die reguläre ÖPNV-Linie könne mit kleineren Bussen durch den Wald gefahren werden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter bat um Klärung, ob Fahrradfahrer während der Umleitung über den Bucher Weg mit Einbahnstraßenregelung auch in die entgegengesetzte Richtung nach Buch fahren dürfen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Alternative Bestattungsformen</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 24.11.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, auf dem neuen Friedhofsteil in Kirchzell eine Anlage für Erdurnengräber zu errichten, die die Bürger nicht selbst pflegen. Die Einfassung dieser Anlage wurde nun vom Bauhof errichtet. Im nächsten Schritt ist die Einteilung für die Erdurnengräber (Doppel- und Einzelgräber) festzulegen. Für eine Urne wäre hierbei ein Platz von 40 x 40 cm anzusetzen. Diesbezüglich wird noch ein gemeinsamer Termin vor Ort anberaumt. Als Grabsteine wären Sandstein-Ellipsen denkbar, deren Oberfläche glattgeschliffen ist. Dies hätte unter anderem den Vorteil, dass der Stein nicht so schnell Grünbelag ansetzen würde.</p>
<p>  </p>
<p><strong>Amtsniederlegung</strong></p>
<p>Gemeinderat Manfred Zang hat erklärt, dass er demnächst ein Ehrenamt in der Pfarrgemeinde übernehmen werde und deshalb aus zeitlichen Gründen seine Tätigkeit als Gemeinderat zum nächstmöglichen Zeitpunkt niederlegen werde. Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG kann das Amt als Gemeinderat ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. Aktuell läuft die Klärung bzgl. der Listennachfolge.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bürgerversammlungen in den Ortsteilen</strong></p>
<p>Auf Nachfrage von Gemeinderat Frederic Sennert teilte Bürgermeister Stefan Schwab mit, dass die Bürgerversammlungen in den Ortsteilen im Herbst 2024 geplant seien. Eine genaue Terminierung steht noch aus.</p>
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                <pubDate>Tue, 07 May 2024 09:48:03 GMT</pubDate>
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                <title>Fortschreibung des Nahverkehrsplans Bayerischer Untermain </title>
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                    <![CDATA[
                    <p>Die Aschaffenburg-Miltenberg-Nahverkehrs-GmbH (AMINA) hat das Unternehmen PTV Transport Consult GmbH mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans beauftragt. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region für die nächsten Jahre. Darin werden Standards rund um die Themen Fahrtenhäufigkeiten von Bussen, Erreichbarkeiten von größeren Städten und Orten oder der Gestaltung von Haltestellen und Fahrzeugen definiert.</p>
<p> </p>
<p>Unter <a href="https://www.nahverkehrsplan-bayerischer-untermain.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.nahverkehrsplan-bayerischer-untermain.de</a> sind die Beteiligung zum Nahverkehrsplan sowie Informationen über den Fortschritt des Nahverkehrsplans zu finden. In der Rubrik „Bürgerbeteiligung“ besteht die Möglichkeit, Anmerkungen und Ideen für den weiteren Planungsprozess an die Arbeitsgruppe zu senden. Bis zum Sommer 2025 soll der neue Nahverkehrsplan vorliegen. Der Nahverkehrsplan für den Bayerischen Untermain wurde erstmals 1999 aufgestellt und seitdem mehrmals fortgeschrieben.</p>
<p> </p>
<p>Der Nahverkehrsplan ist in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. In der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung wird eine Überprüfung in einem Zeitabstand von vier bis fünf Jahren empfohlen. Die letzte Fortschreibung erfolgte 2018. Der Nahverkehrsplan ist das zentrale Instrument zur Steuerung und Entwicklung des ÖPNV. Mit ihm werden wichtige Weichenstellungen und Schwerpunktsetzungen für die Entwicklung des ÖPNV in den kommenden Jahren vorgenommen. Wesentliche Bestandteile sind die Festlegung von Standards für die Erschließungs-, Verbindungs- und Bedienungsqualität.</p>
<p> </p>
<p>Die AMINA ist eine gemeinsame Gesellschaft der ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Aschaffenburg, sowie der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg mit dem Ziel den Nahverkehr am Bayerischen Untermain weiterzuentwickeln. Nähere Informationen zur AMINA gibt es unter <a href="https://www.amina-verbund.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.amina-verbund.de</a>.</p>
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                <pubDate>Wed, 24 Apr 2024 08:14:53 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2024</title>
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                    <p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>Ortssprecher Sebastian Menger hatte angefragt, ob das Geschwindigkeitsmessschild der Gemeinde in der Ortsdurchfahrt von Breitenbuch aufgestellt werden könnte. Die Ergebnisse der Messung vom 12.03.- 02.04.2024 – Höhe Gemeinschaftshaus liegen nun vor. Demnach wurde bei insgesamt 1.697 Fahrzeugen lediglich bei 1,31 % eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 69 km/h.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 02.02.2024 wurden Varianten zur Gestaltung des Friedhofsvorplatzes vorgelegt. Die gewünschten Ortstermine mit entsprechenden Fachfirmen haben stattgefunden, die Anregungen der Firmen wurden in die Planung mit übernommen. Demnach wurde die Ausführung der Rampe verändert und der Zugang zur Treppe zum Friedhof entfällt. Es gilt nun insbesondere noch zu beraten, wie die befestigten Freiflächen ausgeführt werden (Pflaster, Riesel). Anschließend soll die Planung in der Bürgerversammlung vorgestellt, die Meinung der Bürgerschaft eingeholt und danach möglichst in der Sitzung vom 03.05.2024 endgültig durch den Gemeinderat festgelegt werden, sodass die Angebote eingeholt werden können. Zudem soll ein baubegleitender Ausschuss gegründet werden.</p>
<p>Gemeinderat Joachim Kunz erklärte, dass im Bereich der entfallenden Treppe vor Ort geschaut werden sollte, ob die bestehende Mauer weitergeführt werden soll. Hinsichtlich der Freifläche sollte der Weg zum Leichenhaus mit Pflaster angedeutet werden. Die erforderliche Rinne würde er aus Pflaster herstellen. Er befürwortete die Variante mit der vollständigen Pflasterung der Freifläche und begründete dies damit, dass die Leute am Friedhof ihre gute Kleidung an hätten. Zudem sei die Sauberhaltung bei Pflaster einfacher. Die Freifläche sollte in einem anderen Muster gepflastert werden als der Weg. An der geplanten Rampe würde er eine Sandsteinmauer errichten. Den Übergang vom Pflaster zur Grünfläche würde er mit Palisaden anlegen. Gemeinderat Rudi Frank würde ebenfalls die gesamte Fläche des Vorplatzes pflastern, die Zuwegung zur Leichenhalle allerdings mit befahrbarem Pflaster. Er sprach sich gegen Palisaden aus, die Übergange vom Pflaster zur Grünfläche sollten bodengleich sein. Außerdem sprach er sich gegen eine Verlängerung der bestehenden Mauer im Bereich der zu entfernenden Treppe aus; stattdessen sollte das Gelände angeböscht werden. Auch an der Rampe sollte angeböscht und somit auf eine Mauer verzichtet werden. Auf den Hinweis von Bürgermeister Stefan Schwab, dass Rasen aufgrund der örtlichen Verhältnisse evtl. nicht zur Grünflächengestaltung geeignet sei, erklärte 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter, dass dann mangels erforderlichem Reinigen nach dem Mähen auch Riesel für die Freifläche verwendet werden könnte. Gemeinderat Peter Schwab würde nicht die gesamte Fläche pflastern, sondern einen Teil der Fläche mit Riesel ausführen. Bei der entfallenden Treppe könnte auf eine Verlängerung der Mauer verzichtet werden, da dies nach Anböschung des Geländes nicht mehr auffalle. Auch an der Rampe sollte angeböscht werden. 2. Bürgermeisterin Susanne Wörner schloss sich in Bezug auf die Pflasterung der Freifläche den Ausführungen von Gemeinderat Peter Schwab an. Gemeinderätin Brigitte Krug bat um Ermittlung des Preisunterschieds zwischen pflastern und Riesel.</p>
<p> </p>
<p><strong>Beförderung der Ortsteilkinder</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat am 21.04.2023 nach der jährlichen Abfrage der Anmeldungen für die Busbeförderung der Ortsteilkinder in die Kindertagesstätte „Abenteuerland“ beschlossen, die Linie Preunschen / Buch im Kindergartenjahr 2023/2024 wie bisher mit einem Kleinbus weiter zu betreiben und die Linie Watterbach / Breitenbuch / Ottorfszell aufgrund zu geringer Anmeldezahlen einzustellen. Für alle Linien wurde festgelegt: Hin- und/oder Rückfahrt werden nur durchgeführt, sofern im Regelfall mindestens drei Kinder pro Tag und Fahrt tatsächlich befördert werden; sollte dies dauerhaft nicht der Fall sein, wird die Beförderung an den besagten Tagen eingestellt.</p>
<p>Zunächst ist festzustellen, dass keine allgemeine Rechtspflicht zur Busbeförderung von Kindergartenkindern besteht; eine solche ist auch nicht aus Verträgen o.Ä., insbesondere nicht aus den Eingemeindungsverträgen bzw. den dieser Verträge zu Grunde liegenden Gemeinderatsbeschlüsse ersichtlich. Weiterhin ist festzustellen, dass die Kosten sowie der von der Gemeinde zu tragende Differenzbetrag zwischen Beförderungskosten und Elterngebühren in den letzten Jahren massiv gestiegen sind. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme der Busbeförderung in den letzten Jahren stetig zurückgegangen ist und dass viele Eltern ihre Kinder selbst in den Kindergarten bringen und abholen. Sollte die Busbeförderung im Kindergartenjahr 2024/2025 unter den geltenden Voraussetzungen wieder angeboten werden, ergäbe sich bei voraussichtlich wieder zwei Linien und unter realistischer Zugrundelegung der voraussichtlichen Kinderzahlen ein Defizit von ca. 56.500 €. Selbst bei einer Verdopplung der Gebühren würde immer noch ein voraussichtliches Defizit von ca. 50.000 € entstehen. Wenn alle der 16 möglichen Kinder fahren würden, wäre erst bei einem monatlichen Elternbeitrag i.H.v. 360 € eine Kostendeckung erreicht; bei 10 Kindern läge dieser Monatsbeitrag bei 580 €.</p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert erklärte, dass man der Verwaltung für den Vorschlag, die Busbeförderung einzustellen Recht geben müsse. Die Buchungszeiten seien nunmehr anders bzw. flexibler, ansonsten würden sicherlich alle Kinder die Busbeförderung nutzen. Die Beförderung stehe in keinem Verhältnis mehr, die Einstellung sei traurig aber nachvollziehbar. Gemeinderat Peter Schwab gab Gemeinderat Frederic Sennert Recht. Das Defizit sei zudem zu hoch. Selbst wenn ausnahmslos alle Kinder fahren würden, wäre zur Kostendeckung ein monatlicher Elternbeitrag i.H.v. 360 € notwendig. Die Buchungszeiten hätten sich über die Jahre geändert und der Bus werde kaum noch genutzt. Es gehe nicht anders.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, die Busbeförderung der Ortsteilkinder in den Kindergarten Kirchzell ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 ersatzlos einzustellen. </p>
<p> </p>
<p><strong>Waldwege</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 12.01.2024 hatte Ortssprecher Sebastian Menger darauf hingewiesen, dass Waldwege durch Holzfuhrwerke beschädigt wurden. In der Sitzung vom 02.02.2024 hat der Gemeinderat über die Beschädigung von Waldwegen und deren Instandsetzung beraten. Die Thematik wurde von der Verwaltung auch mit den Jagdvorstehern von Jagdgenossenschaften jeweils vor Ort besprochen bzw. in den Jagdversammlungen der Jagdgenossenschaften thematisiert.</p>
<p><em>Bubenrainweg</em></p>
<p>Vom Bayernwerk wurde im Herbst 2021 die als Freileitung ausgeführte Stromtrasse abgebaut und im „Bubenrainweg“ eine Erdverkabelung vorgenommen. Bevor das Bayernwerk die Wiederherstellung des Weges ausführen konnte, kam es entlang des Weges durch die starken Schneefälle am 08.04.2022 zu erheblichem Schneebruch. Die Marktgemeinde hat dies zum Anlass genommen, nach Abstimmung mit den angrenzenden Grundstückseigentümern den Weg freizustellen, damit eine ausreichende Belichtung des Weges gegeben ist. Das Bayernwerk hat nach Durchführung dieser Durchforstungsmaßnahme jetzt den Weg wiederhergestellt. Ein Teilstück des Weges mit einer Länge von 550 m war bisher als reiner Erdweg ausgebaut. Dieses Teilstück wurde im Zuge der Wiederherstellung als ordnungsgemäß aufgebauter Feld- und Waldweg errichtet, wobei sich das Bayernwerk und der Markt Kirchzell die Kosten hierfür hälftig geteilt haben. Der Kostenanteil der Marktgemeinde an dieser Ausbaumaßnahme beläuft sich auf 11.781,00 €. Gemeinderat Peter Schwab stellte fest, dass der Bubenrainweg sehr gut geworden sei, sowohl für Fußgänger, als auch für Radfahrer. Der Gemeinderat erteilte die nachträgliche Genehmigung zum Komplettausbau dieses Teilstückes des „Bubenrainweges“ mit einem Kostenanteil des Marktes Kirchzell von 11.781,00 €.</p>
<p><em>Eutergrundweg</em></p>
<p>Der „Eutergrundweg“ („Gemeindestreifweg“) ist von Ortssprecher Sebastian Menger am 12.01.2024 in der Sitzung des Marktgemeinderats angesprochen worden. Am 02.02.2024 hat die Verwaltung den Gemeinderat darüber informiert, dass dieser Weg kein selbständiges Grundstück darstellt, sondern über die einzelnen privaten Grundstücke bzw. Gemeindegrundstücke verläuft. Laut Bestandsverzeichnis befindet er sich in der Baulast der jeweiligen Eigentümer. Im Herbst 2023 wurde eine größere Durchforstungsmaßnahme der gemeindlichen Flächen vorgenommen. Die Privatgrundstücke wurden im Laufe des Sommers 2023 wegen Käferbefalls ebenfalls durchforstet. Bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft Breitenbuch am 03.04.2024 ist von den Jagdgenossen festgestellt worden, dass dieser Weg bisher von der Jagdgenossenschaft hergestellt und unterhalten wurde. Diese Feststellung der Jagdgenossen ist zutreffend. Ein Unternehmer hat die Arbeiten für die ordnungsgemäße Instandsetzung dieses Waldweges (mit Anlegung eines Wegseitengrabens) zum Bruttoangebotspreis von 5.369,28 € angeboten. Hinzu kommen noch die Schotterlieferungen, die zur Herstellung eines tragfähigen Untergrundes erforderlich sind und vom Unternehmer mit ca. 10.000 € kalkuliert werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Marktgemeinde auch Baulastträger dieses Weges ist und bisher noch nicht an den Herstellungs- und Unterhaltungskosten beteiligt wurde, hat die Verwaltung in der Sitzung der Jagdgenossenschaft Breitenbuch die Übernahme der Kosten des Unternehmers erklärt. Die Schotterkosten werden hälftig zwischen der Jagdgenossenschaft Breitenbuch und dem Markt Kirchzell aufgeteilt. Der Gemeinderat erteilte die nachträgliche Zustimmung zur Übernahme der Kosten des Unternehmers für die Herstellung des „Eutergrundweges“ zum Angebotspreis von 5.369,28 €. Des Weiteren wurde die nachträgliche Zustimmung zur Übernahme der hälftigen Schotterkosten erklärt.</p>
<p><em>Neuanlegung Weg in den Rottmannsberg</em></p>
<p>Aufgrund der durch den Klimawandel erhöhten Waldbrandgefahr hat die Freiwillige Feuerwehr Breitenbuch vorgeschlagen, eine Verbindung vom Klingenweg zu dem von der S-Kurve zwischen Watterbach und Breitenbuch in Richtung Schrahmühle verlaufenden, ausgebauten Waldweg in Richtung „Rottmannsberg“ zu schaffen. Bei einem Ortstermin im Sommer 2023, bei dem auch der Revierleiter der Stadt Amorbach teilnahm, wurde die ca. 200 m lange Trasse des Verbindungsweges durch den Stadtwald Amorbach festgelegt. Ein Unternehmer hat die Herstellung dieser Verbindungstrasse zu einem Aufwand von 14.113,40 € angeboten. Mit der vorgeschlagenen Verbindung durch den Stadtwald Amorbach könnte eine wesentliche Verkürzung der Wegezeit in den „Rottmannsberg“ (laut Angaben der Freiwilligen Feuerwehr Breitenbuch ca. 40 Minuten) erreicht werden. Die Jagdgenossenschaft Watterbach und die Jagdgenossenschaft Breitenbuch haben ihre Zustimmung zu einer Übernahme von jeweils 15 % der Kosten zugesichert. Die Stadt Amorbach und der Markt Kirchzell müssten sich somit mit jeweils einem Anteil von 35 % der Kosten, also jeweils ca. 5.000 bis 6.000 € beteiligen.</p>
<p><em>Weg zur Hainstermühle</em></p>
<p>Im Waldweg von der Schrahmühle zur Hainstermühle befindet sich ein ca. 200 m langes Teilstück mit einer Steigung von mehr als 12 %. Aufgrund der Steilheit des Geländes ist bei Niederschlägen festzustellen, dass der Schotter immer wieder ausgespült wird. Um eine ordnungsgemäße Herstellung des Wirtschaftsweges vornehmen zu können, ist die Asphaltierung dieses Teilstückes erforderlich. Die Jagdgenossenschaft Watterbach hat für diese Maßnahme eine Kostenschätzung eines Unternehmers eingeholt, die mit ca. 24.000 € schließt.</p>
<p>Dieses Wegeteilstück ist auch Bestandteile eines Rundweges, der für die Holzabfuhr der anliegenden Waldgrundstücke benötigt wird. Hier sind insbesondere die Stadt Amorbach, aber auch Privatwaldbesitzer und daneben der Markt Kirchzell Anlieger. Die Jagdgenossenschaft Watterbach bittet sowohl die Stadt Amorbach als auch den Markt Kirchzell entsprechend der in ihrem Eigentum befindlichen Flächen sich an dieser Wegebaumaßnahme zu beteiligen. Für den Markt Kirchzell bedeutet dies einen Kostenanteil in Höhe von 4.500 €. Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis und stimmte einer Kostenbeteiligung in Höhe von 4.500 € für die Sanierung des Weges zur Hainstermühle zu.</p>
<p> </p>
<p><strong>Spielplätze</strong></p>
<p>Der Sachverständige hat die Jahreshauptkontrolle der gemeindlichen Spielplätze einschließlich der Außenspielanlage der Kindertagesstätte „Abenteuerland“ und der Grundschule durchgeführt und einen ausführlichen Bericht vorgelegt. Bei 7 Prüfbewertungen besteht unmittelbarer Handlungsbedarf, 14 sollten im Rahmen der Wartung behoben werden, 155 blieben ohne Beanstandung. Die festgestellten Mängel wurden bereits fast vollständig behoben. Die Spielkombination in Watterbach (Alter ca. 30 Jahre) wurde aufgrund verschiedener altersbedingter Abnutzungen und größerer Mängel kurzfristig zum Teil abgebaut. In Abstimmung mit dem Spielplatzprüfer kann der großer Rutschenturm bis zur Aufstellung der im Rahmen des Regionalbudgets geförderten und bereits bestellten neuen Spielkombination stehen bleiben. Danach wird auch dieser entfernt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Umleitung Ausbau Debonstraße</strong></p>
<p>Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat mitgeteilt, dass die Staatsstraße 2311 in Amorbach im 3. Bauabschnitt, der voraussichtlich im Juli 2024 beginnt, an der Einmündung in die Beuchener Straße voll gesperrt wird. Der Verkehr werde für den Zeitraum von Juli - Ende September 2024 großräumig umgeleitet. Weiter sei in den Sommerferien ein Deckenbau zwischen Amorbach und Kirchzell (Buch) vorgesehen (kein Schulbusverkehr). Für den innerörtlichen Verbindungsverkehr zwischen Amorbach und Kirchzell sei es möglich, die Waldwege zu nutzen. Hierfür werden diese etwas ertüchtigt. Die Waldwege sind dann im Einbahnverkehr nutzbar.</p>
<p> </p>
<p><strong>325 Jahre Marktrecht Kirchzell</strong></p>
<p>Im Jahr 2025 steht das Jubiläum 325 Marktrecht Kirchzell an. Es wurde angeregt, hierzu eine Veranstaltung durchzuführen. Mit einem Schreiben wurde nun bei den Ortsvereinen angefragt, wer sich in einem Organisationsteam engagieren würde. Die Rückmeldefrist läuft noch bis zum 30.04.2024. Bislang haben fünf Vereine ihre Unterstützung zugesagt.</p>
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<p><strong>Waldabteilung „Kehl“</strong></p>
<p>Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 29.02.2024 über die geplante Käferbekämpfungs- und Durchforstungsmaßnahme in der Waldabteilung „Kehl“ informiert. Nachdem nun die Rückmeldungen der Eigentümer vorliegen, soll die Aktion in den nächsten Tagen beginnen. Während der Maßnahme kann es zu temporären Sperrungen bzw. Einschränkung der Benutzbarkeit der Waldwege (insbesondere unterer, mittlerer und oberer Kehlweg, Talgraben sowie den Weg zum Sandweg) kommen. Es wird deshalb darum gebeten, das betroffene Gebiet während der Maßnahme zu meiden.</p>
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<p><strong>Kinder- und Jugendfeuerwehr Breitenbuch</strong></p>
<p>Nach der Gründung der Kinderfeuerwehr Breitenbuch hat die Feuerwehr Breitenbuch mitgeteilt, dass die in der Vergangenheit bereits angebotenen Kinderübungen großen Zuspruch fanden, so dass die Nachwuchstruppe mittlerweile 16 Kinder und Jugendliche im Alter von 6-15 Jahren umfasse. Zwecks Einkleidung der Kinder sei man bereits mit der Kirchzeller Wehr im Austausch, aber neben der Einkleidung werde sicherlich noch einiges an Auslagen anfallen (Ausrüstung, Übungsmaterial etc.), weshalb um einen Zuschuss gebeten wurde. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die für Kindergruppen in der öffentlichen Feuerwehr entstehenden Aufwendungen grundsätzlich die Gemeinde zu tragen hat. Dies ist bereits hinsichtlich der Kirchzeller Kinderfeuerwehr der Fall, die bei ihrer Gründung vor ca. 6 Jahren auch keinen Zuschuss erhalten hatte. Insoweit kann der gewünschte Zuschuss für Ausrüstungs- und Übungsmaterial nicht gewährt werden bzw. erübrigt sich. Nachdem die Versicherungskammer Bayern die Gründung der Kinderfeuerwehr mit 300 € bezuschusst, wird dieser Betrag 1:1 weitergegeben.</p>
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<p><strong>Feuerwehr Ottorfszell</strong></p>
<p>Kommandant Michael Pfefferkorn hat den Lehrgang zum „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich abgeschlossen.</p>
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<p><strong>Müllabfuhr</strong></p>
<p>In letzter Zeit gehen im Rathaus vermehrt Anfragen und Beschwerden, z.B. über nicht geleerte Mülltonnen, stehengebliebene gelbe Säcke oder den Neuregelungen ab 01.07.2024 (Änderung Abfuhrturnus schwarze Tonne von 2 auf 4 Wochen, neue Aufkleber für die Mülltonnen usw.) ein. Im Amtsblatt vom 26.03.2024 wurde deshalb darauf hingewiesen, dass der Landkreis Miltenberg, Sachgebiet Kommunale Abfallwirtschaft für die Organisation und Abwicklung der Müllabfuhr verantwortlich ist. Die Gemeinden geben lediglich die gelben Säcke aus und leiten Informationen der kommunalen Abfallwirtschaft an Sie weiter (Amtsblatt, Homepage, BayernFunk, usw.). Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich bei Anliegen rund um die Müllabfuhr direkt an die kommunale Abfallwirtschaft zu wenden. Hierfür ist eine eigene Abfallservicestelle eingerichtet, die unter der Telefonnummer 0800 0412412 erreichbar ist. Unter dieser Nummer kann das Anliegen qualifiziert aufgenommen und es können etwaige Rückfragen direkt beantwortet werden. Gemeinderätin Anita Hofmann ergänzte, dass man auch per E-Mail Kontakt mit der Abfallwirtschaft aufnehmen könne (zag@lra-mil.de)</p>
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<p><strong>Straßenbeleuchtung Preunschen</strong></p>
<p>Das Bayernwerk führt in Kürze Kabelarbeiten für den geplanten Mobilfunkmast im Kapellenweg in Preunschen durch. In diesem Zuge soll gleich die bisher nicht vorhandene Straßenbeleuchtung hergestellt werden. Im Haushaltsplan ist ein entsprechender Ansatz vorgesehen. Das Angebot des Bayernwerks liegt bei 8.076,42 € brutto für drei neue Brennstellen. Bürgermeister Stefan Schwab kann im Rahmen der Geschäftsordnung den Auftrag erteilen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Infomobil LEONET</strong></p>
<p>LEONET hat mitgeteilt, dass das Infomobil am 29.04. und 30.04.2024 in Kirchzell ist (Vorplatz TVK-Halle) und von 14.00 – 18.00 Uhr besetzt ist.</p>
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                </description>
                <pubDate>Tue, 16 Apr 2024 16:55:49 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2024</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.02.2024</strong></p>
<p>Der Gemeinderat beschloss den Auftrag zur Instandsetzung von Straßenschäden für das Jahr 2024 auf der Grundlage der angebotenen Einheitspreise der BS Hoch- und Tiefbau GmbH, Engelhardtstraße 17, 74744 Ahorn-Schillingstadt zu erteilen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert hatte in der Sitzung vom 02.02.2024 bezugnehmend auf die Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken angefragt, ob nicht die Gemeinde Flächen ausweisen könne, auf denen die Privatwaldbesitzer ihre Gipfel von Käferholz ablagern und dort Schreddern lassen könnten. Ferdinand Hovens vom Forstamt Amorbach hat in der letzten Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 erklärt, dass diese Flächen im Gemeindegebiet Kirchzell nicht ausgewiesen werden können, da hier die erforderliche Entfernung zum Wald von 500 m nicht gewährleistet wäre.</p>
<p> </p>
<p><strong>Abrechnung des Forsthaushaltes 2023 und Genehmigung der Forstbetriebspläne 2024</strong></p>
<p>Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk gab einen Bericht über die Abrechnung des Forsthaushaltes 2023. Dieser schließe mit Einnahmen von 272.114,89 € (Ansatz 349.900 €) und Ausgaben von 152.431,95 € (Ansatz 162.860 €), so dass ein Überschuss von 119.682,94 € (Ansatz 187.040 €) erwirtschaftet worden sei. Insgesamt seien 8.931 fm (Ansatz 6.563 fm) Holz geschlagen worden. Im Forsthaushalt für das Jahr 2024 sei ein Gesamtholzeinschlag von 6.380 fm vorgesehen, wovon 5.925 fm verwertet werden sollten. Die Hiebsfläche betrage insgesamt 75,3 ha, wovon die größte Einzelfläche 17,4 ha betrage. Waldbauliche Investitionen seien in Höhe von 42.000 € für Bestandsbegründungen und 25.000 € für Pflegemaßnahmen vorgesehen. Für die Wegeunterhaltung seien 30.000 € eingeplant, für Ausweichstellen (Brandschutz) 25.000 €. Der Preis für Brennholz sei mit 75,00 €/fm (= 52,50 €/Ster) marktüblich. Im Falle der Beimischung von Nadelholz zum Laubbrennholz gelte ein verminderter Preis von 62,50 €/fm. Sofern es sich beim Brennholz ausschließlich um Nadelholz handelt gelten 50 €/fm. Bei Einnahmen von 402.600 € und Ausgaben von 304.600 € sei ein Überschuss von 98.000 € zu erwarten. Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk informierte darüber, dass das Jahr 2023 aus forstlicher Sicht von hohen Borkenkäferholzanfällen sowie großen Regenmengen im Herbst und Winter geprägt gewesen sei. Mit der Aufarbeitung des Borkenkäferholzes war man bis in den Herbst beschäftigt. Aufgrund der starken Durchnässung der Waldböden konnten die Prozessoren sowie die Holzrückemaschinen tagelang nicht in die Bestände. Eine geplante Durchforstung eines jungen Bestandes musste auf dieses Jahr verschoben werden. Der Holzmarkt sei weitestgehend stabil geblieben. Die Preise für Fichtenabschnitte gingen anfangs leider etwas zurück, blieben aber dann stabil. Bürgermeister Stefan Schwab hob die gute und nachhaltige Arbeitsweise der Firma Tec-Forst bei der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hervor und bedankte sich außerdem bei Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk für dessen geleistete Arbeit.</p>
<p>Gemeinderat Peter Schwab fragte nach den aktuellen Marktpreisen für Brennholz, wenn die Gemeinde dieses an Firmen verkaufen würde. Dipl.-Forstwirt Bernd Trunk erklärte, dass hier teilweise 10 €/fm mehr als der aktuelle Brennholzpreis geboten werden; insoweit sei der aktuelle Brennholzpreis noch angemessen.</p>
<p>Der Gemeinderat genehmigte den Holzernteplan, den Forstkulturplan und den Wegebauplan für den Gemeindewald Kirchzell im Forstwirtschaftsjahr 2024.</p>
<p> </p>
<p><strong>Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024</strong></p>
<p>Bürgermeister Stefan Schwab hielt folgende Haushaltsrede:</p>
<p>„Wir können nicht alles tun, aber wir müssen tun, was wir können."</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,</p>
<p>dieses Zitat des ehemaligen amerikanischen Präsidenten Bill Clinton beschreibt die aktuelle Lage unserer Gemeinde, bei der die Finanzmittel aufgrund der politischen und wirtschaftlichen „Großwetterlage“ knapper werden. Aus diesem Grund müssen wünschenswerte Projekte verschoben werden und wir müssen uns auf die Vorhaben konzentrieren, die wir umsetzen können. Dies spiegelt sich dann auch im Haushalt wieder, mit dem die Weichen für die Entwicklung unserer Gemeinde gestellt werden.</p>
<p>„Wir können nicht alles tun, aber wir müssen tun, was wir können."</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>beginnen wir mit dem Verwaltungshaushalt, mit dem der laufende Betrieb dargestellt wird. Bei den Einnahmen ist die größte Position der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der mit 1.280.000 € dem Haushaltsansatz von 2023 entspricht. Die Schlüsselzuweisungen, unsere zweitgrößte Einnahmeposition, dagegen werden um 60.000 € gegenüber dem letztjährigen Haushaltsansatz auf 1.060.000 € ansteigen. Den Gewerbesteueransatz haben wir in 2024 gegenüber 2023 um 150.000 € auf nunmehr 470.000€ angehoben. Dies ist für unsere finanzschwache Gemeinde eine sehr schöne Entwicklung. Auch ist dieser Ansatz realistisch kalkuliert, da wir bereits für 2024 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von über 600.000,00 € zu Soll gestellt haben.</p>
<p>An Einnahmen aus dem Holzverkauf haben wir in 2024 einen Betrag in Höhe von 270.000 € angesetzt. Wie allgemein bekannt ist der Holzverkauf sehr stark von den Holzpreisen abhängig. Im Jahr 2023 hatten wir einen Einnahmeansatz von knapp 260.000 € beim Holzverkauf vorgetragen. Tatsächlich konnten wir Einnahmen in Höhe von 190.000,00 € in 2023 verbuchen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass wir zu Beginn dieses Haushaltsjahres eine Änderung bei den Buchungen der Holzrechnungen vorgenommen haben. Der Holzeinschlag wird vornehmlich im Winterhalbjahr durchgeführt. Bisher haben wir die im vergangenen Jahr vorgenommenen Hiebsmaßnahmen auch noch im vergangenen Jahr verbucht, obwohl die Holzabrechnungen oft erst im neuen Jahr bei uns eingegangen sind. Dies haben wir zu Beginn dieses Jahres umgestellt und verbuchen jetzt Einnahmen aus dem Holzverkauf in dem Haushaltsjahr, in dem die Abrechnung bei uns eingeht. Für 2024 stehen somit aus dem Holzverkauf bereits 70.000 € an Einnahmen in unseren Büchern.</p>
<p>Bei den Ansätzen der Grundsteuer A mit 31.000 €, der Grundsteuer B mit 198.000 € sowie den Wassergebühren mit 421.000 € und den Abwassergebühren mit 212.000 € haben wir die letztjährigen Positionen fortgeschrieben.</p>
<p>Auf der Ausgabenseite sind der größte Posten im Verwaltungshaushalt die Personalkosten, die mit 1.820.000,00 € um ca. 190.000,00 € höher liegen als der vorjährige Ansatz. Dies ist den Tariferhöhungen geschuldet, die die Tarifpartner ausgehandelt haben.</p>
<p>Zur Kreisumlage ist feststellen, dass der Landkreis auch in diesem Jahr seinen Haushalt noch nicht verabschiedet hat. In den Beratungen ist jedoch von Seiten der Landkreisvertreter deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass die Kreisumlage in 2024 um 4 Prozentpunkte auf 43 Prozentpunkte steigen wird. Gegenüber dem letztjährigen Ansatz in Höhe von 945.000 € steigt somit die Kreisumlage um ca. 120.000 € auf 1.065.000 €. Auch die Schulverbandsumlage an den Parzival-Mittelschulverband steigt um ca. 6.000 € auf nunmehr 142.000 €.</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt, die in 2023 mit 280.000 € kalkuliert war, geht auf 235.000 € zurück. Dieser Rückgang ist bedingt durch insbesondere die höhere Kreisumlage und die steigenden Personalkosten.</p>
<p>Die sogenannte freie Finanzspanne, die als Gradmesser für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde gilt, berechnet sich aus der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt abzüglich der Tilgungen. Diese freie Finanzspanne beträgt in 2024 bei einer Zuführung in Höhe von 235.000,00 € vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt sowie den Tilgungsleistungen in Höhe von 220.000,00 € somit nur noch 15.000,00 €. Hinzu kommt dann noch die sogenannte Investitionspauschale, die in diesem Jahr mit 136.000 € angesetzt ist, sodass sich das sogenannte „bereinigte Ergebnis“ auf ca. 155.000,00 € belaufen wird.</p>
<p>Unser Schuldenstand betrug zum 31.12.2023 3.340.000 €, was einer Tilgungsleistung in 2023 von ca. 700.000 € entspricht. Wir hatten nämlich in 2023 neben der ordentlichen Tilgung in Höhe von 220.000 € noch ein Darlehen in Höhe von 480.000 € abgelöst. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023 belief sich somit auf 1.502 €. Auch im Haushaltsjahr 2024 haben wir neben der ordentlichen Tilgung in Höhe von 220.000 € die Ablösung eines weiteren Darlehens in Höhe von 105.000 € vorgesehen. Somit wird sich der Schuldenstand zum 31.12.2024 auf 3.016.000 € belaufen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 1.356 € entspricht.</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>der Vermögenshaushalt, ist der Teil des Haushaltes, in dem die für dieses Jahr vorgesehenen Bauprojekte vorgetragen sind. Aus dem Jahr 2023 können wir für diese Vorhaben auf eine Rücklage in Höhe von gut 1.620.000 € zurückgreifen.</p>
<p>Bei unserer Klausursitzung am 24.02.2024 haben wir uns mit den geplanten Projekten befasst. Das bedeutendste Vorhaben ist der Neubau einer Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Watterbach. Dieser Neubau wird notwendig, da in dem Feuerwehrhaus in Watterbach lediglich der bereits im Jahre 1974 in Dienst gestellte Opel „Blitz“ untergestellt werden kann. Ein heutiges Feuerwehrfahrzeug kann unmöglich in der bestehenden Halle abgestellt werden. Bei einem Alter von 50 Jahren ist auch immer damit zu rechnen, dass der Opel „Blitz“ von heute auf morgen durch ein neueres Fahrzeug ersetzt werden muss.</p>
<p>In dem Bereich des Feuerlöschwesens ist neben den alljährlich anfallenden Ersatzbeschaffungen auch die Umstellung der Warninfrastruktur durch Beschaffung von 8 elektronischen Sirenen vorgesehen. Dies erfolgt jedoch nur bei entsprechender Aufnahme in das Förderprogramm. Bei Kosten in Höhe von ca. 90.000 € ist nämlich mit einer staatlichen Zuwendung von gut 70.000 € zu rechnen.</p>
<p>Auch in den weiteren Katastrophenschutz wird dieses Jahr investiert werden. Neben der Beschaffung von Gerätschaften für Katastropheneinsätze ist auch die Anlegung von Ausweichstellen sowie der Bau von von Verbindungstrassen im Wald vorgesehen, um bei Waldbrandeinsätzen besser gerüstet zu sein.</p>
<p>Nachdem wir im Jahr 2023 Photovoltaikanlagen auf dem Vereinshaus neben dem Rathaus, der Schule und der Halle in der Kläranlage installiert haben, ist für dieses Jahr der Neubau einer Photovoltaikanlage auf dem Hochbehälter Watterbach-Breitenbuch vorgesehen. Neben der Photovoltaikanlage soll der Hochbehälter auch eingezäunt werden, sodass ein Kostenansatz in Höhe von 50.000 € für dieses Projekt gebildet wurde.</p>
<p>Im Friedhof in Kirchzell ist die Anlegung von Erdurnengräbern vorgesehen. Hier wollen wir anonyme und halbanonyme Urnengrabstätten ausweisen sowie eine Urnengrabstätte, bei der die Pflege der Anlage nicht mehr von den Angehörigen, sondern durch einen von der Gemeinde beauftragten Unternehmer vorgenommen wird. Des Weiteren soll der Vorplatz vor der Leichenhalle neu gestaltet werden und auch auch ein behindertengerechter Zugang in den „neuen“ Friedhofsteil geschaffen werden. Für dieses Projekt sind 50.000 € im Haushaltsplan eingestellt worden.</p>
<p>An Straßenbaumaßnahmen ist heuer die Wiederherstellung der Fahrbahndecke in der „Grombühlstraße“ in Breitenbuch vorgesehen. Es soll in diesem Zuge auch eine Querrinne in die Fahrbahn eingebaut werden, um das bei Starkregenereignisse aus der „Säugasse“ abfließende Niederschlagswasser ableiten zu können. Hierfür ist die Zustimmung der angrenzenden Privateigentümer zur Verlegung einer Leitung erforderlich.</p>
<p>Mit den Telekommunikationsunternehmen sind wir darüber hinaus in Verhandlungen, um bei den anstehenden Straßeninstandsetzungsarbeiten in der „Grombühlstraße“ und im „Böhnweg“ und im „Sandweg“ in Kirchzell und im „Kapellenweg“ in Preunschen Leerrohre für die anstehende Verlegung des Glasfasernetzes bei der Straßenbaumaßnahme einzubringen.</p>
<p>Die alle drei Jahre stattfindenden Brückenprüfungen haben bei den beiden Wellstahlprofildurchlässen in der Schulstraße dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt. Der „Zahn der Zeit“ hat an den rund 50 Jahre alten Durchlässen genagt, sodass dieses instandgesetzt werden müssen. Dies ist durch Einziehen von kleiner dimensionierten Durchlassrohren geplant und im Haushalt mit 200.000 € veranschlagt.</p>
<p>Von der Höhe her der größte Ausgabenpfosten in diesem Jahr ist die Abfinanzierung des sogenannten „Höfebonusprogramms“, also des Breitbandausbaus für unsere Einzelgehöfte und Weiler, der im Jahre 2023 durchgeführt wurde. Hier liegt uns die Schlussrechnung in Höhe von 573.000 € vor. Glücklicherweise wird dieses Programm sehr hoch gefördert, sodass wir gleichzeitig mit einem Zuschuss in Höhe von 516.000 € für dieses Projekt rechnen können.</p>
<p>Nach Ausführung dieser Maßnahmen und anderer Projekt im Jahr 2024 rechnen wir damit, dass wir zum Ende des Jahres 2024 noch eine Rücklage von rd. 590.000 € für 2025 einstellen können.</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>„Wir können nicht alles tun, aber wir müssen tun, was wir können."</p>
<p>Dieser Satz vom ehemaligen Präsidenten Bill Clinton trifft auch auf die drei großen Projekte, vor denen wir in Kirchzell stehen. Bei der Brücke unterhalb der Ortslage von Kirchzell ist noch keine Lösung der Frage, wie die Brücke an die Staatsstraße 2311 angebunden werden kann, gefunden worden. Dies wirkt sich auch auf den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses aus, das an dem geplanten Standort nur in Kombination mit dem Neubau der Brücke möglich ist.</p>
<p>Dem Neubau der Kläranlage vorausgehen muss eine Untersuchung des Kanalnetzes. Hier liegt uns mittlerweile eine Kostenschätzung für eine Kanalbefahrung und teilweise Sanierung des Kanalnetzes in Höhe von 550.000 € vor. Im diesjährigen Haushalt sind mit 275.000 € die Hälfte dieser Kosten eingestellt.</p>
<p>Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>danken möchte ich unserem Kämmerer Siegfried Walz und seiner Nachfolgerin Christiane Bauer für die Erstellung des Haushaltsplanentwurfes und des Finanzplanes sowie unserem Geschäftsleiter Mario Schneider, der in diese Arbeiten stets eingebunden war.</p>
<p>Ich danke auch Euch allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die konstruktive und gute Zusammenarbeit in den Haushaltsberatungen und bitte euch jetzt, dem Haushalt 2024 in der vorgetragenen Form zuzustimmen.“</p>
<p>Kämmerer Siegfried Walz stellte die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenansätze des Verwaltungshaushalts 2024 vor und merkte hierzu an, dass die Ansätze hier äußerst sparsam kalkuliert seien. Bei den Personalkosten für die Beschäftigten wurden die monatlichen Restzahlungen für die Inflationsausgleich von 220 € für Januar und Februar 2024 und die tariflichen Lohnerhöhungen von 5,5 % ab 01.03.2024 berücksichtigt. Für die Beamten wird der Inflationsausgleich rückwirkend zum Dezember 2023 mit 1.800 € und je 120 € von Januar bis Oktober 2024 gewährt. Diese und die monatlichen Einmalzahlungen von je 200 € für die Monate November und Dezember sind ebenso in den Ansätzen berücksichtigt. Die Stromkosten seien durch Einsparungen wg. Betrieb der PV-Anlagen, der kompletten Umstellung auf LED bei der Straßenbeleuchtung und niedrigeren Strompreisen (minus 14 Cent/kwh) gegenüber 2023 um rund 140.000 € niedriger angesetzt.</p>
<p>Kämmerer Siegfried Walz führte zum Vermögenshaushalt folgendes aus und beantwortete Anfragen direkt: Wie im Verwaltungshaushalt, so wurde auch im Vermögenshaushalt äußerst sparsam geplant. Bei den Einnahmen wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Ausgabenpositionen sind neben mehreren Ausgaben für kleinere Investitionsmaßnahmen vorrangig durch die Schlusszahlungen Breitbandausbau (573.000 €), Bau Fahrzeughalle Feuerwehr Watterbach (280.000 €), Durchlässe Schulstraße (200.000 €), Sirenen (90.000 €) und der Ablösung eines Darlehens aus dem Jahre 2004 mit 105.800 € gekennzeichnet.</p>
<p>Der Gesamthaushalt 2024 schließt ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben mit 9.123.010 € (Vorjahr: 9.605.790 €) ab.</p>
<p>Die Fraktionssprecher Monika Arnheiter, Rudi Frank und Peter Schwab sprachen Ihren Dank an die Verwaltung für eine vernünftige Haushaltsplanung aus und stellten die Zustimmung ihrer Fraktion in Aussicht.</p>
<p>Der Gemeinde beschloss die Haushaltssatzung 2024 in der eingebrachten Fassung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Haushalt des Schulverbands Parzival-Mittelschule Amorbach für das Jahr 2024</strong></p>
<p>Bürgermeister Stefan Schwab stellte die wesentlichen Zahlen des Haushaltsplans des Schulverbandes vor. Bei einem Gesamtvolumen des Haushalts von 865.029 € müsse ein ungedeckter Finanzierungsbedarf von 608.435 € auf die Verbandsgemeinden umgelegt werden. Dies bedeute für den Markt Kirchzell bei 44 Schülern und einer Umlage von 3.236,36 € einen Aufwand von 142.399,68 €. Im Übrigen weise der Haushalt keine Besonderheiten auf und sei bereits von der Verbandsversammlung beschlossen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Förderung der Ortsvereine</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10.05.2010 die bis heute gültigen Grundsätze zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine beschlossen. Im Rahmen eines kürzlichen Antrages auf Förderung einer Photovoltaikanlage wurde hinterfragt, ob die Förderung dieser Maßnahme im Sinne der Richtlinie ist. Gemeinderat Peter Schwab erklärte nach eingehender Überlegung, dass aus seiner Sicht die Vereinsförderrichtlinien belassen und somit auch Photovoltaikanlagen gefördert werden sollten. Auch Gemeinderat Josef Schäfer war der Meinung, Photovoltaikanlagen zu fördern. Gemeinderat Rudi Frank sprach sich gegen eine Förderung von Photovoltaikanlagen aus, da mit diesen Anlagen Geld verdient werde. Gemeinderat Frederic Sennert schloss sich den Gemeinderäten Peter Schwab und Josef Schäfer an. Es handele sich um eine Förderung gemeinnütziger Vereine. Mit einer Photovoltaikanlage können die Kosten für den Verein reduziert werden, sodass die Einsparung anderweitig dem gemeinnützigen Zweck zu Gute kommen könne. Gemeinderätin Brigitte Krug nahm Bezug auf den Begriff „tatsächlich kassenwirksame Investitionskosten“ in den Förderrichtlinien und regte an, künftig den Betrag, auf dessen Grundlage die 5%-Förderung berechnet wird um etwaige weitere Förderungen, die der Verein erhält zu reduzieren.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss die Fördergrundsätze um folgende Sätze zu ergänzen:</p>
<p>·         „Von den tatsächlich kassenwirksamen Investitionskosten sind etwaige andere Zuschüsse in Abzug zu bringen; der Antragsteller hat daher bereits mit Antragstellung schriftlich zu erklären, ob und wenn ja in welcher Höhe weitere Zuschüsse bezogen werden.“</p>
<p>·         „Sofern weitere Zuschüsse bezogen werden ist mit dem Verwendungsnachweis eine Schlussabrechnung dieser Zuschüsse vorzulegen.“</p>
<p>Anschließend bewilligte der Gemeinderat der Rotkreuz-Bereitschaft Kirchzell für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speicher am Rotkreuzheim in Kirchzell einen Zuschuss in Höhe von 1.949,50 € sowie dem FC Kickers Kirchzell für Investitionsmaßnahmen (Bewässerungsanlage Hauptplatz, neue Drainage, Abfräsen und Neuaufbau vom Rasen, Umrüstung Kickersheim auf LED, Photovoltaikanlage) einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €.  Von den tatsächlich kassenwirksamen Investitionskosten sind etwaige andere Zuschüsse in Abzug zu bringen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feststellung der Bedarfsplanung Kita-Jahr 2024/2025</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg fordert von den Trägern der Kindertageseinrichtungen jährlich eine Feststellung der Bedarfsplanung. In Abstimmung mit der Kindergartenleitung hat der Gemeinderat die Bedarfsplanung für die Kindergartengruppen mit 74 Plätzen im Kindergartenjahr 2023/2024 und 69 Plätzen im Kindergartenjahr 2024/2025 sowie in der Kinderkrippe mit 19 Plätzen im Kindergartenjahr 2023/2024 und 19 Plätzen im Kindergartenjahr 2024/2025 festgestellt.</p>
<p></p>
<p><strong>Satzungsänderung Kita</strong></p>
<p>§ 7 Abs. 5 der Benutzungssatzung für die Kindertagesstätte legt u.a. fest, dass eine Änderung der festgelegten Buchungszeiten nur in begründeten Ausnahmefällen jeweils zum Monatsanfang unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig ist und einer neuen schriftlichen Betreuungsvereinbarung bedarf. Aufgrund einer Vielzahl von Umbuchungen, bei denen teilweise ein „begründeter Ausnahmefall“ im Sinne der Satzungsregelung fraglich ist, wurde seitens der Kindertagesstätte angeregt, Umbuchungen regulär zu drei festen Terminen im Kindergartenjahr zuzulassen und darüber hinaus nur noch in begründeten Ausnahmefällen Umbuchungen vornehmen zu können. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass die Regelung in § 8 Abs. 3 Satz 2, wonach zwischen dem Anmelde- und Aufnahmetermin für Krippenkinder fünf Besuchstage und für Kinder der Regelgruppen drei Besuchstage in Abstimmung mit der Kindergarten- oder Gruppenleitung gebührenfrei in Anspruch genommen werden können, ersatzlos entfallen kann, da diese seit geraumer Zeit so nicht mehr praktiziert werde. Insoweit ist eine Satzungsänderung erforderlich. In diesem Rahmen können auch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Änderungssatzung.</p>
<p></p>
<p><strong>Europawahl 2024</strong></p>
<p>Für die Europawahl am 09.06.2024 wurden nachstehende Wahlbezirke und Wahllokale bestimmt und dazu die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter berufen:</p>
<p>Nr. - Wahlbezirk - Wahllokal - Wahlvorsteher - Stellvertreter<br />1 - Kirchzell - TV-Turnhalle - Stefan Schwab - Susanne Wörner<br />011 - Briefwahl - TV-Turnhalle - Frederic Sennert - Alfred Schwarz<br />Außerdem beschloss der Gemeinderat, für die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlhelfer eine Entschädigung in Höhe von 40,- € festzusetzen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Am 12.03.2024 fand eine Informationsveranstaltung der LEONET in der Turnhalle Kirchzell statt. Im Wesentlichen kann hierzu folgendes mitgeteilt werden:</p>
<p>·         Der Start der Tiefbauarbeiten soll im 2. bzw. 3 Quartal 2025 in Kirchzell erfolgen. Das Ende der Tiefbauarbeiten soll im 2. Quartal 2026 sein.</p>
<p>·         Es ist beabsichtigt, die Glasfaserleitungen ausschließlich in Grünstreifen bzw. Gehwegen zu verlegen. Vereinzelt werden Straßenquerungen notwendig.</p>
<p>·         25 m Glasfaserleitung incl. Tiefbau sind von der Grundstücksgrenze bis zum Haus inclusive. Jeder weitere Meter kostet 75,00 €.</p>
<p>·         Sofern man sich nur die Glasfasertechnik ohne Buchung eines Tarifs ins Haus legen lassen möchte, kostet dies 499,00 €. Sofern ein Internettarif gebucht wird, ist der Hausanschluss bis zum obengenannten Zeitpunkt kostenfrei.</p>
<p>·         Die Anschlussgebühr beträgt einmalig 69,95 €.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bürgerversammlung Kirchzell</strong></p>
<p>Die diesjährige Bürgerversammlung in Kirchzell findet am Freitag, dem 26.04.2024 um 19.30 Uhr im Pfarrheim statt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Überdachung Buskinder</strong></p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank erklärt, dass er die Überdachung für die Buskinder an der Grundschule für nicht nötig erachte, diese Ausgabe hätte man sich sparen können.</p>
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                <pubDate>Wed, 27 Mar 2024 15:53:05 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024</title>
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                    <p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat</strong></p>
<p>Gemeinderat Frank Rudolph hatte in der Sitzung vom 02.02.2024 moniert, dass dieses Jahr am Friedhof Kirchzell kein Christbaum aufgestellt worden war. Der Christbaum wurde seit der Aufforderung, Energie einzusparen nicht mehr aufgestellt. Auch künftig wird auf eine Aufstellung verzichtet.</p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann hatte am 02.02.2024 nach dem Sachstand bzgl. der geplanten Überdachung für die Buskinder an der Grundschule gefragt. Die Fundamentarbeiten sind abgeschlossen. Die Überdachung soll in der nächsten Woche aufgestellt werden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Sturmschäden und Borkenkäferbefall in der Waldabteilung Kehl</strong></p>
<p>Die Waldabteilung Kehl ist überwiegend mit Nadelholz und hier insbesondere Fichte bestockt. In der Waldabteilung Kehl sind überwiegend Grundstücke von Privateigentümern, wobei sehr viele Grundstücke sogenannte „Handtuchgrundstücke“ sind. Mit dem Leiter der Staatlichen Forstdienststelle Amorbach Ferdinand Hovens und der Firma Tecforst wurde eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Es wurde festgestellt, dass in der Waldabteilung ein starker Borkenkäferbefall gegeben ist und außerdem durch die Winterstürme auch große Sturmschäden entstanden sind. Folgende Vorgehensweise wurde besprochen:</p>
<p>Der Markt Kirchzell wird zusammen mit der Staatlichen Forstdienststelle Amorbach in einem Schreiben an die Grundstückseigentümer dieser Waldabteilung auf die Problematik hinweisen und an einem Samstagnachmittag einen gemeinsamen Ortsbesichtigungstermin mit der Firma Tecforst, der Staatlichen Forstdienststelle Amorbach und dem Markt Kirchzell vorschlagen. Bei diesem Waldbegang soll den Grundstückseigentümern die Problematik verdeutlicht werden. Anschließend soll möglichst eine gemeinsame Durchforstungsmaßnahme durchgeführt werden.</p>
<p>Herr Hovens erläuterte im Rahmen der Sitzung anhand einer PowerPoint-Präsentation die Problematik. Er stellte insbesondere heraus, dass es sich um Privatwald handelt, in dem einzig die Privatwaldbesitzer für die Kontrollen und ggf. Einleitung von Maßnahmen bei Käferbefall verantwortlich sind.</p>
<p>Gemeinderätin Brigitte Krug regte an, zusammen mit dem Anschreiben der Gemeinde die Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken bzgl. Käferbefall zu verschicken. Gemeinderat Frank Rudolph bat darum, den Waldeigentümern auch zu sagen, dass eine Verpflichtung zur Wiedereinpflanzung besteht. Zudem sollten am 16.03.2024 auch die Feldgeschworenen mit eingeladen werden. Laut Gemeinderat Rudi Frank sollen diejenigen Eigentümer, die an der gemeinsamen Durchforstungsmaßnahme nicht teilnehmen möchten trotzdem einen Betrag für die Wiederherstellung der Waldwege leisten. Gemeinderat Patrick Walter bat Herrn Hovens, in Kirchzell eine Info-Veranstaltung für Waldbesitzer zu halten; Herr Hovens sagte dies zu. </p>
<p> </p>
<p><strong>Neubau Brücke „Am Bucher Weg“</strong></p>
<p>Anfang Januar fand im Rahmen der Knotenpunktplanung ein Abstimmungstermin mit dem Büro Obermeyer, dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg und der Polizeiinspektion Miltenberg statt. Das Büro Obermeyer hatte daraufhin die einzelnen, untersuchten Varianten aufgelistet und bewertet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass einzig ein Kreisverkehr die verkehrssicherste und daher sinnvollste Lösung darstellt. Es wurde daher vom Büro Obermeyer empfohlen, diese Variante weiterzuverfolgen. Mit Beschluss vom 28.07.2023 hatte der Gemeinderat festgelegt, die vorgelegte Kreiselvariante 1 hydraulisch untersuchen zu lassen. Die Kosten für diese Variante 1 inkl. Brücke wurden damals vom Büro Obermeyer auf 4,29 Mio. € geschätzt. Fördermittel können lediglich für das Brückenbauwerk erwartet werden (60 %), nicht jedoch für den Knotenpunkt. Gemeinderat Rudi Frank sprach sich gegen einen Kreisverkehr aus. In Laudenbach und Breitendiel seien Ampelanlagen installiert worden, das müsse aus seiner Sicht auch an diesem Knotenpunkt realisierbar sein. Insoweit hält er die Variante 1 c (Kreuzung mit Ampelregelung) für umsetzbar. Gemeinderat Peter Schwab verwies auf einen Fall zwischen Schneeberg und Amorbach, wo auch über eine Abbiegespur gefahren werden dürfe. Der Gemeinderat lehnte daraufhin einen Kreisverkehr als Knotenpunkt des Brückenneubaus am Bucher Weg zur St 2311 ab. Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmal Gespräche mit den entsprechenden Behörden und dem Planungsbüro zu führen mit dem Ziel, nach einer anderen, kostengünstigeren Lösung zu suchen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mittagsbetreuung</strong></p>
<p>Bislang wurden jährlich im April/Mai die Anmeldungen für die Mittagsbetreuung im kommenden Schuljahr versendet und nach deren Rücklauf durch den Gemeinderat festgelegt, welche Betreuungsform stattfindet. Diese Vorgehensweise sollte dahingehend geändert werden, dass vor der Anmeldeabfrage festgelegt wird, welche Betreuungsform organisatorisch überhaupt bzw. unter welchen Voraussetzungen angeboten werden kann. Weiterhin war über die Gebühren zu entscheiden, da sich momentan allein im Verhältnis Personalkosten zu Förderung und Elternbeiträge bereits ein monatliches Defizit von ca. 2.000 € ergibt. Sach- und Betriebskosten sind noch nicht eingerechnet.</p>
<p>Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, im Schuljahr 2024/2025 wieder die verkürzte Betreuung bis 14.00 Uhr anzubieten, da diese in den letzten Jahren sehr gut besucht wurde und auch aktuell wird; das Angebot einer verlängerten Betreuung bis 16.00 Uhr sollte hingegen in der jetzigen Form bzw. unter den jetzigen Voraussetzungen (4 Tage die Woche, mindestens 3 Kinder) neu bewertet werden. Die verlängerte Mittagsbetreuung wurde im Schuljahr 2022/2023 aufgrund zu geringer Kinderanzahl gar nicht angeboten. Im Schuljahr 2023/2024 wurde sie wieder angeboten, da die bisher praktizierte Mindestanzahl von drei Kindern je Nachmittag erfüllt war. Nach Anmeldeschluss kamen noch vereinzelt Kinder hinzu, sodass die mit dem aufgrund der Anmeldezahlen eingeplanten Personal zu betreuende Anzahl von 5 Kindern teilweise erreicht wurde. Bei der verlängerten Mittagsbetreuung handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Marktes Kirchzell, welches nicht gefördert wird. Die verlängerte Betreuung kann und wird somit aktuell ausschließlich über Elternbeiträge finanziert, wobei diese die tatsächlichen Kosten lediglich zu einem Bruchteil abdecken; die übrigen Kosten trägt der Markt Kirchzell. Eine Förderung für die verlängerte Betreuung setzt eine Gruppe von mindestens 12 Kindern an zwei Tagen voraus, wobei nicht abgesehen werden kann, ob unter Berücksichtigung bisheriger Buchungen diese Voraussetzungen erfüllt werden können. Selbst wenn die erforderliche Gruppenstärke erreicht werden würde, müsste dies personell abgedeckt werden.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss, im Schuljahr 2024/2025 die verkürzte Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr anzubieten und durchzuführen, sofern die Betreuungszeiten personell abgedeckt werden können. Die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr wird im Schuljahr 2024/2025 grundsätzlich nur angeboten und durchgeführt, wenn diese gefördert werden kann, d.h. wenn an mindestens zwei Tagen eine Gruppe von mindestens 12 Kindern zu Stande kommt und wenn die Betreuungszeiten personell abgedeckt werden können; eine abschließende Entscheidung des Gemeinderates erfolgt nach Abschluss des Anmeldeverfahrens und der Personalplanung. Weiterhin wurde ab dem Schuljahr 2024/2025 eine Erhöhung der Gebühren um jeweils 10 € beschlossen; die neuen Gebühren lauten wie folgt: 35,00 € - 45,00 € - 60,00 € - 75,00 € (1 bis 4 Tage, Betreuung 14 Uhr), 55,00 € - 75,00 € - 95,00 € (2 bis 4 Tage, Betreuung bis 16 Uhr).</p>
<p>Weiterhin wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass ab 01.03.2024 doch noch eine Zusatzkraft für die Mittagsbetreuung eingestellt werden konnte und dass insoweit die Betreuungszeiten bis auf Weiteres aufrechterhalten werden können.</p>
<p> </p>
<p><strong>FSJ-Stelle</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hatte am 12.05.2023 der Schaffung einer FSJ-Stelle mit einem kombinierten Einsatz in Grundschule, Mittagsbetreuung und Busaufsicht sowie der Kindertagesstätte (Kindergarten und Krippe) zunächst für das Schul-/Kindergartenjahr 2023/2024 zugestimmt. Weiterhin wurde festgelegt, dass vom Gemeinderat zu gegebener Zeit zu entscheiden ist, ob die Stelle nach dem Schul-/Kindergartenjahr 2023/2024 weiterhin bestehen bleibt. Nachdem der Gemeinderat nun festgelegt hat, im Schuljahr 2024/2025 eine Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr anzubieten, aktuell nicht damit zu rechnen ist, dass die verlängerte Betreuung bis 16 Uhr an vier Tagen angeboten werden kann und in der Kindertagesstätte im Kindergartenjahr 2024/2025 drei Praktikantinnen beschäftigt werden, ist keine zusätzliche FSJ-Kraft erforderlich bzw. es könnten die notwendigen Einsatzzeiten („Vollzeit“) nicht gewährleistet werden. Der Gemeinderat beschloss daher, für das Schul- und Kindergartenjahr 2024/2025 keine FSJ-Stelle auszuschrieben und zu besetzen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Zuschussantrag</strong></p>
<p>Die Rotkreuz-Bereitschaft Kirchzell hat einen Zuschuss für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speicher am Rotkreuzheim in Kirchzell beantragt. Die Kosten betragen laut Angebot 38.990 €. Gemäß den Grundsätzen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine werden ausschließlich Investitionsmaßnahmen, die dem satzungsgemäßen Zweck des gemeinnützigen Vereins dienen gefördert. Dies gilt für Maßnahmen ab Investitionskosten von 2.500 €. Die Fördersumme beträgt 5 % der tatsächlich kassenwirksamen Investitionskosten, der Förderbetrag ist auf maximal 5.000 € gedeckelt. Es ergäbe sich eine Gesamtfördersumme von 1.949,50 € (5 %). Gemeinderat Peter Schwab hinterfragte die Förderfähigkeit einer Photovoltaikanlage. Mit dieser werde faktisch Geld verdient, weshalb es aus seiner Sicht fraglich sei, ob die Gemeinde dies bezuschussen sollte bzw. ob dies im Sinne der Förderrichtlinie sei. Im Gegensatz zu einer Photovoltaikanlage seien beispielsweise eine Heizung oder Fenster dafür da, das Gebäude zu erhalten. Den Strom könne man kaufen, es handele sich dann um eine reine Kostenersparnis. Die Entscheidung über den Zuschussantrag wurde vertagt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Feuerwehr Ottorfszell</strong></p>
<p>Michael Pfefferkorn wurde als Kommandant und Alexander Herkert als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ottorfszell bestätigt. Die Bestätigung von Michael Pfefferkorn erfolgte unter der Maßgabe, dass dieser innerhalb eines Jahres den Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr absolviert und der Gemeindeverwaltung die entsprechenden Nachweise hierüber erbringt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Beteiligungsbericht</strong></p>
<p>Der Gemeinderat nahm den jährlichen Beteiligungsbericht nach Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung zur Kenntnis.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 04 Mar 2024 13:44:25 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2024</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.01.2024</strong></p>
<p>Der Registratur- und Archivpfleger Sascha Papke erhielt den Auftrag zur fortführenden Pflege der Registratur und des Archivs der Gemeinde Kirchzell zum Bruttopreis von 10.785,21 €.</p>
<p>Die Fahrschule Großkinsky, Miltenberg, erhielt den Auftrag für 6 Führerscheine der Klasse C für die Feuerwehren Preunschen und Kirchzell mit voraussichtlichen Kosten i.H.v. 13.200,00 € zzgl. der notwendigen externen Kosten.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss aufgrund der nicht erreichten Mindestbestellmenge auf einen Nachdruck des Ortsfamilienbuches zu verzichten.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bericht zu Anfragen aus dem Gemeinderat: Geschwindigkeit der LKWs in der Ortsdurchfahrt Breitenbuch</strong></p>
<p>Ortssprecher Sebastian Menger hatte am 12.01.2024 angefragt, ob das Geschwindigkeitsmessschild der Gemeinde in der Ortsdurchfahrt von Breitenbuch aufgestellt werden könnte. Dies wurde erledigt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Neubau Fahrzeughalle für die Feuerwehr Watterbach</strong></p>
<p>Für die Feuerwehr Watterbach muss eine neue Fahrzeughalle gebaut werden, da bereits das aktuelle Fahrzeug nur knapp in das bestehende Feuerwehrhaus reinpasst. Für das aktuelle Fahrzeug muss kurz- bis mittelfristig Ersatz beschafft werden, das neue Fahrzeug passt nicht in das bestehende Feuerwehrhaus. Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag des Marktes Kirchzell auf Errichtung einer Fahrzeughalle am Feuerwehrhaus Watterbach das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.</p>
<p> </p>
<p><strong>Bildung einer Kindergruppe bei der Freiwilligen Feuerwehr Breitenbuch</strong></p>
<p>Bisher waren Kinder, die noch nicht das gesetzliche Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehr von zwölf Jahren erreicht hatten, lediglich Mitglied im Feuerwehrverein. Die Freiwillige Feuerwehr Breitenbuch hat den Antrag gestellt, ab sofort eine Kindergruppe als Bestandteil der gemeindlichen Feuerwehr zu bilden, in der Kinder ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen werden können. Der Freistaat Bayern hat im Bayerischen Feuerwehrgesetz festgelegt, dass bei Freiwilligen Feuerwehren für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden können. Da diese Kindergruppen wie die Jugendfeuerwehren Bestandteil der Feuerwehr als gemeindlicher Einrichtung sind und den gemeindlichen Unfallversicherungsschutz genießen, bedarf deren Bildung der Zustimmung durch die Gemeinde. Der Gemeinderat stimmte der Bildung einer Kindergruppe als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Breitenbuch als gemeindlicher Einrichtung zu.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mittagsbetreuung</strong></p>
<p>Aufgrund eines voraussichtlich längeren, gesundheitsbedingten Personalausfalls in der Mittagsbetreuung wurde kurzfristig eine zeitlich befristete Stelle für eine Zusatzkraft ausgeschrieben. Bis zum Bewerbungsschluss am 30.01.2024 gingen keine Bewerbungen ein.</p>
<p>Mit dem aktuellen Personal können die derzeitigen Betreuungszeiten, auch unter Hinzuziehung der vorhandenen Springerin nicht dauerhaft abgedeckt werden. Zudem wäre bei einem weiteren krankheitsbedingten, wenn auch nur kurzfristigen Ausfall, die Betreuung ebenfalls nicht mehr sichergestellt. Die Verwaltung hält deshalb eine (temporäre) Reduzierung des Betreuungsangebotes für unausweichlich. In Abstimmung mit dem Personal wurde eine Einstellung der verlängerten Betreuungszeiten mittwochs und Donnerstag, jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr ab 01.03.2024 vorgeschlagen, um eine Übergangszeit zu gewährleisten. Dies würde die Verwaltung den betroffenen Eltern dann kurzfristig mitteilen. Zudem handelt es sich bei der verlängerten Betreuung bis 16.00 Uhr um ein freiwilliges Angebot des Marktes Kirchzell, für welches aufgrund der zu geringen Kinderanzahl – im Gegensatz zur verkürzten Betreuung bis 14.00 Uhr – keine staatliche Förderung bezogen werden kann und wird.</p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert hielt die Reduzierung der Betreuungszeiten für bedauerlich, aber unumgänglich. Den Zeitpunkt 01.03.2024 sah er kritisch; man sollte überlegen, ob es möglich ist, die Reduzierung erst einen Monat später in Kraft treten zu lassen. Auch Gemeinderat Patrick Walter regte ein späteres Inkrafttreten der Reduzierung an. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass diesbezüglich eine Abstimmung mit dem Personal erfolgt. Geschäftsleitender Beamter Mario Schneider verwies auf die bis dato bereits geleistete Abdeckung der Ausfallzeiten und hielt eine Reduzierung zu einem späteren Zeitpunkt als den 01.03.2024 für nicht darstellbar. Der Gemeinderat beschloss für den Fall, dass kurzfristig nicht doch noch eine geeignete Zusatzkraft gefunden und eingestellt werden kann, folgende Anpassung der Betreuungszeiten in der Mittagsbetreuung ab 01.03.2024: Die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr wird mittwochs und donnerstags eingestellt; die Betreuung bis 14.00 Uhr bleibt an diesen Tagen wie gehabt bestehen. Unabhängig hiervon wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob ein Inkrafttreten der Reduzierung auch erst ab 01.04.2024 möglich ist.</p>
<p> </p>
<p><strong>Friedhof Kirchzell</strong></p>
<p>Am Friedhof Kirchzell soll der Vorplatz erneuert werden. Weiterhin ist eine Rampe in den neuen Friedhofsteil geplant. Alfred Schwarz hatte drei Varianten ausgearbeitet, die zur Beratung vorgelegt wurden</p>
<p>Vorschlag 10: Vorplatz komplett gepflastert</p>
<p>Vorschlag 11: Rampe wie bei Variante 10, jedoch Vorplatz mit mehr Grünfläche. Hier könnte auch der Baum bestehen bleiben, der das Pflaster bei der Treppe anhebt.</p>
<p>Vorschlag 12: Rampe noch etwas verändert – Treppe verschoben, Grünflächen vergrößert, Baum kann bleiben</p>
<p>Vorschlag 12 b und c: jeweils Reduzierung der Pflasterflächen.</p>
<p>Gemeinderat Alfred Schwarz stellte die einzelnen Pläne vor. Gemeinderat Joachim Kunz sprach sich dafür aus, mit einem Fachmann vor Ort zu gehen und sich beraten zu lassen, ob Pflaster- oder Rieselflächen angelegt werden. Gemeinderat Rudi Frank wies darauf hin, dass Rieselflächen Knistergeräusche machen. Gemeinderat Peter Schwab fand alle Varianten sehr gut, er favorisierte jedoch die Variante 12 b. Demnach müssen die wichtigen Verkehrsflächen gepflastert werden. 3. Bürgermeisterin Monika Arnheiter befürwortete großzügige Grünflächen, auch sie sprach sich dafür aus die wichtigen Verkehrsflächen zu pflastern. Bürgermeister Stefan Schwab sprach sich für die Variante 12 b aus, allerdings mit der Änderung, dass die Zuwegung von der Treppe ebenfalls noch gepflastert wird. Das Gremium hielt zusammenfassend das vorgestellte Grundkonzept für einen gangbaren Weg. Als nächster Schritt wird ein Termin mit einer Gartenbaufirma vereinbart.</p>
<p> </p>
<p><strong>Glasfaserausbau BBV / LEONET</strong></p>
<p>Ausweislich einer Pressemitteilung soll der Glasfaserausbau, der bisher durch die BBV/toni angekündigt wurde, jetzt durch ein Schwesterunternehmen, die LEONET realisiert werden. Innerhalb der Odenwaldallianz beginnt der Ausbau in der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach. In einem Terminplan wurde das Quartal 3/2024 für einen Baubeginn genannt. Für die anderen Kommunen steht noch kein Ausbauzeitpunkt fest.</p>
<p>Jeder, der bereits einen Vertrag für einen Anschluss mit BBV/toni abgeschlossen hat und einen Glasfaseranschluss will, muss nochmals einen Vertrag mit LEONET abschließen, da die Verträge nicht übertragen werden können. Dies ist online unter www.leonet.de/miltenberg möglich. Ab Mitte Februar wird das Beratungsmobil der LEONET in der Seehecke in Kleinheubach stehen, dort kann sich jeder beraten lassen. Weiterhin sind Infoveranstaltungen zum Thema Glasfaserausbau durch die LEONET geplant. Die Termine sind:</p>
<p>Amorbach: 11.03.2024 – Alte Turnhalle</p>
<p>Kirchzell: 12.03.2024 – Turnhalle</p>
<p>Schneeberg: 14.03.2024 – Dorfwiesenhaus</p>
<p>Weilbach: 15.03.2024 – Rathaussaal</p>
<p>Nähere Informationen hierzu folgen zu gegebener Zeit.</p>
<p>Bei einem kürzlich stattgefundenen Gespräch mit Vertretern von LEONET konnten einige Fragestellungen beantwortet werden; es wurde vereinbart, die Informationsveranstaltungen abzuwarten und bei Anfragen explizit auf diese zu verweisen.</p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann verwies darauf, dass es bei der BBV/toni eine monatliche Vertragslaufzeit gab, dies ändere sich jetzt auf eine 24-monatige Mindestvertragslaufzeit. Bürgermeister Stefan Schwab bestätigte, dass LEONET andere Vertragskonditionen habe; diese müssten einander gegenübergestellt und verglichen werden. Weiterhin bestätigte er die Nachfrage von Gemeinderat Joachim Kunz, dass der Vorvertrag mit „toni“ hinfällig ist. Gemeinderat Frederic Sennert hielt den von LEONET übersandten Vertrag für unglücklich, insbesondere aufgrund der freien Textfelder; so könne man den Vertrag nicht unterschreiben. Es bestehe jedoch keine Eile. Weiterhin regte er eine Richtigstellung durch LEONET an, da in der Bevölkerung Verwirrung herrsche. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass die Infoveranstaltung abgewartet werden sollte; anschließend sollten sich die Leute individuell beraten lassen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Waldwege</strong></p>
<p>In der Sitzung vom 12.01.2024 hatte Ortssprecher Sebastian Menger darauf hingewiesen, dass Waldwege durch Holzfuhrwerke beschädigt wurden. Es wurde angeregt, dass die Gemeinde mit dem beauftragten Forstunternehmen die Angelegenheit erörtert. Mit dem Forstunternehmen wurde ein Ortstermin vorgenommen. Der Vertreter des Unternehmens hat darauf hingewiesen, dass bei der Aufarbeitung mit den Maschinen in den Waldbereichen Matten verwendet wurden, um eine möglichst schonende Bearbeitung des Bodens vornehmen zu können. Bei den Forstwegen wird nach dem Abfahren des Holzes der Forstweg geschoben und dann wieder neu eingeschottert.</p>
<p>Zwei Waldwege sind insbesondere angesprochen worden:</p>
<p>Das erste Teilstück desWeges „Gemeinde-Streif“ weist einen ordnungsgemäßen Unterbau mit Schotterung auf. Der zweite Teil des Weges dagegen hat keinerlei Unterbau. Des Weiteren ist bei dem gesamten Weg kein Wegseitengraben mehr vorhanden, sodass das Wasser auch nicht abfließen kann. Es ist festzustellen, dass es zunächst Aufgabe des Straßenbaupflichtigen ist, für eine ordnungsgemäße Entwässerung mittels Wegseitengrabens zu sorgen und außerdem auch einen entsprechenden Unterbau für eine LKW-taugliche Befahrung zu gewährleisten. Im Straßenbestandsverzeichnis ist der Weg „Gemeinde-Streif“ kein selbständiges Grundstück, sondern verläuft über die einzelnen Grundstücke. Er befindet sich laut dem Bestandsverzeichnis in der Baulast der jeweiligen Eigentümer, wobei von Breitenbuch aus gesehen die linksseitigen Grundstücksflächen im Eigentum der Gemeinde sind. Rechts des Weges dagegen sind Privatgrundstücke. Zuletzt wurde jetzt eine Durchforstung der gemeindlichen Flächen vorgenommen. Die Privatgrundstücke wurden jedoch ebenfalls wegen Käferbefalls durchforstet und das Holz über diesen Weg abgefahren.</p>
<p>Ortssprecher Sebastian Menger ergänzte, dass der Weg „Gemeinde-Streif“ auch für die Feuerwehr relevant sei. Gemeinderat Joachim Kunz hielt es für wünschenswert, dass Wege vor und nach Hiebmaßnahmen begutachtet werden. Die Privatwaldbesitzer sollten in den Jagdversammlungen darauf hingewiesen werden, dass sie sich melden, bevor sie Holz einschlagen.</p>
<p>Auch der Weg zur „Schwammenhecke“ verläuft über die jeweiligen Grundstücke und weist keine eigene Flurnummer auf. Die Waldgrundstücke vor der „Schwammenhecke“ befinden sich in beidseitigem Eigentum des Marktes Kirchzell. Die Straßenbaulast obliegt laut dem Bestandsverzeichnis den jeweiligen Eigentümern des Weges, wobei auch die beiden Eigentümer der Wiesenflächen an der „Schwammenhecke“ als Baulastträger aufgeführt sind.</p>
<p>Eine Instandsetzung des Weges bedarf hier genauso wie bei dem Weg zur „Gemeinde-Streif“ der Anlegung eines Wegseitengrabens. Eine Instandsetzung des Weges sollte momentan jedoch noch nicht vorgenommen werden, da in den gemeindlichen Waldflächen Käferbefall festgestellt wurde. Hier sollte erst die Aufarbeitung erfolgen bevor der Weg instandgesetzt wird.</p>
<p>Bei den Winterstürmen der letzten Wochen sind auch im Bereich des Kehlberges in Kirchzell an mehreren Stellen Bäume umgebrochen und versperren den Weg. Zur Wegesituation in der Waldabteilung „Kehl“ ist festzustellen, dass der als Sackgasse ausgebaute „Untere Kehlsweg“ sich im Eigentum des Marktes Kirchzell befindet. Baulastträger sind jedoch die jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. In diesem Bereich sind an mehreren Stellen Bäume umgefallen und versperren den Weg. Die Eigentümer konnten bisher nicht ermittelt werden.</p>
<p>Der „Kehlsweg“ (Triebweg) verläuft teilweise auf Gemeindegrund, teilweise auf Privatgrund und weist teilweise keine eigene Flurnummer aus. Baulastpflichtig sind die jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Am „Kehlsweg“ sind an mehreren Stellen Bäume umgefallen und versperren den Weg. Die potenziellen Eigentümer wurden von der Gemeinde angesprochen und gebeten, den Weg freizuschneiden. Dies ist teilweise bereits erfolgt.</p>
<p>Für den „Hangweg“ im Kehl besteht keine eigene Flurnummer. Vielmehr verläuft dieser Weg über die jeweiligen Grundstücke, die teilweise im Eigentum des Marktes Kirchzell stehen. Baulastträger sind somit der Markt Kirchzell als Eigentümer sowie der Eigentümer der weiteren Privatgrundstücke. An diesem Weg sind keine Bäume umgefallen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Mobilfunkversorgung Preunschen</strong></p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg hat die Baugenehmigung für den geplanten Mobilfunkmast in Preunschen erteilt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Untersuchung des Trinkwassers</strong></p>
<p>Das Institut Dr. Nuss hat am 08.01.2024 Proben des Reinwassers aus den Sammelmessstellen in Kirchzell und Ottorfszell entnommen und im Rahmen der routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologisch untersucht. Außerdem wurde im Rahmen der freiwilligen Überwachung eine Probe aus der Sammelmessstelle im Ortsnetz Kirchzell untersucht. Nach den Untersuchungsbefunden vom 18.01.2024 sind bei allen Proben die Grenzwerte der nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchenden Parameter eingehalten, es gab keine Beanstandungen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Digitalisierung der Friedhofspläne</strong></p>
<p>Im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Friedhofspläne soll im Februar 2024 die Drohnenbefliegung der Friedhöfe stattfinden.</p>
<p> </p>
<p><strong>Grundschule Kirchzell</strong></p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann fragte nach dem Sachstand bzgl. der geplanten Überdachung für die Buskinder an der Grundschule. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass witterungsbedingt bisher keine Baggerarbeiten möglich gewesen seien und zuletzt mehrere Rohrbrüche einer geplanten Ausführung entgegenstanden. Gemeinderätin Anita Hofmann wies außerdem darauf hin, dass ein Geländer der Schultreppe seit Wochen auf dem mittleren Podest liege. Dieses sollte weggebracht werden, da auf ihm herumgeklettert werde. Auf Nachfrage von Ortssprecher Sebastian Menger, warum das Geländer nicht wieder montiert werde, erklärte Bürgermeister Stefan Schwab, dass dies die gleiche Firma macht, die die Überdachung für die Buskinder errichtet.</p>
<p> </p>
<p><strong>Parkverbot</strong></p>
<p>Gemeinderat Frank Rudolph erklärte, dass die Ausweisung eines Parkverbots am Anwesen Hauptstraße 45, Kirchzell wichtig sei. Gegenüber sei die Bushaltestelle. Er schlug vor, das Parkverbot von der Einmündung in die Bachgasse bis zum Nebengebäude des besagten Anwesens auszuweisen. Es sei schwierig, bei der Ausfahrt von der Bachgasse in die Hauptstraße Richtung Amorbach zu schauen. Beim Rausfahren müsse zudem auf die Gegenfahrbahn gefahren werden. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass es sich um eine Staatsstraße handelt und dass die Angelegenheit mit dem Staatlichen Bauamt besprochen werden muss.</p>
<p> </p>
<p><strong>Christbaum Friedhof</strong></p>
<p>Gemeinderat Frank Rudolph monierte, dass dieses Jahr am Friedhof Kirchzell kein Christbaum aufgestellt worden war.</p>
<p> </p>
<p><strong>Dorfmitte Ottorfszell</strong></p>
<p>Gemeinderätin Silvia Breunig teilte mit, dass der Stromverteilerkasten in der Ortsmitte Ottorfszell gesetzt wurde und fragte, wer die Freifläche wiederherstellt. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass dies die bauausführende Firma macht.</p>
<p> </p>
<p><strong>Allgemeinverfügung Käferbefall</strong></p>
<p>Gemeinderat Frederic Sennert nahm Bezug auf die kürzlich bekanntgemachte Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken zum Umgang bei Käferbefall. Er sei angesprochen worden, wie vorzugehen sei. Ihm sei vorgeschlagen worden, ob nicht die Gemeinde eine Fläche ausweisen könne, auf die die Privatwaldbesitzer ihre Gipfel zum Schreddern bringen können. Bürgermeister Stefan Schwab sagte Klärung im Rahmen der Forstbesprechung zu, stellte jedoch bereits klar, dass der richtige Ansprechpartner für Privatpersonen das Forstamt sei.</p>
<p> </p>
<p><strong>Beschilderung Umleitung Amorbach</strong></p>
<p>Gemeinderätin Anita Hofmann nahm Bezug auf die Beschilderung der Umleitung an der Bucher Brücke aufgrund des Ausbaus der Debonstraße. Hier müsse man zur Umfahrung der Beschilderung auf die Abbiegespur fahren, die entgegenkommenden Fahrzeugen kämen mit sehr hoher Geschwindigkeit an. Sie bemängelte eine fehlende Geschwindigkeitsbegrenzung. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass das Staatliche Bauamt nochmals auf diesen Zustand hingewiesen wird.</p>
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                <pubDate>Thu, 15 Feb 2024 10:47:26 GMT</pubDate>
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                <title>Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2024</title>
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                    <p><strong>Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.12.2023</strong></p>
<p>Die Autohaus Walter GmbH, Kirchzell, erhielt zum Gesamtnettopreis von 38.774,12 € den Auftrag für die Lieferung eines neuen Ford Transit Kastenwagen Trend als Ersatzbeschaffung für die Wasserversorgung.</p>
<p> </p>
<p><strong>Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Abenteuerland“</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat zuletzt mit Beschluss vom 12.05.2023 die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte zum 01.09.2023 angepasst. Im Rahmen der Beratung hatte das Gremium darum gebeten, in einem Jahr die Kostensituation wieder vorzulegen, sodass eine erneute Überprüfung der Gebühren möglich ist. Die Kindergartenleitung hat im Falle einer erneuten Gebührenerhöhung darum gebeten, diese bereits spätestens im Januar 2024 für das Kindergartenjahr 2024/2025 zu beschließen, damit bei den Neuanmeldungen bzw. der Bedarfsumfrage schon die dann geltenden Gebühren mitgeteilt werden können.</p>
<p>Trotz der Gebührenanpassung für das laufende Kindergartenjahr ist davon auszugehen, dass sich die von der Gemeinde zu tragende Deckungslücke, die sich seit dem Jahr 2010 fast verdreifacht hat, nicht spürbar verringern wird, zumal ab dem Jahr 2024 der Tarifabschluss für die Beschäftigten vollständig zum Tragen kommen wird. Unter Berücksichtigung des Beitragszuschusses i.H.v. 100,00 € / Monat zur Kindergartengebühr, die vom Freistaat Bayern für jedes Kind gewährt wird, wurde die Festlegung von 110,00 € als jeweilige Mindestgebühr vorgeschlagen. Die Gebühr für das 2. Kind wurde entsprechend dem bisherigen Unterschiedsbetrag ebenfalls angepasst. Da zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien ein Unterschiedsbetrag von 5 € bzw. mindestens 10 % sein muss, wurden die Gebührensätze aus den Buchungszeitkategorien jeweils um 10 % erhöht und anschließend auf volle Euro aufgerundet. Der Elternbeirat wurde über die geplante Gebührenerhöhung informiert, er hat dieser zugestimmt.</p>
<p>Gemeinderat Rudi Frank regte eine Mindestgebühr von 115 € an. Bürgermeister Stefan Schwab erklärte, dass dies nicht mit dem Elternbeirat abgesprochen wäre. Gemeinderat Josef Schäfer befürwortete den Vorschlag der Verwaltung mit einer Mindestgebühr von 110 €, ansonsten sei der Gebührensprung zu hoch. Die Gebühren sollten zudem weiterhin jährlich im Blick gehalten werden, sodass eine Nachsteuerung möglich ist. Das Gremium befürwortete diesen Vorschlag.</p>
<p>Der Gemeinderat beschließt die entsprechende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung des Marktes Kirchzell.</p>
<p> </p>
<p><strong>Beitritt als Gesellschafter in die REW Untermain GmbH</strong></p>
<p>Wie in der Begründung zum Grundsatzbeschluss vom 30.06.2023 bereits ausgeführt, möchten die Kommunen im Landkreis Miltenberg gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg und Energieversorgern aus der Region mit kommunalem Hintergrund das Regionale Energiewerk Untermain (REW) in der Rechtsform einer GmbH zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg betreiben. Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) hat die Gesellschaft zunächst als Alleingesellschafter gegründet, um den Gesamtprozess zu beschleunigen. Nunmehr soll die Weiterveräußerung und Abtretung der Gesellschaftsanteile zum Nominalwert an die weiteren Gesellschafter erfolgen. 51% der Anteile gehen an die Stadt Aschaffenburg und die Kommunen aus dem Landkreis Miltenberg. 37% der Anteile werden übertragen an die regionalen Energieversorger (Gasversorgung Unterfranken GmbH 12%, City-Use GmbH &amp; Co. KG 12%, Entega Regenerativ GmbH 12% und Energiegenossenschaft Untermain eG 1%). Innerhalb der Gruppe der kommunalen Gesellschafter erfolgt die Verteilung der Anteile prozentual, gemessen an der Einwohnerzahl. Der Anteil des Marktes Kirchzell beträgt 0,63 % mit einem Nominalwert von 633,10 €.</p>
<p>Die REW sorgt für die Grundlagen bei regionalen Projekten. Im ersten Schritt für den Bereich der Windenergieanlagen die Flächensicherung sowie die Erstellung von Projektdatenblättern, die als Entscheidungsgrundlage dienen, ob und durch welche(n) Gesellschafter das jeweilige Projekt realisiert wird.</p>
<p>Die Finanzierung des laufenden gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft erfolgt über jährliche Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die Kosten hierfür werden initial auf ca. 500.000 EUR/p.a. geschätzt, wobei diese je nach Anzahl der gleichzeitig zu entwickelnden Projekten auch variieren können. Um allen Gemeinden eine Beteiligung an der REW Untermain GmbH zu ermöglichen, wurde eine disquotale Beteiligung der Finanzierung beschlossen. Die Kommunen als 51 % Gesellschafter finanzieren zusammen 100.000 EUR/p.a., die 48 %-Gesellschafter finanzieren 400.000 EUR/p.a, dies entspricht bei vier Partnern einem Betrag von jeweils 100.000 EUR/Gesellschafter/p.a. Die Bürgerenergiegenossenschaft Untermain e.G. finanziert 1 %, welches einem Betrag in Höhe von 5.000 EUR/p.a. entspricht.</p>
<p>Die Regierung von Unterfranken hat die Satzung und den Konsortialvertrag kommunalrechtlich geprüft und mit E-Mail vom 13.12.2023 in Abstimmung mit dem Landratsamt Miltenberg ihre Freigabe erteilt.</p>
<p>Als Gründungsgeschäftsführer fungierten Hr. Dieter Gerlach (ehemals AVG) und Hr. Christoph Keller (Geschäftsführer emb). Mit Beitritt der kommunalen Gesellschafter wird Hr. Dieter Gerlach als Geschäftsführer abberufen und ein von der Gesellschafterversammlung gewählter kommunaler Vertreter neben Christoph Keller zum Geschäftsführer bestellt. Weiterhin werden in der Gesellschafterversammlung die vier kommunalen Aufsichtsräte bestimmt.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss den Beitritt als Gesellschafter zur REW Untermain GmbH durch Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von ca. 0,63 %. Die Höhe des endgültigen Geschäftsanteiles ergibt sich aus den Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen. Die Übertragung des Geschäftsanteils erfolgt zum Nominalwert von 633,10 € auf Grundlage der kommunalrechtlich geprüften Verträge.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Auftrag für juristische Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Gigabit-Förderverfahrens des Bundes</strong></p>
<p>Mit Beschluss vom 15.12.2023 hat der Gemeinderat der IK-T GmbH, 93047 Regensburg den Auftrag für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Gigabit-Förderverfahrens des Bundes in der Marktgemeinde Kirchzell zum Netto-Angebotspreis von 24.948,00 € erteilt.  Angeboten wurden auch juristische Unterstützungsleistungen, die mit geschätzten 4.370,00 € netto veranschlagt wurden. Vor dem Hintergrund der 100%-Förderung bis zu maximal 50.000 € wurde dieser Auftrag ebenfalls erteilt. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.</p>
<p> </p>
<p><strong>Kommunale Wärmeplanung</strong></p>
<p>Der Gemeinderat wurde am 15.12.2023 darüber informiert, dass bedingt durch die Haushaltssperre im Bund keine Antragstellung für eine Förderung der Kommunalen Wärmeplanung möglich ist. Die Situation wurde beobachtet. Bis zum Ablauf der ursprünglich festgelegten Antragsfrist am 31.12.2023 war keine Antragstellung mehr möglich.</p>
<p> </p>
<p><strong>Änderung Sitzungstermin</strong></p>
<p>Am Freitag den 01.03.2024, an dem eine Gemeinderatssitzung geplant ist, findet auch der „Narrenberg“ statt. Die Sitzung wird deshalb auf Donnerstag, 29.02.2024 vorverlegt.</p>
<p> </p>
<p><strong>LKWs in der Ortsdurchfahrt Breitenbuch</strong></p>
<p>Ortssprecher Sebastian Menger teilte mit, dass in der Ortsdurchfahrt Breitenbuch seit November/Dezember 2023 überdurchschnittlich viele LKWs schnell durchfahren würden. Mangels anderer Möglichkeiten fragte er, ob das Geschwindigkeitsmessschild der Gemeinde aufgestellt werden könnte. Bürgermeister Stefan Schwab bejahte dies. Gemeinderat Rudi Frank sah die Ursache für den zugenommen LKW-Verkehr in der Beschilderung in Mudau.</p>
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                <pubDate>Wed, 17 Jan 2024 16:11:25 GMT</pubDate>
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